Ich betone nochmal: Die Kindergeldkassen scheinen in Einzelfällen nicht wirklich firm im Umgang mit ausläderrechtlichen Fragen zu sein. Evtl. ist es am hilfreichsten, die Hilfe der
ABH (in Form eines erklärenden Schreibens) in Anspruch zu nehmen.
Aus eigener Erfahrung (eine Bekannte meiner Frau):
Sie hat einen Antrag auf Verlängerung ihrer
AE (28.1) gestellt, allerdings Antrag auf
NE nach 28.2. Antrag wurde von
ABH zurückgestellt, wg befristetem Arbeitsvertrag. Für die Übergangszeit bekam sie eine Fiktionsbescheinigung nach 81.4. Seitens der
ABH also alles prima und genau nach Vorgabe.
Dummerweise wollte die KGKasse von ihr eine gültige
AE sehen. Also hat sie
AE & Fiktionsbescheinigung kopiert und hingeschickt. Antwort KG: Kein gültiger Titel ... ??? Erneut hingeschrieben und genau erklärt, was die Fiktionsbescheinigung bedeutet. Ergebnis: Kein gültiger Titel.
Hat sich solange hingezogen, dass sie schließlich wieder ne
AE hatte (keine
NE weil Job schon wieder weg) und dann die
AE hinschicken konnte. Dann hat sie auch wieder Geld bekommen.
Fazit: Die ABHs sollten mal nen MA in die KGKassen schicken, zur Schulung ...