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mit Aufhaltserlaubnis §21 kann man Kindgeld bekomm (Gelesen: 22.697 mal)
schweitzer
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Antwort #60 - 15.02.2007 um 13:09:09
 
Normalerweise beträgt die Frist zur Bearbeitung eines Widerspruchs laut einschlägigem Verwaltungsrecht maximal drei Monate. Falls Du schon einen Zwischenbescheid erhalten hast, dass die Bearbeitung (aus darzulegenden Gründen) länger dauert, solltest Du darüber hinaus noch ein wenig abwarten.

Wenn nicht, dann würde ich an Deiner Stelle höflich wieder anfragen und formulieren, dass Du nunmehr davon ausgehst, dass binnen einer bestimmten Frist (vielleicht zwei, drei Wochen) über Deinen Widerspruch entschieden wird. - Sollte das dann unbegründet weiter nicht geschehen sein, könntest Du eine Verpflichtungsklage erheben.

Zunächst würde ich aber in jedem Falle noch mal den höflichen Anfrageweg wählen.

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Antwort #61 - 28.02.2007 um 13:42:55
 
ich habe nachfragt und heute habe dieses Schreiben bekommen. Soll ich immer noch warten oder? Danke für Alle!
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Antwort #62 - 28.02.2007 um 13:53:42
 
Wie bereits oben geschrieben: Die KG-Kasse kann sich bis zu drei Monaten "Zeit lassen" über deinen Widerspruch zu entscheiden.
Sind die drei Monate schon?
Falls nein, solltest du erstmal weiter warten.
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Antwort #63 - 02.03.2007 um 23:39:18
 
ich habe am 08.01.2007 Einspruch und 08.02.2007 und 08.03.2007, es soll bis 08.04.2007 Voll-Dreimonate sein.
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Antwort #64 - 12.04.2007 um 14:04:25
 
Schade, bis heute habe noch keinen Beschied erhalten!
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schweitzer
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Antwort #65 - 12.04.2007 um 14:10:47
 
Da Du ja einen Zwischenbescheid erhalten hattest und dort von sehr hohem Arbeitsaufkommen die Rede war, würde ich, auch wenns schwer fällt, schon noch ein bisschen abwarten. Der gute Wille, Deinen Einspruch zu bearbeiten, ist ja dokumentiert worden. Und nun sind ja gerade die drei Monate, die die Regelbearbeitungszeit betragen darf, um.

Sollten nun aber nochmal mehr als vier Wochen vergehen, wäre es IMHO durchaus legitim zumindest noch einmal nachzufragen.

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Antwort #66 - 12.04.2007 um 14:16:25
 
schweitzer schrieb am 12.04.2007 um 14:10:47:
Da Du ja einen Zwischenbescheid erhalten hattest und dort von sehr hohem Arbeitsaufkommen die Rede war, würde ich, auch wenns schwer fällt, schon noch ein bisschen abwarten. Der gute Wille, Deinen Einspruch zu bearbeiten, ist ja dokumentiert worden. Und nun sind ja gerade die drei Monate, die die Regelbearbeitungszeit betragen darf, um.


Die Agentur für Arbeit hat wohl flächendeckend ihre Kindergeldbearbeitung um- und damit zumindest anfangs oft auch desorganisiert.

Eine freundliche Anfrage beim Bundessozialministerium könnte hilfreich sein. Nach drei Monaten noch nicht zu wissen, welche Sachverhaltsaufklärung man für die Bearbeitung benötigen will, ist schon etwas hart.

Gruß, ULF
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Antwort #67 - 12.04.2007 um 20:11:24
 
ich habe zwische Zeit noch eine Email an Kinderkasse geschrieben und habe auch schon einen Antwort(C.a am 10.03.2007) bekommen. Die Kinderkasse hat mir geschrieben, dass die Kinderkasse immmmmmmmer noch keine Zeit für meinen Einspruch bearbeiten kann.


Ich weiß nicht warum, wozu man so viel Zeit für einen Einspruch brauchen muss. Naja, werde ich bestimmt noch bisschen Geduld haben und darauf warten.........
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Antwort #68 - 16.04.2007 um 11:40:25
 
vielleicht kann ich ein Hinweis noch geben, dass ich doch schon Erziehungsgeld auf Konto bekommen.
Natürlich Erziehungsgeld habe ich von dem ErziehungsBüro beangetraget.
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Antwort #69 - 24.05.2007 um 14:31:28
 
Bis heute habe immer noch nie einen Bescheid erhalten..........
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Antwort #70 - 29.06.2007 um 19:15:21
 
zuerst noch mal vielen Dan für alle Bemühungen von Euch, Gott sei Dank, dass ich Bescheid schon erhalten, zwar ja Laut lachend. D.h, ich habe KinderGeld bekommen.
Die Kinderkasse hat geschrieben, dass die selber Fehler gemacht.
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