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Heirat in der Türkei (Gelesen: 61.437 mal)
Riddler
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Antwort #60 - 31.05.2005 um 11:55:26
 
Und das der Ex in DE wieder verheiratet ist, hilft nicht ? Dann müßte er ja das Urteil schon irgendwie anerkannt lassen haben.
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ronny
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Antwort #61 - 31.05.2005 um 12:08:29
 
Zitat:
Dann müßte er ja das Urteil schon irgendwie anerkannt lassen haben.


Gut, wenn ihr von ihm die Anerkenntnisurkunde bekommen könntet wäre das ein Weg, sorry habe ich nicht bedacht.

Grüße
Ronny
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Antwort #62 - 31.05.2005 um 13:56:05
 
Danke für alles Ronny. Gerade habe ich mit der Standesbeamtin gesprochen. Sie meinte das türkische Urteil läßt Sie im rahmen des EFZ anerkennen, ich bräuchte da nichts mehr tun, sondern Ihr nur die Übersetzung des Urteil zuzureichen.
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Riddler
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Antwort #63 - 08.06.2005 um 14:11:12
 
Okay, die Frau vom Standesamt meinte, die Annerkennung würde recht schnell gehen. Wie geht es dann in Bezug auf die FZV weiter, wenn wir dann in der Türkei geheiratet haben ? Muß ich erst wieder nach Deutschland, um die Ehe anerkennen zu lassen, oder reicht es, wenn wir die türkischen Heiratspapiere ins deutsche übersetzen und dannach zur Botschaft fahren ? ???
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Caya
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Antwort #64 - 08.06.2005 um 21:35:17
 
Hallo Riddler!

Gleich nach dem der Standesbeamter/-in euch als Mann und Frau erklärt hat, bekommt ihr das Ehebuch von ihm/ihr ausgehändigt. Es ist ein schmales, längliches, rotes Buch. Das Ehebuch ist  International, neben türkisch steht es in englisch und in französich. Ob es auch in deutsch steht keine weiss ich nicht genau. Deswegen bin ich mir nicht sicher ob man es noch übersetzen lassen muß oder nicht.
Aber da wird bestimmt Ronny dir genaueres sagen können.

LG
Caya
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ronny
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Antwort #65 - 08.06.2005 um 22:46:53
 
Zitat:
wenn wir die türkischen Heiratspapiere ins deutsche übersetzen und dannach zur Botschaft fahren


Hallo riddler,

ich denke das reicht aus.  Eine extra Anerkennung ist nicht vorgesehen. Das mit deminternationalen Stammbuch der Familie ist so wie Caya (  Daumen hoch ) es geschrieben hat.

Aber Deutschland ist kein Mitgliedsstaat dieses Abkommens, es ist also nicht unbedingt notwendig das Stammbuch vorzulegen.

Eine mehrsprachige Heiratsurkunde (sog. Internationale HU) wäre wahrscheinlich das Sinnvollste, da beide Staaten Mitglieder des Abkommens sind und deswegen eigentlich auch keine Förmlichkeit wie Apostille oder ähnliches verlangt werden kann.

Grüße
Ronny Zwinkernd

BTW: ronny
empfiehlt immer noch das Familienbuch in Deutschland anlegen zu lassen,da es wohl so aussieht als wenn die Reform des Personenstandsgesetzes und damit die angedachte Abschaffung des FamBuches wohl dem "Altar" der vorzeitigen Bundestagswahl zum Opfer fallenwird
  grin
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Antwort #66 - 27.06.2005 um 15:52:06
 
Hallo,
das türkische Scheidungsurteil wird jetzt anerkannt, was bis zu drei Monaten dauern kann, wie die höfliche Frau vom Standesamt mir erklärte. Meine Reise habe ich erstmal verschoben, weil sonst alle Nachbarn von Ihr schlecht denken, wenn ich einfach nur so zum Besuch komme und dann ohne heiraten wieder gehe.
Jetzt habe ich mal wieder noch eine Frage. Ich weis nicht obs dumm ist, deswegen wollte ich Euch erstmal fragen. Meine Verlobte hat einen Deutschkurs in der Türkei angefangen, um Ihre Sprache zu verbessern. Dort wurde Ihr jetzt ein Sprachvisum angeboten. Aus dem großen Vermissen ist nun folgender Plan entstanden : Sie versucht das Sprachvisum zu bekommen und wir leben drei Monate in Deutschland zusammen. Wenn die Papiere endlich fertig sind und das Visum um ist, fahren wir zusammen in die Türkei zurück und heiraten dort.
Wäre das ein Hinderniss für eine spätere Familienzusammenführung ?
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Mame Di
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Antwort #67 - 01.07.2005 um 22:45:53
 
Hallo Riddler, ich bin auch mal wieder da. Mochte lange nicht hier reinschauen, weil´s bei uns gar nicht voranging, aber Hurra, Montag wird meine Scheidung verkündet, es bewegt sich was.
Wollte mich aber nur wundern, dass die Anerkennung des Scheidungsurteils aus der TR so lange dauern soll? Hab ich hier schon erledigen lassen, ging innerhalb von 2 Wochen und das, obwohl das Standesamt hier total überlastet ist.
Es dauert z.Zt.drei Monate, einen Termin zur Anmeldung der Eheschließung zu bekommen! Unsere Tendenz daher, in der TR zu heiraten, ich hoffe endlich im September. Zwischendurch hatten wir mal andere Pläne, aber die haben wir ja schon oft umgeworfen, ich hoffe, wir sind zum Jahresende endlich vereint.... Grüße aus Bremen! :hutw
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Riddler
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Antwort #68 - 17.08.2005 um 10:34:31
 
Hallo, langsam gehts voran. Ich habe jetzt alle Papiere zusammen, die ich für das EFZ brauche. Die vom Standesamt sind auch sehr nett. Die Papiere, die nicht international waren, habe ich ins deutsche übersetzen lassen. Was ist mit den Internationalen Papieren, die Rubriken sind mehrsprachig, der Inhalt jedoch nicht. Manchmal sind im Inhalt auch türkische Worte, wie ledig, oder geschieden usw. Muß ich die auch noch übersetzen lassen ?

Vielleicht hat ja jemand von euch einen Tip...
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Mame Di
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Antwort #69 - 17.08.2005 um 10:44:12
 
Hallo Riddler,
ich bin auch gerade dabei, alles zusammenzusammeln, am 6.9. flieg ich und dann soll baldmöglichst die Hochzeit sein.

Für das EFZ hab ich auch alles übersetzen lassen. Montag hab ich die Sachen abgegeben und morgen kann ich es abholen. Kostet 55 Euronen.

Ich laß jetzt für die Türkei  einfach ALLES übersetzen und die Übersetzungen beglaubigen. Mein Scheidugnsurteil muß dann beim Landgericht mit einer Apostille versehen werden (hol ich gleich ab). Geburtsurkunde (international) laß ich auch übersetzen, sicher ist sicher. Die Standesbeamtin hat das so verlangt. Außerdem EFZ, Meldebestätigung. Diese drei Papiere werden dann hier beim Senator für Inneres, also Landesregierung beglaubigt.

Da ich eine Frau bin grinund noch nicht 300 Tage geschieden, müssen wir dort wohl noch den Schwangerschaftstest und eine Prozedur beim Gericht absolvieren. Aber ansonsten sollte jetzt alles klappen.

Liebe Grüße, Bremerin
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Antwort #70 - 17.08.2005 um 10:51:01
 
Hast du für dein EFZ auch die internationalen Papiere von deinem baldigen Mann ins deutsche übersetzen lassen, also für das deutsche Standesamt ? Und die letzte Seite des türkischen Ausweises ?
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Antwort #71 - 17.08.2005 um 11:12:42
 
Zitat:
Hast du für dein EFZ auch die internationalen Papiere von deinem baldigen Mann ins deutsche übersetzen lassen, also für das deutsche Standesamt ? Und die letzte Seite des türkischen Ausweises ?


Hi Riddler,

fragdoch einfach beim Standesamt nach, ob das übersetzt werden soll, einfachste Lösung Zwinkernd

Grüße
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Antwort #72 - 29.08.2005 um 15:32:30
 
Hallo Ihr,

Ich habe jetzt alle Unterlagen (der Inhalt der Rubriken bei internationalen Papieren muß nicht extra übersetzt werden,
wenn er auf türkisch ist, ebenso der türkische Personalausweis, die Meldebescheinigung, das Personenstandsregister
und das Scheidungsurteil habe ich ins Deutsche übersetzen lassen) an das Standesamt weitergegeben. Das Standesamt läßt im
Moment ihr türkisches Scheidungsurteil bei der Senatsverwaltung (beide hatten damals in der Türkei geheiratet, er hatte die
deutsche Staatangehörigkeit, sie nicht) prüfen (Dauer zwei bis vier Wochen laut Standesbeamtin).
Das türkische Standesamt möchte von mir für die Eheschließung nur meinen Personaleausweis, mehr nicht und gibt dann ein
türkisches Heiratsheftchen oder so (wie Heiratsurkunde), und das will die Botschaft zur FZV. Das EFZ mache ich nur, weil
damit zugleich Ihre Scheidung in Deutschland anerkannt wird. Das ist mein momentaner Stand der Dinge, jetzt heißts wieder warten ...

Bis dann.

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Antwort #73 - 09.09.2005 um 12:45:44
 
Hallo Ihr,

Gestern ist mein EFZ (mit Annerkennung des Scheidungsurteils meiner Verlobten durch die Senatsverwaltung) fertig geworden. Dort ist jetzt ein neuer Standesbeamter, der aber anscheinend keine Ahnung von Urkunden hat. Ich habe erst auf Nachfrage meine Urkunden zurückbekommen, meine internationale Geburtsurkunde, das (teuer) übersetzte Personenstandsregister meiner Verlobten, sowie meine und Ihre Meldebescheinigung will er nicht zurückgeben. Ich solle alles neu machen ...

Ist so etwas zulässig ? Jetzt habe ich mich für Montag nochmal angemeldet, um meine Papiere zurückzubekommen.

Ihr Personenstandsregister muß ich sowieso neu machen, da es sich ja mit der Heirat aktualisiert. Aber meine int. Geburtsurkunde wollte ich eigentlich auch noch für die Heirat in der Türkei benutzen.

Und noch eine kleine Frage, weis jemand von euch, wie das mit der Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteil in der Türkei abläuft (über das türkische Konsulat) und was ich da genau machen muß und wie lange so etwas dauert ?

:prosst: Heiraten wollen wir Mitte Oktober in der Türkei, wenn alles klappt.  :prosst:

Vielen Dank.
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Antwort #74 - 09.09.2005 um 13:01:33
 
Zitat:
Ist so etwas zulässig ?


Hallo Riddler,

die Vorschriften sind da nicht sehr eindeutig, Urkunden die nicht ausdrücklich zur Vorlage beim Standesamt bestimmt sind, soll der Standesbeamte zurückgeben (§ 49 Abs. 1 der DA).

Zitat:
Jetzt habe ich mich für Montag nochmal angemeldet, um meine Papiere zurückzubekommen.


Weis ihn mal darauf hin was oben steht. Wird helfen Zwinkernd

Grüße
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