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Vorabzustimmung/bestehende Einreisesperre? (Gelesen: 2.233 mal)
Nykita
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Der Weg ist das Ziel


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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04.05.2006 um 06:58:01
 
Mick schrieb am 01.05.2006 um 10:01:12:
Nach außen entscheidet die Botschaft. Sie darf aber
nicht entgegen des Votums der ABH entscheiden.


Hallo Mick!
Also wenn man beispielsweise von der zuständigen ABH eine Vorabzustimmung zum Visum erhielte (mein Mann hat bis 13.2.07) eine Einreisesperre, dann dürfte dem zeitnahen Visum nach dem 13.2. nichts im Wege stehen?
Ich denke über diese Vorgehensweise nach. Wir sind seit dem 14.2.06 verheiratet (anderer Thread) und die Zeit des Getrennt lebens ist sowieso schon lang genug. Ist diese Vorabzustimmung ein anstrebbarer Teilstreckenerfolg, dem ich mich nach meiner Reise zu meinem Mann widmen sollte? Ich geh sowieso hin, aber ich möcht gerne wissen, inwieweit diese Zustimmung Gewicht hat für die Entscheidung zur Ausstellung eines Visums.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen!
Herzliche Grüße aus München,
Nykita
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Mick
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Antwort #1 - 04.05.2006 um 09:23:31
 
Hi,
theoretisch wäre es denkbar, dass die ABH eine Vorabzustimmung
ausstellt. Dann könnte das Visum auch zeitnah nach Ablauf der
Sperre ausgestellt werden.
Die Zustimmung hat entscheidendes Gewicht für die Ausstellung
des Visums, da ohne eine Zustimmung das Visum auch nicht erteilt
werden darf. Wie die Zustimmung zur Botschaft kommt (Vorabzu-
stimmung oder normales Verfahren, ist dabei unerheblich).

Zur Vorabzustimmung siehe auch in der FAQ unter Definitionen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Nykita
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Der Weg ist das Ziel


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 04.05.2006 um 11:51:16
 
Lieben Dank, Mick!

Dann klemm ich mich mal dahinter, sobald ich wieder hier bin und aufgeladen mit neuer Energie!

viele liebe Grüße und dank dir,
Nykita
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Elti
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 04.05.2006 um 16:57:50
 
Hallo, eigentlich habe ich keine Antwort, aber eine ergänzende Frage:
War gerade heute bei der ABH um Mal zu checken, wie es im Visumsverfahren meines Mannes steht. Er wurde im September 05 abgeschoben. Im Oktober haben wir eine Befristung der Einreisesperre beantragt. Im Januar haben wir in Nigeria geheiratet+im Mäerz erachtete die deu.Botschaft alle Dokumente endlich!! für vollständig. Die ABH hat Bescheid bekommen.
So, bei meiner Nachfrage, kam raus, dass die ABH zwar den Antrag auf Befristung liegen hat, aber solange nicht weiterleitet an die Botschaft bis die Botschaft sichergestellt hat, dass die Eheschliessung legal rechtmäßig ist.
Auf dem Antrag der Botschaft stand aber, dass die ABH zuerst die Befristung aufheben muss, bevor die Botschaft den Antrag bearbeitet. Wer hat nun Recht?  Habe ich irgendeine Möglichkeit einzugreifen+ vorwärtszukommen?
Danke für eure Hilfe
Elti
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ChicaLoca
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 04.05.2006 um 17:35:19
 
es macht sinn zuerst feststellen zu lassen, ob die eheschließung rechtmäßig ist
falls sie das nicht ist (was ich jetzt mal nicht annehme), würde die ABH wohl auch die wirkung der abschiebung nicht befristen, da bei einer unrechtmäßigen eheschließung kein grund zur einreise nach deutschland existiert
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