Hallo Ihr,
Ich habe jetzt alle Unterlagen (der Inhalt der Rubriken bei internationalen Papieren muß nicht extra übersetzt werden,
wenn er auf türkisch ist, ebenso der türkische Personalausweis, die Meldebescheinigung, das Personenstandsregister
und das Scheidungsurteil habe ich ins Deutsche übersetzen lassen) an das Standesamt weitergegeben. Das Standesamt läßt im
Moment ihr türkisches Scheidungsurteil bei der Senatsverwaltung (beide hatten damals in der Türkei geheiratet, er hatte die
deutsche Staatangehörigkeit, sie nicht) prüfen (Dauer zwei bis vier Wochen laut Standesbeamtin).
Das türkische Standesamt möchte von mir für die Eheschließung nur meinen Personaleausweis, mehr nicht und gibt dann ein
türkisches Heiratsheftchen oder so (wie Heiratsurkunde), und das will die Botschaft zur FZV. Das
EFZ mache ich nur, weil
damit zugleich Ihre Scheidung in Deutschland anerkannt wird. Das ist mein momentaner Stand der Dinge, jetzt heißts wieder warten ...
Bis dann.