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Heirat in der Türkei (Gelesen: 61.405 mal)
Riddler
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Antwort #75 - 12.09.2005 um 12:40:22
 
Hallo, habe zum Glück alle Papiere zurückbekommen.

Noch mal zu meiner vorherigen Frage, weiß jemand wie und wo das mit der türkischen Anerkennung eines deutschen Scheidungsurteils genau abläuft   ? Wie lange es dauert und wie teuer, kann man das auch in der Türkei machen lassen usw. ?

und eine neue Frage Smiley Wenn wir geheiratet haben, bekommen wir eine türkische Heiratsurkunde, was genau muß ich dann damit machen lassen ? Fragezeichen

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Canim
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Antwort #76 - 12.09.2005 um 15:47:51
 
Ich habe damals mein deutsches Scheidungsurteil übersetzen und beglaubigen lassen und in der Türkei vorgelegt bei Beantragung der Eheschließung in der Türkei. Die haben das zu den Akten genommen und das war es.

Gruß
Canim
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Canim
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Antwort #77 - 12.09.2005 um 15:50:05
 
Wenn du in der Türkei auf dem Standesamt heiratest, bekommst du anschl. ein rotes Familienbuch mit Paßfotos etc. , dieses Buch ist mehrsprachig, türkisch, französisch und noch was, ich glaub sogar englisch. Du legst dieses Buch beim deutschen Standesamt vor und läßt deine Hochzeit registrieren. Mehr habe ich damals nicht benötigt. Wenn ihr ein gemeinsames Familienbuch hier in d anlegen wollt, ist einfacher, dann Dokumente oder Urkunden zu bekommen, geht das erst, wenn deine Frau auch hier ist. Dann könnt ihr hier auch einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen.

Normalerweise genügt das, wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du beim türkischen Standesamt eine internationale Heiratsurkunde verlangen.

Gruß
Canim
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Riddler
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Antwort #78 - 12.09.2005 um 16:20:18
 
Hi Canim,

danke. Wie und wo hast Du denn das Scheidungsurteil beglaubigen lassen und wie lange hat die Beglaubigung gedauert ?

Danke.
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Canim
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Antwort #79 - 13.09.2005 um 15:59:47
 
Ich habe das bei einem hier amtlich bestellten türkischen Dolmetscher übersetzen und beglaubigen lassen. Die haben das Ding, was mich einen Haufen Geld gekostet hat, nicht mal angeguckt in der Türkei. Abgehakt, in die Schublade und das war's.

Gruß
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Mame Di
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Antwort #80 - 19.09.2005 um 12:23:31
 
Hallo allerseits! Wollte nur kurz kundtun, dass es uns doch tatsaechlich gelungen ist, zu heiraten. War aber ein ziemlicher Hindernislauf, da ich noch nicht 300 Tage geschieden war. İch berichte nach meiner Rückkehr.
Leider faellt die gemeisame Reise nach Ankara aus, da die Botschaft bis Mitte Oktober ausgebucht ist. Muss mein Mann da alleine hin und wir flittern in der Provinz weiter. disco Liebe Grüsse, von der bremerin aus anatolien
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Antwort #81 - 26.09.2005 um 16:43:57
 
Hallo Ihr,

Alle Papiere sind fertig und am 21.10. gehts los nach Samsun, am 24.10. gehts los zum Standesamt Smiley Smiley Smiley

Noch ein paar Infos vom türkischen Konsulat, was man zur Eheschließung in der Türkei braucht als Deutscher braucht : Übersetzungen vom vereidigten Dolmetscher.

- einen Auszug aus dem Melderegister (ins türkische übersetzt)
- einen Auszug aus dem Heiratseintrag, sprich eine Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerkt(Scheidung), wird international ausgestellt, Formule B
- ein Ehefähigkeitszeugniss, ist immer international
- eine internationale Geburtsurkunde, Formule A
- einen gültigen Personsalausweis
- ein deutsches Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (ins türkische übersetzt)

Zum Scheidungsurteil: Ein gültiges deutsches Scheidungsurteil, ist, wenn beide Ehepartner die deutsche Staatsangehörigkeit zur Eheschließung hatten, mit vereidigter Übersetzung in der Türkei gültig. Man muß also nicht zum türkischen Konsulat um irgendwelche Annerkennungen zu machen. (Aussage türkisches Konsulat).

Ich melde mich wieder, wenn wir den Visumsantrag gestellt haben. Tschüß.  :prosst:
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Riddler
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Antwort #82 - 04.10.2005 um 13:28:31
 
Hallo, ich habe noch eine dringende Frage.
Wenn ich meine Verlobte in der Türkei heirate, ist sie dann automatisch bei mir krankenversichert oder muß ich
noch bei der Krankenversicherung (AOK) bescheid sagen ? Im Antrag auf FZV wird ja nach einer in Deutschland gültigen
Krankenversicherung gefragt, was trage ich dort ein ?
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RainMan
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Antwort #83 - 04.10.2005 um 14:06:25
 
"Bescheid sagen" musst Du.

Dazu brauchst Du ein Formular "Antrag auf Familienversicherung", das es eventuell sogar auf der Homepage der AOK gibt, ansonsten schicken die das zu. Darin erklärst Du, ob Du oder Deine Frau erwerbstätig ist usw. Das Formular geht dann mit einer Kopie der Heiratsurkunde an die Krankenkasse. Wenn Du in der Türkei heiratest, würde ich mal nachfragen, wie die die türkische Heiratsurkunde akzeptieren, Übersetzung, Beglaubigungen etc. Wenn der Antrag durch ist (dauerte bei uns 1-2 Tage, war aber deutsche Heiratsrurkunde und meine Frau lebte sowieso hier), gibt es eine Versicherungsbestätigung und kurz darauf die Versichertenkarte. Ob das Konsulat diese Bestätigung akzeptiert, weiß ich nicht. Ich wüsste aber keinen Grund, warum nicht.
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Antwort #84 - 04.10.2005 um 18:36:56
 
Auch hier nochmal nachgedacht, weil in einem anderen thread eine ähnliche Frage war. Man brauchte bei der Krankenkasse eine Kopie des Aufenthaltstitels, weil die Familienversicherung nur besteht, wenn der Ehegatte im Inland lebt. Da beißt sich dann die Katze in den Schwanz, wenn man für das Visum die Versicherung und für die Versicherung das Visum braucht. Deshalb unbedingt bei der Krankenkasse nachfragen, weil das dann vielleicht doch nicht so einfach ist wie bei uns. Aber die machen das bestimmt nicht zum ersten Mal.
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Mame Di
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Antwort #85 - 04.10.2005 um 21:59:56
 
Hallo allerseits, ich hab heut auch meine Krankenkasse angerufen und die haben klar gesagt, dass der Antrag auf Familienversicherung erst bearbeitet wird, wenn mein Mann hier und angemeldet ist. Bin mal gespannt, ob die Botschaft nun auch eine Reiseversicherung verlangt.
Liebe Grüße, bremerin
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Antwort #86 - 06.10.2005 um 17:59:15
 
Zitat:
Man brauchte bei der Krankenkasse eine Kopie des Aufenthaltstitels, weil die Familienversicherung nur besteht, wenn der Ehegatte im Inland lebt.

Zwar mag das die eine oder andere KV so handhaben, aber bei weitem nicht jede. Diese Verfahrensweise ist m. E. auch nicht korrekt.

Abu
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Antwort #87 - 07.10.2005 um 10:34:34
 
Zitat:
Zwar mag das die eine oder andere KV so handhaben, aber bei weitem nicht jede. Diese Verfahrensweise ist m. E. auch nicht korrekt.

Abu


Warum nicht?


§ 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sagt, dass die Familienversicherung nur besteht, wenn der Ehegatte im Inland lebt. Warum soll die KV darüber keinen Nachweis verlangen dürfen?
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Abu
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Antwort #88 - 07.10.2005 um 11:14:12
 
Zitat:
§ 10 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sagt, dass die Familienversicherung nur besteht, wenn der Ehegatte im Inland lebt. Warum soll die KV darüber keinen Nachweis verlangen dürfen?

Weil ein ausländischer Ehegatte eines Deutschen nicht erst dann in D lebt, wenn er eine AE erteilt bekommt, sondern bereits dann, wenn er eingereist ist und Wohnung bei seinem Ehegatten bezogen und sich entsprechend angemeldet hat. Das kann durch die Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

Abu
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Antwort #89 - 07.10.2005 um 11:24:33
 
Klingt plausibel.
Bei uns war es, wie gesagt, kein Problem, und die KV von bremerin will ja wohl auch nur die Meldebestätigung sehen. Die scheinen sich also auszukennen.

Kann man die Meldebestätigung denn kriegen, bevor man einreist? Evtl. durch schriftliche Anmeldung oder Stellvertretung?
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