Zitat:Vielleicht habe ich das irgendwie falsch verstanden.
Hallo Riddler,
vieleicht ein bißchen, n.P.
ein paar Unterlagen über deine Zukünftige sind schon erforderlich.
Ein
EFZ bezieht sich immer auf die Eheschließung zwischen zwei konkreten Personen. Und deswegen muß bei de Ausstellung auch geprüft werden ob bei der anderen Person ein Ehehindernis besteht , welches dem deutschen Staatsangehörigen eine Eheschließung mit dem anderen verbieten würde.
Beispiel für ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis wäre das der Doppelehe. Ich meine ich hätte das oben bei den
FAQ schon ausführlicher dargestellt.
Deswegen sind halt eheauflösende Entscheidungen für den anderen Verlobten erforderlich, auch wenn ihr eigentlich im Heimatstaat des anderen heiraten wollt.
Denn die ausländische Rechtsordnung wird nur im Hinblick auf das
formelle Recht (Ortsrecht) als maßgebend angesehen, also z.B. bei wem wird die Ehe geschlossen.
Hinsichtlich der
materiellen Eheschließungsvoraussetzungen gilt in Deutschland Heimatrecht. Zu den matereillen zählt z.B. die Ehefähigkeit, bzw. das was mit dem
EFZ geprüft wird.
Grüße
Ronny
edit nochmal: sorry bremerin, hatte ich zu spät gesehen den Post :paletti