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Heirat in der Türkei (Gelesen: 61.311 mal)
Riddler
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14.02.2005 um 16:34:03
 
Hallo,

Ich bin Deutscher (geschieden aus früherer Ehe) und meine Verlobte ist Türkin (auch aus früherer Ehe geschieden). Etwa ein jahr nach Ihrer Scheidung mußte sie letztes Jahr Deutschland verlassen und zu ihrer Familie in die Türkei zurückkehren. In dieser Zeit haben wir uns kennengelernt. Das war eine freiwillige Ausreise und keine Abschiebung oder so.
1) Jetzt möchten wir im April in der Türkei heiraten und dann gerne gemeinsam nach Deutschland zurückkehren. Weis jemand was da zu tun ist ? Bei welchen Ämtern muß ich Termien usw. machen und was für Papiere brauchen wird ?
2) Sie hat einen Peronalausweis und Geburts- und Scheidungsdokumente, ich habe dasselbe. Im Oktoboer wollten wir ein Besuchervisum beantragen, was aber nachher schriftlich abgelehnt wurde. In Ihrem Paß ist ein kleiner Stempel "Visum beantragt". Ist das nachteilig ?

Vielen Dank.
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ronny
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Antwort #1 - 14.02.2005 um 17:16:17
 
Hallo Riddler,

Du brauchst für die Eheschließung in derTürkei eine Abstammungsurkunde und ein Ehefähigkeitszeugnis, beides bekommst Du beim Standesamt. EFZ am Wohnort, AbstUrk am Geurtsort.

Dazu muß das Scheidungsurteil mit RechtskraftvermerkDeiner Zukünftigen hier beim Wohnortstandesamt vorgelegt werden, ggf. muß ein türkisches Urteil hier anerkannt werden(siehe dazu oben FAQ).

Ich empfehle beide Dokumente auf den mehrsprachigen Ausdrucken ausstellen zu lassen (sog. internationale Urkunden) weil diese von der Legalisation bzw. der Apostille befreit sind.

Dein eigenes Scheidungsurteil bedarf u.U. noch der Anerkennung in der Türkei, gleiches gilt falls Deine Zukünftige in Deutschland geschieden worden ist.

Ob der Hinweis auf die erfolglose Visumbeantragung eine Auswirkung auf die Familienzusammenführung hat, kann ich nicht sagen.

Viel Glück

Ronny


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Riddler
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Antwort #2 - 14.02.2005 um 20:52:35
 
Okay, vielen Dank. Das Scheidungsurteil meiner Zukünftigen muß ich also bei meinem Standesamt zeigen, aber vor oder nach der Eheschließung in der Türkei ?
Und weißt Du wie es dann weiter geht. Also in der Türkei zum Standesamt und heiraten und was muß man dann Botschaft machen ? Sorry, für die vielen Fragen Zwinkernd
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Caya
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Antwort #3 - 14.02.2005 um 20:55:38
 
Hallo Ridler.

Zur deiner 1.Frage

[bgcolor=Yellow]Aus der Internetseite des deutschen Botschaft in Ankara[/bgcolor]
Zitat:
Eheschließung in der Türkei
Für Eheschließungen zwischen deutschen und türkischen Staatsangehörigen in der Türkei verlangen die türkischen Standesämter ein Ehefähigkeitszeugnis des deutschen Verlobten.

Dieses Ehefähigkeitszeugnis wird ausgestellt von dem für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des deutschen Partners zuständigen Standesamt.

Das Ehefähigkeitszeugnis muß schriftlich beantragt werden unter Beifügung verschiedener Unterlagen des deutschen und des türkischen Partners und wird gebührenpflichtig ausgestellt.

Dem Antrag sind vom deutschen Verlobten folgende Unterlagen beizufügen:



A. Für alle Fälle

Abstammungsurkunde oder beglaubigte Abschrift oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern oder Geburtsurkunde,

Staatsangehörigkeitsnachweis (z.B. beglaubigte Fotokopie des Reisepasses),

Nachweis des letzten Aufenthaltsortes durch die Meldebehörde,

Bestätigung der Angaben über den Familienstand durch die Meldebehörde,

Zeugnis des Vormundschaftsgerichts über die vermögensrechtliche Ausein­andersetzung, wenn der Verlobte ein minderjähriges Kind hat, für das er zu sorgen hat.


B. Zusätzlich für Verlobte, die schon verheiratet gewesen sind

Urkundlicher Nachweis über die frühere Eheschließung und urkundlicher Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe (z.B. Sterbeurkunde, gerichtliche Entscheidung über Scheidung),

Feststellung der Landesjustizverwaltung über die Voraussetzung der Aner­kennung von ausländischen Entscheidungen in Ehesachen, wenn zum Nach­weis der Auflösung oder Nichtigerklärung einer früheren Ehe eine ausländi­sche Entscheidung vorgelegt wird,

Nachweis über die inzwischen erfolgte Niederkunft der Verlobten, wenn seit Auflösung oder Nichtigerklärung ihrer letzten Ehe noch nicht zehn Monate verflossen sind.
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein /z.B. bei Verlobten unter 18 Jahren oder sonst in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Verlobten); hierüber entscheidet das zuständige Standesamt.


Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen beizufügen:

Die türkische Bezeichnung dieser Unterlagen lautet wie folgt:

1.       Uluslararası doğum kayıt belgesi,

2.     Vatandaşlık belgesi (örneğin tasdikli pasaport fotokopisi),

3.     Kişinin halen ikamet ettiği yerin adresini içeren ikametgáh belgesi,

4.     Nüfus kayıt örneği

5.     Önceki evliliğine ait evlenme kayıt belgesi ile bu evliliğin ile bundan evvelki bütün evlilikle­rinin zevalini veya butlanını gösteren belgeleri (örneğin ölüm kayıt belgesi, boşanma veya butlan kararı).

Weitere Unterlagen können aber auch von ihm nachgefordert werden; hierüber entscheidet das

zuständige Standesamt.

Urkunden in türkischer Sprache ist eine von einem zuverlässigen Dolmetscher gefertigte Übersetzung beizufügen.

Die Urkunden Nr. 3 und 4 benötigen eine Apostille des zuständigen Gouverneursamtes.

Genaue Informationen zur Eheschließung selbst müßten in jedem Einzelfall bei dem türkischen Standesbeamten eingeholt werden, der die Trauung vornehmen soll.

Es hat sich als nützlich erwiesen, neben dem Ehefähigkeitszeugnis immer auch einen Reisepaß, eine internationale Geburtsurkunde, eine Aufenthaltsbescheinigung der Heimatgemeinde mit Angabe zu dem dort eingetragenen Familienstand sowie ggfls. einen Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung jeder früheren Ehe mit sich zu führen.


Viel Glück
caya
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Antwort #4 - 15.02.2005 um 08:47:51
 
Zitat:
Okay, vielen Dank. Das Scheidungsurteil meiner Zukünftigen muß ich also bei meinem Standesamt zeigen, aber vor oder nach der Eheschließung in der Türkei


Hallo Riddler,

um es noch zu verdeutlichen, das Scheidungsurteil ist bei der Ausstellung des EFZ erforderlich, weil ja das EFZ bescheinigt dass ihr beide heiraten könnt.

Zitat:
Und weißt Du wie es dann weiter geht


Na ja das werdet ihr beide schon wissen ihr wart ja schon verheiratet  lachen ronny ist heute zum Scherzen zumute, sorry  Daumen hoch

Im Ernst:

Zitat:
und was muß man dann in der Botschaft machen


Die Familienzusammenführung nach Deutschland beantragen. Auf die Erteilung des Visums hat Deine Frau einen Anspruch (es sei denn sie wäre eine Tochter Osamas   lachen) .

Sorry für den Scherz! Daumen hoch

Ronny



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Antwort #5 - 15.02.2005 um 13:10:22
 
Vielleicht habe ich das irgendwie falsch verstanden. Das EFZ für mich hole ich beim deutschen Standesamt, und brauche ich dafür noch Papiere von meiner türkischen Frau ?!?!? Eigentlich nicht oder ? Es ist das ein Zeugniss dafür, daß ich Ehefähig bin, meine Frau muß doch extra eins in der Türkei machen oder ?
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Antwort #6 - 15.02.2005 um 13:19:01
 
Ne, Riddler, das ist schon richtig, Du brauchst dafür auch die Unterlagen Deiner Frau. Ich bin auch schon am Papiere sammeln. Ich war beim Standesamt und die haben mir eine Liste gegeben, was sie brauchen und das suchen wir jetzt zusammen, lassen es beglaubigen und übersetzen ( das mache ich dann hier). Ganz schön aufwendig, z.B. brauche ich die Heiratsurkunde aus der Vorehe meines Freundes und eine Ledigkeitsbescheinigung, aber das verstehen die dort irgendwie nicht, was das ist, er hat mir jetzt 2mal einen Auszug aus dem Melderegister geschickt (da steht auch drin, dass er ledig ist), aber unter dem angeforderten Titel scheint es dort eine solche Bescheinigung nicht zu geben. Ich trag das jetzt mal zum Standesamt und gucke, ob die es akzeptieren.
Das Scheidungsurteil meines Freundes wurde auch abgefragt, habe ich auch übersetzen lassen.
Alles recht aufwändig und dann kommen ja noch meine Unterlagen dazu, da ich aber immer noch nicht geschieden bin :richter (warte weiterhin auf den Versorgungsausgleich), bin ich schon in Sorge, ob ich bis Mitte April alles zusammenhabe. Na, ist ja noch ein Augenblick Zeit..... :wait Grüße! Bremerin
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Antwort #7 - 15.02.2005 um 13:20:30
 
Zitat:
Vielleicht habe ich das irgendwie falsch verstanden.


Hallo Riddler,

vieleicht ein bißchen, n.P.  Zwinkernd ein paar Unterlagen über deine Zukünftige sind schon erforderlich.

Ein EFZ bezieht sich immer auf die Eheschließung zwischen zwei konkreten Personen. Und deswegen muß bei de Ausstellung auch geprüft werden ob bei der anderen Person ein Ehehindernis besteht , welches dem deutschen Staatsangehörigen eine Eheschließung mit dem anderen verbieten würde.

Beispiel für ein zweiseitig wirkendes Ehehindernis wäre das der Doppelehe. Ich meine ich hätte das oben bei den FAQ schon ausführlicher dargestellt.

Deswegen sind halt eheauflösende Entscheidungen für den anderen Verlobten erforderlich, auch wenn ihr eigentlich im Heimatstaat des anderen heiraten wollt.
Denn die ausländische Rechtsordnung wird nur im Hinblick auf das formelle Recht (Ortsrecht) als maßgebend angesehen, also z.B. bei wem wird die Ehe geschlossen.

Hinsichtlich der materiellen Eheschließungsvoraussetzungen gilt in Deutschland Heimatrecht. Zu den matereillen  zählt z.B. die Ehefähigkeit, bzw. das was mit dem EFZ geprüft wird.

Grüße
Ronny


edit nochmal: sorry bremerin, hatte ich zu spät gesehen den Post  :paletti
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Antwort #8 - 15.02.2005 um 13:41:02
 
Zitat:
....Ich war beim Standesamt und die haben mir eine Liste gegeben, was sie brauchen und das suchen wir jetzt zusammen, lassen es beglaubigen und übersetzen ( das mache ich dann hier). Ganz schön aufwendig, z.B. brauche ich die Heiratsurkunde aus der Vorehe meines Freundes und eine Ledigkeitsbescheinigung, aber das verstehen die dort irgendwie nicht, was das ist, er hat mir jetzt 2mal einen Auszug aus dem Melderegister geschickt (da steht auch drin, dass er ledig ist), aber unter dem angeforderten Titel scheint es dort eine solche Bescheinigung nicht zu geben. Ich trag das jetzt mal zum Standesamt und gucke, ob die es akzeptieren....


Hallo Bremerin!
In der Türkei gibt es glaube ich nur den Ehefähigkeitszeugnis.
Heißt auf türkisch "[bgcolor=Yellow]Evlenme Ehliyet Belgesi[/bgcolor]" Das bekommt er beim Standesamtbehörde "[bgcolor=Yellow]Nüfus Dairesi[/bgcolor]" wo er Registriert ist. Er muß noch deine:
- Adresse,
- vollständigen Namen
- Geburtsdatum und Ort
- da du geschieden bist ( bald) den Namen von deinem Ex , den Scheidungsdatum und er braucht den Namen vom Amtsgericht wo die Scheidung erfolgt ist  angeben.
Apostille heißt auf türkisch "[bgcolor=Yellow] Tastik Serhi [/bgcolor]" nach dem Abkommen von 15.Oktober 1961 in La Haye.
LG
Caya
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Antwort #9 - 15.02.2005 um 13:51:09
 
Hi Caya,

kannst Du vielleicht nochmal den Link zu dem Textausschnitt der Botschaft posten, statt Umlaute usw. sind da nur Zahlen drinne. Danke.

@all wenn wir in Deutschland heiraten, brauche ich dann auch das EFZ von mir und meiner zukünftigen, oder bist es nur in der Türkei so ?
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Antwort #10 - 15.02.2005 um 13:59:19
 
Danke Caya, das isses ja gerade, dass das türkische EFZ noch nicht zu holen geht, da ich noch nicht geschieden bin. Da wir im Moment ja dort heiraten wollen, brauche ich ja auch nur das hiesige, aber die wollen eben diese Ledigkeitsbescheinigung......Ja, also ich versuchs jetzt mal mit dem Melderegister und dem Scheidungsurteil und der Paßkopie (da steht ja auch ledig drin). Irgendwie beißt sich ja sonst die Katze in den Schwanz. öhm Grüße von Bremerin
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Antwort #11 - 15.02.2005 um 14:17:07
 
Zitat:
wenn wir in Deutschland heiraten, brauche ich dann auch das EFZ von mir und meiner zukünftigen, oder ist es nur in der Türkei so


In Deutschland braucht nur der ausländische Verlobte ein EFZ, Schau doch mal bitte in die
FAQ´s
da ist alles was man im Normalfall für eine Eheschließung in DE benötigt aufgeführt

Grüße
Ronny
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Antwort #12 - 15.02.2005 um 14:18:54
 
Sorry daß ich soviel Frage. Aber vielen Dank an Euch alle !
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Antwort #13 - 15.02.2005 um 14:20:48
 
Zitat:
Danke Caya, das isses ja gerade, dass das türkische EFZ noch nicht zu holen geht, da ich noch nicht geschieden bin.


Und solange wie Du nicht geschieden bist, bekommst Du keins in Deutschland. Aber für die Ausstellung des deutschen EFZ ist nicht unbedingt auch das türkische erforderlich.

Da würde sich die Katze echt in den Schwanz beißen.

Ronny


@Riddler: Zitat:
Sorry daß ich soviel Frage. Aber vielen Dank an Euch alle !


NP,

Ronny
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Antwort #14 - 15.02.2005 um 15:51:35
 
Hallo Riddler,
infos die du haben wolltest.
was auf türksich ist, muß deine türkische Freudin zusammen bringen.
Es sollte kein Problem für sie sein die Unterlagen zusammen zu bringen.


Zitat:
Die Vorlage weiterer Unterlagen kann im Einzelfall erforderlich sein /z.B. bei Verlobten unter 18 Jahren oder sonst in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Verlobten); hierüber entscheidet das zuständige Standesamt.


Für den türkischen Verlobten sind folgende Unterlagen beizufügen:

Die türkische Bezeichnung dieser Unterlagen lautet wie folgt:

1.       Uluslararasi dogum kayit belgesi,

2.     Vatandaslik belgesi (örnegin tasdikli pasaport fotokopisi),

3.     Kisinin halen ikamet ettigi yerin adresini iceren ikametgah belgesi,

4.     Nüfus kayit örnegi

5.     Önceki evliligine ait evlenme kayit belgesi ile bu evliligin ile bundan evvelki bütün evlilikle­rinin zevalini veya butlanini gösteren belgeleri (örnegin ölüm kayit belgesi, bosanma veya butlan karari).

Weitere Unterlagen können aber auch von ihm nachgefordert werden; hierüber entscheidet das

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