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Heirat in der Türkei (Gelesen: 61.393 mal)
Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #90 - 07.10.2005 um 11:55:36
 
Zitat:
Kann man die Meldebestätigung denn kriegen, bevor man einreist? Evtl. durch schriftliche Anmeldung oder Stellvertretung?

Nein. Mal abgesehen davon, daß eine Anmeldung vor Einreise nicht legal wäre, wird es praktisch kaum funktionieren, da man hierzu den Reisepass vorlegen muß.

Dennoch ist es von Vorteil, wenn die KV eine Meldebescheinigung akzeptiert, denn eine Meldebescheinigung kann man kurzfristig nach der Einreise erhalten, während eine AE je nach ABH und Sachverhalt schon mal einige Wochen dauern kann.

Abu
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Caya
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #91 - 08.10.2005 um 08:49:55
 
Zitat:
Weil ein ausländischer Ehegatte eines Deutschen nicht erst dann in D lebt, wenn er eine AE erteilt bekommt, sondern bereits dann, wenn er eingereist ist und Wohnung bei seinem Ehegatten bezogen und sich entsprechend angemeldet hat. Das kann durch die Meldebescheinigung nachgewiesen werden.

Abu


Hallo Abu!

Ich blicke jetzt nicht mehr durch.

Da es bei der Bremerin und auch bei Riddler um Ehegatten/-in mit tr. StA geht, ist es doch kein Problem einen Familienversicherung für sie zu bekommen, auch wenn sie noch nicht in Deutschland sind.

Bremerin und Riddler können sich bei dem tr. Konsulat informieren.

Dazu die Telefonnummern von den tr. Verträtungen in Deutschland:

http://www.tcberlinbe.de/tr/buyukelcilik/baskonsolosluk_servis_telefon_no.htm

LG
Caya

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Tamina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #92 - 08.10.2005 um 08:54:31
 
Ist doch eigentlich kein Problem, oder? Man  kann doch zb bei Provisit eine Reisekrankenversicherung erst mal für einen Monat oder so abschliessen (kostet 1 €). Wenn der Ehepartner dann in D ist, kann er bei der gesetzlichen Versicherung angemeldet werden und die Reiseversicherung storniert werden.

öhm Meines Wissens werden dann sogar die Beiträge zurückerstattet, da eine Vertragsvoraussetzung entfällt, nämlich der Wohnsitz des Versicherten im Ausland...

Martina
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Caya
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Antwort #93 - 08.10.2005 um 11:01:07
 
Zitat:
..Die Abkommen mit den Anwerbeländern38 Abkommen sind auch mit den ehemaligenAnwerbeländern, nämlich mit dem ehemaligen Ju-goslawien, mit Marokko, Tunesien und der Türkeigeschlossen worden. Die weitere Anwendung der mitder ehemaligen Sozialistischen Föderativen RepublikJugoslawien geschlossenen Abkommen wurde imVerhältnis zu der neuen Bundesrepublik Jugoslawienauf Grund eines bilateralen Protokolls und auf Grundbesonderer Notenwechsel im Verhältnis zu Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien und Slowenienvereinbart. Mit Kroatien ist seit dem 1.12.1998 undmit Slowenien seit dem 1.9.1999 je ein neues Ab-kommen über Soziale Sicherheit in Kraft. Ein neuesAbkommen mit Mazedonien voraussichtlich imHerbst 2002 unterzeichnet werden. Mit der Anwerbung von Arbeitnehmern aus diesen Staaten hatdie Bundesrepublik Deutschland auch Verantwortungfür die Soziale Sicherheit dieser Arbeitnehmer undihrer Familien übernommen. Die Arbeitnehmerzahlen Beiträge zur Sozialversicherung und Steuernund haben deshalb auch Anspruch auf Sozialleis-tungen.Die Abkommen sind grundsätzlich auf einen um-fassenden sachlichen Geltungsbereich hin angelegt.Sie beziehen sich auf die Kranken-, Unfall- und Ren-tenversicherung, die Abkommen mit dem ehemali-gen Jugoslawien und mit der Türkei auch auf dasKindergeld. Mit Marokko und Tunesien bestehenbesondere Kindergeldabkommen. Ein Arbeitslosen-versicherungsabkommen ist mit dem ehemaligenJugoslawien geschlossen worden.Das Abkommen mit dem ehemaligen Jugoslawienüber Soziale Sicherheit ist ein sog. offenes Abkom-men, gilt also für jedermann, der die im Abkommengenannten Voraussetzungen erfüllt. Die Abkommenmit der Türkei, Marokko und Tunesien sowie dasArbeitslosenversicherungsabkommen mit dem ehe-maligen Jugoslawien sind geschlossene Abkommen,die nur für die Staatsangehörigen der Vertragsstaatenund für Staatenlose und Flüchtlinge im Sinne dereinschlägigen internationalen Konventionen sowieggf. für Angehörige und Hinterbliebene gelten. DerGleichbehandlungsgrundsatz gilt in allen Abkommennur für diese Personenkreise.Die Abkommen dehnen den Versicherungsschutz derdeutschen Krankenversicherung auf den Aufenthaltim anderen Vertragsstaat aus. Die bei einem Auf-enthalt im anderen Vertragsstaat benötigten Sach-leistungen werden von der dortigen Krankenver-sicherung im Wege der Sachleistungsaushilfe durchdie dortigen Ärzte, Apotheker und sonstigenSachleistungserbringer erbracht. Die Anwendung derdiesbezüglichen Bestimmungen im deutsch-marok-kanischen Abkommen bedarf allerdings noch einerbesonderen Vereinbarung.



oder hier noch etwas:

siehe hier
 

Wenn die Familienangehörigen von einem tr. Gastarbeiter in der Türkei Recht auf eine Familienversicherung haben, muß ja auch die Möglichkeit bestehen, dass der Ehegatte/-in von einem dt.StA FV wird ohne nach Deutschland einzureisen.
LG
Caya

fons: [edited]ich hab den link mal anners dargestellt, da er sonst die ganze Seite zerschießt[/edited]
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« Zuletzt geändert: 08.10.2005 um 12:17:34 von N/V »  
 
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Tamina
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Antwort #94 - 10.10.2005 um 08:39:35
 
Ich meinte natürlich: "kostet 1 € PRO TAG"

sorry!!

Martina
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Antwort #95 - 10.10.2005 um 08:49:32
 
öhmÖhm, nur mal am Rande: bei einem Visum im Rahmen der FamZusF zu einem deutschen Ehepartner dürfte die Krankenversicherung eigentlich überhaupt nicht geprüft werden. Der Anspruch besteht auch bei Nicht-Sicherstellung des LU.
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Riddler
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Antwort #96 - 19.10.2005 um 17:46:24
 
Laut auswärtigem Amt soll ich die Frage offen lassen und und stattdessen in den Antrag schreiben, daß für meine Verlobte ein Krankenversicherungsschutz dann besteht, wenn ein Visum vergeben wird.
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Reyhan
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Antwort #97 - 19.10.2005 um 20:17:49
 
Riddler,

letzteres wäre mir zu riskant. Nicht immer weiss das AA wie dieses Thema vor Ort gehandhabt wird. Rechtsanspruch / Vorgaben sind die eine Seite  , Praxis die andere Seite. Investiere die 30,- Euro in die Krankenversicherung und Du kannst beruhigt fahren.

Viel Glück

Reyhan
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Riddler
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Antwort #98 - 14.11.2005 um 18:01:05
 
Hallo Ihr ! Wir haben am 01.11. standesamtlich in der Türkei geheiratet. Dazu war eine Blutuntersuchung(19 Euro, nach Aids usw.), ein Dolmetscher und eine Übersetzung der internationalen Papiere (Auszug aus dem Heiratsregister-Formül B, Geburtsurkunde-Formül A, Ehefähigkeitszeugniss) und meines dt. Persos in türkische, 6 Fotos und jede Menge Geduld notwendig. Die Übersetzungen waren noch am selben Tag fertig, die Blutuntersuchung dauert 3 Tage und der Beamte läßt sich sehr viel Zeit. Am 10.11. hatten wir alle restlichen Papiere (internationales Heiratsbuch, internationale
Heiratsurkunde usw. bekommen). Die Heiratsgebührt betrug ca. 14 Euro, Übersetzungen kosten in etwa das gleiche wie in Deutschland (also teuer !).
Probleme gab es mit dem großen deutschem I, weil es im türkischen mit Punkt geschrieben wird, auf deutschen Papieren aber nicht, ein deutsch-türkisches
Wörterbuch mit beiden Alphabeten überzeugte die Beamtin. Desweiteren machen eine fehlende Familiennummer eines Deutschen in der Türkei Probleme, deshalb
gibt es mich jetzt auch in der Türkei mit eigener Familiennummer (!). Die Behörden sind in der Türkei genauso "schnell" und gründlich wie in Deutschland, der
türkische Amtsschimmel reitet genauso lahm wie der deutsche. Ein türkischer Paß für 2 Jahre kostet 157 Euro, die türkische Polizei macht sich über einen deutschen
(wg. angeblicher Formalitätenheirat) genauso wie ein türkischer Standesbeamter über die Heirat eines Christen und einer moslemischen Frau gleich lustig.
Alles in allem ist es nicht leicht und ohne die familiäre Hilfe meiner Frau und deren gute Kontakte der Mutter hätte es erst nächstes Jahr geklappt, weil angeblich
alle Termine vergeben sind.Aber es hat geklappt und war nebenbei sehr schöbn und Morgen bekommt Sie einen Termin für die deutsche Botschaft. Hoffentlich klappts
auch mit dem Visum schnell, wir vermissen uns sehr viel und hatten ein paar sehr schöne gemeinsame Hochzeitstage. Es grüßt euch ein frisch vermählter Riddler.

Ich melde mich wieder, sobald ich Fragen habe Zwinkernd oder es Neuigkeiten zum Visum gibt. Bis dann.

P.S.: Ich habe Angst vor dieser Befragung, was ist wenn man da etwas falsch macht ? Wir lieben uns sehr und sind sehr aufgeregt. Gibt es überhaupt einen Verdacht auf Scheinehe oder so, wenn der Mann deutscher und die Frau Tükin ist ? Das ist in der Türkei ja nicht alltäglich, eher der andere Fall ...
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Mame Di
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Antwort #99 - 14.11.2005 um 21:06:56
 
Lieber Riddler, Dir und Deiner Frau heezlichen Glückwunsch und das es bald klappt mit dem Visum! Aber erst sind wir dran, ja?
Wenn Du Unterhaltung zur Überbrückung der Wartezeit brauchst, kann ich Dir gerne unsere Hochzeitsgeschichte mailen, war auch im nachhinein echt lustig.
Mein Mann wurde bei der Botschaft sehr ausgefragt, aber wußte alles, das ist jetzt 5 Wochen her und wir haben noch nichts gehört. Die ABH hier hat gesagt, sie melden sich nach 6-8 Wochen und würden auf jeden Fall beteiligt, obwohl das ja nach meinem Kenntnisstand nicht sein müßte. Wir zittern auch, ob es Probleme gibt.

Irgendwie hab ich aber den Verdacht, dass Eure Konstellation wohlwollender betrachtet wird.

Herzliche Grüße aus Bremen!
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Antwort #100 - 18.11.2005 um 17:42:57
 
Weis jemand von Euch, ob der türkische Auszug aus dem Personenstandsregister meiner Frau für die deutsche Botschaft ins deutsche übersetzt werden muß ?

Danke.
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Antwort #101 - 18.11.2005 um 17:54:11
 
Geschrieben von: Riddler Geschrieben am: Heute um 17:42:57


Code:
Weis jemand von Euch, ob der türkische Auszug aus dem Personenstandsregister meiner Frau für die deutsche Botschaft ins deutsche übersetzt werden muß ?  

Danke.



Ja
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Gruesse
 
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Riddler
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Antwort #102 - 22.11.2005 um 15:27:06
 
Weis jemand, wie das in meinem Falle genau mit einer Vorabzustimmung wäre ?
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Antwort #103 - 22.11.2005 um 19:21:43
 
Riddler schrieb am 22.11.2005 um 15:27:06:
Weis jemand, wie das in meinem Falle genau mit einer Vorabzustimmung wäre ?


Hi,
zur Vorabzustimmung steht was in der FAQ. Wie es dann
konkret bei Dir aussiecht, kann Dir wohl nur Deine ABH
sagen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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miramax
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Antwort #104 - 30.11.2005 um 20:33:37
 

heirate in  der Tr , gehe nach De und sag: ich, De, heiratete eine Tr, bitte meine Tr Frau hier arbeiten  und leben lassen, bitte .

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Gruesse
 
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