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Heirat in der Türkei (Gelesen: 61.462 mal)
Caya
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Antwort #45 - 20.05.2005 um 17:22:24
 
Hallo Riddler.

Es wird bestimmt Alles gut laufen. Zwinkernd

Ich drück euch die Daumen ganz fest.

Gib uns bescheid wenn ihr einen Termin vom Standesamt  bekommt.

Servus aus Nürnberg
Caya
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Riddler
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Antwort #46 - 24.05.2005 um 18:52:03
 
Hallo,

Ich habe bald alle Papiere für die Heirat beisammen (hoffe ich). Jetzt habe ich wieder mal ein paar Fragen und zwar zur FZV. Muß ich für meine baldige Frau eine Krankenversicherung und eine Verpflichtungserklärung machen ? Im Antragsformular steht nämlich als letzte Frage, ob ein Krankenversicherungsschutz für die BRD besteht, oder nicht.

Danke.
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Caya
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Antwort #47 - 24.05.2005 um 21:49:01
 
Hallo Ridddler.

Nach der Heirat wird sie über dich Familienversichert. Du mußt sie aber bei deiner KK anmelden.

Caya
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Riddler
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Antwort #48 - 26.05.2005 um 22:45:44
 
Ok, danke Zwinkernd Heute ist die nächste Frage entstanden ...

Meine Verlobte war früher schon einmal verheiratet (in der Türkei geheiratet) und wurde dann in Deutschland irgendwie geschieden. Später nochmal in der Türkei. Die Scheidungspapiere hat Sie nur in der Türkei natürlich auf türkisch bekommen.
Für das EFZ brauche ich Ihr türkisches Urteil, welches in Deutschland anerkannt ist(wird).  Wenn Sie in Deutschland geschieden wurde, mußte doch die Ehe irgendwie in Deutschland anerkannt worden sein oder ? Dann müßte es doch ein deutsches Scheidungsurteil geben oder ? Wenn nicht, wie geht das und wo läßt man das türkische Urteil anerkennen ?
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ronny
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Antwort #49 - 27.05.2005 um 07:41:51
 
Zitat:
Wenn nicht, wie geht das und wo läßt man das türkische Urteil anerkennen ?


Hallo Riddler,

das hängt davon ab, welche Staatsangehörigkeit die Ehegatten zum Zeitpunkt der Scheidung hatten. Lag eine gemeinsame (nichdeutsche) Staatsangehörigkeit vor, erfolgt die "Anerkennung" des türkischen Scheidungsurteils durch die zuständige Verwaltungsbehörde. Das ist in den meisten Fällen die obere Aufsichtsbehörde des Standesamtes auf der RegPräsidenten-Ebene. Müßte Dein Standesamt welches das EFZ ausstellt eigentlich wissen. Das ganze ist dann eigentlich keine richtige Anerkennung sondern nur eine verwaltungsinterne Prüfung.


Lag keine gemeinsame Staatsangehörigkeit vor, oder war einer der beiden  auch Deutscher (egal ob Doppelstaater oder nicht) oder war einer der beiden asylberechtigt etc. dann muß die Scheidung durch das OLG anerkannt werden (siehe dazu
FAQ
) .

Anmerkung:

Bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob sie zweimal geschieden wurde? Oder meintest Du mit dem türkischen Urteil die Anerkenntnis des deutschen Scheidungsurteils in der Türkei?

Dann trifft das o. Gesagte natürlich nicht zu. Denn für die Scheidung in DE gibts ja das inländische Urteil. Das türk. Anerkenntnisurteil bedarf in DE keiner Anerkennung. Lediglich eine Apostille sollte drauf sein.

Grüße
Ronny
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Antwort #50 - 27.05.2005 um 20:15:09
 
Der frühere Mann meiner Verlobten hatte die deutsche Staatsangehörigkeit, sie hat die türkische. Die beiden hatten in der Türkei geheiratet. Die Scheidung wurde von einem Anwalt aus Deutschland mit den türkischen Behörden durchgeführt (da waren noch beide in Deutschland). Als Bestätigung der Scheidung hat ein deutsches Amtsgericht einen Brief zu Ihr geschickt, das das Amtsgericht über die Scheidung informiert ist.
Ihre Scheidungspapiere hat Sie erst in der Türkei bekommen (auf türkisch). Der Brief vom Amtsgericht ist das einzigste, was Sie aus Deutschland über Ihre Scheidung hat.

cry:Was muß ich jetzt machen ?!?!?!? cry:
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ronny
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Antwort #51 - 27.05.2005 um 22:03:20
 
Zitat:
Was muß ich jetzt machen


Ich stehe vielleicht auf dem Schlauch, sorry  :nix

Liegt denn jetzt ein deutsches Urteil vor, oder nicht.?

Wenn nein, gilt alles aus dem letzten Post über die sog.große Anerkennung beim OLG, da ein Deutscher beteiligt war und keine deutsche Entscheidung vorliegt.

Wenn ja, dann ist alles ok.

Zitat:
Als Bestätigung der Scheidung hat ein deutsches Amtsgericht einen Brief zu Ihr geschickt, das das Amtsgericht über die Scheidung informiert ist.


Was genau steht da drin ?

Grüße
Ronny
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Antwort #52 - 30.05.2005 um 18:53:29
 
Der Brief wurde im August 2003 von vom gegnerischen türkischen Anwalt aus der Türkei nach Deutschland zum Amtsgericht geschickt. Er enthielt den Scheidungsantrag, in deutsch und türkisch. Die Scheidung erfolgte dann in der Türkei im Oktober 2003, ohne meine Verlobte, weil diese zur Zeit noch in Deutschland war.  Getrennt lebte sie schon seit 2000 bei ihrer Tante.
In dem Brief (März 2004) von der Ausländerbehörde, mit der Bitte zur Ausreise, war als Familienstand verheiratet angegeben. Als Sie dann im July 2004 in die Türkei ging, erhielt Sie Ihren Mädchennamen wieder. In der Türkei ist Sie als geschieden registriert.
Das türkische Standesamt sagte zu Ihr, ich bräuchte nur meinen Pass, mein Scheidungsurteil(auf türkisch) und eine int. Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung, auf der auch steht, daß ich geschieden bin, mehr nicht. Ein Ehefähigkeitszeugniss wird nicht benötigt, laut den Gesetzen in Samsun.
Die deutsche Standesbeamtin sagte zu mir, Sie wüßte nur die Gesetzeslage der Hauptstadt Ankara und dort bräuchte man ein solches Zeugniss.
Also ich blicke im Moment nicht ganz durch. Wenn ich Sie jetzt ohne diese Zeugniss heirate, ist das dann in Deutschland anerkennungswürdig, oder nicht ? Darf ich Sie jetzt in der Türkei heiraten und davor die Anerkennung des türkischen Urteils durch das OLG beantragen, sodaß die Ehe dann später doch in Deutschland anerkannt wird ?
Also ich blicke nicht durch ... Fragezeichen









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Antwort #53 - 30.05.2005 um 23:11:15
 
Zitat:
Darf ich Sie jetzt in der Türkei heiraten und davor die Anerkennung des türkischen Urteils durch das OLG beantragen, sodaß die Ehe dann später doch in Deutschland anerkannt wird ?


Wenn das ein türkisches Sheidungsurteil ist, dann bedarf esbevor ihreine Ehe eingehen könnt der Anerkennungin DE. Das was Deine Standesbeamten gesagt haben ist richtig.

wenn ihrin der Türkei heiratet ohnedas EFZ begebt ihrEuch in die Gefahr, wegen Eingehung einer Doppelehe Euch strafbar zu machen. Auch setzt ihr Euch der Gefahr einer Eheaufhebungsklage aus, weil die Doppelehe ein Grund für diese Klage sein kann.

Ich vemute mal dass der Ort der Eheschließung in der Türkei etwas kleiner ist? ass dort der Standesbeamte nicht so beschlagen ist mit den rechtlichen Gegebenheiten?

Denn die Türkei ist Vertragsstaat desHaager Übereinkommens überdie internationalen EFZ, er darf Euch auch nach türkischem Recht ohne das ordnungsgemäße EFZ nicht verheiraten.

Ich habe leider nicht die Rechtsfolgen einer Doppelehe nach türkischem Recht parat, das werde ich morgen nachliefern.
Auch meinen Vorschlag muß ich bis dahin zurückstellen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #54 - 31.05.2005 um 09:14:39
 
Danke, Ronny. Wie sieht es aus, wenn ich die Anerkennung Ihres Scheidungsurteils hier in Auftrag gebe und sie dann einige Tage später in der Türkei heirate (also bevor die Anerkennung durch ist, dauert ja so ungefähr 3 Monate) ? Ist es dann auch strafbar ? Oder zählt es vielleicht ab Datum des Antrags ?
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Antwort #55 - 31.05.2005 um 09:18:55
 
Zitat:
Ich habe leider nicht die Rechtsfolgen einer Doppelehe nach türkischem Recht parat, das werde ich morgen nachliefern.


Hallo Riddler,

das türkische Recht kennt wie das deutsche die Eheaufhebungsklage wenn gegen das Verbot der Doppelehe verstoßen wird. Und ähnlich wie in Deutschland gibts ein Gerichtsverfahren wenn gegen das Verbot der Doppeehe verstoßen wird.

Strafrechtlich habe ich da nichts zu gefunden im türkischen Recht. Aber es wird sicherlich ebenfalls Sanktionen geben.

Zitat:
Die deutsche Standesbeamtin sagte zu mir, Sie wüßte nur die Gesetzeslage der Hauptstadt Ankara und dort bräuchte man ein solches Zeugniss.


Das trifft auf das türkische Recht zu, also ist das mit dem EFZ nur zu empfehlen.

Ansonsten riskierst Du nach Rückkehr nach Deutschland eine Eheaufhebungsklage.

Grüße
Ronny

Edit:

hatte den Beitrag erst später gesehen.

Die Anerkennung hier ist doch notwendig, um ein EFZ für die Türkei zu bekommen.
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Antwort #56 - 31.05.2005 um 10:35:01
 
Okay, wenn ichs richtig verstanden habe ist es so : Ohne Anerkennung keine Chance auf Heiraten, auch nicht bei laufender oder beantragter Anerkennung und schon gar nicht ohne EFZ.
Ihr Onkel hat gehört, daß ihr alter Ehemann bereits wieder in DE verheiratet ist. Kann das irgendwie weiterhelfen ?
öhm
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Antwort #57 - 31.05.2005 um 10:58:24
 
Zitat:
Ihr Onkel hat gehört, daß ihr alter Ehemann bereits wieder in DE verheiratet ist. Kann das irgendwie weiterhelfen ?


Nö nicht wirklich ?

Noch mal für mein Verständnis:

Es war doch zum Zeitpunkt der Scheidung keiner von beiden deutscher Staatsangehöriger, oder?

Dann ist das doch auch kein Fall der Anerkennung durch das OLG, sondern durch die Verwaltungsbehörde (RP, BezReg, etc.). Da kann ich mir drei Monate schwer vorstellen.

Grüße
Ronny

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Antwort #58 - 31.05.2005 um 11:43:28
 
Er hat die deutsche Staatsangehörigkeit(seine Eltern sind Türken, er ist hier geboren), sie hat nur die türkische Staatsangehörigkeit. Also deutsch/türkische Heirat in der Türkei gewesen.
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Antwort #59 - 31.05.2005 um 11:51:12
 
Zitat:
Also deutsch/türkische Heirat in der Türkei gewesen.


Sorry, dann geht es nur mit der Anerkennung durch das OLG.

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