Der Brief wurde im August 2003 von vom gegnerischen türkischen Anwalt aus der Türkei nach Deutschland zum Amtsgericht geschickt. Er enthielt den Scheidungsantrag, in deutsch und türkisch. Die Scheidung erfolgte dann in der Türkei im Oktober 2003, ohne meine Verlobte, weil diese zur Zeit noch in Deutschland war. Getrennt lebte sie schon seit 2000 bei ihrer Tante.
In dem Brief (März 2004) von der Ausländerbehörde, mit der Bitte zur Ausreise, war als Familienstand verheiratet angegeben. Als Sie dann im July 2004 in die Türkei ging, erhielt Sie Ihren Mädchennamen wieder. In der Türkei ist Sie als geschieden registriert.
Das türkische Standesamt sagte zu Ihr, ich bräuchte nur meinen Pass, mein Scheidungsurteil(auf türkisch) und eine int. Geburtsurkunde und eine Meldebescheinigung, auf der auch steht, daß ich geschieden bin, mehr nicht. Ein Ehefähigkeitszeugniss wird nicht benötigt, laut den Gesetzen in Samsun.
Die deutsche Standesbeamtin sagte zu mir, Sie wüßte nur die Gesetzeslage der Hauptstadt Ankara und dort bräuchte man ein solches Zeugniss.
Also ich blicke im Moment nicht ganz durch. Wenn ich Sie jetzt ohne diese Zeugniss heirate, ist das dann in Deutschland anerkennungswürdig, oder nicht ? Darf ich Sie jetzt in der Türkei heiraten und davor die Anerkennung des türkischen Urteils durch das OLG beantragen, sodaß die Ehe dann später doch in Deutschland anerkannt wird ?
Also ich blicke nicht durch ...