Mimouna schrieb am 29.10.2014 um 22:27:38:wer da genau über was entscheidet und in wessen Händen unsre Zukunft liegt.
grisu1000 schrieb am 30.10.2014 um 22:48:39:Bist du dir sicher, dass der Sachbearbeiter automatisch nach Berlin zum VG geladen wird???
also, weil die Begriffe durcheinander gehen:
- die
ABH wird beigeladen (ganz sicher!), denn damit wird sie am Verfahren "offiziell" beteiligt und damit wirkt ein Urteil dann auch gegen die
ABH. Man könnte dann z.B. das Urteil gegen die
ABH vollstrecken lassen, damit diese ihre Zustimmung zum Visum gibt. Auch kann das Gericht dann der
ABH (in speziellen Einzelfällen) die Kosten des Verfahrens aufbrummen. Man bezeichnet das auch als "notwendige Beiladung" nach § 65 Abs. 2 VwGO.
- Zu einem Termin werden dann Beteiligte (und ggf. Zeugen etc.) geladen (nicht beigeladen). Ob ein Beteiligter dieser Ladung dann folgt oder es bleiben lässt, ist ihm im Normalfall selbst überlassen. Beigeladene
ABH schicken normalerweise keinen Vertreter zu einem Termin in Berlin; das ist viel zu aufwändig und da das AA schon jemanden schickt, lässt man es dabei halt bewenden. Und wenn ABHs doch einen Vertreter zu einem VG-Termin schicken, dann häufig nicht den Sachbearbeiter, sondern einen Mitarbeiter des jeweiligen Rechtsamtes. Die
ABH sorgen aber in der Regel dafür, dass ein entscheidungsbefugter Mitarbeiter telefonisch erreichbar ist, damit ggf. eine Einigung wirksam erzielt werden kann.