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Leiden im Limbo - Laufendes FZF-Verfahren - (Fragen: Änderung der Kontaktmöglichkeiten bei Botschaft angeben?) (Gelesen: 4.847 mal)
Themen Beschreibung: Frage s. Titel + Update zum Post "Ehegattennachzug von senegalesischem Mann ohne A1 möglich?" vom Januar 2023
helpplease
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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24.08.2023 um 18:35:34
 
Hallo zusammen!

Ich habe nochmal zwei Fragen, und zwar haben wir gegen Ende Juni unseren Antrag auf Ehegattennachzug bei der Botschaft im Senegal eingereicht.
Bisher haben wir noch keine Antwort/Reaktion erhalten.

Frage 1:
Nun hat es sich so ergeben, dass ich aus meiner WG ausziehen und bei meiner Mutter einziehen werde. Der Mietvertrag in meiner WG läuft noch bis Ende Oktober.
Ich werde bis zur Ummeldung auch noch zwei Wohnsitze haben (einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz).
Dies ist auch auf der Meldebescheinigung erkennbar, die ich bei der Antragstellung zum Ehegattennachzug an die Botschaft gegeben habe.

Nun es ist so, dass, wenn alles nach Plan verläuft, die Ummeldung meines Wohnsitzes ja nach Ablauf der Bearbeitungszeit des Antrages auf FZF stattfinden würde.
Von daher bin ich mir nicht sicher, ob ich es nur verkomplizieren würde, wenn ich der Botschaft (wohlgemerkt ohne Ummeldungsbescheinigung, sondern nur mit Kündigung des Vermieters) diesen Wechsel melden würde.

Der Botschaft schreiben, werde ich vermutlich ohnehin, da ich mittlerweile nach Antragstellung auch einen neuen Reisepass ausstellen lassen musste, damit ich meinen Mann jetzt besuchen kann. Also könnte ich das vielleicht alles zusammen verschicken?!

Was meint ihr?


Frage 2:
Ich werde bald zu meinem Mann reisen, in der Hoffnung, bei der Verkündigung der Entscheidung der Botschaft dann bei ihm sein zu können.
Für den Fall, dass die Ausländerbehörde mich dann vorlädt, bin ich ja gar nicht in Deutschland erreichbar.
Sollte ich das dann der Ausländerbehörde schon mal mitteilen oder wäre das eher kontraproduktiv, da ich ja dann zeige, dass ich längere Zeit bei meinem Mann in Nicht-Deutschland leben würde (circa 8 Wochen in meinen Semesterferien).


Ich freue mich sehr über Ideen oder Meinungen von euch!

*****************************************************

Nun zum Update (vielleicht interessant für andere in einer ähnlichen (Not-)Lage):

Ende Juni haben wir den Antrag auf FZF gestellt bei der Botschaft mit Bitte auf Anwendung der Härtefallregelung, die besagt, dass auf das Sprachzertifikat Deutsch A1 nach einem Jahr vergeblichen Bemühens vor der Einreise verzichtet werden könnte.

Mein Mann hatte zu dem Zeitpunkt vorweisbare Bemühungen von über 17 Monaten, darunter 4 Prüfungen am Goethe-Institut (Prüfung 1: 27 Punkte, Prüfung 2: 38 Punkte, Prüfung 3: 40 Punkte, Prüfung 4: 43 Punkte), 2 Kurse am Goethe-Institut, und über 12 Monate Unterricht bei einem Privatlehrer. Für alle diese Dinge haben wir auch Bescheinungen vorgelegt.
Diese Bemühungen, sowie die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen habe ich außerdem nochmal in einer Tabelle chronologisch aufgelistet.

Wir haben zudem vom einer NGO der Diakonie ein Schreiben mit eingereicht, das die Bitte um Anwendung der Härtefallregelung erklärt.

Auch haben wir eine Bundesfreiwilligenstelle für ihn gefunden und die Bescheinigung als Beleg für seine Intergrationsbereitschaft dazugelegt.

Außerdem haben wir natürlich noch die geforderten Unterlagen hinzugelegt, wie unter anderem auch die Bescheinigung meiner Krankenkasse, dass er mit mir versichert sein wird im Falle einer Einreise.

Das Gespräch der Antragstellung bei der Botschaft sei gut verlaufen laut meinem Mann. Es wurde in seiner Muttersprache geführt und seine Deutschkenntnisse wurden nicht praktisch getestet, was wir eigentlich gedacht hatten.
Die Person, die den Antrag entgegen nahm, hat nicht gesagt, dass es ohne A1 aussichtslos sei, sondern sie hat ihm nur erklärt, warum es diese Regelung gäbe, aber auch wörtlich vor ihm die Nachweise seiner Bemühungen angesprochen.
(Ich habe versucht, dies möglichst interpretationsfrei wiederzugeben. Man kann es ja leider gar nicht einschätzen, ob das jetzt was Gutes für den Antrag bedeutet oder nicht.)

Eine Woche nach Antragstellung habe ich dann die Wohnbescheinigung von meiner Mutter, wo wir wohnen würden, sollte mein Mann einreisen dürfen, bereits an die Ausländerbehörde geschickt. Da bekam ich die Rückmeldung, dass noch kein Antrag vorliege, sie sich aber bei mir melden würden, sollte der Antrag zeitnah eintreffen und bearbeitbar sein. Das war vor 8 Wochen.

Seitdem haben wir nichts mehr gehört. Weder von der Botschaft, noch von der Ausländerbehörde.
Laut meiner Rechnung sind wir jetzt bei Woche 9 nach Antragstellung. Die Bearbeitungszeit wird auf der Homepage der senegalesischen Botschaft auf 12 - 15 Wochen geschätzt. Also ist es ja vermutlich noch normal.

Für meinen Mann und mich ist es die reinste Qual, in diesem Limbo zu verbleiben und keinerlei Ahnung zu haben, ob es klappen wird oder nicht. Um ehrlich zu sein, habe ich auch Angst, dass die Länge der Wartezeit und der Fakt, dass sich das Ausländeramt noch nicht bei mir gemeldet hat, schlechte Zeichen sind....mein Mann denkt das auf jeden Fall.

Falls jemand mit uns leiden möchte oder noch eigene Erfahrungen diesbezüglich hat, bin ich auch immer froh über eine Nachricht!
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« Zuletzt geändert: 24.08.2023 um 18:45:57 von helpplease »  
 
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Antwort #1 - 25.08.2023 um 00:08:17
 
Das Verfahren läuft so:

1) Er beantragt das Visum, dazu klärt er die Fragen rund um das A1-Zertifikat.

2) Die Ausländerbehörde bekommt die Unterlagen zwecks Beurteilung.

3) Die Ausländerbehörde klärt mit Dir dann die Frage der Wohnanschrift und alles andere.

Wenn Du weg bist, kann die Ausländerbehörde entweder nichts machen und wartet, oder sie nimmt mit Dir Kontakt per Mail auf, oder es gibt hier jemanden mit Vollmacht, um diese Sachen zu erledigen. Alles an die Botschaft schicken ist unüblich, vorab an die Ausländerbehörde manchmal schwierig, weil die Akte aus Senegal ja noch nicht da ist, es also dazu noch keinen Vorgang gibt.

Es ist also nicht sicher, ob Deine Reise nicht einfach das ganze Verfahren verzögert.
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Antwort #2 - 25.08.2023 um 00:56:40
 
Hallo Reinhard,

vielen Dank für die schnelle Antwort und die hilfreichen Informationen!

Das wäre natürlich doof, wenn sich durch die Reise das Verfahren nun verzögern sollte.

Meldet sich denn die Ausländerbehörde normalerweise in solchen Angelegenheiten telefonisch oder postalisch ?
Im letzteren Fall hätte ich dann ja auch aus dem Ausland wenigstens das Wissen, dass sie mit mir Kontakt aufnehmen wollen.

Es ist eine gute Idee, jemandem vor der Abreise eine Vollmacht zu geben. Die könnte ich meiner Mutter ausstellen.
Klingt "befugt zur Abwicklung der Forderungen der Ausländerbehörde im Zuge des FZF meines Mannes" okay oder schränkt das die Handlungsmöglichkeiten der bevollmächtigten Person in irgendeiner ungünstigen Weise ein?

Ich versuche die Ausländerbehörde auf jeden Fall auch nochmal zu erreichen, um herauszufinden, ob der Antrag dort überhaupt schon angekommen ist. Bisher habe ich dort leider niemanden erreichen können.

Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung!
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reinhard
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Antwort #3 - 25.08.2023 um 01:00:15
 
Versuch die Ausländerbehörde per Mail zu erreichen. Sie sind überlastet und können nicht telefonieren. Und wenn irgend jemand ans Telefon geht, weiß die / der ja nicht, was an Umschlägen und Akten in den diversen Büros liegt.

Ob die Unterlagen schon da sind? Das weiß das Bundesverwaltungsamt. Du brauchst die Vorgangsnummer von seiner Quittung, beim BVA in Köln ist der Bürgerservice zuständig.
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Antwort #4 - 25.08.2023 um 10:40:31
 
Genau einfach da ne Mail mit der Vorgangsnummer hinwenden, die antworten in der Regel schnell

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/V/Visa-Angelegenheiten/visa_node.htm...

Das gute an Email: wenn die Antworten es liegt schon bei der abh kannst die Mail der ABH weiterleiten, dann können sie sich schwer rausreden mit wir haben nichts Zwinkernd . Hat bei mir gut funktioniert so Smiley
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Antwort #5 - 26.08.2023 um 03:20:32
 
helpplease schrieb am 25.08.2023 um 00:56:40:
Es ist eine gute Idee, jemandem vor der Abreise eine Vollmacht zu geben. Die könnte ich meiner Mutter ausstellen.
Klingt "befugt zur Abwicklung der Forderungen der Ausländerbehörde im Zuge des FZF meines Mannes" okay oder schränkt das die Handlungsmöglichkeiten der bevollmächtigten Person in irgendeiner ungünstigen Weise ein?


Hallo,

schreib einfach sinngemäß:

"...alle erforderliche Handlungen und Erklärungen gegenüber der Ausländerbehörde in xyz in meinem Namen vorzunehmen.

Diese Vollmacht ist befristet bis zum xxx
"

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #6 - 08.09.2023 um 21:12:13
 
Danke an euch alle für die Nachrichten!
Das Feedback habe ich versucht umzusetzen und habe eine Vollmacht mit einem ähnlichen wie hier vorschlagenen Wortlaut an meine Mutter ausgestellt.

Kleines Update:
Bei der Ausländerbehörde war ja zuerst niemand erreichbar gewesen.
Letztendlich wurde mir dort aber von der zuständigen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass dort noch kein Antrag zu uns vorliegen würde.
Das hat uns, um ehrlich zu sein, sehr demotiviert, da wir uns keine für unseren Antrag Gutes bedeutende Gründe vorstellen können, warum der Antrag nach 11 Wochen noch nicht bei der Ausländerbehörde vorliegen sollte.

Nach 12 Wochen nach Antragstellung darf man ja bei der Botschaft nachfragen. Die haben wir ja nächste Woche erreicht. Vielleicht bekommen wir dort ja ein paar Antworten, hoffentlich gute.
Drückt uns mal bitte die Daumen!!!
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Antwort #7 - 08.09.2023 um 21:37:22
 
Man "darf" immer bei der Botschaft nachfragen ..
Was hat denn das BVA geantwortet ? Die antworten in der Regel sehr schnell per Email
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Antwort #8 - 09.09.2023 um 01:13:52
 
Danke für die schnelle Antwort, roseforest!

Also, ich habe mich noch nicht beim BVA erkundigt, muss ich zugeben. Ich dachte, als die Ausländerbehörde schrieb, es würde nichts vorliegen, dass das nicht mehr nötig sei.
Meinst du/Meinen Sie, dass die Ausländerbehörde diesbezüglich "lügen" oder unsere Unterlagen übersehen haben könnte?

Ich finde es ehrlich gesagt sehr schwierig, die Balance zu finden zwischen sich für den Antrag einsetzen und nicht in Ungnade fallen bei den Behörden. Wir bitten ja schließlich um deren Kulanz bei dem Antrag, da ja A1 fehlt.
Das ist auch der Grund, weshalb ich vor Ablauf der 12 Wochen noch nicht bei der Botschaft nachgefragt habe ...  unentschlossen
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Antwort #9 - 09.09.2023 um 10:50:33
 
Soweit ich weiss halt die Anfrage beim BVA
Keine Konsequenzen ich denke die ABH bekommt davon auch nichts mit, aber das wissen hier andere vllt besser.

Ich kann nur sagen, in hatte damals beim BVA die Antwort erhalten dass die Unterlagen bei der ABH liegen. Diese Mail hatte ich dann meiner ABH geschickt und .. ein Tag später kam die Antwort "die Unterlagen sind heute eingegangen "...

Kann Zufall sein natürlich wer weiss das will ja nichts unterstellen.
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Antwort #10 - 09.09.2023 um 13:25:28
 
Es ist immer zu emfpehlen, Nachfragen an das BVA in Köln zu richten, und zwar mit der Vorgangsnummer.

Ausländerbehörde sind unterschiedlich organisiert: Es kann immer sein, dass die eine den Vorgang nicht findet und die andere schon. Beim BVA ist man da besser aufgehoben.
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Antwort #11 - 13.09.2023 um 14:40:19
 
Hallo zusammen!

Ich habe nochmal eine Frage:

Woran erkenne ich denn unsere Fallnummer auf dem Abhol-/Kassenzettel?

Da stehen zwei Nummern, bei denen ich mir vorstellen könnte, das sie es sein könnten.

Eine steht links und fängt mit DEU/... an.

Die andere steht rechts auf dem Zettel unter einem Bar-Code und hat nur 5 Ziffern.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
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Antwort #12 - 13.09.2023 um 15:16:34
 
Nimm die längere Nummer mit DEU und probier sie beim BVA aus.
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Antwort #13 - 15.09.2023 um 14:57:15
 
Die Botschaft hat mir heute geantwortet auf meine Anfrage:

"Die Botschaft hat bereits kurz nach dem Antragstermin Ihres Mannes die Weiterleitung der Unterlagen veranlasst. Aufgrund der Postlaufzeiten dauert es jedoch einige Zeit, bis die Unterlagen in Deutschland eintreffen. Ich möchte Sie deshalb noch um etwas Geduld bitten."

Ist das jetzt was Gutes?

Und was sind jetzt meine nächsten Schritte?
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Antwort #14 - 15.09.2023 um 15:18:29
 
Na abwarten oder beim BVA nachfragen dann weisst du ob die Unterlagen bereits bei der ABH sind ..
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Antwort #15 - 15.09.2023 um 16:30:14
 
Dann wirst du wahrscheinlich eine solche Mail bekommen

Zitat:
Guten Tag,

der elektronische Visa-Antrag ist im System erfasst worden.
Die Stadtverwaltung xxx ist die zuständige Ausländerbehörde.

Am xxx wurden die originalen Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde
weitergeleitet.

Dort befindet sich der Antrag in Bearbeitung.   

Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur
Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Bitte bedenken Sie, dass es bei der Bearbeitung von Visumanträgen zu einer
längeren Wartezeit kommen kann.

Bei Rückfragen können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.


Dann kannst du überkegen diese Mail an die ABH weiter zu leiten, denn dann wird's schwierig zu sagen wir haben nichts Zwinkernd
ich persönlich würde sie weiterleiten und ganz nett sowas schreiben wie - ich habe soeben erfahren der Antrag liegt mittlerweile bei Ihnen, wenn Sie etwas benötigen noch können Sie mich gerne unkompliziert unter xx kontaktieren ... dann klingt das finde ich auch nicht nach "stress" machen Smiley
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Antwort #16 - 15.09.2023 um 17:27:38
 
Ich hatte auch schon mal die Antwort vom BVA, dass die Unterlagen an die Botschaft zurückgeschickt wurden.

Also: Fragen, man braucht ja erstmal die Antwort selbst.
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Antwort #17 - 25.09.2023 um 13:56:59
 
Hallo zusammen!

Ich habe die Antwort vom BVA bekommen und stehe nun vor einem neuen Problem:

Sie schrieben, dass die Dokumente am 13.09.23 erneut im System gesendet worden und zeitgleich digital an die zuständige Ausländerbehörde in (meinem aktuellen) Hauptwohnsitz gesendet worden seien.

Das Problem ist, dass wir im Antrag aber (meinen aktuellen) Nebenwohnsitz in der Stadt meiner Mutter als zukünftigen Wohnort angeben hatten und ich ab November meinen aktuellen Hauptwohnsitz in der anderen Stadt gar nicht mehr haben werde, da ich bei meiner Mutter auch einziehe.

Ich kann der Ausländerbehörde zwar noch keine aktualisierte Meldebescheinigung vorlegen, habe aber die Kündigung von dem Vermieter meiner WG und meine Mutter könnte mir bestimmt auch eine Bescheinigung ausstellen.

Wie können wir das nun machen, dass die Dokumente an die Ausländerbehörde der Stadt meiner Mutter/ unserem geplanten Wohnsitz gesendet werden können?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
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Antwort #18 - 25.09.2023 um 14:21:12
 
Zunächst: Welche Ausländerbehörde der Familienzusammenführung zustimmt, ist egal. Wenn sie sich woanders anmeldet, wird die Akte rübergeschickt. Geprüft wird nur, ob Ihr dann auch einen gemeinsamen Hauptwohnsitz habt, denn nur dafür bekommt sie die Aufenthaltserlaubnis.

Du kannst die "alte" Ausländerbehörde anschreiben und alles schildern, aber eigentlich ist die Meldeadresse (Hauptwohnsitz) entscheidend für die Zuständigkeit. Dauert dann etwas länger, wird aber am Schluss funktionieren.

Und für alle, die nur mitlesen: Ein Visumverfahren wird kürzer, wenn man vorher alles regelt (umziehen, anmelden, danach erst Visum beantragen) und nicht während des Visumverfahrens noch umzieht und die Behördenzuständigkeit wechselt. Aber irgendwie funktioniert es am Schluss dann doch.
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Antwort #19 - 25.09.2023 um 15:52:03
 
Danke für die Antwort!
Ja, der Umzug war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht geplant gewesen.

Heißt das, dass der Antrag erst mit der Ummeldung an die "neue" Ausländerbehörde geschickt werden kann? Das wäre ja im November. Oder geht es auch schon vorher?
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Antwort #20 - 25.09.2023 um 16:14:47
 
"Können" ist das eine, das hängt am Ende von den Ausländerbehörden ab. Sie könnten logischerweise die Akten im Vorfeld schon mal rüberschicken, in der Praxis sind die aber so weit im Rückstand, dass die das nicht machen werden.

Im Optimalfall entscheidet die jetzige ABH einfach vor dem Umzug über den Antrag.
Im schlechtesten Fall entscheidet sie bis dahin nicht, gibt den Antrag zurück ans BVA, diese verteilt den Antrag neu an die neue ABH. Zeitgleich schickt die ABH dann die Akte (hoffentlich kurzfristig, das weiß man aber leider nie) an die neue ABH, die die Akte dann hoffentlich nicht als neuen Posteingang ganz nach hinten legt. Davon auszugehen ist aber.

Wie zügig das alles geht (oder überhaupt zum Problem wird) hängt aber auch noch von was anderem ab - kann sein dass ich es überlesen habe: Bist du Deutsch?
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Antwort #21 - 25.09.2023 um 16:42:40
 
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Antwort #22 - 25.09.2023 um 16:43:29
 
Mmmh.

Ja genau, ich bin Deutsch. Das sollte dann doch weniger Probleme bereiten oder?

Wäre folgendes ein guter Aktionsplan:

Ich versuche von meinem Vermieter für Oktober eine Wohnbescheinigung zu bekommen und schicke die an die ABH.

Dann melde ich mich Anfang November um und schreibe denen das, falls sich bis dahin noch nichts getan hat und schicke die Wohnbescheinigung von meiner Mutter mit.

So hat man vielleicht noch eine Chance, dass der Antrag vor dem Umzug bearbeitet wird.?

Oder wäre es besser, direkt mit offenen Karten zu spielen und den Umzug anzukündigen?
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Antwort #23 - 25.09.2023 um 17:08:49
 
Das macht es in der Tat einfacher, ja.

Würde einfach den neuen Mietvertrag zur Kenntnis hinschicken zusammen mit Einkommensunterlagen, usw.
Brauchen die ja ohnehin für die LU-Berechnung (auch wenn man auf LU verzichten kann)

Wer weiß, vielleicht interessiert die dein Umzug ja gar nicht und die bearbeiten den einfach bis zum Ende.

Wärst du nicht deutsch könnte es passieren, dass die deine Akte rüberschicken, das Visumsverfahren aber nicht weil die dazu  keine Meldung von der Meldebehörde bekommen. Und paar Monate später der ABH dass dann mal auffällt und die dann erst alles rüberschicken.
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Antwort #24 - 25.09.2023 um 17:24:51
 
helpplease schrieb am 25.09.2023 um 16:43:29:
Wäre folgendes ein guter Aktionsplan:

Ich versuche von meinem Vermieter für Oktober eine Wohnbescheinigung zu bekommen und schicke die an die ABH.

Dann melde ich mich Anfang November um und schreibe denen das, falls sich bis dahin noch nichts getan hat und schicke die Wohnbescheinigung von meiner Mutter mit.


Ich würde gar nichts machen. Vielleicht stimmt die Ausländerbehörde ja zu und sie bekommt ein Visum.

Dann die Ummeldebescheinigung hinschicken, und gut.
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Antwort #25 - 26.09.2023 um 12:13:11
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Ich bin noch ein bisschen unschlüssig, was ich nun tun sollte.
Ich habe auch Angst.

Denn wir haben ja auf dem Antrag auf Familiennachzug und im Härtefallschreiben die Adresse meines Zweitwohnsitzes angegeben, weil der Plan war, dort zusammen zu leben, wenn er da ist. Also war ursprünglich mein Umzug erst nach Stattgebung des Visums geplant gewesen.

Dass die Bearbeitung des Antrages immer über den Hauptwohnsitz läuft, wusste ich nicht. Die Frau von der Caritas, die uns geholfen hat beim Antrag, hat das leider auch übersehen.

Ich habe nun große Angst, dass die Ausländerbehörde einfach den Antrag ablehnen wird ohne mich vorher zu kontaktieren, weil mein Hauptwohnsitz nicht mit der im Antrag und im Härtefallschreiben angegeben Adresse übereinstimmt.
Aber das wäre doch eigentlich nicht rechtens oder?
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Antwort #26 - 26.09.2023 um 12:49:57
 
Normalerweise fragt die Ausländerbehörde bei Dir nach, wenn sie eine Unstimmigkeit erkennt. Du kannst aber auch einen Brief schreiben, in dem Du Deinen Wohnsitz für Oktober, November und Dezember beschreibst, das dann an die Ausländerbehörde schicken.

Wenn Du unschlüssig bist, warte eine Woche und lies Dir die Beiträge hier nochmal in Ruhe durch.
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Antwort #27 - 26.09.2023 um 13:44:45
 
Also ist es eher unwahrscheinlich, dass die Ausländerbehörde den Antrag ablehnt ohne mich zu kontaktieren vorher?
Ich mache mir gerade solche Vorwürfe, dass der Antrag deswegen abgelehnt würde....

Die Ausländerbehörde hat den Antrag ja laut Botschaft bereits seit Juli und laut BVA nochmal seit dem 13.09. vorliegen und haben sich bisher noch nicht bei mir gemeldet...
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Antwort #28 - 26.09.2023 um 14:00:18
 
Der Wohnsitz könnte höchstens bzgl. der örtlichen Zuständigkeit ein Problem sein (das kann dir aber erstmal egal sein, das regelt die ABH selber). Wüsste nicht wieso die deshalb ablehnen sollten.

Wenns nur eine Unstimmigkeit ist werden die auch nicht einfach so ablehnen, sondern wie reinhard sagt dich kontaktieren. Wenn doch wird die Botschaft nochmal nachhaken, was bei der ABH so falsch läuft.
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Antwort #29 - 26.09.2023 um 15:02:17
 
Mmh so total unplausibel ist es ja eigentlich auch nicht, da denen, falls sie es nicht übersehen, die Adresse des angegebenen Wohnsitzes bekannt sein müsste, da es auch mein Zweitwohnsitz ist und es ja nicht unplausibel ist, gemeinsam bei der Mutter/ Schwiegermutter zu wohnen. Aber das müsste man ja dann erstmal erklären können....

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Antwort #30 - 30.10.2023 um 09:00:20
 
Hallo zusammen!

Ein kleines Update: ich konnte mich erfolgreich ummelden und habe der Ausländerbehörde meines alten Hauptwohnsitzes dies mitgeteilt.
Dort wurde uns gesagt, dass sie die Weiterleitung der Unterlagen zur jetzt zuständigen Ausländerbehörde veranlassen würden.

Die Frau von der Caritas, die uns bei dem Antrag hilft, meinte, dass dies allerdings lange dauern könnte, da die Ausländerbehörde meines alten Hauptwohnsitzes überlastet sei.

Außerdem haben wir erfahren, dass die Ausländerbehörde aufgrund von Personalmangel unseren Antrag (lag seit Juli vor) noch gar nicht bearbeitet hatten. Daher hatten wir also auch noch nichts gehört.

Ich habe nun zwei Fragen:

1. Gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten, die Unterlagen schnell zur neuen zuständigen Ausländerbehörde zu kriegen? Kann ich die vielleicht selber hinbringen?

2. Sollte die Ummeldung des Wohnsitzes der Botschaft auch mitgeteilt werden? Und wenn ja, reicht das, wenn ich denen die eingescannte Version meiner einfachen Meldebescheinigung per Mail sende?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen!
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Antwort #31 - 30.10.2023 um 10:08:55
 
1. Da wirst du dich auf die Ausländerbehörden verlassen müssen. Es ist natürlich zu hoffen, dass du da einen praktisch denkenden Mitarbeiter gesprochen hast, der die Akte dann sofort eben rüber sendet, wenn er sowieso gerade deinen Fall aufgerufen hat, aber man weiß ja nie.

Beschleunigen kannst du das durch "nerven", fragen was Sache ist. Leider kann das nämlich wirklich dauern, weil du nicht nur eine überlastete Behörde hast, sondern zwei.

2.  Ich würde das mitteilen, könnte sonst weitere Verzögerungen geben. Die Botschaft wird die Anfrage zur Zustimmung dann nämlich an die neue Ausländerbehörde stellen müssen. Ggf. kann durch den Druck der Botschaft dann auch die Akte schneller versendet werden.
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Antwort #32 - 01.11.2023 um 10:12:15
 
Danke für die Antwort!

1: Ich habe eine Antwort von der "alten" Ausländerbehörde erhalten, und zwar sind die Unterlagen wohl schon vor zwei Wochen an eine andere Ausländerbehörde geschickt worden.
Das Problem ist: diese liegt im Landkreis meiner Stadt und ist daher für meinen Antrag eigentlich gar nicht zuständig.

Der Mitarbeiter am Telefon konnte mir leider nicht mitteilen, ob die Unterlagen dort noch vorliegen und meinte nur, dass die in den letzten zwei Wochen bestimmt an die eigentliche "neue" Ausländerbehörde geschickt worden wären, weil sie ja nicht zuständig seien.

Dies versuche ich jetzt noch in Erfahrung bringen.

2: ich habe ein bisschen Angst, mit meiner Mitteilung an die Botschaft damit schlafende Hunde zu wecken und dass uns dann die Forderung mitgeteilt wird, dass mein Mann A1 doch noch vor der Einreise machen muss.
Aber ihr meint, wenn ich das richtig verstanden habe, dass rs eher kontraproduktiv wäre, es nicht mitzuteilen?!
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Antwort #33 - 01.11.2023 um 14:21:33
 
Kleines Update:

Die Unterlagen liegen jetzt bei der richtigen Ausländerbehörde 😍💪
Laut der Mitarbeiterin der ABH wäre es nicht notwendig, der Botschaft den Umzug mitzuteilen.
Ich überlege mir das nochmal diesbezüglich, was ich da mache.
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Antwort #34 - 01.11.2023 um 17:07:30
 
helpplease schrieb am 01.11.2023 um 14:21:33:
Laut der Mitarbeiterin der ABH wäre es nicht notwendig, der Botschaft den Umzug mitzuteilen.
Ich überlege mir das nochmal diesbezüglich, was ich da mache. 

Was gibt es da zu überlegen?

Die Kollegin hat recht. Die Übergabe an die andere ABH wird automatisch über das elektronische System an die AV mitgeteilt. Die weiß das also längst.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #35 - 02.11.2023 um 18:26:21
 
Danke für die Antwort und die Information!
Das beruhigt mich sehr!

Ich dachte, da wir bei Antragstellung eine Meldebescheinigung von mir einreichen mussten, dass die aktuelle Bescheinigung der Vollständigkeit halber nun auch benötigt würde.

Gut zu wissen, dass dem nicht so ist! Smiley Danke!
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Antwort #36 - 18.11.2023 um 12:34:26
 
Hallo zusammen!

Ich melde mich mit einem weiteren Update und ein paar Fragen:

Mein Mann ist diese Woche zur Botschaft gerufen worden um seinen Reisepass abzuholen, circa drei Werktage nachdem ich alle Unterlagen zur Ausländerbehörde gegeben hatte.
Ihm wurde am Telefon nichts mitgeteilt, am "Schalter" vor der Botschaft wurde ihm ebenfalls nichts gesagt, sondern ihm wurden "bloß" die Originale der Antragsformulare (wir hatten die Originale plus Kopien bei der Antragstellung abgegeben) und sein Reisepass übergeben.
Als er seinen Reisepass aufschlug, war darin ein Aufdruck enthalten, der ein Visum mit Vermerken "D", "Familiennachzug" und "Erwerbstätigkeit erlaubt", sowie "90 Tage" enthält.

Heißt das, wir haben es wirklich geschafft und das Visum erhalten???

1. Das wäre meine erste Frage, da ich erwartet hätte, dass die Botschaft da ein Schreiben zulegt oder irgendwie nochmal explizit mitteilt, dass der Antrag erfolgreich war.
Dürfen wir jetzt aufgrund des Aufdrucks im Reisepass meines Mannes von der Stattgebung des Visums ausgehen?

2. Welche Dokumente sollten wir nun am besten für ihn organisieren, damit die Einreise gelingt?
Reicht der Reisepass mit dem Visumsvermerk? Oder benötigt er noch andere Dokumente?

3. Gibt es noch andere Dokumente, die er hier in Deutschland für die Behörden benötigt? Die Geburtsurkunde haben wir beispielsweise schon und wollen die auch mitnehmen.


Ich würde mich sehr über eure Antworten und Einschätzungen freuen!!
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Antwort #37 - 18.11.2023 um 13:07:23
 
Wer einen Anruf und ein Visum bekommt, kann dann reisen.

Einen Brief bekommt man nur bei einer Ablehnung.

Da die Ausländerbehörde schon zugestimmt hat, muss er nur einreisen, zur Ausländerbehörde und fertig.
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Antwort #38 - 18.11.2023 um 16:04:52
 
GU mitnehmen macht schon Sinn. Nicht wegen der Einreise sondern evtl später Mal bei Einbürgerung etc.

Wichtig nach Einreise innerhalb 2 Wochen Wohnsitz anmelden, KV klären und zur abh für Termin eAT.

Na dann guten Flug Smiley
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Antwort #39 - 20.11.2023 um 13:03:42
 
Vielen Dank für die Antworten und auch nochmal vielen vielen Dank für all die guten hilfreichen Ratschläge im vergangenen Jahr!!! Darüber sind wir sehr dankbar!

Ich habe (leider) noch ein paar Fragen:
1. Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann müssen sowohl der Wohnsitz, die KV, sowie der Aufenthaltstitel innerhalb von 2 Wochen nach der Einreise geregelt werden?!
Wir dachten, er könnte vielleicht kurz vor Weihnachten kommen. Verlängert sich dann diese 2 Wochen Frist um die Feiertage?

2. Auf dem Antragsformular für den Aufenthaltstitel in meiner Stadt habe ich gesehen, dass man dort die Länge des Aufenthaltstitels eintragen muss. Im Internet habe ich gelesen, dass es je nach Behörde zwischen mind. 1 bis 3 Jahren Aufenthalt geben kann im Falle des Ehegattennachzuges.
Wie wird denn bestimmt, ob mein Mann nun 1 Jahr oder 3 Jahre Aufenthalt bekommt? Und gibt es da Verhandlungsspielraum?

3. Letzte Frage: bei den Passkontrollen in den Flughäfen muss mein Mann also nur seinen Reisepass vorzeigen? Oder kontrollieren die da auch manchmal die Heiratsurkunde oder die Wohnbescheinigung oder ähnliches?
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Antwort #40 - 20.11.2023 um 14:10:05
 
1). Innerhalb 2 Wochen muss der Wohnsitz angemeldet werden. Bei den meisten städten ist es so dass wenn keine Termine frei sind die Terminvereinbarung ausreicht bzgl der Frist.

Dann würde ich schnellstmöglich damit die KV kontaktieren. Das Dauer ja ein auch ein bissl - allerdings wird er normalerweise dann rückwirkend ab Einreise versichert.

Der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels muss vor Ablauf des Visums gestellt werden. Das war's - also nix mit 2 Wochen. Aber auch hier würde ich es einfach so schnell wie möglich angehen .

2) normalerweise wird 3 Jahre in diesem Fall erteilt. Schön dass eurer Formular sogar ein Feld dafür hat - ich hatte auf den Antrag handschriftlich 3 Jahre ergänzt - wenn sie dann keine 3 Jahre geben wollen werden sie es schon ändern Zwinkernd

3) normal nur den Reisepass. Aber die HU mitnehmen schadet ja nicht .

Edit:
Zu 1 nochmal wegen der Reihenfolge:
- die KV will normalen die Wohnsitzanmeldung sehen , daher die vorher machen
- die ABH will einen Nachweis der KV sehen für den AT .
Ihr könnt aber einfach den Antrag auf AT nach Einreise stellen (ich würde es per Post per Einschreiben schicken ) dann ist die Frist zur Antragsstellung vor Ablauf des Visums gewährt, dann bekommt ihr sowieso einen Termin .. dort dann alles mitbringen.

Mal so gesehen das wichtigste ist der Antrag auf den AT vor Ablauf des Visums ,denn sonst ist sie "illegal" hier. Den Wohnsitz zu spät anmeldet ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit , aber der wird ja für alles weitere gebraucht und ist am schnellsten erledigt Zwinkernd
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