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Leiden im Limbo - Laufendes FZF-Verfahren - (Fragen: Änderung der Kontaktmöglichkeiten bei Botschaft angeben?) (Gelesen: 4.844 mal)
Themen Beschreibung: Frage s. Titel + Update zum Post "Ehegattennachzug von senegalesischem Mann ohne A1 möglich?" vom Januar 2023
helpplease
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 30.10.2023 um 09:00:20
 
Hallo zusammen!

Ein kleines Update: ich konnte mich erfolgreich ummelden und habe der Ausländerbehörde meines alten Hauptwohnsitzes dies mitgeteilt.
Dort wurde uns gesagt, dass sie die Weiterleitung der Unterlagen zur jetzt zuständigen Ausländerbehörde veranlassen würden.

Die Frau von der Caritas, die uns bei dem Antrag hilft, meinte, dass dies allerdings lange dauern könnte, da die Ausländerbehörde meines alten Hauptwohnsitzes überlastet sei.

Außerdem haben wir erfahren, dass die Ausländerbehörde aufgrund von Personalmangel unseren Antrag (lag seit Juli vor) noch gar nicht bearbeitet hatten. Daher hatten wir also auch noch nichts gehört.

Ich habe nun zwei Fragen:

1. Gibt es irgendwelche anderen Möglichkeiten, die Unterlagen schnell zur neuen zuständigen Ausländerbehörde zu kriegen? Kann ich die vielleicht selber hinbringen?

2. Sollte die Ummeldung des Wohnsitzes der Botschaft auch mitgeteilt werden? Und wenn ja, reicht das, wenn ich denen die eingescannte Version meiner einfachen Meldebescheinigung per Mail sende?

Ich freue mich auf eure Rückmeldungen!
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Puncherfaust
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #31 - 30.10.2023 um 10:08:55
 
1. Da wirst du dich auf die Ausländerbehörden verlassen müssen. Es ist natürlich zu hoffen, dass du da einen praktisch denkenden Mitarbeiter gesprochen hast, der die Akte dann sofort eben rüber sendet, wenn er sowieso gerade deinen Fall aufgerufen hat, aber man weiß ja nie.

Beschleunigen kannst du das durch "nerven", fragen was Sache ist. Leider kann das nämlich wirklich dauern, weil du nicht nur eine überlastete Behörde hast, sondern zwei.

2.  Ich würde das mitteilen, könnte sonst weitere Verzögerungen geben. Die Botschaft wird die Anfrage zur Zustimmung dann nämlich an die neue Ausländerbehörde stellen müssen. Ggf. kann durch den Druck der Botschaft dann auch die Akte schneller versendet werden.
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helpplease
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #32 - 01.11.2023 um 10:12:15
 
Danke für die Antwort!

1: Ich habe eine Antwort von der "alten" Ausländerbehörde erhalten, und zwar sind die Unterlagen wohl schon vor zwei Wochen an eine andere Ausländerbehörde geschickt worden.
Das Problem ist: diese liegt im Landkreis meiner Stadt und ist daher für meinen Antrag eigentlich gar nicht zuständig.

Der Mitarbeiter am Telefon konnte mir leider nicht mitteilen, ob die Unterlagen dort noch vorliegen und meinte nur, dass die in den letzten zwei Wochen bestimmt an die eigentliche "neue" Ausländerbehörde geschickt worden wären, weil sie ja nicht zuständig seien.

Dies versuche ich jetzt noch in Erfahrung bringen.

2: ich habe ein bisschen Angst, mit meiner Mitteilung an die Botschaft damit schlafende Hunde zu wecken und dass uns dann die Forderung mitgeteilt wird, dass mein Mann A1 doch noch vor der Einreise machen muss.
Aber ihr meint, wenn ich das richtig verstanden habe, dass rs eher kontraproduktiv wäre, es nicht mitzuteilen?!
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helpplease
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #33 - 01.11.2023 um 14:21:33
 
Kleines Update:

Die Unterlagen liegen jetzt bei der richtigen Ausländerbehörde 😍💪
Laut der Mitarbeiterin der ABH wäre es nicht notwendig, der Botschaft den Umzug mitzuteilen.
Ich überlege mir das nochmal diesbezüglich, was ich da mache.
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Petersburger
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Antwort #34 - 01.11.2023 um 17:07:30
 
helpplease schrieb am 01.11.2023 um 14:21:33:
Laut der Mitarbeiterin der ABH wäre es nicht notwendig, der Botschaft den Umzug mitzuteilen.
Ich überlege mir das nochmal diesbezüglich, was ich da mache. 

Was gibt es da zu überlegen?

Die Kollegin hat recht. Die Übergabe an die andere ABH wird automatisch über das elektronische System an die AV mitgeteilt. Die weiß das also längst.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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helpplease
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i4a rocks!


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Antwort #35 - 02.11.2023 um 18:26:21
 
Danke für die Antwort und die Information!
Das beruhigt mich sehr!

Ich dachte, da wir bei Antragstellung eine Meldebescheinigung von mir einreichen mussten, dass die aktuelle Bescheinigung der Vollständigkeit halber nun auch benötigt würde.

Gut zu wissen, dass dem nicht so ist! Smiley Danke!
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helpplease
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Antwort #36 - 18.11.2023 um 12:34:26
 
Hallo zusammen!

Ich melde mich mit einem weiteren Update und ein paar Fragen:

Mein Mann ist diese Woche zur Botschaft gerufen worden um seinen Reisepass abzuholen, circa drei Werktage nachdem ich alle Unterlagen zur Ausländerbehörde gegeben hatte.
Ihm wurde am Telefon nichts mitgeteilt, am "Schalter" vor der Botschaft wurde ihm ebenfalls nichts gesagt, sondern ihm wurden "bloß" die Originale der Antragsformulare (wir hatten die Originale plus Kopien bei der Antragstellung abgegeben) und sein Reisepass übergeben.
Als er seinen Reisepass aufschlug, war darin ein Aufdruck enthalten, der ein Visum mit Vermerken "D", "Familiennachzug" und "Erwerbstätigkeit erlaubt", sowie "90 Tage" enthält.

Heißt das, wir haben es wirklich geschafft und das Visum erhalten???

1. Das wäre meine erste Frage, da ich erwartet hätte, dass die Botschaft da ein Schreiben zulegt oder irgendwie nochmal explizit mitteilt, dass der Antrag erfolgreich war.
Dürfen wir jetzt aufgrund des Aufdrucks im Reisepass meines Mannes von der Stattgebung des Visums ausgehen?

2. Welche Dokumente sollten wir nun am besten für ihn organisieren, damit die Einreise gelingt?
Reicht der Reisepass mit dem Visumsvermerk? Oder benötigt er noch andere Dokumente?

3. Gibt es noch andere Dokumente, die er hier in Deutschland für die Behörden benötigt? Die Geburtsurkunde haben wir beispielsweise schon und wollen die auch mitnehmen.


Ich würde mich sehr über eure Antworten und Einschätzungen freuen!!
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reinhard
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Antwort #37 - 18.11.2023 um 13:07:23
 
Wer einen Anruf und ein Visum bekommt, kann dann reisen.

Einen Brief bekommt man nur bei einer Ablehnung.

Da die Ausländerbehörde schon zugestimmt hat, muss er nur einreisen, zur Ausländerbehörde und fertig.
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roseforest
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Antwort #38 - 18.11.2023 um 16:04:52
 
GU mitnehmen macht schon Sinn. Nicht wegen der Einreise sondern evtl später Mal bei Einbürgerung etc.

Wichtig nach Einreise innerhalb 2 Wochen Wohnsitz anmelden, KV klären und zur abh für Termin eAT.

Na dann guten Flug Smiley
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helpplease
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Antwort #39 - 20.11.2023 um 13:03:42
 
Vielen Dank für die Antworten und auch nochmal vielen vielen Dank für all die guten hilfreichen Ratschläge im vergangenen Jahr!!! Darüber sind wir sehr dankbar!

Ich habe (leider) noch ein paar Fragen:
1. Also wenn ich das richtig verstanden habe, dann müssen sowohl der Wohnsitz, die KV, sowie der Aufenthaltstitel innerhalb von 2 Wochen nach der Einreise geregelt werden?!
Wir dachten, er könnte vielleicht kurz vor Weihnachten kommen. Verlängert sich dann diese 2 Wochen Frist um die Feiertage?

2. Auf dem Antragsformular für den Aufenthaltstitel in meiner Stadt habe ich gesehen, dass man dort die Länge des Aufenthaltstitels eintragen muss. Im Internet habe ich gelesen, dass es je nach Behörde zwischen mind. 1 bis 3 Jahren Aufenthalt geben kann im Falle des Ehegattennachzuges.
Wie wird denn bestimmt, ob mein Mann nun 1 Jahr oder 3 Jahre Aufenthalt bekommt? Und gibt es da Verhandlungsspielraum?

3. Letzte Frage: bei den Passkontrollen in den Flughäfen muss mein Mann also nur seinen Reisepass vorzeigen? Oder kontrollieren die da auch manchmal die Heiratsurkunde oder die Wohnbescheinigung oder ähnliches?
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roseforest
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Antwort #40 - 20.11.2023 um 14:10:05
 
1). Innerhalb 2 Wochen muss der Wohnsitz angemeldet werden. Bei den meisten städten ist es so dass wenn keine Termine frei sind die Terminvereinbarung ausreicht bzgl der Frist.

Dann würde ich schnellstmöglich damit die KV kontaktieren. Das Dauer ja ein auch ein bissl - allerdings wird er normalerweise dann rückwirkend ab Einreise versichert.

Der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels muss vor Ablauf des Visums gestellt werden. Das war's - also nix mit 2 Wochen. Aber auch hier würde ich es einfach so schnell wie möglich angehen .

2) normalerweise wird 3 Jahre in diesem Fall erteilt. Schön dass eurer Formular sogar ein Feld dafür hat - ich hatte auf den Antrag handschriftlich 3 Jahre ergänzt - wenn sie dann keine 3 Jahre geben wollen werden sie es schon ändern Zwinkernd

3) normal nur den Reisepass. Aber die HU mitnehmen schadet ja nicht .

Edit:
Zu 1 nochmal wegen der Reihenfolge:
- die KV will normalen die Wohnsitzanmeldung sehen , daher die vorher machen
- die ABH will einen Nachweis der KV sehen für den AT .
Ihr könnt aber einfach den Antrag auf AT nach Einreise stellen (ich würde es per Post per Einschreiben schicken ) dann ist die Frist zur Antragsstellung vor Ablauf des Visums gewährt, dann bekommt ihr sowieso einen Termin .. dort dann alles mitbringen.

Mal so gesehen das wichtigste ist der Antrag auf den AT vor Ablauf des Visums ,denn sonst ist sie "illegal" hier. Den Wohnsitz zu spät anmeldet ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit , aber der wird ja für alles weitere gebraucht und ist am schnellsten erledigt Zwinkernd
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