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Leiden im Limbo - Laufendes FZF-Verfahren - (Fragen: Änderung der Kontaktmöglichkeiten bei Botschaft angeben?) (Gelesen: 949 mal)
Themen Beschreibung: Frage s. Titel + Update zum Post "Ehegattennachzug von senegalesischem Mann ohne A1 möglich?" vom Januar 2023
roseforest
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leiden im Limbo - Laufendes FZF-Verfahren - (Fragen: Änderung der Kontaktmöglichkeiten bei Botschaft angeben?)
Antwort #15 - 15.09.2023 um 16:30:14
 
Dann wirst du wahrscheinlich eine solche Mail bekommen

Zitat:
Guten Tag,

der elektronische Visa-Antrag ist im System erfasst worden.
Die Stadtverwaltung xxx ist die zuständige Ausländerbehörde.

Am xxx wurden die originalen Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde
weitergeleitet.

Dort befindet sich der Antrag in Bearbeitung.   

Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur
Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Bitte bedenken Sie, dass es bei der Bearbeitung von Visumanträgen zu einer
längeren Wartezeit kommen kann.

Bei Rückfragen können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.


Dann kannst du überkegen diese Mail an die ABH weiter zu leiten, denn dann wird's schwierig zu sagen wir haben nichts Zwinkernd
ich persönlich würde sie weiterleiten und ganz nett sowas schreiben wie - ich habe soeben erfahren der Antrag liegt mittlerweile bei Ihnen, wenn Sie etwas benötigen noch können Sie mich gerne unkompliziert unter xx kontaktieren ... dann klingt das finde ich auch nicht nach "stress" machen Smiley
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Leiden im Limbo - Laufendes FZF-Verfahren - (Fragen: Änderung der Kontaktmöglichkeiten bei Botschaft angeben?)
Antwort #16 - 15.09.2023 um 17:27:38
 
Ich hatte auch schon mal die Antwort vom BVA, dass die Unterlagen an die Botschaft zurückgeschickt wurden.

Also: Fragen, man braucht ja erstmal die Antwort selbst.
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