1). Innerhalb 2 Wochen muss der Wohnsitz angemeldet werden. Bei den meisten städten ist es so dass wenn keine Termine frei sind die Terminvereinbarung ausreicht bzgl der Frist.
Dann würde ich schnellstmöglich damit die
KV kontaktieren. Das Dauer ja ein auch ein bissl - allerdings wird er normalerweise dann rückwirkend ab Einreise versichert.
Der Antrag auf Erteilung des Aufenthaltstitels muss vor Ablauf des Visums gestellt werden. Das war's - also nix mit 2 Wochen. Aber auch hier würde ich es einfach so schnell wie möglich angehen .
2) normalerweise wird 3 Jahre in diesem Fall erteilt. Schön dass eurer Formular sogar ein Feld dafür hat - ich hatte auf den Antrag handschriftlich 3 Jahre ergänzt - wenn sie dann keine 3 Jahre geben wollen werden sie es schon ändern
3) normal nur den Reisepass. Aber die HU mitnehmen schadet ja nicht .
Edit:
Zu 1 nochmal wegen der Reihenfolge:
- die
KV will normalen die Wohnsitzanmeldung sehen , daher die vorher machen
- die
ABH will einen Nachweis der
KV sehen für den
AT .
Ihr könnt aber einfach den Antrag auf
AT nach Einreise stellen (ich würde es per Post per Einschreiben schicken ) dann ist die Frist zur Antragsstellung vor Ablauf des Visums gewährt, dann bekommt ihr sowieso einen Termin .. dort dann alles mitbringen.
Mal so gesehen das wichtigste ist der Antrag auf den
AT vor Ablauf des Visums ,denn sonst ist sie "illegal" hier. Den Wohnsitz zu spät anmeldet ist "nur" eine Ordnungswidrigkeit , aber der wird ja für alles weitere gebraucht und ist am schnellsten erledigt