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Leiden im Limbo - Laufendes FZF-Verfahren - (Fragen: Änderung der Kontaktmöglichkeiten bei Botschaft angeben?) (Gelesen: 6.312 mal)
Themen Beschreibung: Frage s. Titel + Update zum Post "Ehegattennachzug von senegalesischem Mann ohne A1 möglich?" vom Januar 2023
roseforest
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i4a rocks!


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Antwort #15 - 15.09.2023 um 16:30:14
 
Dann wirst du wahrscheinlich eine solche Mail bekommen

Zitat:
Guten Tag,

der elektronische Visa-Antrag ist im System erfasst worden.
Die Stadtverwaltung xxx ist die zuständige Ausländerbehörde.

Am xxx wurden die originalen Antragsunterlagen an die zuständige Ausländerbehörde
weitergeleitet.

Dort befindet sich der Antrag in Bearbeitung.   

Bei einem Antrag für ein Visum, das zu einem längerfristigen Aufenthalt oder zur
Arbeitsaufnahme berechtigt, muss mit einer mehrmonatigen Bearbeitungszeit gerechnet werden. Bitte bedenken Sie, dass es bei der Bearbeitung von Visumanträgen zu einer
längeren Wartezeit kommen kann.

Bei Rückfragen können Sie sich an die Ausländerbehörde wenden.


Dann kannst du überkegen diese Mail an die ABH weiter zu leiten, denn dann wird's schwierig zu sagen wir haben nichts Zwinkernd
ich persönlich würde sie weiterleiten und ganz nett sowas schreiben wie - ich habe soeben erfahren der Antrag liegt mittlerweile bei Ihnen, wenn Sie etwas benötigen noch können Sie mich gerne unkompliziert unter xx kontaktieren ... dann klingt das finde ich auch nicht nach "stress" machen Smiley
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reinhard
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Antwort #16 - 15.09.2023 um 17:27:38
 
Ich hatte auch schon mal die Antwort vom BVA, dass die Unterlagen an die Botschaft zurückgeschickt wurden.

Also: Fragen, man braucht ja erstmal die Antwort selbst.
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helpplease
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Antwort #17 - 25.09.2023 um 13:56:59
 
Hallo zusammen!

Ich habe die Antwort vom BVA bekommen und stehe nun vor einem neuen Problem:

Sie schrieben, dass die Dokumente am 13.09.23 erneut im System gesendet worden und zeitgleich digital an die zuständige Ausländerbehörde in (meinem aktuellen) Hauptwohnsitz gesendet worden seien.

Das Problem ist, dass wir im Antrag aber (meinen aktuellen) Nebenwohnsitz in der Stadt meiner Mutter als zukünftigen Wohnort angeben hatten und ich ab November meinen aktuellen Hauptwohnsitz in der anderen Stadt gar nicht mehr haben werde, da ich bei meiner Mutter auch einziehe.

Ich kann der Ausländerbehörde zwar noch keine aktualisierte Meldebescheinigung vorlegen, habe aber die Kündigung von dem Vermieter meiner WG und meine Mutter könnte mir bestimmt auch eine Bescheinigung ausstellen.

Wie können wir das nun machen, dass die Dokumente an die Ausländerbehörde der Stadt meiner Mutter/ unserem geplanten Wohnsitz gesendet werden können?

Ich würde mich sehr über Antworten freuen!
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reinhard
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Antwort #18 - 25.09.2023 um 14:21:12
 
Zunächst: Welche Ausländerbehörde der Familienzusammenführung zustimmt, ist egal. Wenn sie sich woanders anmeldet, wird die Akte rübergeschickt. Geprüft wird nur, ob Ihr dann auch einen gemeinsamen Hauptwohnsitz habt, denn nur dafür bekommt sie die Aufenthaltserlaubnis.

Du kannst die "alte" Ausländerbehörde anschreiben und alles schildern, aber eigentlich ist die Meldeadresse (Hauptwohnsitz) entscheidend für die Zuständigkeit. Dauert dann etwas länger, wird aber am Schluss funktionieren.

Und für alle, die nur mitlesen: Ein Visumverfahren wird kürzer, wenn man vorher alles regelt (umziehen, anmelden, danach erst Visum beantragen) und nicht während des Visumverfahrens noch umzieht und die Behördenzuständigkeit wechselt. Aber irgendwie funktioniert es am Schluss dann doch.
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helpplease
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i4a rocks!


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Antwort #19 - 25.09.2023 um 15:52:03
 
Danke für die Antwort!
Ja, der Umzug war zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht geplant gewesen.

Heißt das, dass der Antrag erst mit der Ummeldung an die "neue" Ausländerbehörde geschickt werden kann? Das wäre ja im November. Oder geht es auch schon vorher?
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Puncherfaust
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Antwort #20 - 25.09.2023 um 16:14:47
 
"Können" ist das eine, das hängt am Ende von den Ausländerbehörden ab. Sie könnten logischerweise die Akten im Vorfeld schon mal rüberschicken, in der Praxis sind die aber so weit im Rückstand, dass die das nicht machen werden.

Im Optimalfall entscheidet die jetzige ABH einfach vor dem Umzug über den Antrag.
Im schlechtesten Fall entscheidet sie bis dahin nicht, gibt den Antrag zurück ans BVA, diese verteilt den Antrag neu an die neue ABH. Zeitgleich schickt die ABH dann die Akte (hoffentlich kurzfristig, das weiß man aber leider nie) an die neue ABH, die die Akte dann hoffentlich nicht als neuen Posteingang ganz nach hinten legt. Davon auszugehen ist aber.

Wie zügig das alles geht (oder überhaupt zum Problem wird) hängt aber auch noch von was anderem ab - kann sein dass ich es überlesen habe: Bist du Deutsch?
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lottchen
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Antwort #21 - 25.09.2023 um 16:42:40
 
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Antwort #22 - 25.09.2023 um 16:43:29
 
Mmmh.

Ja genau, ich bin Deutsch. Das sollte dann doch weniger Probleme bereiten oder?

Wäre folgendes ein guter Aktionsplan:

Ich versuche von meinem Vermieter für Oktober eine Wohnbescheinigung zu bekommen und schicke die an die ABH.

Dann melde ich mich Anfang November um und schreibe denen das, falls sich bis dahin noch nichts getan hat und schicke die Wohnbescheinigung von meiner Mutter mit.

So hat man vielleicht noch eine Chance, dass der Antrag vor dem Umzug bearbeitet wird.?

Oder wäre es besser, direkt mit offenen Karten zu spielen und den Umzug anzukündigen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #23 - 25.09.2023 um 17:08:49
 
Das macht es in der Tat einfacher, ja.

Würde einfach den neuen Mietvertrag zur Kenntnis hinschicken zusammen mit Einkommensunterlagen, usw.
Brauchen die ja ohnehin für die LU-Berechnung (auch wenn man auf LU verzichten kann)

Wer weiß, vielleicht interessiert die dein Umzug ja gar nicht und die bearbeiten den einfach bis zum Ende.

Wärst du nicht deutsch könnte es passieren, dass die deine Akte rüberschicken, das Visumsverfahren aber nicht weil die dazu  keine Meldung von der Meldebehörde bekommen. Und paar Monate später der ABH dass dann mal auffällt und die dann erst alles rüberschicken.
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Antwort #24 - 25.09.2023 um 17:24:51
 
helpplease schrieb am 25.09.2023 um 16:43:29:
Wäre folgendes ein guter Aktionsplan:

Ich versuche von meinem Vermieter für Oktober eine Wohnbescheinigung zu bekommen und schicke die an die ABH.

Dann melde ich mich Anfang November um und schreibe denen das, falls sich bis dahin noch nichts getan hat und schicke die Wohnbescheinigung von meiner Mutter mit.


Ich würde gar nichts machen. Vielleicht stimmt die Ausländerbehörde ja zu und sie bekommt ein Visum.

Dann die Ummeldebescheinigung hinschicken, und gut.
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Antwort #25 - 26.09.2023 um 12:13:11
 
Vielen Dank für eure Antworten!

Ich bin noch ein bisschen unschlüssig, was ich nun tun sollte.
Ich habe auch Angst.

Denn wir haben ja auf dem Antrag auf Familiennachzug und im Härtefallschreiben die Adresse meines Zweitwohnsitzes angegeben, weil der Plan war, dort zusammen zu leben, wenn er da ist. Also war ursprünglich mein Umzug erst nach Stattgebung des Visums geplant gewesen.

Dass die Bearbeitung des Antrages immer über den Hauptwohnsitz läuft, wusste ich nicht. Die Frau von der Caritas, die uns geholfen hat beim Antrag, hat das leider auch übersehen.

Ich habe nun große Angst, dass die Ausländerbehörde einfach den Antrag ablehnen wird ohne mich vorher zu kontaktieren, weil mein Hauptwohnsitz nicht mit der im Antrag und im Härtefallschreiben angegeben Adresse übereinstimmt.
Aber das wäre doch eigentlich nicht rechtens oder?
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Antwort #26 - 26.09.2023 um 12:49:57
 
Normalerweise fragt die Ausländerbehörde bei Dir nach, wenn sie eine Unstimmigkeit erkennt. Du kannst aber auch einen Brief schreiben, in dem Du Deinen Wohnsitz für Oktober, November und Dezember beschreibst, das dann an die Ausländerbehörde schicken.

Wenn Du unschlüssig bist, warte eine Woche und lies Dir die Beiträge hier nochmal in Ruhe durch.
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Antwort #27 - 26.09.2023 um 13:44:45
 
Also ist es eher unwahrscheinlich, dass die Ausländerbehörde den Antrag ablehnt ohne mich zu kontaktieren vorher?
Ich mache mir gerade solche Vorwürfe, dass der Antrag deswegen abgelehnt würde....

Die Ausländerbehörde hat den Antrag ja laut Botschaft bereits seit Juli und laut BVA nochmal seit dem 13.09. vorliegen und haben sich bisher noch nicht bei mir gemeldet...
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Antwort #28 - 26.09.2023 um 14:00:18
 
Der Wohnsitz könnte höchstens bzgl. der örtlichen Zuständigkeit ein Problem sein (das kann dir aber erstmal egal sein, das regelt die ABH selber). Wüsste nicht wieso die deshalb ablehnen sollten.

Wenns nur eine Unstimmigkeit ist werden die auch nicht einfach so ablehnen, sondern wie reinhard sagt dich kontaktieren. Wenn doch wird die Botschaft nochmal nachhaken, was bei der ABH so falsch läuft.
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helpplease
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Antwort #29 - 26.09.2023 um 15:02:17
 
Mmh so total unplausibel ist es ja eigentlich auch nicht, da denen, falls sie es nicht übersehen, die Adresse des angegebenen Wohnsitzes bekannt sein müsste, da es auch mein Zweitwohnsitz ist und es ja nicht unplausibel ist, gemeinsam bei der Mutter/ Schwiegermutter zu wohnen. Aber das müsste man ja dann erstmal erklären können....

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