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Leiden im Limbo - Laufendes FZF-Verfahren - (Fragen: Änderung der Kontaktmöglichkeiten bei Botschaft angeben?) (Gelesen: 6.304 mal)
Themen Beschreibung: Frage s. Titel + Update zum Post "Ehegattennachzug von senegalesischem Mann ohne A1 möglich?" vom Januar 2023
helpplease
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Leiden im Limbo - Laufendes FZF-Verfahren - (Fragen: Änderung der Kontaktmöglichkeiten bei Botschaft angeben?)
24.08.2023 um 18:35:34
 
Hallo zusammen!

Ich habe nochmal zwei Fragen, und zwar haben wir gegen Ende Juni unseren Antrag auf Ehegattennachzug bei der Botschaft im Senegal eingereicht.
Bisher haben wir noch keine Antwort/Reaktion erhalten.

Frage 1:
Nun hat es sich so ergeben, dass ich aus meiner WG ausziehen und bei meiner Mutter einziehen werde. Der Mietvertrag in meiner WG läuft noch bis Ende Oktober.
Ich werde bis zur Ummeldung auch noch zwei Wohnsitze haben (einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz).
Dies ist auch auf der Meldebescheinigung erkennbar, die ich bei der Antragstellung zum Ehegattennachzug an die Botschaft gegeben habe.

Nun es ist so, dass, wenn alles nach Plan verläuft, die Ummeldung meines Wohnsitzes ja nach Ablauf der Bearbeitungszeit des Antrages auf FZF stattfinden würde.
Von daher bin ich mir nicht sicher, ob ich es nur verkomplizieren würde, wenn ich der Botschaft (wohlgemerkt ohne Ummeldungsbescheinigung, sondern nur mit Kündigung des Vermieters) diesen Wechsel melden würde.

Der Botschaft schreiben, werde ich vermutlich ohnehin, da ich mittlerweile nach Antragstellung auch einen neuen Reisepass ausstellen lassen musste, damit ich meinen Mann jetzt besuchen kann. Also könnte ich das vielleicht alles zusammen verschicken?!

Was meint ihr?


Frage 2:
Ich werde bald zu meinem Mann reisen, in der Hoffnung, bei der Verkündigung der Entscheidung der Botschaft dann bei ihm sein zu können.
Für den Fall, dass die Ausländerbehörde mich dann vorlädt, bin ich ja gar nicht in Deutschland erreichbar.
Sollte ich das dann der Ausländerbehörde schon mal mitteilen oder wäre das eher kontraproduktiv, da ich ja dann zeige, dass ich längere Zeit bei meinem Mann in Nicht-Deutschland leben würde (circa 8 Wochen in meinen Semesterferien).


Ich freue mich sehr über Ideen oder Meinungen von euch!

*****************************************************

Nun zum Update (vielleicht interessant für andere in einer ähnlichen (Not-)Lage):

Ende Juni haben wir den Antrag auf FZF gestellt bei der Botschaft mit Bitte auf Anwendung der Härtefallregelung, die besagt, dass auf das Sprachzertifikat Deutsch A1 nach einem Jahr vergeblichen Bemühens vor der Einreise verzichtet werden könnte.

Mein Mann hatte zu dem Zeitpunkt vorweisbare Bemühungen von über 17 Monaten, darunter 4 Prüfungen am Goethe-Institut (Prüfung 1: 27 Punkte, Prüfung 2: 38 Punkte, Prüfung 3: 40 Punkte, Prüfung 4: 43 Punkte), 2 Kurse am Goethe-Institut, und über 12 Monate Unterricht bei einem Privatlehrer. Für alle diese Dinge haben wir auch Bescheinungen vorgelegt.
Diese Bemühungen, sowie die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen habe ich außerdem nochmal in einer Tabelle chronologisch aufgelistet.

Wir haben zudem vom einer NGO der Diakonie ein Schreiben mit eingereicht, das die Bitte um Anwendung der Härtefallregelung erklärt.

Auch haben wir eine Bundesfreiwilligenstelle für ihn gefunden und die Bescheinigung als Beleg für seine Intergrationsbereitschaft dazugelegt.

Außerdem haben wir natürlich noch die geforderten Unterlagen hinzugelegt, wie unter anderem auch die Bescheinigung meiner Krankenkasse, dass er mit mir versichert sein wird im Falle einer Einreise.

Das Gespräch der Antragstellung bei der Botschaft sei gut verlaufen laut meinem Mann. Es wurde in seiner Muttersprache geführt und seine Deutschkenntnisse wurden nicht praktisch getestet, was wir eigentlich gedacht hatten.
Die Person, die den Antrag entgegen nahm, hat nicht gesagt, dass es ohne A1 aussichtslos sei, sondern sie hat ihm nur erklärt, warum es diese Regelung gäbe, aber auch wörtlich vor ihm die Nachweise seiner Bemühungen angesprochen.
(Ich habe versucht, dies möglichst interpretationsfrei wiederzugeben. Man kann es ja leider gar nicht einschätzen, ob das jetzt was Gutes für den Antrag bedeutet oder nicht.)

Eine Woche nach Antragstellung habe ich dann die Wohnbescheinigung von meiner Mutter, wo wir wohnen würden, sollte mein Mann einreisen dürfen, bereits an die Ausländerbehörde geschickt. Da bekam ich die Rückmeldung, dass noch kein Antrag vorliege, sie sich aber bei mir melden würden, sollte der Antrag zeitnah eintreffen und bearbeitbar sein. Das war vor 8 Wochen.

Seitdem haben wir nichts mehr gehört. Weder von der Botschaft, noch von der Ausländerbehörde.
Laut meiner Rechnung sind wir jetzt bei Woche 9 nach Antragstellung. Die Bearbeitungszeit wird auf der Homepage der senegalesischen Botschaft auf 12 - 15 Wochen geschätzt. Also ist es ja vermutlich noch normal.

Für meinen Mann und mich ist es die reinste Qual, in diesem Limbo zu verbleiben und keinerlei Ahnung zu haben, ob es klappen wird oder nicht. Um ehrlich zu sein, habe ich auch Angst, dass die Länge der Wartezeit und der Fakt, dass sich das Ausländeramt noch nicht bei mir gemeldet hat, schlechte Zeichen sind....mein Mann denkt das auf jeden Fall.

Falls jemand mit uns leiden möchte oder noch eigene Erfahrungen diesbezüglich hat, bin ich auch immer froh über eine Nachricht!
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« Zuletzt geändert: 24.08.2023 um 18:45:57 von helpplease »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 25.08.2023 um 00:08:17
 
Das Verfahren läuft so:

1) Er beantragt das Visum, dazu klärt er die Fragen rund um das A1-Zertifikat.

2) Die Ausländerbehörde bekommt die Unterlagen zwecks Beurteilung.

3) Die Ausländerbehörde klärt mit Dir dann die Frage der Wohnanschrift und alles andere.

Wenn Du weg bist, kann die Ausländerbehörde entweder nichts machen und wartet, oder sie nimmt mit Dir Kontakt per Mail auf, oder es gibt hier jemanden mit Vollmacht, um diese Sachen zu erledigen. Alles an die Botschaft schicken ist unüblich, vorab an die Ausländerbehörde manchmal schwierig, weil die Akte aus Senegal ja noch nicht da ist, es also dazu noch keinen Vorgang gibt.

Es ist also nicht sicher, ob Deine Reise nicht einfach das ganze Verfahren verzögert.
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Antwort #2 - 25.08.2023 um 00:56:40
 
Hallo Reinhard,

vielen Dank für die schnelle Antwort und die hilfreichen Informationen!

Das wäre natürlich doof, wenn sich durch die Reise das Verfahren nun verzögern sollte.

Meldet sich denn die Ausländerbehörde normalerweise in solchen Angelegenheiten telefonisch oder postalisch ?
Im letzteren Fall hätte ich dann ja auch aus dem Ausland wenigstens das Wissen, dass sie mit mir Kontakt aufnehmen wollen.

Es ist eine gute Idee, jemandem vor der Abreise eine Vollmacht zu geben. Die könnte ich meiner Mutter ausstellen.
Klingt "befugt zur Abwicklung der Forderungen der Ausländerbehörde im Zuge des FZF meines Mannes" okay oder schränkt das die Handlungsmöglichkeiten der bevollmächtigten Person in irgendeiner ungünstigen Weise ein?

Ich versuche die Ausländerbehörde auf jeden Fall auch nochmal zu erreichen, um herauszufinden, ob der Antrag dort überhaupt schon angekommen ist. Bisher habe ich dort leider niemanden erreichen können.

Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung!
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reinhard
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Antwort #3 - 25.08.2023 um 01:00:15
 
Versuch die Ausländerbehörde per Mail zu erreichen. Sie sind überlastet und können nicht telefonieren. Und wenn irgend jemand ans Telefon geht, weiß die / der ja nicht, was an Umschlägen und Akten in den diversen Büros liegt.

Ob die Unterlagen schon da sind? Das weiß das Bundesverwaltungsamt. Du brauchst die Vorgangsnummer von seiner Quittung, beim BVA in Köln ist der Bürgerservice zuständig.
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Antwort #4 - 25.08.2023 um 10:40:31
 
Genau einfach da ne Mail mit der Vorgangsnummer hinwenden, die antworten in der Regel schnell

https://www.bva.bund.de/DE/Das-BVA/Aufgaben/V/Visa-Angelegenheiten/visa_node.htm...

Das gute an Email: wenn die Antworten es liegt schon bei der abh kannst die Mail der ABH weiterleiten, dann können sie sich schwer rausreden mit wir haben nichts Zwinkernd . Hat bei mir gut funktioniert so Smiley
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Antwort #5 - 26.08.2023 um 03:20:32
 
helpplease schrieb am 25.08.2023 um 00:56:40:
Es ist eine gute Idee, jemandem vor der Abreise eine Vollmacht zu geben. Die könnte ich meiner Mutter ausstellen.
Klingt "befugt zur Abwicklung der Forderungen der Ausländerbehörde im Zuge des FZF meines Mannes" okay oder schränkt das die Handlungsmöglichkeiten der bevollmächtigten Person in irgendeiner ungünstigen Weise ein?


Hallo,

schreib einfach sinngemäß:

"...alle erforderliche Handlungen und Erklärungen gegenüber der Ausländerbehörde in xyz in meinem Namen vorzunehmen.

Diese Vollmacht ist befristet bis zum xxx
"

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #6 - 08.09.2023 um 21:12:13
 
Danke an euch alle für die Nachrichten!
Das Feedback habe ich versucht umzusetzen und habe eine Vollmacht mit einem ähnlichen wie hier vorschlagenen Wortlaut an meine Mutter ausgestellt.

Kleines Update:
Bei der Ausländerbehörde war ja zuerst niemand erreichbar gewesen.
Letztendlich wurde mir dort aber von der zuständigen Sachbearbeiterin mitgeteilt, dass dort noch kein Antrag zu uns vorliegen würde.
Das hat uns, um ehrlich zu sein, sehr demotiviert, da wir uns keine für unseren Antrag Gutes bedeutende Gründe vorstellen können, warum der Antrag nach 11 Wochen noch nicht bei der Ausländerbehörde vorliegen sollte.

Nach 12 Wochen nach Antragstellung darf man ja bei der Botschaft nachfragen. Die haben wir ja nächste Woche erreicht. Vielleicht bekommen wir dort ja ein paar Antworten, hoffentlich gute.
Drückt uns mal bitte die Daumen!!!
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Antwort #7 - 08.09.2023 um 21:37:22
 
Man "darf" immer bei der Botschaft nachfragen ..
Was hat denn das BVA geantwortet ? Die antworten in der Regel sehr schnell per Email
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Antwort #8 - 09.09.2023 um 01:13:52
 
Danke für die schnelle Antwort, roseforest!

Also, ich habe mich noch nicht beim BVA erkundigt, muss ich zugeben. Ich dachte, als die Ausländerbehörde schrieb, es würde nichts vorliegen, dass das nicht mehr nötig sei.
Meinst du/Meinen Sie, dass die Ausländerbehörde diesbezüglich "lügen" oder unsere Unterlagen übersehen haben könnte?

Ich finde es ehrlich gesagt sehr schwierig, die Balance zu finden zwischen sich für den Antrag einsetzen und nicht in Ungnade fallen bei den Behörden. Wir bitten ja schließlich um deren Kulanz bei dem Antrag, da ja A1 fehlt.
Das ist auch der Grund, weshalb ich vor Ablauf der 12 Wochen noch nicht bei der Botschaft nachgefragt habe ...  unentschlossen
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Antwort #9 - 09.09.2023 um 10:50:33
 
Soweit ich weiss halt die Anfrage beim BVA
Keine Konsequenzen ich denke die ABH bekommt davon auch nichts mit, aber das wissen hier andere vllt besser.

Ich kann nur sagen, in hatte damals beim BVA die Antwort erhalten dass die Unterlagen bei der ABH liegen. Diese Mail hatte ich dann meiner ABH geschickt und .. ein Tag später kam die Antwort "die Unterlagen sind heute eingegangen "...

Kann Zufall sein natürlich wer weiss das will ja nichts unterstellen.
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Antwort #10 - 09.09.2023 um 13:25:28
 
Es ist immer zu emfpehlen, Nachfragen an das BVA in Köln zu richten, und zwar mit der Vorgangsnummer.

Ausländerbehörde sind unterschiedlich organisiert: Es kann immer sein, dass die eine den Vorgang nicht findet und die andere schon. Beim BVA ist man da besser aufgehoben.
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Antwort #11 - 13.09.2023 um 14:40:19
 
Hallo zusammen!

Ich habe nochmal eine Frage:

Woran erkenne ich denn unsere Fallnummer auf dem Abhol-/Kassenzettel?

Da stehen zwei Nummern, bei denen ich mir vorstellen könnte, das sie es sein könnten.

Eine steht links und fängt mit DEU/... an.

Die andere steht rechts auf dem Zettel unter einem Bar-Code und hat nur 5 Ziffern.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen.
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Antwort #12 - 13.09.2023 um 15:16:34
 
Nimm die längere Nummer mit DEU und probier sie beim BVA aus.
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Antwort #13 - 15.09.2023 um 14:57:15
 
Die Botschaft hat mir heute geantwortet auf meine Anfrage:

"Die Botschaft hat bereits kurz nach dem Antragstermin Ihres Mannes die Weiterleitung der Unterlagen veranlasst. Aufgrund der Postlaufzeiten dauert es jedoch einige Zeit, bis die Unterlagen in Deutschland eintreffen. Ich möchte Sie deshalb noch um etwas Geduld bitten."

Ist das jetzt was Gutes?

Und was sind jetzt meine nächsten Schritte?
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Antwort #14 - 15.09.2023 um 15:18:29
 
Na abwarten oder beim BVA nachfragen dann weisst du ob die Unterlagen bereits bei der ABH sind ..
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