Hallo zusammen!
Ich habe nochmal zwei Fragen, und zwar haben wir gegen Ende Juni unseren Antrag auf Ehegattennachzug bei der Botschaft im Senegal eingereicht.
Bisher haben wir noch keine Antwort/Reaktion erhalten.
Frage 1:
Nun hat es sich so ergeben, dass ich aus meiner WG ausziehen und bei meiner Mutter einziehen werde. Der Mietvertrag in meiner WG läuft noch bis Ende Oktober.
Ich werde bis zur Ummeldung auch noch zwei Wohnsitze haben (einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz).
Dies ist auch auf der Meldebescheinigung erkennbar, die ich bei der Antragstellung zum Ehegattennachzug an die Botschaft gegeben habe.
Nun es ist so, dass, wenn alles nach Plan verläuft, die Ummeldung meines Wohnsitzes ja nach Ablauf der Bearbeitungszeit des Antrages auf
FZF stattfinden würde.
Von daher bin ich mir nicht sicher, ob ich es nur verkomplizieren würde, wenn ich der Botschaft (wohlgemerkt ohne Ummeldungsbescheinigung, sondern nur mit Kündigung des Vermieters) diesen Wechsel melden würde.
Der Botschaft schreiben, werde ich vermutlich ohnehin, da ich mittlerweile nach Antragstellung auch einen neuen Reisepass ausstellen lassen musste, damit ich meinen Mann jetzt besuchen kann. Also könnte ich das vielleicht alles zusammen verschicken?!
Was meint ihr?
Frage 2:
Ich werde bald zu meinem Mann reisen, in der Hoffnung, bei der Verkündigung der Entscheidung der Botschaft dann bei ihm sein zu können.
Für den Fall, dass die Ausländerbehörde mich dann vorlädt, bin ich ja gar nicht in Deutschland erreichbar.
Sollte ich das dann der Ausländerbehörde schon mal mitteilen oder wäre das eher kontraproduktiv, da ich ja dann zeige, dass ich längere Zeit bei meinem Mann in Nicht-Deutschland leben würde (circa 8 Wochen in meinen Semesterferien).
Ich freue mich sehr über Ideen oder Meinungen von euch!
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Nun zum Update (vielleicht interessant für andere in einer ähnlichen (Not-)Lage):
Ende Juni haben wir den Antrag auf
FZF gestellt bei der Botschaft mit Bitte auf Anwendung der Härtefallregelung, die besagt, dass auf das Sprachzertifikat Deutsch
A1 nach einem Jahr vergeblichen Bemühens vor der Einreise verzichtet werden könnte.
Mein Mann hatte zu dem Zeitpunkt vorweisbare Bemühungen von über 17 Monaten, darunter 4 Prüfungen am Goethe-Institut (Prüfung 1: 27 Punkte, Prüfung 2: 38 Punkte, Prüfung 3: 40 Punkte, Prüfung 4: 43 Punkte), 2 Kurse am Goethe-Institut, und über 12 Monate Unterricht bei einem Privatlehrer. Für alle diese Dinge haben wir auch Bescheinungen vorgelegt.
Diese Bemühungen, sowie die damit verbundenen finanziellen Aufwendungen habe ich außerdem nochmal in einer Tabelle chronologisch aufgelistet.
Wir haben zudem vom einer NGO der Diakonie ein Schreiben mit eingereicht, das die Bitte um Anwendung der Härtefallregelung erklärt.
Auch haben wir eine Bundesfreiwilligenstelle für ihn gefunden und die Bescheinigung als Beleg für seine Intergrationsbereitschaft dazugelegt.
Außerdem haben wir natürlich noch die geforderten Unterlagen hinzugelegt, wie unter anderem auch die Bescheinigung meiner Krankenkasse, dass er mit mir versichert sein wird im Falle einer Einreise.
Das Gespräch der Antragstellung bei der Botschaft sei gut verlaufen laut meinem Mann. Es wurde in seiner Muttersprache geführt und seine Deutschkenntnisse wurden nicht praktisch getestet, was wir eigentlich gedacht hatten.
Die Person, die den Antrag entgegen nahm, hat nicht gesagt, dass es ohne
A1 aussichtslos sei, sondern sie hat ihm nur erklärt, warum es diese Regelung gäbe, aber auch wörtlich vor ihm die Nachweise seiner Bemühungen angesprochen.
(Ich habe versucht, dies möglichst interpretationsfrei wiederzugeben. Man kann es ja leider gar nicht einschätzen, ob das jetzt was Gutes für den Antrag bedeutet oder nicht.)
Eine Woche nach Antragstellung habe ich dann die Wohnbescheinigung von meiner Mutter, wo wir wohnen würden, sollte mein Mann einreisen dürfen, bereits an die Ausländerbehörde geschickt. Da bekam ich die Rückmeldung, dass noch kein Antrag vorliege, sie sich aber bei mir melden würden, sollte der Antrag zeitnah eintreffen und bearbeitbar sein. Das war vor 8 Wochen.
Seitdem haben wir nichts mehr gehört. Weder von der Botschaft, noch von der Ausländerbehörde.
Laut meiner Rechnung sind wir jetzt bei Woche 9 nach Antragstellung. Die Bearbeitungszeit wird auf der Homepage der senegalesischen Botschaft auf 12 - 15 Wochen geschätzt. Also ist es ja vermutlich noch normal.
Für meinen Mann und mich ist es die reinste Qual, in diesem Limbo zu verbleiben und keinerlei Ahnung zu haben, ob es klappen wird oder nicht. Um ehrlich zu sein, habe ich auch Angst, dass die Länge der Wartezeit und der Fakt, dass sich das Ausländeramt noch nicht bei mir gemeldet hat, schlechte Zeichen sind....mein Mann denkt das auf jeden Fall.
Falls jemand mit uns leiden möchte oder noch eigene Erfahrungen diesbezüglich hat, bin ich auch immer froh über eine Nachricht!