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Deutsches Kind und ausländische Mutter (Gelesen: 15.558 mal)
Aras
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Antwort #90 - 01.09.2024 um 16:43:00
 
Für die AE zur Personenfürsorge eines deutschen Kindes benötigt man kein A1. Steht so in § 28 Abs. 1 S. 2 AufenthG

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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roseforest
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Antwort #91 - 01.09.2024 um 16:52:07
 
@aras richtig. Außerdem warum bucht ihr denn Kurse ?! Sie soll nach Einreise einfach den Integratiosnkurs machen .

Zuzug zu Deutschen Kind ist quasi der "Joker". Bzgl Sprachnachweis

@uwe1123 bitte schreibe keine falschen Antworten. Es geht hier um eine Familie !!
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uwe1122
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Antwort #92 - 01.09.2024 um 16:57:46
 
roseforest schrieb am 01.09.2024 um 16:52:07:
@uwe1123 bitte schreibe keine falschen Antworten. Es geht hier um eine Familie !!


Sorry ,stimmt natürlich,war keine Absicht.Sondern Leseschwäche meinerseits
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« Zuletzt geändert: 01.09.2024 um 19:39:49 von reinhard »  
 
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ABC27
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Antwort #93 - 02.09.2024 um 20:47:12
 
roseforest schrieb am 01.09.2024 um 16:52:07:
@aras richtig. Außerdem warum bucht ihr denn Kurse ?! Sie soll nach Einreise einfach den Integratiosnkurs machen .

Zuzug zu Deutschen Kind ist quasi der "Joker". Bzgl Sprachnachweis

@uwe1123 bitte schreibe keine falschen Antworten. Es geht hier um eine Familie !!

Vielen Dank für die Antworten. Ich bin erleichtert.

Sie macht einen Sprachkurs, um sich etwas vorzubereiten und auch die Zeit totzuschlagen. Im Moment ist unsere kleine in dem Alter, wo sie nicht permanent ihre Mutter braucht und sie möchte auch etwas außer Haus kommen und sich weiterbilden.

Die Stadt Stuttgart fragt in der Liste der benötigten Dokumente für eine AE auch nach einem Nachweis für den LU. Es wird auch nach Wohnraumnachweis, Mietvertrag, KV, Arbeits‐ und Verdienstbescheinigung gefragt.
https://www.stuttgart.de/organigramm/leistungen/aufenthaltserlaubnis-fuer-famili...
LU sollte ja unserem Fall nicht relevant sein, wie ich aus früheren Antworten lesen kann. Diese Liste ist schon sehr allgemein gehalten.

Ich möchte nicht, dass ich und meine Partnerin zu einem Termin mit unvollständigen Unterlagen gehen. Es gibt den entsprechenden Hinweis, dass nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeiten werden können.
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Petersburger
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Antwort #94 - 04.09.2024 um 19:38:35
 
ABC27 schrieb am 02.09.2024 um 20:47:12:
Es wird auch nach Wohnraumnachweis, Mietvertrag, KV, Arbeits‐ und Verdienstbescheinigung gefragt.

Weil die verlinkte Seite für alle Fälle von Familiennachzug geschrieben wurde.

Dort steht auch eine Menge der in § 29 AufenthG aufgeführten allgemeinen Dinge für den Nachzug zu Ausländern, die für AE nach § 28 einfach keine Rolle spielen.

Wer streitlustig und durchsetzungsfähig ist, geht nur mit den einzigen für die Erteilung einer AE zur Ausübung der Personensorge für ein deutsches Kind erforderlichen Unterlagen hin: Geburtsurkunde und Nachweis der deutschen StAng des Kindes. Höchstens noch Meldebescheinigung von Mutter und Kind.

Wer weniger streiten will, nimmt alles aus der Liste mit, was er in der Schublade liegen hat. Das geht los mit dem Mietvertrag, der ja vorhanden sein sollte.

Extra Wege würde ich nicht gehen um irgendwas zu beschaffen.

ABC27 schrieb am 02.09.2024 um 20:47:12:
Es gibt den entsprechenden Hinweis, dass nur Anträge mit vollständigen Unterlagen bearbeiten werden können.

Das ist völlig korrekt. Wie soll man auch eine begründete positive Entscheidung treffen, wenn das Vorliegen der Voraussetzungen nicht nachgewiesen ist.
Dazu dann § 82 AufenthG, der den Ausländer verpflichtet, für seinen Antrag günstige Umstände selbst vorzutragen und ggf. zu belegen.

Das heißt aber nicht, dass das Fehlen einer Unterlage zu einer mündlichen Ablehnung des Antrags berechtigt. Nichts anderes ist das "Wegschicken".
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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