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Visum Abgelehnt Zweifel an der Rückkehrbereitschaft (Gelesen: 6.851 mal)
ABC27
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12.10.2022 um 23:29:49
 
Hallo zusammen,

vor 6 Monaten habe ich online eine Frau kennen gelernt die in Uganda lebt. Wir haben uns verliebt und nun will sie mich hier in Deutschland besuchen. Ein reales Treffen hat bisher noch nicht stattgefunden bzw. war durch diesen Visum geplant. Sie hat vor 1 Woche das Visum beantragt und heute wurde es abgelehnt, weil es Zweifel an der Rückkehrbereitschaft gibt.

Es gab auch ein Probleme für das Visum. Ich einen Flug für sie reserviert. Das Reisebüro hat die Vornamen vertauscht und die Reservierung, während des Verfahrens, storniert, weil sie mit dem Ticket sonst niemals nach Deutschland gekommen wäre. Musste einen neuen Flug verbindlich für meine Partnerin buchen und hab es auch der Botschaft geschickt.

Für das Visum hat sie Dokumente abgegeben, die beweisen das sie einen Beruf als Lehrerin ausübt und das sie studiert an einer Uni. Von mir hat seine Verpflichtungserklärung und ein Einladungsschreiben erhalten.
Meine Kosten (der Flug) und ihre Kosten (Krankenversicherung, Termin, Reisepass...) waren auch nicht wenig.

Sie lebt mit ihrer Mutter und ihrem Bruder in einem Haus und arbeitet, wie schon gesagt, als Lehrerin. Vor kurzem wurde bei ihrer Mutter Krebs diagnostiziert.
Ich hab im Internet recherchiert und gelesen, dass sie schlechte Karten hat ihre Rückkehrbereitschaft zu beweisen. Sie ist leider nicht sehr vermögend.

Was würdet ihr mir raten? Eine Remonstration oder ein neuen Antrag für das Visum machen? Leider gab es von der Botschaft keinerlei Begründung warum diese Zweifel existieren. Ich denke ob sie ein Besuchervisum oder ein Touristenvisum macht, sollte keinen Unterschied machen. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
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deerhunter
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Antwort #1 - 13.10.2022 um 01:44:53
 
ABC27 schrieb am 12.10.2022 um 23:29:49:
vor 6 Monaten habe ich online eine Frau kennen gelernt die in Uganda lebt. Wir haben uns verliebt und nun will sie mich hier in Deutschland besuchen. Ein reales Treffen hat bisher noch nicht stattgefunden 

Mit diesen Parametern wird ein Visum nahezu unmöglich werden! Ihr solltet euch real treffen, in Uganda oder einem anderen Land wohin sie Visumfrei reisen kann.
Dann gibt es vielleicht auch eine Chance
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roseforest
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Antwort #2 - 13.10.2022 um 07:23:29
 
Und nächstes Mal keinen Flug kaufen.
Die Botschaft schreibt ja selber
"Reservation" und "Air Ticket is NOT required".

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ABC27
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Antwort #3 - 13.10.2022 um 07:57:15
 
roseforest schrieb am 13.10.2022 um 07:23:29:
Und nächstes Mal keinen Flug kaufen.
Die Botschaft schreibt ja selber
"Reservation" und "Air Ticket is NOT required".

Das Problem ist, dass Reservierungen nur 3 Tage möglich sind. Das ist ja allerdings zu wenig und die Reservierung wäre abgelaufen, bevor das Visum genehmigt werden könnte.
deerhunter schrieb am 13.10.2022 um 01:44:53:
Mit diesen Parametern wird ein Visum nahezu unmöglich werden! Ihr solltet euch real treffen, in Uganda oder einem anderen Land wohin sie Visumfrei reisen kann.
Dann gibt es vielleicht auch eine Chance

Du meinst wenn ich sie in Uganda besuche und sie mich dann hier besuchen möchte, wäre ein Chance da? Das ändert doch nichts an der Rückkehrbereitschaft....
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Steve7
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Antwort #4 - 13.10.2022 um 09:20:42
 
ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 07:57:15:
Du meinst wenn ich sie in Uganda besuche und sie mich dann hier besuchen möchte, wäre ein Chance da? Das ändert doch nichts an der Rückkehrbereitschaft.... 


Ich sehe das sehr kritisch. (leider)
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Rückkehrbereitschaft bei dieser Konstellation immer in Frage gestellt werden wird. Dies wird auch schwer zu entkräften sein.

Mein praktikabler Vorschlag:
- Remonstration (mit Akteneinsicht), damit du näheres erfährst
- Kennenlernen in Uganda (oder einem anderen für sie Visum freien Land)
- weiteres Kennelernen und Verfestigen der Partnerschaft
- Vorbereitung der Hochzeit in Deutschland
- Antrag auf "Hochzeitsvisum" stellen
- Innerhalb von 90 Tagen heiraten, oder falls es nicht passt wieder ausreisen

Ein Besuchsvisum (Schengenvisum) wird sie vermutlich nicht erhalten, aber du kannst es öfers versuchen. Ist immer viel Aufwand und mit Kosten verbunden.

-
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ABC27
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Antwort #5 - 13.10.2022 um 10:03:45
 
Steve7 schrieb am 13.10.2022 um 09:20:42:
Mein praktikabler Vorschlag:
- Remonstration (mit Akteneinsicht), damit du näheres erfährst
- Kennenlernen in Uganda (oder einem anderen für sie Visum freien Land)
- weiteres Kennelernen und Verfestigen der Partnerschaft
- Vorbereitung der Hochzeit in Deutschland
- Antrag auf "Hochzeitsvisum" stellen
- Innerhalb von 90 Tagen heiraten, oder falls es nicht passt wieder ausreisen

Eine Remonstration wäre tatsächlich nur für die Akteneinsicht nützlich. Der Flug sollte am 31.10.22 sein. Ich denke nicht, dass bis dahin die Remonstration beendet sein würde, selbst falls sie doch erfolgreich sein sollte. In dem Fall müsste ein neuer Besuchszeitraum angegeben werden, mit weiteren Fakten und Dokumenten, die eine Rückreise bekräftigen. Müsste in dem Fall wieder eine Reservierung gemacht werden?
Dann bleibt mit wahrscheinlich nur ein Besuch in Uganda übrig, um die Beziehung zu vertiefen.
Deutsch kann sie etwas, aber vermutlich nicht genügend für eine potentielle spätere Heirat.
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namaskaram
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Antwort #6 - 13.10.2022 um 12:02:42
 
Wie hat sie denn ihre Arbeitsstelle nachgewiesen? Arbeitsvertrag und Schreiben des Arbeitgebers? (Frau Soundso arbeitet seit dem soundsovielten ungekündigt bei uns. Sie verdient Summe X und hat vom ... bis ... Urlaub.) Vielleicht lässt sich da für die Remonstration noch nachbessern?
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Antwort #7 - 13.10.2022 um 14:04:03
 
ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 10:03:45:
Müsste in dem Fall wieder eine Reservierung gemacht werden?


Um praktikabel zu bleiben wäre es wirtschaftlich sinnvoll den Flug zu stornieren wenn es hierdurch noch Geld oder Gutscheine gibt.

In der Akteneinsicht wirst du anhand der Eintragungen sehen, weshalb das Visa (vermutlich) abgelehnt wurde. In der Remonstation ist dann vermutlich genau darzulegen WARUM sie unbedingt nach Deutschland will und WARUM sie unbedingt wieder zurück muss.

Ein Liebesbesuch zählt nicht als Grund , also einen genauen touristischen Reiseplan aufstellen, mit Hotels, Buchungen, Belegen usw. Das Kostet viel Zeit und Geld.

Dann die Arbeitsstelle mit Verdienst genau belegen, warum sie Urlaub bekommt und ganz wichtig warum sie unbedibgt wieder zurück kommen muss (Unabkömmlichkeit, ohne sie geht die Welt unter)

Weitere Gründe können die Pflege der kranken Mutter sein, dies muss ebenfall genau dokumentiert sein.

Zudem schadet es nicht wenn Vermögen und Grundstücke vorhanden sind.

Das alles ist viel Arbeit und wenn es richtig gemacht sein soll am besten durch einen Fachanwalt durchzuführen.

Fristen beachten!

Letztlich denke ich wird es dennoch zu 95% scheitern - so bliebe eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Mit ebenso ungewissem Ausgang.

Es ist ein Deutschkurs für A1 ist für eine Hochzeit notwendig.
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Antwort #8 - 13.10.2022 um 15:15:24
 
namaskaram schrieb am 13.10.2022 um 12:02:42:
Wie hat sie denn ihre Arbeitsstelle nachgewiesen? Arbeitsvertrag und Schreiben des Arbeitgebers? (Frau Soundso arbeitet seit dem soundsovielten ungekündigt bei uns. Sie verdient Summe X und hat vom ... bis ... Urlaub.) Vielleicht lässt sich da für die Remonstration noch nachbessern?

Werde ich fragen und weitergeben.
Steve7 schrieb am 13.10.2022 um 14:04:03:
In der Akteneinsicht wirst du anhand der Eintragungen sehen, weshalb das Visa (vermutlich) abgelehnt wurde. In der Remonstation ist dann vermutlich genau darzulegen WARUM sie unbedingt nach Deutschland will und WARUM sie unbedingt wieder zurück muss.

Ein Liebesbesuch zählt nicht als Grund , also einen genauen touristischen Reiseplan aufstellen, mit Hotels, Buchungen, Belegen usw. Das Kostet viel Zeit und Geld.

Dann werden wir auf Akteneinsicht bestehen. Außerdem ist es ein Besuchervisum und kein Touristenvisum. Hotels etc. fallen weg. Sie würde hier in meinem Haus leben. Das habe ich auch im Einladungsschreiben auch so angegeben. Den Flug habe ich bezahlt.
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Antwort #9 - 13.10.2022 um 15:26:21
 
Steve7 schrieb am 13.10.2022 um 14:04:03:
Ein Liebesbesuch zählt nicht als Grund , also einen genauen touristischen Reiseplan aufstellen, mit Hotels, Buchungen, Belegen usw. Das Kostet viel Zeit und Geld.

Selbstverständlich ist ein touristischer Aufenthalt, der finanziell weit über die normalen Verhältnisse hinausgeht, ungleich plausibler als die Behauptung eines "Liebesbesuches".

Gibt es für Deine pauschale, als Regel formulierte Aussage auch irgendwelche Belege?


@TS:
Ich sehe auch keinen Grund für großen Optimismus.
Allerdings warne ich davor, auf derlei Ratschläge zu hören. Dies vor allem, weil beim Visumantrag ja bereits
ABC27 schrieb am 12.10.2022 um 23:29:49:
eine Verpflichtungserklärung und ein Einladungsschreiben

vorlagen und man bei der einmal aufgeschriebenen Wahrheit auch bleiben sollte.
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Antwort #10 - 13.10.2022 um 15:48:08
 
Petersburger schrieb am 13.10.2022 um 15:26:21:
Selbstverständlich ist ein touristischer Aufenthalt, der finanziell weit über die normalen Verhältnisse hinausgeht, ungleich plausibler als die Behauptung eines "Liebesbesuches".

In meinem Einladungsschreiben und ihren Antrag stand drin, dass wir durch den Besuch unsere Beziehung intensivieren wollten. Wie ich heute erst gesehen habe, hat sie auch geschrieben, dass sie die berühmte deutsche Küche und Kultur kennen lernen möchte.

Außerdem wurde die Rückkehrbereitschaft angezweifelt und nicht der Grund des Besuchs oder zählt das irgendwie zusammen?
Petersburger schrieb am 13.10.2022 um 15:26:21:
vorlagen und man bei der einmal aufgeschriebenen Wahrheit auch bleiben sollte.

Wir werden auch bei der Wahrheit bleiben. Eventuell detaillierter und begründeter die Rückkehrbereitschaft aufzählen und beschreiben.
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Antwort #11 - 13.10.2022 um 15:57:58
 
Petersburger schrieb am 13.10.2022 um 15:26:21:
Gibt es für Deine pauschale, als Regel formulierte Aussage auch irgendwelche Belege?


Nein, selbstverständlich nicht - ich gebe hier nur meine Wahrnehmung wieder, dies sollte keinesfalls als "pauschale Regel" verstanden wissen. Ich hatte dies missverständlich formuliert.

Dennoch denke ich, dass die (wenn auch geringe) Wahrscheinlichkeit steigt, wenn es sich um eine tatsächliche touritsische Einladung handelt. Dies kann im Rahmen der Remontration sicherlich ergänzt werden.
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Antwort #12 - 13.10.2022 um 16:31:54
 
ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 15:15:24:
Außerdem ist es ein Besuchervisum und kein Touristenvisum.

Du kannst ein solches Visum als identisch betrachten. Es wird ein Schengenvisum Typ C beantragt, oder?

ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 15:15:24:
Sie würde hier in meinem Haus leben. Das habe ich auch im Einladungsschreiben auch so angegeben

Dabei solltet ihr bei allen weiteren Visa-Anträgen bleiben.
Das  hindert nicht daran, dass auch touristische Reisen im Schengen-Raum unternommen werden könnten.




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Antwort #13 - 13.10.2022 um 16:37:59
 
Na ja, was soll sie denn bei der Remonstration schreiben: Ich will jetzt doch nicht mehr meine deutsche Internetbekanntschaft besuchen sondern bin ganz gespannt auf Neuschwanstein und den Hamburger Hafen? Und das Geld, um das alles zu finanzieren kam nur rein zufällig von meinem deutschen Bekannten?....
Für 2 Wochen Sightseeing mit Flug, Hotelbuchungen, Eintritten, Essen usw. kommen da locker ein paar Tausender zusammen. Und das (incl. einem ordentlichen Taschengeld auf ihrem Konto) wird man hinlegen müssen um glaubhaft zu machen, dass es wirklich nur um Tourismus geht. Wie das eine einfache Lehrerin aus Uganda bezahlen soll wird sich allerdings auch die Botschaft fragen....Ich halte die Tourismusschiene für den falschen Weg.
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Antwort #14 - 13.10.2022 um 16:46:04
 
lottchen schrieb am 13.10.2022 um 16:37:59:
ten, Essen usw. kommen da locker ein paar Tausender zusammen. Und das (incl. einem ordentlichen Taschengeld auf ihrem Konto) wird man hinlegen müssen um glaubhaft zu machen, dass es wirklich nur um Tourismus geht. Wie das eine einfac

Genau. Das könnte sie sich gar nicht leisten. Deswegen bleibt nur ein Besuchervisum übrig.
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Antwort #15 - 13.10.2022 um 17:00:44
 
Steve7 schrieb am 13.10.2022 um 15:57:58:
Dennoch denke ich, dass die (wenn auch geringe) Wahrscheinlichkeit steigt, wenn es sich um eine tatsächliche touritsische Einladung handelt.

Bei Tourismus im klassischen Sinne gibt es keine Einladung von Privatpersonen.

Man entschließt sich, eine Reise zu machen, organisiert sich seinen Kram selbst oder lässt das von einem Dienstleister erledigen und fährt los.

Dass man sich bei Besuchsreisen, Dienstreisen, Geschäftsreisen, Messebesuchen, medizinischem Aufenthalt und was es sonst so noch an Gründen für Kurzaufenthalte gibt dann auch die Gegend anschaut (oder auch nicht), in der man da ist, ist menschlich, völlig natürlich und logisch, aber macht dieses "Anschauen" nicht zum Tourismus als Hauptzweck.

Und wenn dann jemand mit einem Visumantrag kommt, der bisher noch nicht durch touristische Reisen aufgefallen ist (sieht man ja meist im Pass), würde ich mir die Frage stellen, was denjenigen nun ausgerechnet nach Deutschland treibt.

Für einen Fall wie den hier im Thema ist dann Besuchsreise der richtige Ansatz und der ganze Blödsinn mit Reiseplan und Hotelbuchungen und ... überzeugt nicht.
Wie soll man sich denn auch in Richtung Alltag kennenlernen, wenn man ein Touri-Programm abspult?

SimonB schrieb am 13.10.2022 um 16:31:54:
Du kannst ein solches Visum als identisch betrachten. Es wird ein Schengenvisum Typ C beantragt, oder?

Das Etikett ist freilich dasselbe.
Für die beim Antrag vorzulegenden Unterlagen kann es aber erhebliche Unterschiede geben.
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Antwort #16 - 13.10.2022 um 17:22:25
 
Petersburger schrieb am 13.10.2022 um 17:00:44:
Für die beim Antrag vorzulegenden Unterlagen kann es aber erhebliche Unterschiede geben.

Ja. Genau deshalb empfahl ich:
Dabei solltet ihr bei allen weiteren Visa-Anträgen bleiben.

Die dt. AV in Uganda liest bei jedem neuen Antrag die Historie nach.
Der Fragesteller scheint vor allem einen Unterschied im "Etikett" zu sehen.
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Antwort #17 - 13.10.2022 um 17:32:17
 
deerhunter schrieb am 13.10.2022 um 01:44:53:
Mit diesen Parametern wird ein Visum nahezu unmöglich werden! Ihr solltet euch real treffen, in Uganda oder einem anderen Land wohin sie Visumfrei reisen kann.
Dann gibt es vielleicht auch eine Chance


Genau da seh ich auch das grösste Problem.

Aus meiner Sicht wäre es besser sich mal persönlich zu treffen.Fotos machen,um darzulegen das man sich persönlich kennt.

Das könnte hilfreich sein.

Eine Remonstration ohne neue belegbare Fakten ist aus meiner Sicht nicht zielführend.

Man bekommt dann eben "nur" den Ablehnungsgrund etwas ausführlicher beschrieben.

Gruß

Uwe


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Antwort #18 - 13.10.2022 um 17:52:14
 
SimonB schrieb am 13.10.2022 um 17:22:25:
Die dt. AV in Uganda liest bei jedem neuen Antrag die Historie nach.

Gute zu wissen!
uwe1122 schrieb am 13.10.2022 um 17:32:17:
Aus meiner Sicht wäre es besser sich mal persönlich zu treffen.Fotos machen,um darzulegen das man sich persönlich kennt.

Das könnte hilfreich sein.

Darauf wird es wohl hinaus laufen. Allerdings glaube ich nicht, dass das irgendwie für ein Visum ihrerseits und der Rückkehrbereitschaft positiv zuträglich wäre. Oder?
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Antwort #19 - 13.10.2022 um 18:33:20
 
ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 17:52:14:
Allerdings glaube ich nicht, dass das irgendwie für ein Visum ihrerseits und der Rückkehrbereitschaft positiv zuträglich wäre. Oder?

Das sehe ich auch so,aber aus meiner Sicht wäre da schon mal das mit dem ,im Internet kennen gelernt aus der Welt geschaffen.

Das wäre dann ein Aspekt weniger.

Die Rückkerbereitschaft muss dann durch sie belegt werden.

Step by Step könnte es dann was werden.

Wie groß ist denn der Altersunterschied ?

Das kann ggf auch eine Rolle spielen .





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Antwort #20 - 13.10.2022 um 18:43:56
 
Der Entscheider entscheidet ja nicht rein willkürlich sondern im gesetzlichen Ermessen. So wie ein Lehrer, der ne Deutscharbeit benotet. Entweder du überzeugst oder überzeugst nicht.

Um den Prüfungsrahmen zu wissen sollte man das Visumhandbuch und den Visakodex bezüglich Rückkehrbereitschaft konsultieren.

Und da gibt es eben mehrere Faktoren. Also soziofamiliäre Situation, gesellschaftliches Ansehen der Person, wirtschaftliche Situation, berufliche Situation etc..

Eine ledige Person die zu einem "Liebesbesuch" kommt ist per se kein Ablehnungsgrund. Aber es kommt dann eben auf die Umstande an.

Du sagst sie ist Lehrerin und ihr hattet die Reise für Ende Oktober geplant. Gibt es dann Herbstferien?

Lehrer ist auf der ganzen Welt ein angesehener Beruf. Aber seien wir ehrlich: Lehrerlohn in Uganda beträgt laut ner kurzen Internetrecherche weniger als 100 €. Und in Deutschland verdient man als Hilfsarbeiter erheblich mehr.

Ist die Dame wohlsituiert?

Und als ledige Frau müsste sie bspw. auf ihre bettlägrigen Eltern achten bzw. unterstützen damit man überhaupt was an der soziofamiliären Situation herleiten kann.

Solche Gedanken gehen einem Entscheider durch den Kopf.

Ich erinnere mich an einen Fall hier im Forum, wo die Antragstellerin angeblich sehr gesellschaftlich engagiert war, was aus dem Schreiben des Dorfbürgermeisters hervorginge(eigentlich nicht die Tinte wert). Zudem pflegte sie ihre bettlägrige Mutter. Zudem hatte sie einen normalen Beruf. Und was hatte sie als beabsichtigte Besuchsdauer angegeben? 90 Tage. Das ist dann schlicht nicht plausibel. Wie kann man unabkömmlich sein aber für knapp drei Monate verreisen können? Das hat dann das ganze ad absurdum geführt.

Und genau hier setze ich jetzt an:
https://www.education.go.ug/wp-content/uploads/2022/01/school-calendar-2022.pdf

Im November gibt es keine Schulferien in Uganda. Also entfällt auch die Relevanz des Berufes.
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Antwort #21 - 13.10.2022 um 18:49:07
 
Es ist halt eine Entscheidung der jeweiligen Botschaft.
Ich habe viele Fälle aus den Phils verfolgt. Vor Corona fast keine Chance auf ein Schengen Visum, selbst wenn schon mehrmals getroffen und wenn oft nur für wenige Wochen.

Während Corona und wie ich sehe immernoch sehr kulant wenn man sich schon mind. 1x getroffen hat, sonst quasi keine Chance.

Ich weiss es ist hier ein Behördenforum dennoch möchte ich gerne meine Gedanken mitteilen, wenn nicht gewünscht gerne löschen.

1) Problem mit Ticketreservierung = seltsam ein Reisebüro kann das nicht korrigieren?!?
2) Die Mutter hat Krebs, kann sein aber was hat das mit dem Visum zu tun?
3) Afrika.. schau mal diesen Bericht an
https://forum.1001geschichte.de/viewtopic.php?f=6&t=10356

Schon die VE zu unterschreiben halte ich für sehr gefährlich aber die Botschaft hat Dich ja vor dem Visum "bewahrt" hast Du mal wirlich gelesen was du da unterschreibst? Das würde ich NIE unterschreiben für jemanden den ich noch nie gesehen habe.

Von daher mein Rat unabhängig von Visa etc. fliege erstmal zu ihr ! Smiley
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Antwort #22 - 13.10.2022 um 18:50:11
 
ABC27 schrieb am 12.10.2022 um 23:29:49:
vor 6 Monaten habe ich online eine Frau kennen gelernt die in Uganda lebt. 


Ich möchte Deiner Freundin nichts unterstellen aber schau mal unter : romance scamming nach.
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Antwort #23 - 13.10.2022 um 18:59:38
 
@uwe1122 2 dumme ein Gedanke Durchgedreht

falls es hier erlaubt ist kann man das aber auch recht schnell ausräumen

1) Wie oft habt ihr Video Telefonate? Wenn oft nicht geht warum nicht?
2) Was hält sie davon wenn Du sie nä. Monat besuchst für 2 Wochen erstmal?
3) Wie viel Geld hast Du schon geschickt (z.B. für die Krebserkrankung der Mutter etc)
4) Wieviele Kinder hat sie? wo leben diese?

Allerdings ist es nicht so einfach zu sagen "schau mal nach scamming", denn viele wollen es nicht wahrhaben etc. Vielleicht stimmt es ja auch im Falle es TE nicht (was wir hoffen wollen) daher meine einfachen Fragen Smiley

es gibt auch "echte" positiv Fälle z.B
https://www.youtube.com/watch?v=78IEsOYlenk&t=237s

allerdings diese Story hier würde ich zumindest "prüfen"
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Antwort #24 - 13.10.2022 um 20:01:04
 
Naja das geht schon sehr in Richtung Lebensberatung. Und hier im Forum machen wir keine Lebensberatung.
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Antwort #25 - 13.10.2022 um 20:26:18
 
Aras schrieb am 13.10.2022 um 20:01:04:
Naja das geht schon sehr in Richtung Lebensberatung. Und hier im Forum machen wir keine Lebensberatung.


Von meiner Seite her sollte das nur ein Hinweis sein,evtl ist der TO völlig ahungslos. Das sollte mMn schon ok sein,Lebensberatung sieht anders aus.

Gruss

Uwe

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Antwort #26 - 13.10.2022 um 21:27:10
 
uwe1122 schrieb am 13.10.2022 um 18:33:20:
Wie groß ist denn der Altersunterschied ?

Sie ist 3 Jahre jünger als ich.
Aras schrieb am 13.10.2022 um 18:43:56:
Um den Prüfungsrahmen zu wissen sollte man das Visumhandbuch und den Visakodex bezüglich Rückkehrbereitschaft konsultieren.

Link geht nicht.
Aras schrieb am 13.10.2022 um 18:43:56:
Du sagst sie ist Lehrerin und ihr hattet die Reise für Ende Oktober geplant. Gibt es dann Herbstferien?

Nein sie hat sich für diese 2 Wochen extra freigenommen und das mit der Schule geklärt.
roseforest schrieb am 13.10.2022 um 18:49:07:
1) Problem mit Ticketreservierung = seltsam ein Reisebüro kann das nicht korrigieren?!?

Doch sie konnten es korrigieren. Aber nur mit einer neuer Buchungsnummer und zu dem Zeitpunkt war der Antrag schon mit der alten Buchungsnummer abgegeben. Das neue Ticket wurde zwar der Botschaft mitgeteilt und gesendet, aber keine Ahnung ob es beachtet wurde.
roseforest schrieb am 13.10.2022 um 18:49:07:
2) Die Mutter hat Krebs, kann sein aber was hat das mit dem Visum zu tun?

Wegen der Rückkehrbereitschaft. Man lässt eine Krebskranke Mutter nicht einfach so dauerhaft im Stich.
uwe1122 schrieb am 13.10.2022 um 18:50:11:
Ich möchte Deiner Freundin nichts unterstellen aber schau mal unter : romance scamming nach.

Ja das habe ich schon mal in Erwägung gezogen. Aber sie hat nie nach Geld gefragt. Sie wollte das ich sie zuerst besuche. Ich konnte sie allerdings zu einem Erstbesuch überreden.
roseforest schrieb am 13.10.2022 um 18:59:38:
1) Wie oft habt ihr Video Telefonate? Wenn oft nicht geht warum nicht?
2) Was hält sie davon wenn Du sie nä. Monat besuchst für 2 Wochen erstmal?
3) Wie viel Geld hast Du schon geschickt (z.B. für die Krebserkrankung der Mutter etc)
4) Wieviele Kinder hat sie? wo leben diese?

1) Wir haben schon ab und zu Videoanrufe.
2) Das würde sie eigentlich sehr freuen. Aber ich wollte das mich zuerst besucht.
3) Gar nichts.
4) Keine.
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Antwort #27 - 13.10.2022 um 23:03:46
 
Sorry für den Doppelpost. Aber ist es möglich für eine Remonstration den Besuchszeitraum und den Flug anzupassen. Eine Remonstration dauert entsprechend lang und es könnte knapp werden weil der derzeit gebuchte Flug am 31.10.2022 wäre. Vielleicht lässt sich der Flug verschieben um für die Remonstration mehr Zeit zu gewinnen oder ist das nicht erlaubt? Konnte dazu im Internet nichts finden.

Kann die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft auch daran liegen, dass der Besuch 2 Wochen dauernd soll?

Ich und meine Freundin wollen es trotzdem mit einer Remonstration probieren. Es schadet ja nicht.
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« Zuletzt geändert: 13.10.2022 um 23:16:02 von ABC27 »  
 
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Antwort #28 - 14.10.2022 um 11:17:29
 
Ja, in der Remonstration kann man die Zeiten ändern.

Zwei Wochen sind bei einem Flug aus Uganda nicht zu lang. Hat sie denn nachgewiesen, dass sie nur in den Ferien fliegt, also ihren Beruf als Lehrerin wirklich ernsthaft ausübt? Dann könnte sie einen Antrag für die Osterferien (falls es die in Uganda gibt) stellen.
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Antwort #29 - 14.10.2022 um 18:37:30
 
reinhard schrieb am 14.10.2022 um 11:17:29:
Zwei Wochen sind bei einem Flug aus Uganda nicht zu lang. Hat sie denn nachgewiesen, dass sie nur in den Ferien fliegt, also ihren Beruf als Lehrerin wirklich ernsthaft ausübt? Dann könnte sie einen Antrag für die Osterferien (falls es die in Uganda gibt) stellen.

Soweit ich weiß hat sie sich für die 2 Wochen extra freistellen lassen. Es findet also nicht explizit in den Ferien statt. Sie unterrichtet auch nur Grundschüler.

Braucht man für die Remonstration einen Termin oder kann man die einfach so abgeben? Dazu konnte ich keine allgemeinen Informationen und auch nichts dazu auf der Seite der Botschaft finden.
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Antwort #30 - 14.10.2022 um 19:23:51
 
ABC27 schrieb am 14.10.2022 um 18:37:30:
Braucht man für die Remonstration einen Termin oder kann man die einfach so abgeben?

Per Post / per Fax / per Mail / persönlich abgeben - entscheidend ist die Schriftform und der nachweisliche Zugang.

Bei einer Mail würde ich um eine Eingangsbestätigung bitten, um sicherzugehen.
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Antwort #31 - 24.10.2022 um 17:50:27
 
Gute Neuigkeiten. Das Visum wurde genehmigt Cool Smiley.

Ich hab einen Rechtsanwalt eingeschaltet und dieser hat für die Remonstration ein Schreiben geschrieben, dass dieses unterstützt soll. Dieses Schreiben hat er letzten Freitag der Botschaft geschickt, so wie von meiner Freundin und mir eine Erklärung, dass wir mit diesem Besuch keine Hochzeit planen.

Heute Nachmittag hat sie mir über WhatsApp geschrieben, dass die Botschaft sie angerufen hat und das sie ihr Visum am Mittwoch abholen kann.

Der Rechtsanwalt hat mich angerufen und auch mir die guten Neuigkeiten mitgeteilt und er selbst war überrascht, dass die Botschaft die Remonstration nach nur 1 Woche genehmigt und abgearbeitet hat. Sie hat die Remonstation erst letzten Montag an der Botschaft abgegeben. So etwas hat er in seiner Laufbahn noch nicht erlebt.
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Antwort #32 - 24.10.2022 um 18:27:29
 
Na gratuliere. Schön, dass es geklappt hat und noch so schnell. Was genau hat denn der Anwalt geschrieben, was ihr vorher nicht erwähnt  / eingereicht hattet? Was hat denn die Meinung der AV geändert, was war neu?
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Antwort #33 - 24.10.2022 um 22:26:10
 
Was genau die Meinung der AV geändert hat, kann ich nicht sagen.

Der Anwalt hat ihre Situation genauer begründet. Es war ein 3 seitiges Schreiben. Er hat folgendes erwähnt und ich zähle es mal grob auf:
- Das ihre Mutter und sie die Miete teilen (Neu)
- Das sie ihren Job als Vorschullehrerin gerne ausübt und dies weiterhin machen möchte um Bildung zu vermitteln. (Erweitert)
- Das sie im Dezember Prüfungen hat und weiter studieren möchte. (Erweitert)
- Das die Mandatin nach EG NR 810/2009 einen Anspruch auf ein Visum hat. (Neu)
- Das es natürlich ist, dass wir beide zusammen Zeit verbringen möchten und das die Reise nicht dem Zweck einer Heirat dient. (Neu)
- Es nicht zumutbar ist, dass eine Zusammenkunft nur auf Uganda begrenzt sein soll. (Neu)
- Das wir beruflich abgewogen haben, welches Land für einen Besuch in beruflichen Sicht günstiger wäre. (Neu)
- Das sie zuerst wollte, dass ich sie besuche damit sie ihrer Mutter zu Seite stehen kann. (Neu)
- Das sie ihrer Mutter im Familienrestaurant unterstützt und das ihre Mutter allgemein auf ihre Hilfe angewiesen ist(während ihrem Besuch macht es die Cousine). (Neu/Erweitert)
- Das es keine Gründe für einen Zweifel der Rückkehrbereitschaft gibt. (Neu)
- Das sie in ihrem Land finanziell abgesichert ist und für ihre Verhältnisse gut leben kann. (Neu)
- Es wird höflichst gebeten Zweifel zu nennen, falls sie es noch gibt, die gegen eine Rückkehrbereitschaft sprechen. (Neu)
- Das der Flug bald angetreten werden muss und sonst verfallen würde.

Das ist jetzt so grob zusammengefasst. Einige Punkte waren schon im Schreiben meiner Freundin in der Bewerbung und Remonstration und wurden vom Anwalt noch erweitert und vertieft.
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Antwort #34 - 25.10.2022 um 09:40:29
 
Die aufgeführten Punkte erscheinen mir persönlich nicht so gravierend als dass ich als Entscheider da meine Meinung ändern würde. Fazit für mich:
- nicht aufgeben, Remonstration versuchen
- allein schon ein Schreiben auf Anwaltsbriefpapier macht möglicherweise Eindruck (oder führt vielleicht dazu dass der Antrag erst mal genau gelesen wird)
- so genau wie möglich beschreiben, wieso/weshalb/warum der Antragsteller auf alle Fälle zurückkehren wird, einfach alles einreichen, was das unterstreichen kann
- ich denke auch dass es klug war den Antrag nur für 2 Wochen zu stellen, so ergibt die ganze Schilderung auch einen Sinn

Nebenbei: Es wäre nicht verboten während des Aufenthaltes in D zu heiraten (wenn man alle Dokumente zusammen hätte). Nur gleich dableiben dürfte sie nicht, sie müsste so oder so erst mal wieder ausreisen.
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Antwort #35 - 26.10.2022 um 20:08:15
 
Ne andere Sache die mir gerade Sorgen macht. Braucht meine Bekannte für den Flug am Montag ein Transitvisum?
Sie landet in der Niederlande zwischen, muss ein 1,5 Stunden auf den Anschlussflug warten und fliegt dann direkt nach Deutschland/Stuttgart.

Ein Besuchervisum ist ein Visum des Typs C und erlaubt ihr im gesamten Schengenraum zu reisen, falls ich es nicht falsch verstanden haben.

Oder mache ich mir gerade unnötig Sorgen/Panik?
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Antwort #36 - 26.10.2022 um 20:52:44
 
ABC27 schrieb am 26.10.2022 um 20:08:15:
Oder mache ich mir gerade unnötig Sorgen/Panik?


Ja.Es ist alles ok so.

Gruß

Uwe
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Antwort #37 - 26.10.2022 um 22:01:14
 
Genau das passt so. Es gibt da kein Transit Visum oder so ..
Sie muss in Amsterdam durch die Immigration also reist dort in Schengen ein und nicht erst in Stuttgart.
Vllt wird sie gefragt wo sie hin will dann sagt sie Stuttgart und hat ja das Ticket
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Antwort #38 - 30.10.2022 um 19:34:25
 
Ne andere Frage. Sie hat von der Botschaft nur die originale Verpflichtungserklärung zurückbekommen. Sie haben ihr gesagt, dass sie vom Einladungsschreiben einfach eine Kopie für den Flug mitnehmen soll.

Ich hatte ja mehrmals mit der Botschaft Email Kontakt und in einer sehr alten Email hieß es, dass sie beide Originale für den Flug/Reise mitnehmen soll.
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Antwort #39 - 30.10.2022 um 20:04:52
 
Eine Kopie des Einladungsschreibens reicht. Normal benötigt sie auch das nicht (Deinen Namen und Deine Telefonnummer sollte sie bei Nachfragen zur Hand haben). Aber kann nicht schaden das dabei zu haben.
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