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Visum Abgelehnt Zweifel an der Rückkehrbereitschaft (Gelesen: 8.206 mal)
ABC27
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i4a rocks!


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12.10.2022 um 23:29:49
 
Hallo zusammen,

vor 6 Monaten habe ich online eine Frau kennen gelernt die in Uganda lebt. Wir haben uns verliebt und nun will sie mich hier in Deutschland besuchen. Ein reales Treffen hat bisher noch nicht stattgefunden bzw. war durch diesen Visum geplant. Sie hat vor 1 Woche das Visum beantragt und heute wurde es abgelehnt, weil es Zweifel an der Rückkehrbereitschaft gibt.

Es gab auch ein Probleme für das Visum. Ich einen Flug für sie reserviert. Das Reisebüro hat die Vornamen vertauscht und die Reservierung, während des Verfahrens, storniert, weil sie mit dem Ticket sonst niemals nach Deutschland gekommen wäre. Musste einen neuen Flug verbindlich für meine Partnerin buchen und hab es auch der Botschaft geschickt.

Für das Visum hat sie Dokumente abgegeben, die beweisen das sie einen Beruf als Lehrerin ausübt und das sie studiert an einer Uni. Von mir hat seine Verpflichtungserklärung und ein Einladungsschreiben erhalten.
Meine Kosten (der Flug) und ihre Kosten (Krankenversicherung, Termin, Reisepass...) waren auch nicht wenig.

Sie lebt mit ihrer Mutter und ihrem Bruder in einem Haus und arbeitet, wie schon gesagt, als Lehrerin. Vor kurzem wurde bei ihrer Mutter Krebs diagnostiziert.
Ich hab im Internet recherchiert und gelesen, dass sie schlechte Karten hat ihre Rückkehrbereitschaft zu beweisen. Sie ist leider nicht sehr vermögend.

Was würdet ihr mir raten? Eine Remonstration oder ein neuen Antrag für das Visum machen? Leider gab es von der Botschaft keinerlei Begründung warum diese Zweifel existieren. Ich denke ob sie ein Besuchervisum oder ein Touristenvisum macht, sollte keinen Unterschied machen. Oder gibt es noch andere Möglichkeiten?
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deerhunter
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Antwort #1 - 13.10.2022 um 01:44:53
 
ABC27 schrieb am 12.10.2022 um 23:29:49:
vor 6 Monaten habe ich online eine Frau kennen gelernt die in Uganda lebt. Wir haben uns verliebt und nun will sie mich hier in Deutschland besuchen. Ein reales Treffen hat bisher noch nicht stattgefunden 

Mit diesen Parametern wird ein Visum nahezu unmöglich werden! Ihr solltet euch real treffen, in Uganda oder einem anderen Land wohin sie Visumfrei reisen kann.
Dann gibt es vielleicht auch eine Chance
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roseforest
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Antwort #2 - 13.10.2022 um 07:23:29
 
Und nächstes Mal keinen Flug kaufen.
Die Botschaft schreibt ja selber
"Reservation" und "Air Ticket is NOT required".

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ABC27
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Antwort #3 - 13.10.2022 um 07:57:15
 
roseforest schrieb am 13.10.2022 um 07:23:29:
Und nächstes Mal keinen Flug kaufen.
Die Botschaft schreibt ja selber
"Reservation" und "Air Ticket is NOT required".

Das Problem ist, dass Reservierungen nur 3 Tage möglich sind. Das ist ja allerdings zu wenig und die Reservierung wäre abgelaufen, bevor das Visum genehmigt werden könnte.
deerhunter schrieb am 13.10.2022 um 01:44:53:
Mit diesen Parametern wird ein Visum nahezu unmöglich werden! Ihr solltet euch real treffen, in Uganda oder einem anderen Land wohin sie Visumfrei reisen kann.
Dann gibt es vielleicht auch eine Chance

Du meinst wenn ich sie in Uganda besuche und sie mich dann hier besuchen möchte, wäre ein Chance da? Das ändert doch nichts an der Rückkehrbereitschaft....
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Steve7
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Antwort #4 - 13.10.2022 um 09:20:42
 
ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 07:57:15:
Du meinst wenn ich sie in Uganda besuche und sie mich dann hier besuchen möchte, wäre ein Chance da? Das ändert doch nichts an der Rückkehrbereitschaft.... 


Ich sehe das sehr kritisch. (leider)
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass die Rückkehrbereitschaft bei dieser Konstellation immer in Frage gestellt werden wird. Dies wird auch schwer zu entkräften sein.

Mein praktikabler Vorschlag:
- Remonstration (mit Akteneinsicht), damit du näheres erfährst
- Kennenlernen in Uganda (oder einem anderen für sie Visum freien Land)
- weiteres Kennelernen und Verfestigen der Partnerschaft
- Vorbereitung der Hochzeit in Deutschland
- Antrag auf "Hochzeitsvisum" stellen
- Innerhalb von 90 Tagen heiraten, oder falls es nicht passt wieder ausreisen

Ein Besuchsvisum (Schengenvisum) wird sie vermutlich nicht erhalten, aber du kannst es öfers versuchen. Ist immer viel Aufwand und mit Kosten verbunden.

-
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ABC27
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Antwort #5 - 13.10.2022 um 10:03:45
 
Steve7 schrieb am 13.10.2022 um 09:20:42:
Mein praktikabler Vorschlag:
- Remonstration (mit Akteneinsicht), damit du näheres erfährst
- Kennenlernen in Uganda (oder einem anderen für sie Visum freien Land)
- weiteres Kennelernen und Verfestigen der Partnerschaft
- Vorbereitung der Hochzeit in Deutschland
- Antrag auf "Hochzeitsvisum" stellen
- Innerhalb von 90 Tagen heiraten, oder falls es nicht passt wieder ausreisen

Eine Remonstration wäre tatsächlich nur für die Akteneinsicht nützlich. Der Flug sollte am 31.10.22 sein. Ich denke nicht, dass bis dahin die Remonstration beendet sein würde, selbst falls sie doch erfolgreich sein sollte. In dem Fall müsste ein neuer Besuchszeitraum angegeben werden, mit weiteren Fakten und Dokumenten, die eine Rückreise bekräftigen. Müsste in dem Fall wieder eine Reservierung gemacht werden?
Dann bleibt mit wahrscheinlich nur ein Besuch in Uganda übrig, um die Beziehung zu vertiefen.
Deutsch kann sie etwas, aber vermutlich nicht genügend für eine potentielle spätere Heirat.
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namaskaram
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Antwort #6 - 13.10.2022 um 12:02:42
 
Wie hat sie denn ihre Arbeitsstelle nachgewiesen? Arbeitsvertrag und Schreiben des Arbeitgebers? (Frau Soundso arbeitet seit dem soundsovielten ungekündigt bei uns. Sie verdient Summe X und hat vom ... bis ... Urlaub.) Vielleicht lässt sich da für die Remonstration noch nachbessern?
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Steve7
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Antwort #7 - 13.10.2022 um 14:04:03
 
ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 10:03:45:
Müsste in dem Fall wieder eine Reservierung gemacht werden?


Um praktikabel zu bleiben wäre es wirtschaftlich sinnvoll den Flug zu stornieren wenn es hierdurch noch Geld oder Gutscheine gibt.

In der Akteneinsicht wirst du anhand der Eintragungen sehen, weshalb das Visa (vermutlich) abgelehnt wurde. In der Remonstation ist dann vermutlich genau darzulegen WARUM sie unbedingt nach Deutschland will und WARUM sie unbedingt wieder zurück muss.

Ein Liebesbesuch zählt nicht als Grund , also einen genauen touristischen Reiseplan aufstellen, mit Hotels, Buchungen, Belegen usw. Das Kostet viel Zeit und Geld.

Dann die Arbeitsstelle mit Verdienst genau belegen, warum sie Urlaub bekommt und ganz wichtig warum sie unbedibgt wieder zurück kommen muss (Unabkömmlichkeit, ohne sie geht die Welt unter)

Weitere Gründe können die Pflege der kranken Mutter sein, dies muss ebenfall genau dokumentiert sein.

Zudem schadet es nicht wenn Vermögen und Grundstücke vorhanden sind.

Das alles ist viel Arbeit und wenn es richtig gemacht sein soll am besten durch einen Fachanwalt durchzuführen.

Fristen beachten!

Letztlich denke ich wird es dennoch zu 95% scheitern - so bliebe eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Mit ebenso ungewissem Ausgang.

Es ist ein Deutschkurs für A1 ist für eine Hochzeit notwendig.
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Antwort #8 - 13.10.2022 um 15:15:24
 
namaskaram schrieb am 13.10.2022 um 12:02:42:
Wie hat sie denn ihre Arbeitsstelle nachgewiesen? Arbeitsvertrag und Schreiben des Arbeitgebers? (Frau Soundso arbeitet seit dem soundsovielten ungekündigt bei uns. Sie verdient Summe X und hat vom ... bis ... Urlaub.) Vielleicht lässt sich da für die Remonstration noch nachbessern?

Werde ich fragen und weitergeben.
Steve7 schrieb am 13.10.2022 um 14:04:03:
In der Akteneinsicht wirst du anhand der Eintragungen sehen, weshalb das Visa (vermutlich) abgelehnt wurde. In der Remonstation ist dann vermutlich genau darzulegen WARUM sie unbedingt nach Deutschland will und WARUM sie unbedingt wieder zurück muss.

Ein Liebesbesuch zählt nicht als Grund , also einen genauen touristischen Reiseplan aufstellen, mit Hotels, Buchungen, Belegen usw. Das Kostet viel Zeit und Geld.

Dann werden wir auf Akteneinsicht bestehen. Außerdem ist es ein Besuchervisum und kein Touristenvisum. Hotels etc. fallen weg. Sie würde hier in meinem Haus leben. Das habe ich auch im Einladungsschreiben auch so angegeben. Den Flug habe ich bezahlt.
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Antwort #9 - 13.10.2022 um 15:26:21
 
Steve7 schrieb am 13.10.2022 um 14:04:03:
Ein Liebesbesuch zählt nicht als Grund , also einen genauen touristischen Reiseplan aufstellen, mit Hotels, Buchungen, Belegen usw. Das Kostet viel Zeit und Geld.

Selbstverständlich ist ein touristischer Aufenthalt, der finanziell weit über die normalen Verhältnisse hinausgeht, ungleich plausibler als die Behauptung eines "Liebesbesuches".

Gibt es für Deine pauschale, als Regel formulierte Aussage auch irgendwelche Belege?


@TS:
Ich sehe auch keinen Grund für großen Optimismus.
Allerdings warne ich davor, auf derlei Ratschläge zu hören. Dies vor allem, weil beim Visumantrag ja bereits
ABC27 schrieb am 12.10.2022 um 23:29:49:
eine Verpflichtungserklärung und ein Einladungsschreiben

vorlagen und man bei der einmal aufgeschriebenen Wahrheit auch bleiben sollte.
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Antwort #10 - 13.10.2022 um 15:48:08
 
Petersburger schrieb am 13.10.2022 um 15:26:21:
Selbstverständlich ist ein touristischer Aufenthalt, der finanziell weit über die normalen Verhältnisse hinausgeht, ungleich plausibler als die Behauptung eines "Liebesbesuches".

In meinem Einladungsschreiben und ihren Antrag stand drin, dass wir durch den Besuch unsere Beziehung intensivieren wollten. Wie ich heute erst gesehen habe, hat sie auch geschrieben, dass sie die berühmte deutsche Küche und Kultur kennen lernen möchte.

Außerdem wurde die Rückkehrbereitschaft angezweifelt und nicht der Grund des Besuchs oder zählt das irgendwie zusammen?
Petersburger schrieb am 13.10.2022 um 15:26:21:
vorlagen und man bei der einmal aufgeschriebenen Wahrheit auch bleiben sollte.

Wir werden auch bei der Wahrheit bleiben. Eventuell detaillierter und begründeter die Rückkehrbereitschaft aufzählen und beschreiben.
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Antwort #11 - 13.10.2022 um 15:57:58
 
Petersburger schrieb am 13.10.2022 um 15:26:21:
Gibt es für Deine pauschale, als Regel formulierte Aussage auch irgendwelche Belege?


Nein, selbstverständlich nicht - ich gebe hier nur meine Wahrnehmung wieder, dies sollte keinesfalls als "pauschale Regel" verstanden wissen. Ich hatte dies missverständlich formuliert.

Dennoch denke ich, dass die (wenn auch geringe) Wahrscheinlichkeit steigt, wenn es sich um eine tatsächliche touritsische Einladung handelt. Dies kann im Rahmen der Remontration sicherlich ergänzt werden.
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Antwort #12 - 13.10.2022 um 16:31:54
 
ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 15:15:24:
Außerdem ist es ein Besuchervisum und kein Touristenvisum.

Du kannst ein solches Visum als identisch betrachten. Es wird ein Schengenvisum Typ C beantragt, oder?

ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 15:15:24:
Sie würde hier in meinem Haus leben. Das habe ich auch im Einladungsschreiben auch so angegeben

Dabei solltet ihr bei allen weiteren Visa-Anträgen bleiben.
Das  hindert nicht daran, dass auch touristische Reisen im Schengen-Raum unternommen werden könnten.




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lottchen
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Antwort #13 - 13.10.2022 um 16:37:59
 
Na ja, was soll sie denn bei der Remonstration schreiben: Ich will jetzt doch nicht mehr meine deutsche Internetbekanntschaft besuchen sondern bin ganz gespannt auf Neuschwanstein und den Hamburger Hafen? Und das Geld, um das alles zu finanzieren kam nur rein zufällig von meinem deutschen Bekannten?....
Für 2 Wochen Sightseeing mit Flug, Hotelbuchungen, Eintritten, Essen usw. kommen da locker ein paar Tausender zusammen. Und das (incl. einem ordentlichen Taschengeld auf ihrem Konto) wird man hinlegen müssen um glaubhaft zu machen, dass es wirklich nur um Tourismus geht. Wie das eine einfache Lehrerin aus Uganda bezahlen soll wird sich allerdings auch die Botschaft fragen....Ich halte die Tourismusschiene für den falschen Weg.
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ABC27
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Antwort #14 - 13.10.2022 um 16:46:04
 
lottchen schrieb am 13.10.2022 um 16:37:59:
ten, Essen usw. kommen da locker ein paar Tausender zusammen. Und das (incl. einem ordentlichen Taschengeld auf ihrem Konto) wird man hinlegen müssen um glaubhaft zu machen, dass es wirklich nur um Tourismus geht. Wie das eine einfac

Genau. Das könnte sie sich gar nicht leisten. Deswegen bleibt nur ein Besuchervisum übrig.
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