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Visum Abgelehnt Zweifel an der Rückkehrbereitschaft (Gelesen: 8.138 mal)
Petersburger
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Antwort #30 - 14.10.2022 um 19:23:51
 
ABC27 schrieb am 14.10.2022 um 18:37:30:
Braucht man für die Remonstration einen Termin oder kann man die einfach so abgeben?

Per Post / per Fax / per Mail / persönlich abgeben - entscheidend ist die Schriftform und der nachweisliche Zugang.

Bei einer Mail würde ich um eine Eingangsbestätigung bitten, um sicherzugehen.
Noch immer sind Emails ohne Eingangsbestätigung nicht zweifelsfrei schriftlich zugegangen ...
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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ABC27
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Antwort #31 - 24.10.2022 um 17:50:27
 
Gute Neuigkeiten. Das Visum wurde genehmigt Cool Smiley.

Ich hab einen Rechtsanwalt eingeschaltet und dieser hat für die Remonstration ein Schreiben geschrieben, dass dieses unterstützt soll. Dieses Schreiben hat er letzten Freitag der Botschaft geschickt, so wie von meiner Freundin und mir eine Erklärung, dass wir mit diesem Besuch keine Hochzeit planen.

Heute Nachmittag hat sie mir über WhatsApp geschrieben, dass die Botschaft sie angerufen hat und das sie ihr Visum am Mittwoch abholen kann.

Der Rechtsanwalt hat mich angerufen und auch mir die guten Neuigkeiten mitgeteilt und er selbst war überrascht, dass die Botschaft die Remonstration nach nur 1 Woche genehmigt und abgearbeitet hat. Sie hat die Remonstation erst letzten Montag an der Botschaft abgegeben. So etwas hat er in seiner Laufbahn noch nicht erlebt.
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Antwort #32 - 24.10.2022 um 18:27:29
 
Na gratuliere. Schön, dass es geklappt hat und noch so schnell. Was genau hat denn der Anwalt geschrieben, was ihr vorher nicht erwähnt  / eingereicht hattet? Was hat denn die Meinung der AV geändert, was war neu?
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ABC27
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Antwort #33 - 24.10.2022 um 22:26:10
 
Was genau die Meinung der AV geändert hat, kann ich nicht sagen.

Der Anwalt hat ihre Situation genauer begründet. Es war ein 3 seitiges Schreiben. Er hat folgendes erwähnt und ich zähle es mal grob auf:
- Das ihre Mutter und sie die Miete teilen (Neu)
- Das sie ihren Job als Vorschullehrerin gerne ausübt und dies weiterhin machen möchte um Bildung zu vermitteln. (Erweitert)
- Das sie im Dezember Prüfungen hat und weiter studieren möchte. (Erweitert)
- Das die Mandatin nach EG NR 810/2009 einen Anspruch auf ein Visum hat. (Neu)
- Das es natürlich ist, dass wir beide zusammen Zeit verbringen möchten und das die Reise nicht dem Zweck einer Heirat dient. (Neu)
- Es nicht zumutbar ist, dass eine Zusammenkunft nur auf Uganda begrenzt sein soll. (Neu)
- Das wir beruflich abgewogen haben, welches Land für einen Besuch in beruflichen Sicht günstiger wäre. (Neu)
- Das sie zuerst wollte, dass ich sie besuche damit sie ihrer Mutter zu Seite stehen kann. (Neu)
- Das sie ihrer Mutter im Familienrestaurant unterstützt und das ihre Mutter allgemein auf ihre Hilfe angewiesen ist(während ihrem Besuch macht es die Cousine). (Neu/Erweitert)
- Das es keine Gründe für einen Zweifel der Rückkehrbereitschaft gibt. (Neu)
- Das sie in ihrem Land finanziell abgesichert ist und für ihre Verhältnisse gut leben kann. (Neu)
- Es wird höflichst gebeten Zweifel zu nennen, falls sie es noch gibt, die gegen eine Rückkehrbereitschaft sprechen. (Neu)
- Das der Flug bald angetreten werden muss und sonst verfallen würde.

Das ist jetzt so grob zusammengefasst. Einige Punkte waren schon im Schreiben meiner Freundin in der Bewerbung und Remonstration und wurden vom Anwalt noch erweitert und vertieft.
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lottchen
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Antwort #34 - 25.10.2022 um 09:40:29
 
Die aufgeführten Punkte erscheinen mir persönlich nicht so gravierend als dass ich als Entscheider da meine Meinung ändern würde. Fazit für mich:
- nicht aufgeben, Remonstration versuchen
- allein schon ein Schreiben auf Anwaltsbriefpapier macht möglicherweise Eindruck (oder führt vielleicht dazu dass der Antrag erst mal genau gelesen wird)
- so genau wie möglich beschreiben, wieso/weshalb/warum der Antragsteller auf alle Fälle zurückkehren wird, einfach alles einreichen, was das unterstreichen kann
- ich denke auch dass es klug war den Antrag nur für 2 Wochen zu stellen, so ergibt die ganze Schilderung auch einen Sinn

Nebenbei: Es wäre nicht verboten während des Aufenthaltes in D zu heiraten (wenn man alle Dokumente zusammen hätte). Nur gleich dableiben dürfte sie nicht, sie müsste so oder so erst mal wieder ausreisen.
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Antwort #35 - 26.10.2022 um 20:08:15
 
Ne andere Sache die mir gerade Sorgen macht. Braucht meine Bekannte für den Flug am Montag ein Transitvisum?
Sie landet in der Niederlande zwischen, muss ein 1,5 Stunden auf den Anschlussflug warten und fliegt dann direkt nach Deutschland/Stuttgart.

Ein Besuchervisum ist ein Visum des Typs C und erlaubt ihr im gesamten Schengenraum zu reisen, falls ich es nicht falsch verstanden haben.

Oder mache ich mir gerade unnötig Sorgen/Panik?
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Antwort #36 - 26.10.2022 um 20:52:44
 
ABC27 schrieb am 26.10.2022 um 20:08:15:
Oder mache ich mir gerade unnötig Sorgen/Panik?


Ja.Es ist alles ok so.

Gruß

Uwe
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Antwort #37 - 26.10.2022 um 22:01:14
 
Genau das passt so. Es gibt da kein Transit Visum oder so ..
Sie muss in Amsterdam durch die Immigration also reist dort in Schengen ein und nicht erst in Stuttgart.
Vllt wird sie gefragt wo sie hin will dann sagt sie Stuttgart und hat ja das Ticket
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ABC27
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Antwort #38 - 30.10.2022 um 19:34:25
 
Ne andere Frage. Sie hat von der Botschaft nur die originale Verpflichtungserklärung zurückbekommen. Sie haben ihr gesagt, dass sie vom Einladungsschreiben einfach eine Kopie für den Flug mitnehmen soll.

Ich hatte ja mehrmals mit der Botschaft Email Kontakt und in einer sehr alten Email hieß es, dass sie beide Originale für den Flug/Reise mitnehmen soll.
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Antwort #39 - 30.10.2022 um 20:04:52
 
Eine Kopie des Einladungsschreibens reicht. Normal benötigt sie auch das nicht (Deinen Namen und Deine Telefonnummer sollte sie bei Nachfragen zur Hand haben). Aber kann nicht schaden das dabei zu haben.
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