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Visum Abgelehnt Zweifel an der Rückkehrbereitschaft (Gelesen: 6.618 mal)
Petersburger
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Antwort #15 - 13.10.2022 um 17:00:44
 
Steve7 schrieb am 13.10.2022 um 15:57:58:
Dennoch denke ich, dass die (wenn auch geringe) Wahrscheinlichkeit steigt, wenn es sich um eine tatsächliche touritsische Einladung handelt.

Bei Tourismus im klassischen Sinne gibt es keine Einladung von Privatpersonen.

Man entschließt sich, eine Reise zu machen, organisiert sich seinen Kram selbst oder lässt das von einem Dienstleister erledigen und fährt los.

Dass man sich bei Besuchsreisen, Dienstreisen, Geschäftsreisen, Messebesuchen, medizinischem Aufenthalt und was es sonst so noch an Gründen für Kurzaufenthalte gibt dann auch die Gegend anschaut (oder auch nicht), in der man da ist, ist menschlich, völlig natürlich und logisch, aber macht dieses "Anschauen" nicht zum Tourismus als Hauptzweck.

Und wenn dann jemand mit einem Visumantrag kommt, der bisher noch nicht durch touristische Reisen aufgefallen ist (sieht man ja meist im Pass), würde ich mir die Frage stellen, was denjenigen nun ausgerechnet nach Deutschland treibt.

Für einen Fall wie den hier im Thema ist dann Besuchsreise der richtige Ansatz und der ganze Blödsinn mit Reiseplan und Hotelbuchungen und ... überzeugt nicht.
Wie soll man sich denn auch in Richtung Alltag kennenlernen, wenn man ein Touri-Programm abspult?

SimonB schrieb am 13.10.2022 um 16:31:54:
Du kannst ein solches Visum als identisch betrachten. Es wird ein Schengenvisum Typ C beantragt, oder?

Das Etikett ist freilich dasselbe.
Für die beim Antrag vorzulegenden Unterlagen kann es aber erhebliche Unterschiede geben.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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SimonB
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Antwort #16 - 13.10.2022 um 17:22:25
 
Petersburger schrieb am 13.10.2022 um 17:00:44:
Für die beim Antrag vorzulegenden Unterlagen kann es aber erhebliche Unterschiede geben.

Ja. Genau deshalb empfahl ich:
Dabei solltet ihr bei allen weiteren Visa-Anträgen bleiben.

Die dt. AV in Uganda liest bei jedem neuen Antrag die Historie nach.
Der Fragesteller scheint vor allem einen Unterschied im "Etikett" zu sehen.
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Antwort #17 - 13.10.2022 um 17:32:17
 
deerhunter schrieb am 13.10.2022 um 01:44:53:
Mit diesen Parametern wird ein Visum nahezu unmöglich werden! Ihr solltet euch real treffen, in Uganda oder einem anderen Land wohin sie Visumfrei reisen kann.
Dann gibt es vielleicht auch eine Chance


Genau da seh ich auch das grösste Problem.

Aus meiner Sicht wäre es besser sich mal persönlich zu treffen.Fotos machen,um darzulegen das man sich persönlich kennt.

Das könnte hilfreich sein.

Eine Remonstration ohne neue belegbare Fakten ist aus meiner Sicht nicht zielführend.

Man bekommt dann eben "nur" den Ablehnungsgrund etwas ausführlicher beschrieben.

Gruß

Uwe


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Antwort #18 - 13.10.2022 um 17:52:14
 
SimonB schrieb am 13.10.2022 um 17:22:25:
Die dt. AV in Uganda liest bei jedem neuen Antrag die Historie nach.

Gute zu wissen!
uwe1122 schrieb am 13.10.2022 um 17:32:17:
Aus meiner Sicht wäre es besser sich mal persönlich zu treffen.Fotos machen,um darzulegen das man sich persönlich kennt.

Das könnte hilfreich sein.

Darauf wird es wohl hinaus laufen. Allerdings glaube ich nicht, dass das irgendwie für ein Visum ihrerseits und der Rückkehrbereitschaft positiv zuträglich wäre. Oder?
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Antwort #19 - 13.10.2022 um 18:33:20
 
ABC27 schrieb am 13.10.2022 um 17:52:14:
Allerdings glaube ich nicht, dass das irgendwie für ein Visum ihrerseits und der Rückkehrbereitschaft positiv zuträglich wäre. Oder?

Das sehe ich auch so,aber aus meiner Sicht wäre da schon mal das mit dem ,im Internet kennen gelernt aus der Welt geschaffen.

Das wäre dann ein Aspekt weniger.

Die Rückkerbereitschaft muss dann durch sie belegt werden.

Step by Step könnte es dann was werden.

Wie groß ist denn der Altersunterschied ?

Das kann ggf auch eine Rolle spielen .





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Antwort #20 - 13.10.2022 um 18:43:56
 
Der Entscheider entscheidet ja nicht rein willkürlich sondern im gesetzlichen Ermessen. So wie ein Lehrer, der ne Deutscharbeit benotet. Entweder du überzeugst oder überzeugst nicht.

Um den Prüfungsrahmen zu wissen sollte man das Visumhandbuch und den Visakodex bezüglich Rückkehrbereitschaft konsultieren.

Und da gibt es eben mehrere Faktoren. Also soziofamiliäre Situation, gesellschaftliches Ansehen der Person, wirtschaftliche Situation, berufliche Situation etc..

Eine ledige Person die zu einem "Liebesbesuch" kommt ist per se kein Ablehnungsgrund. Aber es kommt dann eben auf die Umstande an.

Du sagst sie ist Lehrerin und ihr hattet die Reise für Ende Oktober geplant. Gibt es dann Herbstferien?

Lehrer ist auf der ganzen Welt ein angesehener Beruf. Aber seien wir ehrlich: Lehrerlohn in Uganda beträgt laut ner kurzen Internetrecherche weniger als 100 €. Und in Deutschland verdient man als Hilfsarbeiter erheblich mehr.

Ist die Dame wohlsituiert?

Und als ledige Frau müsste sie bspw. auf ihre bettlägrigen Eltern achten bzw. unterstützen damit man überhaupt was an der soziofamiliären Situation herleiten kann.

Solche Gedanken gehen einem Entscheider durch den Kopf.

Ich erinnere mich an einen Fall hier im Forum, wo die Antragstellerin angeblich sehr gesellschaftlich engagiert war, was aus dem Schreiben des Dorfbürgermeisters hervorginge(eigentlich nicht die Tinte wert). Zudem pflegte sie ihre bettlägrige Mutter. Zudem hatte sie einen normalen Beruf. Und was hatte sie als beabsichtigte Besuchsdauer angegeben? 90 Tage. Das ist dann schlicht nicht plausibel. Wie kann man unabkömmlich sein aber für knapp drei Monate verreisen können? Das hat dann das ganze ad absurdum geführt.

Und genau hier setze ich jetzt an:
https://www.education.go.ug/wp-content/uploads/2022/01/school-calendar-2022.pdf

Im November gibt es keine Schulferien in Uganda. Also entfällt auch die Relevanz des Berufes.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #21 - 13.10.2022 um 18:49:07
 
Es ist halt eine Entscheidung der jeweiligen Botschaft.
Ich habe viele Fälle aus den Phils verfolgt. Vor Corona fast keine Chance auf ein Schengen Visum, selbst wenn schon mehrmals getroffen und wenn oft nur für wenige Wochen.

Während Corona und wie ich sehe immernoch sehr kulant wenn man sich schon mind. 1x getroffen hat, sonst quasi keine Chance.

Ich weiss es ist hier ein Behördenforum dennoch möchte ich gerne meine Gedanken mitteilen, wenn nicht gewünscht gerne löschen.

1) Problem mit Ticketreservierung = seltsam ein Reisebüro kann das nicht korrigieren?!?
2) Die Mutter hat Krebs, kann sein aber was hat das mit dem Visum zu tun?
3) Afrika.. schau mal diesen Bericht an
https://forum.1001geschichte.de/viewtopic.php?f=6&t=10356

Schon die VE zu unterschreiben halte ich für sehr gefährlich aber die Botschaft hat Dich ja vor dem Visum "bewahrt" hast Du mal wirlich gelesen was du da unterschreibst? Das würde ich NIE unterschreiben für jemanden den ich noch nie gesehen habe.

Von daher mein Rat unabhängig von Visa etc. fliege erstmal zu ihr ! Smiley
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Antwort #22 - 13.10.2022 um 18:50:11
 
ABC27 schrieb am 12.10.2022 um 23:29:49:
vor 6 Monaten habe ich online eine Frau kennen gelernt die in Uganda lebt. 


Ich möchte Deiner Freundin nichts unterstellen aber schau mal unter : romance scamming nach.
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Antwort #23 - 13.10.2022 um 18:59:38
 
@uwe1122 2 dumme ein Gedanke Durchgedreht

falls es hier erlaubt ist kann man das aber auch recht schnell ausräumen

1) Wie oft habt ihr Video Telefonate? Wenn oft nicht geht warum nicht?
2) Was hält sie davon wenn Du sie nä. Monat besuchst für 2 Wochen erstmal?
3) Wie viel Geld hast Du schon geschickt (z.B. für die Krebserkrankung der Mutter etc)
4) Wieviele Kinder hat sie? wo leben diese?

Allerdings ist es nicht so einfach zu sagen "schau mal nach scamming", denn viele wollen es nicht wahrhaben etc. Vielleicht stimmt es ja auch im Falle es TE nicht (was wir hoffen wollen) daher meine einfachen Fragen Smiley

es gibt auch "echte" positiv Fälle z.B
https://www.youtube.com/watch?v=78IEsOYlenk&t=237s

allerdings diese Story hier würde ich zumindest "prüfen"
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Antwort #24 - 13.10.2022 um 20:01:04
 
Naja das geht schon sehr in Richtung Lebensberatung. Und hier im Forum machen wir keine Lebensberatung.
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Antwort #25 - 13.10.2022 um 20:26:18
 
Aras schrieb am 13.10.2022 um 20:01:04:
Naja das geht schon sehr in Richtung Lebensberatung. Und hier im Forum machen wir keine Lebensberatung.


Von meiner Seite her sollte das nur ein Hinweis sein,evtl ist der TO völlig ahungslos. Das sollte mMn schon ok sein,Lebensberatung sieht anders aus.

Gruss

Uwe

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Antwort #26 - 13.10.2022 um 21:27:10
 
uwe1122 schrieb am 13.10.2022 um 18:33:20:
Wie groß ist denn der Altersunterschied ?

Sie ist 3 Jahre jünger als ich.
Aras schrieb am 13.10.2022 um 18:43:56:
Um den Prüfungsrahmen zu wissen sollte man das Visumhandbuch und den Visakodex bezüglich Rückkehrbereitschaft konsultieren.

Link geht nicht.
Aras schrieb am 13.10.2022 um 18:43:56:
Du sagst sie ist Lehrerin und ihr hattet die Reise für Ende Oktober geplant. Gibt es dann Herbstferien?

Nein sie hat sich für diese 2 Wochen extra freigenommen und das mit der Schule geklärt.
roseforest schrieb am 13.10.2022 um 18:49:07:
1) Problem mit Ticketreservierung = seltsam ein Reisebüro kann das nicht korrigieren?!?

Doch sie konnten es korrigieren. Aber nur mit einer neuer Buchungsnummer und zu dem Zeitpunkt war der Antrag schon mit der alten Buchungsnummer abgegeben. Das neue Ticket wurde zwar der Botschaft mitgeteilt und gesendet, aber keine Ahnung ob es beachtet wurde.
roseforest schrieb am 13.10.2022 um 18:49:07:
2) Die Mutter hat Krebs, kann sein aber was hat das mit dem Visum zu tun?

Wegen der Rückkehrbereitschaft. Man lässt eine Krebskranke Mutter nicht einfach so dauerhaft im Stich.
uwe1122 schrieb am 13.10.2022 um 18:50:11:
Ich möchte Deiner Freundin nichts unterstellen aber schau mal unter : romance scamming nach.

Ja das habe ich schon mal in Erwägung gezogen. Aber sie hat nie nach Geld gefragt. Sie wollte das ich sie zuerst besuche. Ich konnte sie allerdings zu einem Erstbesuch überreden.
roseforest schrieb am 13.10.2022 um 18:59:38:
1) Wie oft habt ihr Video Telefonate? Wenn oft nicht geht warum nicht?
2) Was hält sie davon wenn Du sie nä. Monat besuchst für 2 Wochen erstmal?
3) Wie viel Geld hast Du schon geschickt (z.B. für die Krebserkrankung der Mutter etc)
4) Wieviele Kinder hat sie? wo leben diese?

1) Wir haben schon ab und zu Videoanrufe.
2) Das würde sie eigentlich sehr freuen. Aber ich wollte das mich zuerst besucht.
3) Gar nichts.
4) Keine.
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Antwort #27 - 13.10.2022 um 23:03:46
 
Sorry für den Doppelpost. Aber ist es möglich für eine Remonstration den Besuchszeitraum und den Flug anzupassen. Eine Remonstration dauert entsprechend lang und es könnte knapp werden weil der derzeit gebuchte Flug am 31.10.2022 wäre. Vielleicht lässt sich der Flug verschieben um für die Remonstration mehr Zeit zu gewinnen oder ist das nicht erlaubt? Konnte dazu im Internet nichts finden.

Kann die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft auch daran liegen, dass der Besuch 2 Wochen dauernd soll?

Ich und meine Freundin wollen es trotzdem mit einer Remonstration probieren. Es schadet ja nicht.
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« Zuletzt geändert: 13.10.2022 um 23:16:02 von ABC27 »  
 
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Antwort #28 - 14.10.2022 um 11:17:29
 
Ja, in der Remonstration kann man die Zeiten ändern.

Zwei Wochen sind bei einem Flug aus Uganda nicht zu lang. Hat sie denn nachgewiesen, dass sie nur in den Ferien fliegt, also ihren Beruf als Lehrerin wirklich ernsthaft ausübt? Dann könnte sie einen Antrag für die Osterferien (falls es die in Uganda gibt) stellen.
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Antwort #29 - 14.10.2022 um 18:37:30
 
reinhard schrieb am 14.10.2022 um 11:17:29:
Zwei Wochen sind bei einem Flug aus Uganda nicht zu lang. Hat sie denn nachgewiesen, dass sie nur in den Ferien fliegt, also ihren Beruf als Lehrerin wirklich ernsthaft ausübt? Dann könnte sie einen Antrag für die Osterferien (falls es die in Uganda gibt) stellen.

Soweit ich weiß hat sie sich für die 2 Wochen extra freistellen lassen. Es findet also nicht explizit in den Ferien statt. Sie unterrichtet auch nur Grundschüler.

Braucht man für die Remonstration einen Termin oder kann man die einfach so abgeben? Dazu konnte ich keine allgemeinen Informationen und auch nichts dazu auf der Seite der Botschaft finden.
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