Was genau die Meinung der
AV geändert hat, kann ich nicht sagen.
Der Anwalt hat ihre Situation genauer begründet. Es war ein 3 seitiges Schreiben. Er hat folgendes erwähnt und ich zähle es mal grob auf:
- Das ihre Mutter und sie die Miete teilen (Neu)
- Das sie ihren Job als Vorschullehrerin gerne ausübt und dies weiterhin machen möchte um Bildung zu vermitteln. (Erweitert)
- Das sie im Dezember Prüfungen hat und weiter studieren möchte. (Erweitert)
- Das die Mandatin nach EG NR 810/2009 einen Anspruch auf ein Visum hat. (Neu)
- Das es natürlich ist, dass wir beide zusammen Zeit verbringen möchten und das die Reise nicht dem Zweck einer Heirat dient. (Neu)
- Es nicht zumutbar ist, dass eine Zusammenkunft nur auf Uganda begrenzt sein soll. (Neu)
- Das wir beruflich abgewogen haben, welches Land für einen Besuch in beruflichen Sicht günstiger wäre. (Neu)
- Das sie zuerst wollte, dass ich sie besuche damit sie ihrer Mutter zu Seite stehen kann. (Neu)
- Das sie ihrer Mutter im Familienrestaurant unterstützt und das ihre Mutter allgemein auf ihre Hilfe angewiesen ist(während ihrem Besuch macht es die Cousine). (Neu/Erweitert)
- Das es keine Gründe für einen Zweifel der Rückkehrbereitschaft gibt. (Neu)
- Das sie in ihrem Land finanziell abgesichert ist und für ihre Verhältnisse gut leben kann. (Neu)
- Es wird höflichst gebeten Zweifel zu nennen, falls sie es noch gibt, die gegen eine Rückkehrbereitschaft sprechen. (Neu)
- Das der Flug bald angetreten werden muss und sonst verfallen würde.
Das ist jetzt so grob zusammengefasst. Einige Punkte waren schon im Schreiben meiner Freundin in der Bewerbung und
Remonstration und wurden vom Anwalt noch erweitert und vertieft.