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Einbürgerung unter § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (6 Jahre) (Gelesen: 31.192 mal)
SimonB
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Antwort #60 - 05.05.2023 um 11:27:10
 
Onur81 schrieb am 05.05.2023 um 09:15:35:
Die folgende Rückmeldung erhielt ich.

Der Beweis ist erbracht: Die Behörde lebt und sie bewegt sich sogar!  Laut lachend

Nun wirst du hoffentlich etwas entspannter sein, wenn du auch den schrittweisen Bearbeitungsverlauf deines Antrages nicht mitverfolgen kannst.
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Antwort #61 - 02.06.2023 um 09:18:25
 
Hallo,

was ich befürchtet habe scheint Wahr zu werden Griesgrämig. Es kann sein, dass ich aus beruflichen Gründen nach Berlin umziehen müsste. Bisher ist alles, was ich über das Einbürgerungsverfahren in Berlin gelesen habe, sehr sehr negativ! Leider ist es keine Option, von Hamburg zu arbeiten Griesgrämig.

Ich vermute, mit der Einführung des neuen Staatsbürgerschaftsreforms, wäre eine Bearbeitungszeit von 3 bis 5 Jahre in Berlin keine Überraschung..

Es ist traurig, etwas zu verlieren, worauf ich so lange gewartet habe.

Habt ihr Vorschläge?
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Antwort #62 - 02.06.2023 um 12:54:24
 
In Brandenburg leben und nach Berlin pendeln?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #63 - 02.06.2023 um 21:25:31
 
Aras schrieb am 02.06.2023 um 12:54:24:
In Brandenburg leben und nach Berlin pendeln?


Das ist eine Alternative, wobei es entsteht Kita kosten in Brandenburg, von daher nicht so attraktiv. Aber ich werde es mir überlegen!

Läuft es besser in Brandenburg?
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Antwort #64 - 02.06.2023 um 21:50:01
 
Ehrlich gesagt keine Ahnung. Aber es wäre zumindest nicht Berlin.
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Antwort #65 - 07.06.2023 um 10:46:01
 
Gestern Abend hat sich ein Bekannter von mir, der Ende August 2022 den Staatsbürgerschaftsantrag gestellt hat, mit mir in Verbindung gesetzt und er teilte mir mit, dass er gestern die Einbürgerungszusicherung erhielt. Als er den Antrag stellte, fehlte ihm das Einbürgerungstestergebnis, was er der EB Mitte Oktober eingereicht hat.

Angenommen, dass das Verfahren nur mit den vollständigen Unterlagen beginnt, hätte die Bearbeitung seines Antrags Mitte Oktober beginnen sollen. Richtig? Das heißt, es hat 7,5 Monate gedauert bis er die Einbürgerungszusicherung erhalten hat.

Es gibt aber etwas, was sehr seltsam ist. Das Austellungsdatum der Einbürgerungszusicherung ist Dezember 2022, wohingegen er sie zusammen mit einem Brief von 01.06.2023 bekam. Ich habe bisher immer davon ausgegangen, dass die Einbürgerungszusicherung am Ende der Bearbeitung/ des Verfahrens ausgestellt ist. Ist es nicht der Fall? Was wird nach der Ausstellung der Zusicherung gemacht?
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Antwort #66 - 07.06.2023 um 11:48:59
 
Das Ausstellungsdatum ist unerheblich. Auf der Urkunde gibt es ein Feld für Aushändigung. Das ist relevant.

Es gab letztens einen Artikel, bezüglich der Einbürgerungen in Berlin. Da war Berlin Mitte mit den meisten Sachbearbeitern und der kürzesten Bearbeitungszeit. Macht ja auch Sinn weil Berlin Mitte voller reicher Bonzen ist.

https://www.morgenpost.de/berlin/article238431581/einbuergerung-einwanderung-ber...

Zitat:
Bisher gehen die Bezirksämter sehr unterschiedlich mit dem Begehren der Einbürgerungswilligen um. Viele besetzten freie Stellen nicht nach oder stellten von vorneherein zu wenige Ressourcen bereit. So seien in Steglitz-Zehendorf von vier Stellen im Einbürgerungsamt zwei vakant, in Reinickendorf drei von achteinhalb Stellen. Mitte leistet sich für diese Aufgabe 25 Beschäftigte, vier Stellen sind aber nicht besetzt. Seit hier personell aufgerüstet wurde, warten Antragsteller maximal sechs Monate.


Wenn du in Berlin Mitte wohnen wirst, dann kannst du auch schnell eingebürgert werden. Würdest du aber in einem anderen Kiez leben, dann müsstest du warten.
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Antwort #67 - 07.06.2023 um 21:55:25
 
Es ist mein Wunsch, Hamburg mit einer Einbürgerunszusicherung (nicht Urkunde) zu verlassen und das ist wahrscheinlich mein Wunschdenken aber ich sehe noch diese Möglickeit, aus dem folgenden Grund:

Im Anhang steht die Zahl der Einbürgerungsanträge und der erfolgten Einbürgerungen in den vergangenen Jahren in Hamburg.

Quelle: https://www.hamburg.de/innenbehoerde/einbuergerung/15885100/einbuergerungsbilanz...

Letztes Jahr sind 6.298 Personen von 10.698 Anträgen eingebürgert worden. Das entspricht eine monatliche einbürgerungszahl von ca. 524.

In diesem Jahr seien bereits rund 4.850 Einbürgerungsanträge gestellt und rund 3.060 Einbürgerungen vollzogen worden, teilte das Amt für Migration auf Anfrage mit.

Quelle: https://www.migazin.de/2023/05/23/hamburg-zahl-der-einbuergerungseintraege-steig...

Der obige Artikel ist vom 23.05.2023. Es ist zu erwarten, dass dieses Jahr insgesamt 12.000 Anträge gestellt werden und über 7.300 Eibürgerungen erfolgen.

Es sieht so aus, dass die Einbürgerungsbehörde hat sich beschleunigt und monatlich durchschnittlich ca. 612 Fälle schließt.

Ich bin unter den ersten 500 Anträge des laufenden Jahres. Falls es 4.400 Anträge (10.698-6.298) vom letzten Jahr, die übrig geblieben sind, auf dieses Jahr transferiert wurden, und deren 3.060 schon zu Ende gebracht wurden, dann habe ich ungefähr 1.840 Anträge vor mir, was mit einem monatlichen durchschnitt von 612 Fällen, eine Arbeit von 3 Monaten enspricht.

Anhand meiner Annahme könnte die Einbürgerungzusicherung gegen September zur Verfügung stehen.

Was sagt ihr dazu? Aras???
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Antwort #68 - 07.06.2023 um 22:03:54
 
Das ist Statistik. Das verdeckt den Umstand, dass einige Einbürgerungen garnicht der Reihenfolge nach erfolgen müssen. Beispiel: Kumpel von mir wurde als Unionsbürger in Düsseldorf innerhalb von 6-8 Wochen eingebürgert worden. In der Statistik ist er jetzt ein abgeschlossener Fall, obwohl andere schon mehr als ein Jahr warten.
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Antwort #69 - 08.06.2023 um 11:25:39
 
Onur81 schrieb am 07.06.2023 um 21:55:25:
aber ich sehe noch diese Möglickeit, aus dem folgenden Grund:

Sich selbst für seinen Einzelfall aus der Statistik ein punktgenaues  Ziel zu "ermitteln", ist ein eigenartiger Wunsch.
Es wird bei Wunschdenken bleiben.
Diese Statistiken verknüpfen weder Hintergründe, Ursachen noch mögliche zukünftige Veränderungen. Keine Statistik zeigt den Einzelfall. Die aus 2022 sagt dir auch nicht, wie viele Anträge aus 2021 noch auf Erledigung warten.

Onur81 schrieb am 07.06.2023 um 21:55:25:
Ich bin unter den ersten 500 Anträge des laufenden Jahres.

Das ist aber auch der einzige Fakt.
Wenn die Behörde X Anträge erwartet, ist das entweder Wunschdenken oder Befürchtung, auf jeden Fall aber nichts Tatsächliches.

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Antwort #70 - 17.06.2023 um 11:55:11
 
Angenommen, dass die Unterlagen vollständig sind, was wird in welcher Reihenfolge geprüft/bearbeitet, nach der Staastbürgerschaftsantragstellung?

Was auf der Internetseite der Einbürgerungsbehörde steht ist folgendes:

"Nachdem der Einbürgerungsantrag gestellt wurde, werden verschiedene Auskünfte von anderen Behörden eingeholt (Einwohnermeldeamt, Polizei, Bundeszentralregister, Verfassungsschutz). Nach Einsichtnahme in Ihre Ausländerakte prüft Ihre Sachbearbeiterin bzw. Ihr Sachbearbeiter, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen."

Können eine*r der Experten in diesem Forum über das Thema einen Überblick geben?
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Antwort #71 - 17.06.2023 um 12:15:57
 
Was erwartest du für eine Antwort.

Ja es gibt eine Bearbeitung in der Reihenfolge der Antragsstellung. Bevor sich aber ein Sachbearbeiter die Mühe macht überhaupt die Akte zu bearbeiten, wird erstmal die Arbeit der anderen Behörden erledigt. Warum sollte ein Sachbearbeiter sich die ganze Arbeit machen und dann die Abfragen machen und bspw
die Antwort vom Bundesamt fur Justiz erhalten, dass die Person vorbestraft ist? Oder von der Staatsanwaltschaft,dass gerade ein Ermittlungsverfahren läuft? Das ist was dein Zitat bedeutet.

Nicht in der Reihenfolge der Antragsstellung ohne sachlichen und rechtlich vertretbaren Grund zu bearbeiten wäre ein Verstoß gegen das Willkurverbot aus Artikel 3 GG. Aber die Behörde kann natürlich sagen, dass bspw. bei Unionsbürgern ein schnelleres Verfahren möglich ist und diese in einen anderen Stapel legen und diese in Reihenfolge bearbeiten. Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit ist erlaubt. Dann gibt es zwei Stapel: Einen für Unionsbürger und einen für Drittstaatler. Wenn die pro Monat 600 Unionsbürger und 300 Drittstaatler einbürgern, dann siehst du in der Statistik 900 abgeschlossene Fälle.

Du könntest natürlich eine IFG-Anfrage machen und genau herausfinden wie es bei der für dich zuständigen Behörde abläuft.
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Antwort #72 - 17.06.2023 um 12:55:53
 
Aras schrieb am 17.06.2023 um 12:15:57:
Was erwartest du für eine Antwort.


Deine Antwort ist ausführlich genug. Dankeschön. Geschehen diese Kommunikationen mit den anderen Behörden per Post oder per E-Mail/Online Systeme?

Aras schrieb am 17.06.2023 um 12:15:57:
Du könntest natürlich eine IFG-Anfrage machen und genau herausfinden wie es bei der für dich zuständigen Behörde abläuft.


Über solch ein Verfahren wusste ich nicht Bescheid. Ich werde einmal versuchen.
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Antwort #73 - 17.06.2023 um 14:47:16
 
Wahrscheinlich die Abfragen die im neuen Staatsangehörigkeitsgesetz erwähnt werden.

Kannst ja über fragdenstaat.de nach deiner Stadtverwaltung suchen
Und dort stellst du auch bitte "sinnvolle" Fragen.

Wenn du magst formulier erstmal hier was für Fragen du stellen würdest und dann können wir das hier noch verbessern bevor du die Anfrage sendest und wenig oder keine sinnvollen Antworten bekommst.
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Antwort #74 - 17.06.2023 um 16:25:22
 
Onur81 schrieb am 07.06.2023 um 21:55:25:
Es kann sein, dass ich aus beruflichen Gründen nach Berlin umziehen müsste.

Ganz ohne Bundesland-Statistik und detaillierten Verfahrens-Ablauf:
Wenn du beruflich bedingt nach Berlin müsstest, gäbe es denn dann (ganz unabhängig von der Einbürgerung) für dich die Option, zunächst allein nach Berlin/Brandenburg zu ziehen und später deine Familie nachzuholen?
Viele Familien lösen dieses Problem so.
Man könnte dann vor Ort  evtl. besser die Familien-Wohnung, nötige Kita usw. finden/suchen.
Dein Wohnort bliebe aber HH, du wärst Wochenendpendler und dein E-Antrag würde weiterhin in HH bearbeitet werden.
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