SimonB schrieb am 20.10.2022 um 15:15:46:Deine Frau besitzt doch sicher eine Geburtsurkunde? Dort sollte sich auf jeden Fall das tatsächliche Geburtsdatum finden.
Auch in der Heiratsurkunde wird sich das Datum aus der Geburtsurkunde ergeben.
Also kannst du die Geburtsurkunde deiner Frau in Kopie mit vorlegen.
Falls die
EBH stutzig wird und nachfragt, kann man es auch selbst noch erklären.
Dieses Problem kann sicher gelöst werden.
Sie ist in der Türkei geboren und hat Türkische Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mit den richtigen Angaben. Es besteht kein Problem in Bezug auf die Nachweisung ihres Geburtsdatum.
Sie hat aber ab 5 Jahren in Syrien gelebt und ihr Geburtsdatum wurde dort falsch registriert. Jetzt ist das Problem die Nichtübereinstimmung des Geburtsdaten zwischen Türkischen und Syrischen Unterlagen. Konkret sind sie 2 Syrischen Unterlagen, und zwar, ein alter, abgelaufener syrischer Pass und das Abschlusszeugnis. Seit 2005 hat sie nie in Syrien gelebt und nur Türkische Unterlagen Gebrauch gemacht. Wenn wir den Staatsbürgerschaftsantrag nur mit den Türkischen Unterlagen stellen könnten, hätten wir kein Problem, aber anscheinend müssen wir auch den Syrischen Pass und das Abschlusszeugnis vorliegen und wissen wir nicht, ob der/die Sachbearbeiter/in die Situation verstehen wird.
reinhard schrieb am 20.10.2022 um 15:14:58:Am besten erklärt sie auch, was sie seit Ausstellung des falschen Passes unternommen hat, um es korrigieren zu lassen, und warum es abgelehnt wurde.
Sie hat in diesem Sinne leider nichts gemacht, da sie ihr Alltag als Türkischer Staatsbürger mit den Türkischen Unterlagen verbringt.