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Einbürgerung unter § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (6 Jahre) (Gelesen: 31.129 mal)
reinhard
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Antwort #30 - 10.08.2022 um 10:16:17
 
Jede Veränderung muss der Einbürgerungsbehörde mitgeteilt werden. Das ist normaler Bestandteil des Verfahrens.

Die Nicht-Mitteilung kostet viel mehr Zeit. Macht einfach alles normal, wie alle anderen auch, das ist für die Behörde Routine.
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SimonB
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Antwort #31 - 10.08.2022 um 10:53:34
 
Onur81 schrieb am 10.08.2022 um 09:47:25:
deren Pässe mehr als 6 Monate zum Ablaufsdatum

Damit wäre es möglich, im November 22 den neuen Pass zu beantragen. Dann läge er Anfang 23 vor. Dann könnte man sofort schriftlich (per E-Mail) den AT beantragen, diesen hätte man noch vor Juni. Nur zur Ausgabe müsste man persönlich zur ABH.
Alle Angaben zu Bearbeitungsdauern sollte man nicht so ganz genau nehmen. Oft dauert etliches viel länger.

Onur81 schrieb am 10.08.2022 um 09:47:25:
Nach meinem Verständnis von Ihrer Antwort könnte dieses Verfahren gleichzeitig mit dem Einbürgerungsverfahren laufen, richtig?

Ich gehe davon aus, dass die Einbürgerungsbehörde erst alle entspr. gültigen und notwendigen Dokumente sehen will, bevor das Verfahren beginnt. Bis dahin bleibt der Antrag dort liegen.
Ich denke, es bringt nichts, Stück für Stück Nachweise vorzulegen.

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Antwort #32 - 20.10.2022 um 13:05:22
 
Leider begegnen wir ein Problem, dessen Lösung schwierig sein könnte, deswegen brauche ich euren Rat.

Meine Frau besitzt sowohl Türkische als auch Syrische Staatsbürgerschaften. Wir müssen die Einbürgerungsbehörde Nachweise aller Staatsbürgerschaften einreichen, bzw. die beiden Reisepässe.

Das Problem ist folgendes: Das Geburtsdatum auf dem Syrischen Reisepass wurde fälschlicherweise ein Jahr früher geschrieben. Diese Nichtübereinstimmung wird bestimmt ein Problem verursachen.

Sind Sie schon einmal auf ähnliche Fälle gestoßen? Wenn ja, was wäre die richtige Lösung?
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reinhard
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Antwort #33 - 20.10.2022 um 15:14:58
 
Das müsste Deine Frau mit der Einbürgerungsbehörde klären.

Am besten erklärt sie auch, was sie seit Ausstellung des falschen Passes unternommen hat, um es korrigieren zu lassen, und warum es abgelehnt wurde.
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Antwort #34 - 20.10.2022 um 15:15:46
 
Onur81 schrieb am 20.10.2022 um 13:05:22:
Das Geburtsdatum auf dem Syrischen Reisepass wurde fälschlicherweise ein Jahr früher geschrieben.

Deine Frau besitzt doch sicher eine Geburtsurkunde? Dort sollte sich auf jeden Fall das tatsächliche Geburtsdatum finden.
Auch in der Heiratsurkunde wird sich das Datum aus der Geburtsurkunde ergeben.
Also kannst du die Geburtsurkunde deiner Frau in Kopie mit vorlegen.
Falls die EBH stutzig wird und nachfragt, kann man es auch selbst noch erklären.
Dieses Problem kann sicher gelöst werden.
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Antwort #35 - 21.10.2022 um 04:25:47
 
SimonB schrieb am 20.10.2022 um 15:15:46:
Deine Frau besitzt doch sicher eine Geburtsurkunde? Dort sollte sich auf jeden Fall das tatsächliche Geburtsdatum finden.
Auch in der Heiratsurkunde wird sich das Datum aus der Geburtsurkunde ergeben.
Also kannst du die Geburtsurkunde deiner Frau in Kopie mit vorlegen.
Falls die EBH stutzig wird und nachfragt, kann man es auch selbst noch erklären.
Dieses Problem kann sicher gelöst werden.


Sie ist in der Türkei geboren und hat Türkische Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mit den richtigen Angaben. Es besteht kein Problem in Bezug auf die Nachweisung ihres Geburtsdatum.

Sie hat aber ab 5 Jahren in Syrien gelebt und ihr Geburtsdatum wurde dort falsch registriert. Jetzt ist das Problem die Nichtübereinstimmung des Geburtsdaten zwischen Türkischen und Syrischen Unterlagen. Konkret sind sie 2 Syrischen Unterlagen, und zwar, ein alter, abgelaufener syrischer Pass und das Abschlusszeugnis. Seit 2005 hat sie nie in Syrien gelebt und nur Türkische Unterlagen Gebrauch gemacht. Wenn wir den Staatsbürgerschaftsantrag nur mit den Türkischen Unterlagen stellen könnten, hätten wir kein Problem, aber anscheinend müssen wir auch den Syrischen Pass und das Abschlusszeugnis vorliegen und wissen wir nicht, ob der/die Sachbearbeiter/in die Situation verstehen wird.

reinhard schrieb am 20.10.2022 um 15:14:58:
Am besten erklärt sie auch, was sie seit Ausstellung des falschen Passes unternommen hat, um es korrigieren zu lassen, und warum es abgelehnt wurde.


Sie hat in diesem Sinne leider nichts gemacht, da sie ihr Alltag als Türkischer Staatsbürger mit den Türkischen Unterlagen verbringt.
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Antwort #36 - 21.10.2022 um 11:00:12
 
Onur81 schrieb am 21.10.2022 um 04:25:47:
aber anscheinend müssen wir auch den Syrischen Pass und das Abschlusszeugnis vorliegen 

Anscheinend? Bitte legt der EBH das vor, was verlangt wird.
In wenigen Sätzen könnte deine Frau später "ein mögliches Problem" erklären.

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Antwort #37 - 21.10.2022 um 12:34:29
 
Onur81 schrieb am 21.10.2022 um 04:25:47:
... und wissen wir nicht, ob der/die Sachbearbeiter/in die Situation verstehen wird.



Dann fragt sie ihn einfach, und Du berichtest hier, ob es irgendwelche Probleme gibt.
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Antwort #38 - 21.10.2022 um 16:58:26
 
SimonB schrieb am 21.10.2022 um 11:00:12:
Anscheinend? Bitte legt der EBH das vor, was verlangt wird.
In wenigen Sätzen könnte deine Frau später "ein mögliches Problem" erklären.


Ich habe einen Erstberatungstermin wahrgenommen und diese Checkliste wurde mir gegeben. Der Antrag wird voraussichtlich im Januar per E-Mail stattfinden.
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Antwort #39 - 21.10.2022 um 17:06:01
 
Onur81 schrieb am 21.10.2022 um 16:58:26:
Der Antrag wird voraussichtlich im Januar per E-Mail stattfinden.

Den Antrag mit allen notwendigen Kopien kann man per E-Mail stellen. Oder auch alles per Post versenden.

In der Checkliste steht doch, dass natürlich auch die Geburts-und Heiratsurkunden vorzulegen sind.
Also legt vor, was sie hat. Die EBH kann das verifizieren. Das ist deren Job.
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Antwort #40 - 04.11.2022 um 11:47:11
 
Die Unterlagen, die von der Einbürgerungsbehörde aufgefordert wurden, haben insgesamt eine Datei Größe von etwa 30 MB.

Ist es in Ordnung, ihnen die Dateien mit einer solchen Größe per E-Mail zu schicken?

Könnte das Mail System vom Einbürgerungsamt damit klarkommen?
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Antwort #41 - 04.11.2022 um 14:50:09
 
Onur81 schrieb am 04.11.2022 um 11:47:11:
Ist es in Ordnung, ihnen die Dateien mit einer solchen Größe per E-Mail zu schicken?

Das dürfte nicht in Ordnung sein.

Man kann die Dokumente/Fotos/Dateien komprimieren, so dass die Anhänge sehr viel weniger Dateivolumen haben.
Man sollte sie auch in pdf-Format umwandeln.

Wenn man das technisch nicht beherrscht, kann man alles auch in Papierform (Antrag und Papierkopien aller Dokumente) als dicken Brief per Einwurf-Einschreiben an die Behörde schicken.

Ob das System der Behörde 30MB schluckt, weiß ich nicht.
Es gibt aber keinen Grund, derart große Datenmenge ohne Verkleinerung/Komprimierung zu versenden.
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Antwort #42 - 04.11.2022 um 15:05:43
 
"Wir" sind zwar keine Behörde, aber "unser" Server streikt bei 25MB. Ich schätze mal, dass beim Hochladen der Anhänge auch angezeigt wird, wie groß diese sein dürfen. Kenne ich jedenfalls von vielen Behördenseiten.
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Antwort #43 - 10.11.2022 um 17:05:54
 
Auf der 4. Seite des Antragsformulars werden alle Aufenthaltsorte mit den Daten von der Geburt bis Heute gefragt. Wie genau müssen die Daten sein. Reicht es aus, im Format Monat/Jahr zu schreiben, oder müsste es genau im Format Tag/Monat/Jahr geschrieben werden?

Meine Frau erinnert sich nicht an die genaue Daten einige ihrer Aufenthaltsorte und Schulzeiten.
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Antwort #44 - 10.11.2022 um 17:31:43
 
Dann schreibst du halt von ca. bis ca. Und ungefähre Daten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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