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Einbürgerung unter § 10 Abs. 3 Satz 2 StAG (6 Jahre) (Gelesen: 25.234 mal)
Onur81
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Antwort #45 - 13.12.2022 um 09:54:05
 
Liebe Info4Alien Experte,

da ich Anfang Januar den Staatsbürgerschaftsantrag per E-Mail stellen werde, habe ich langsam angefangen, den Textentwurf, bzw. den Inhalt der E-Mail zu schreiben. Es sieht wie folgendes aus. Natürlich werde ich alle von mir aufgeforderten Unterlagen anhängen.

Ich möchte euch fragen, was sonst die E-Mail noch beinhalten soll? Sieht es so gut aus? Sollte ich etwas hinzufügen oder entfernen?

Vielen Dank im voraus für eure Unterstützung.


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit für mich selbst und meine Familienangehörigen den Antrag auf die Deutsche Staatsbürgerschaft stellen. Den Erstberatungstermin nahm ich am 06.10.2022 wahr und alle Unterlagen, die von mir aufgefordert wurden, stehen im Anhang dieser E-Mail.

Dieser Antrag wird für folgende Personen gestellt:

1.      **** (Hauptantragsteller)
2.      **** (Ehegattin)
3.      **** (Kind 1)
4.      **** (Kind 2)

Ich möchte Sie um die Kontonummer bitten, worauf die Bearbeitungsgebühr überwiesen werden müsste.

Mit freundlichen Grüßen

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SimonB
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Antwort #46 - 13.12.2022 um 10:41:51
 
Onur81 schrieb am 13.12.2022 um 09:54:05:
was sonst die E-Mail noch beinhalten soll?

Das genügt.

Wichtig ist, dass in den Formularen alle notwendigen Angaben enthalten sind.
Konntest du die Daten komprimieren?
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Onur81
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Antwort #47 - 13.12.2022 um 13:27:03
 
Vielen Dank.

SimonB schrieb am 13.12.2022 um 10:41:51:
Konntest du die Daten komprimieren?


Ja. Derzeit sind sie ungefähr 22 Mb groß.
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Antwort #48 - 13.12.2022 um 16:27:24
 
Ich würde ja eher eine Kostenübernameerklärung abgeben. Also
Zitat:
Hiermit erkläre ich, dass ich die anfallenden Kosten für die Einbürgerungsantäge von meiner Frau, von unseren gemeinsamen Kindern und mir übernehme.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #49 - 13.12.2022 um 18:19:23
 
Die Bearbeitung der Einbürgerungsanträge ist so oder so kostenpflichtig und die Kosten sind bundeseinheitlich geregelt.

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangeho...

Ob die zuständige Behörde nach Eingang der Anträge  schon eine Vorabzahlung verlangt, könnte man auch abwarten.

Die Behörde schreibt auf jeden Fall, wieviel und wohin zu überweisen ist.
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Antwort #50 - 13.12.2022 um 21:09:26
 
Ja und?

Die Gebührenpflicht entsteht bei Antragstellung. Viele Behörden wollen erstmal Kohle sehen, bevor die anfangen. Wenn man schreibt, dass man eine Kontoverbindung will, dann bedeutet dass ggf. dass die Behörde auf den Geldeingang warten will, bis sie die Anträge bearbeitet. Schreibt man aber eie Kostenübernahmeerklärung, dann müssen die so oder so anfangen zu bearbeiten, und können sich nicht darauf berufen, dass die Zahlung aussteht.
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Antwort #51 - 20.04.2023 um 09:28:27
 
Hallo nochmal,

ich habe erfahren, dass 2 anderen Personen, die im Januar wie ich der Einbürgerungsbehörde in Hamburg einen Staatsbürgerschaftsantrag eingereicht hatten, in den folgenden 2 Monaten ein gesondertes Schreiben für die Zahlung der Bearbeitungsgebühr erhielten. Ich habe jedoch bisher diese Forderung nicht bekommen.

Sie schrieben auf dem ersten Brief, dass ich von den Sachstandsanfragen absehen sollte aber ich möchte sicher sein, dass meine Akte nicht vergessen wird.

Was würden Sie empfehlen? Sollte ich einfach abwarten?

Ich weiß, dass Hamburg nicht wie Berlin ist, und vergessene/verlorene Akten hier sind eher unwahrscheinlich, aber ich mache mir trotzdem Sorgen.
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Antwort #52 - 20.04.2023 um 12:21:03
 
Onur81 schrieb am 20.04.2023 um 09:28:27:
Was würden Sie empfehlen? Sollte ich einfach abwarten?

Ja.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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Antwort #53 - 28.04.2023 um 10:59:31
 
Ich konnte mich nicht zurückhalten und die folgende E-Mail an die Einbürgerungsbehörde geschrieben. Ich hoffe, sie werden nicht Böse auf mich...

Sehr geehrte Damen und Herren,

mir ist bekannt, dass das Einbürgerungsverfahren über 1 Jahr dauert und die Sachstandsanfragen Ihrerseits unerwünscht sind, deswegen entschuldige ich mich zuerst bei Ihnen für meine Frage, aber mir wurde von einem Einbürgerungslotsen empfohlen, Ihnen über meine Sorge eine E-Mail zu schreiben.

Ich stellte den Staatsbürgerschaftsantrag im Januar des Jahres und bisher habe ich das Schreiben bezüglich der Zahlung der Bearbeitungsgebühr noch nicht erhalten. Als ich mit meinen Bekannten gesprochen habe, die auch im selben Monat beantragt haben, habe ich erfahren, dass sie dieses Schreiben innerhalb von 1-2 Monaten nach ihrem Antrag erhielten.

Ihre Rückmeldungen haben mich dazu veranlasst, Ihnen folgende Frage zu stellen: Läuft die Bearbeitung meines Antrages?

Mit freundlichen Grüßen
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Antwort #54 - 28.04.2023 um 14:18:01
 
Du hast bereits vor fast 4 Jahren mit der Planung der Einbürgerung begonnen.
Den Antrag hast du im Januar 2023 genau nach Plan gestellt. Du hast auch seit 2019 hier gelesen und geschrieben.

Meine Antwort: Nein. Die EBH wird nicht böse auf dich sein. Das ist im Verwaltungsverfahren zur Einbürgerung nicht vorgesehen. Zwinkernd
Wann die EBH antwortet, wirst du ganz einfach auch abwarten müssen.

Hattest du denn die Empfehlung von @Aras zur Kostenübernahme-Erklärung befolgt? Zum Beispiel gleich im Januar mit der Antragstellung oder kurz danach?
Wollen deine Bekannten auch eine ganze Familie mit komplizierter Struktur einbürgern?

Ich denke, du bekommst vielleicht ganz einfach die Aufforderung zur Zahlung, wenn dein Antrag "dran ist".
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Antwort #55 - 28.04.2023 um 15:53:10
 
SimonB schrieb am 28.04.2023 um 14:18:01:
Hattest du denn die Empfehlung von @Aras zur Kostenübernahme-Erklärung befolgt? Zum Beispiel gleich im Januar mit der Antragstellung oder kurz danach?


Ja. Ich habe die relevanten Sätze auf meiner E-Mail dementsprechend geändert und sie danach geschickt.

SimonB schrieb am 28.04.2023 um 14:18:01:
Wollen deine Bekannten auch eine ganze Familie mit komplizierter Struktur einbürgern?


Nein. Die anderen sind Einzelpersonen, bzw. Singles. Smiley
Ist meine Familienstruktur zu kompliziert? Smiley

Ich habe kein Problem damit, wenn das Verfahren 1 Jahr dauert. Darauf habe ich mich psychologisch vorbereitet. Meine Sorge ist das, mein Antrag nach einem Jahr unbearbeitet bleibt, vergessen wird, verloren gehen oder solch etwas.. Es ist schade, dass es keine Überschaubarkeit des Verfahrens gibt.. Griesgrämig
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Antwort #56 - 28.04.2023 um 16:55:24
 
Onur81 schrieb am 28.04.2023 um 15:53:10:
Nein. Die anderen sind Einzelpersonen, bzw. Singles. Ist meine Familienstruktur zu kompliziert?

Zwischen dem E-Antrag einer Einzelperson und dem E-Antrag für eine Familie liegt schon mal ein Unterschied.
Nein, nicht zu kompliziert, aber doch anders.

Onur81 schrieb am 28.04.2023 um 15:53:10:
Ich habe kein Problem damit, wenn das Verfahren 1 Jahr dauert.

Ja, dann ists ja gut. Dann kannst du ja auch nach etwa 1 Jahr mal ungeduldig werden und nachfragen, falls die Behörde bis dahin noch immer nichts von dir will.

Onur81 schrieb am 28.04.2023 um 15:53:10:
Es ist schade, dass es keine Überschaubarkeit des Verfahrens gibt..

Wieso? Das ist auch in anderen Verwaltungsverfahren nicht so, dass die zuständige, bearbeitende Behörde den Antragstellern Einblick ins laufende Verfahren gibt und etwa noch mitteilt, bei wieviel % der Verfahrenslauf gerade ist. Du weißt inzwischen sicher, dass das Verfahren nicht nur bei der EBH bearbeitet wird, oder? Und wie lange andere beteiligte Stellen benötigen, kann die EBH nicht beeinflussen oder gar wissen.

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Antwort #57 - 02.05.2023 um 10:13:35
 
SimonB schrieb am 28.04.2023 um 16:55:24:
Dann kannst du ja auch nach etwa 1 Jahr mal ungeduldig werden und nachfragen, falls die Behörde bis dahin noch immer nichts von dir will.


1 Jahr ist eine sehr lange Zeit. Es wäre schade, wenn ich nach einem Jahr erfahren würde, nichts mit meinem Antrag passiert ist. Dann müsste man noch 1 Jahr oder länger warten... Es geht um viel!

SimonB schrieb am 28.04.2023 um 16:55:24:
Wieso? Das ist auch in anderen Verwaltungsverfahren nicht so, dass die zuständige, bearbeitende Behörde den Antragstellern Einblick ins laufende Verfahren gibt und etwa noch mitteilt, bei wieviel % der Verfahrenslauf gerade ist.


Ich kenne kein anderes Verfahren, was so lang dauert.. Vielleicht gibt es aber.. Das ist DE Smiley. Jeder hat eigene Lebensplanung, und mit Jahrelangen Verfahren rechnen zu müssen, ist ein Hindernis, MmN.

SimonB schrieb am 28.04.2023 um 16:55:24:
Du weißt inzwischen sicher, dass das Verfahren nicht nur bei der EBH bearbeitet wird, oder?


Ja, das ist mir bekannt.

SimonB schrieb am 28.04.2023 um 16:55:24:
Und wie lange andere beteiligte Stellen benötigen, kann die EBH nicht beeinflussen oder gar wissen.


Ich verstehe das aber trotzdem habe ich kein Verständnis für die gesamte Verfahrensdauer..
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Antwort #58 - 02.05.2023 um 10:38:22
 
Onur81 schrieb am 02.05.2023 um 10:13:35:
1 Jahr ist eine sehr lange Zeit.

Sorry, jetzt nennt man das in der Praxis "übliche Dauer".

Onur81 schrieb am 02.05.2023 um 10:13:35:
aber trotzdem habe ich kein Verständnis für die gesamte Verfahrensdauer..

Das glaube ich dir gern, dann hast du leider die Gründe noch nicht verstanden.
Weil die Hoffnung bekanntlich zuletzt stirbt: Vielleicht wird dein/euer Verfahren auch viel schneller bearbeitet? ICH kann es jedenfalls nicht wissen oder beeinflussen. Es ist deshalb müßig, hier weiter darüber zu diskutieren.
Es steht dir frei, gem. gesetzlicher Regelung den Rechtsweg zu gehen.
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Antwort #59 - 05.05.2023 um 09:15:35
 
Die folgende Rückmeldung erhielt ich. Smiley

Guten Tag,

Ihr Antrag wird auch ohne vorherige Zahlung der Gebühr bearbeitet. Oft zahlen die Bürger auch am Tag Ihrer Einbürgerung. Wenn Sie noch keinen Gebührenbescheid erhalten haben, ist das kein Grund sich Sorgen zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
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