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Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos (Gelesen: 18.752 mal)
Albani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
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17.11.2018 um 23:01:00
 
Hallo, ich bin neu hier und brauche unbedingt hilfe.

Ich bin Albaner und bin in Mazedonien geboren. Ich lebe schon seit  22 Jahren in Deutschland. Ich bin hier aufgewachsen, zur Schule gegangen und habe gearbeitet. Ich besitze eine Aufenthalterlaubnis (Ausweisetsatz) die jedes Jahr verlängert wird.

Nun zu meinem Anliegen:

Die Ausländerbehörde verlangt von mir seit Jahren einen Nationalpass. Ich bin zwar in Mazedonien geboren aber  hatte noch nie die Mazedonische Staatsangehörigkeit. Ich war auch beim Mazedonischen Konsulat, dort habe ich  eine Bescheinigung erhalten, dass ich kein Staatsangehöriger dieses Landes bin. Das habe ich natürlich der Ausländerbehörde mitgeteilt. Das reicht denen nicht. Die Ausländerbehörde hat mir in einem Schreiben mittgeteilt, dass ich dort einen Antrag auf Staatsangehörigkeit stellen muss um anschließend einen Pass zu erhalten. Auf der Aufenthaltserlaubnis steht, dass die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Ab wann ist man den Staatenlos ? Ich möchte endlich einen Pass haben und Reisen, die Niederlassungserlaubnis wird mir auch immer abgelehnt wegen dem fehlenden Pass.

Ich möchte mich gar nicht in Mazedonien einbürgern lassen, weil ich dort einige Jahre verbringen müsste um Anspruch auf die Staatsangehörigkeit zu bekommen.
Was könnte den passieren wenn ich der Ausländerbehörde einfach sage dass ich das nicht möchte ? Nehmen die mir dann sogar die Aufenthaltserlaubnis weg ?
Bin echt am verzweifeln.
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Antwort #1 - 17.11.2018 um 23:12:18
 
Wenn du Albaner bist, besorge dir einen albanischen Pass
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Antwort #2 - 17.11.2018 um 23:15:35
 
Alacrity schrieb am 17.11.2018 um 23:12:18:
Wenn du Albaner bist, besorge dir einen albanischen Pass


Leider nicht möglich.
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Antwort #3 - 17.11.2018 um 23:19:40
 
Welche Staatsangehörigkeit hatten deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 17.11.2018 um 23:22:10
 
Aras schrieb am 17.11.2018 um 23:19:40:
Welche Staatsangehörigkeit hatten deine Eltern zum Zeitpunkt deiner Geburt?


Meine Eltern hatten gar keine Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt meiner Geburt. In Mazedonien haben die einen Pass für Fremde gehabt, so nennt sich das.
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Antwort #5 - 17.11.2018 um 23:31:23
 
Kannst du bitte das Schreiben der Ausländerbehörde, dass du im ersten Post erwähnt hast, abtippen oder anonymisiert hier einstellen?
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Antwort #6 - 17.11.2018 um 23:32:16
 
Du schreibst in deinem ersten Post dass du Albaner bist. Wieso bist du Albaner? Und wieso ist es nicht möglich einen Pass von Albanien zu bekommen?
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Antwort #7 - 17.11.2018 um 23:33:12
 
Höchstwahrscheinlich albanischer Volkszugehörigkeit
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Antwort #8 - 17.11.2018 um 23:46:07
 
Aras schrieb am 17.11.2018 um 23:31:23:
Kannst du bitte das Schreiben der Ausländerbehörde, dass du im ersten Post erwähnt hast, abtippen oder anonymisiert hier einstellen?



Sehr geehrter Herr .....

aufgrund der hier vorgelegten Bescheinigung der Botschaft der Republik Makedonien vom 09.08.2018 habe ich mich nochmal mit den makedonischen Behörden in Verbindung gesetzt, deren Rückmeldung nun vor mir liegt.

Laut Auskunft der makedomischen Behörden sei es zwar richtig, dass Sie und Ihre Schwester  derzeit keine  Makedonischen Staatsbürger wären.

Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass Sie und Ihre Schwester die makedonische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben können.

Ich rege daher an, bei der Makedonischen Botschaft einen Antrag auf Erwerb der Staatsangehörigkeit der Republik Makedonien zu stellen und mir hierrüber entsprechende Nachweise vorzulegen.

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Antwort #9 - 17.11.2018 um 23:48:29
 
DerRalf schrieb am 17.11.2018 um 23:32:16:
Du schreibst in deinem ersten Post dass du Albaner bist. Wieso bist du Albaner? Und wieso ist es nicht möglich einen Pass von Albanien zu bekommen?


In Mazedonien leben verschiedene Volksgruppen. Darunter 1.000.000 Albaner. Albanien ist ein anderes Land. Wieso soll ich dort einen Pass bekommen, bin dort nichtmal geboren. Unmöglich
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Antwort #10 - 17.11.2018 um 23:53:57
 
Das ist logisch. War halt ein bisschen missverständlich.
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Antwort #11 - 18.11.2018 um 00:08:17
 
Hahahaha

Wenn du kein Makedone werden willst, würde ich der Ausländerbehörde schreiben, dass sie doch von der mazedonischen Behörde jetzt schwarz auf weiß haben dass ihr Staatenlos seid. Du könntest vielleicht Makedone werden, aber die Ausländerbehörde kann dich nicht dazu verpflichten bzw. zwingen die mazedonische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Deine Rechtsstellung ergibt sich aus dem Staatenlosen-Übereinkommen. Darum beantragst du einen Reiseausweis für Staatenlose.

Darum schreibt die Ausländerbehörde auch, dass sie dir den Antrag "empfehlen". Weil wenn du das blind befolgst, kannst du im Zweifel auch nach Makedonien abgeschoben werden etc.. Als Staatenloser hast du eine viel stärkere Rechtsposition. Darum sei schlau...
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Antwort #12 - 18.11.2018 um 11:43:08
 
Aras schrieb am 18.11.2018 um 00:08:17:
Hahahaha

Wenn du kein Makedone werden willst, würde ich der Ausländerbehörde schreiben, dass sie doch von der mazedonischen Behörde jetzt schwarz auf weiß haben dass ihr Staatenlos seid. Du könntest vielleicht Makedone werden, aber die Ausländerbehörde kann dich nicht dazu verpflichten bzw. zwingen die mazedonische Staatsangehörigkeit zu beantragen. Deine Rechtsstellung ergibt sich aus dem Staatenlosen-Übereinkommen. Darum beantragst du einen Reiseausweis für Staatenlose.

Darum schreibt die Ausländerbehörde auch, dass sie dir den Antrag "empfehlen". Weil wenn du das blind befolgst, kannst du im Zweifel auch nach Makedonien abgeschoben werden etc.. Als Staatenloser hast du eine viel stärkere Rechtsposition. Darum sei schlau...





erstmal vielen Dank für deine Hilfe.

Ich bin ja wie du sagst Staatenlos, Wieso steht dann auf meine neue Aufenthaltserlaubnis Staatsangehörigkeit ungeklärt ?
Wieso wird mir dann keine Niedererlasdungserlaubnis erteilt, ich habe ja alle anderen Vorraussetzungen bis auf die Passpflicht erfüllt ? Muss ich dafür einen Anwalt einschalten?
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Antwort #13 - 18.11.2018 um 12:05:20
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:48:29:
Albanien ist ein anderes Land. Wieso soll ich dort einen Pass bekommen, bin dort nichtmal geboren. Unmöglich 

Hast Du es denn schon mal versucht?
Es leben in anderen Staaten ebenfalls Minderheiten, die auch einen Pass von dem Land haben, zu dessen Ethnie sie gehören. Dazu müssen sie nicht unbedingt dort geboren sein.
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Antwort #14 - 18.11.2018 um 12:09:58
 
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 12:05:20:
Hast Du es denn schon mal versucht?
Es leben in anderen Staaten ebenfalls Minderheiten, die auch einen Pass von dem Land haben, zu dessen Ethnie sie gehören. Dazu müssen sie nicht unbedingt dort geboren sein.


Schon richtig. Das albanische Staatsangehörigkeitsgesetz gibt in dem Fall aber nicht wirklich was her, da dass Land keine kin-state Politik wie etwa Ungarn oder Kroatien derzeit betreibt. Erst recht nicht, während der Zeit des Sozialismus. ABklärung eventuell bestehender anderer post-jugoslavischer Staatsbürgerschaften wäre vielleicht interessant - aber da wird ABH der Fragensteller sich sicherlich auch schon mit beschäftigt haben und die wohl negative Antwort wissen.
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Antwort #15 - 18.11.2018 um 13:08:15
 
Albani schrieb am 18.11.2018 um 11:43:08:
Wieso steht dann auf meine neue Aufenthaltserlaubnis Staatsangehörigkeit ungeklärt ?

Weil die Ausländerbehörde ja nicht auf Zuruf Angaben zur Staatsangehörigkeit akzeptiert. Man braucht zumindest einen Reisepass um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Kommt einer und behauptet er sei Staatenlos dann wird man sich fragen, wie das denn bitteschön passiert ist.

Du kannst ja erstmal die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass ja jetzt nachgewiesen wurde, dass du kein Makedone bist. Und dass du auch kein Makedone sein willst. Und dann eben fragen, ob jetzt die Staatenlosigkeit nachgewiesen wurde. Wenn ja, dann soll die Ausländerbehörde bitte einen Termin für die Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer geben. Dann ist der Ball wieder bei der Ausländerbehörde.

Du lebst schon 22 Jahre in Deutschland. Also lass dich zu nix drängen.

Schau dann was die Antwort von der Ausländerbehörde ist und berichte hier.
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Antwort #16 - 18.11.2018 um 13:45:28
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:01:00:
Ich bin Albaner und bin in Mazedonien geboren. Ich lebe schon seit22 Jahren in Deutschland. 

Dann hast Du aber viel Zeit sinnlos verstreichen lassen. Das hätte man längst klären können.

Woran ist denn eine Einbürgerung bisher gescheitert? Hast Du nie eine Einbürgerung in Erwägung gezogen?

Mir sind einige junge Menschen ausländischer Herkunft bekannt, die sich bereits in jungen Jahren um eine Einbürgerung bemüht haben und sie auch problemlos absolviert haben.
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Antwort #17 - 18.11.2018 um 15:40:51
 
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 13:45:28:
Dann hast Du aber viel Zeit sinnlos verstreichen lassen. Das hätte man längst klären können.

Woran ist denn eine Einbürgerung bisher gescheitert? Hast Du nie eine Einbürgerung in Erwägung gezogen?

Mir sind einige junge Menschen ausländischer Herkunft bekannt, die sich bereits in jungen Jahren um eine Einbürgerung bemüht haben und sie auch problemlos absolviert haben.



Ganz ehrlich ich wusste jetzt erst seit 2 Jahren, dass ich die Mazedonische Staatsangehörigkeit nicht besitze. Früher dachte ich ich hätte die weil ich dort geboren bin.

Das stimmt schon, viel Zeit verstrichen, Ich hätte  auch schon längst laut den Mitarbeitern der Ausländerbehörde die Niederlassungserlaubnis bekommen können, da hat nur der Nationalpass gefehlt. Es hat ganz andere Gründe warum ich mich nicht darum kümmern konnte.

Und Für die Einbürgerung muss die Mazedonische Sprache beherrschen und einige Jahre ununterbrochen in Mazedonien gelebt haben. Eine gesicherte Existenz besitzen und vieles mehr. Das ist für mich nicht machbar.


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Antwort #18 - 18.11.2018 um 15:42:55
 
Aras schrieb am 18.11.2018 um 13:08:15:
Weil die Ausländerbehörde ja nicht auf Zuruf Angaben zur Staatsangehörigkeit akzeptiert. Man braucht zumindest einen Reisepass um die Staatsangehörigkeit nachzuweisen. Kommt einer und behauptet er sei Staatenlos dann wird man sich fragen, wie das denn bitteschön passiert ist.

Du kannst ja erstmal die Ausländerbehörde darauf hinweisen, dass ja jetzt nachgewiesen wurde, dass du kein Makedone bist. Und dass du auch kein Makedone sein willst. Und dann eben fragen, ob jetzt die Staatenlosigkeit nachgewiesen wurde. Wenn ja, dann soll die Ausländerbehörde bitte einen Termin für die Beantragung eines Reiseausweises für Ausländer geben. Dann ist der Ball wieder bei der Ausländerbehörde.

Du lebst schon 22 Jahre in Deutschland. Also lass dich zu nix drängen.

Schau dann was die Antwort von der Ausländerbehörde ist und berichte hier.


Das komische daran ist doch dass früher auf meine Aufenthaltserlaubnis unter Staatsangehörigkeit Mazedonisch stand und jetzt nach den Bescheinigungen die ich vorgelegt habe: Ungeklärt.

Das verstehe ich nicht.
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Antwort #19 - 18.11.2018 um 18:21:14
 
Albani schrieb am 18.11.2018 um 15:42:55:
Das komische daran ist doch dass früher auf meine Aufenthaltserlaubnis unter Staatsangehörigkeit Mazedonisch stand und jetzt nach den Bescheinigungen die ich vorgelegt habe: Ungeklärt.

Das verstehe ich nicht.


Das passiert immer mal wieder, dass irgend jemand irgendetwas einträgt, obwohl es nicht klar ist.

"Vorschläge" von Behörden, irgendeine Staatsangehörigkeit irgendwo zu beantragen, solltest Du ablehnen. Du hast jetzt die Bescheinigung, dass Du kein Mazedonier bist. Und Du weißt, dass Du kein Albaner oder Kosovare bist. Also vermutlich staatenlos.

Jetzt solltest Du Dich um die Einbürgerung in Deutschland kümmern. Dazu musst Du die zuständigen Behörden davon überzeugen, dass mit der mazedonischen Bescheinigung Deine Staatsangehörigkeit geklärt ist: staatenlos.
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Antwort #20 - 18.11.2018 um 18:24:28
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:48:29:
Albanien ist ein anderes Land. Wieso soll ich dort einen Pass bekommen, bin dort nichtmal geboren. Unmöglich 

Dann solltest du Dich darum bemühen, auch von Albanien eine Negativbescheinigung zu bekommen (wie Du sie ja wohl schon Mazedonien erhalten hast). Dann könnten auch die deutschen Behörden nicht mehr umhin, Dir Deine Staatenlosigkeit zu attestieren und der Ausstellung eines Passes für Staatenlose stände nichts mehr im Wege.
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Antwort #21 - 18.11.2018 um 18:30:41
 
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 18:24:28:
Dann solltest du Dich darum bemühen, auch von Albanien eine Negativbescheinigung zu bekommen (wie Du sie ja wohl schon Mazedonien erhalten hast). Dann könnten auch die deutschen Behörden nicht mehr umhin, Dir Deine Staatenlosigkeit zu attestieren und der Ausstellung eines Passes für Staatenlose stände nichts mehr im Wege.


Saxonicus, du scheinst dich mit den lokalen Gegebenheiten nicht auszukennen. Dieser Ratschlag ist daher weder hilfsreich noch zielführend. Ebenso wenig mit dem albanischen Staatsangehörigkeitsrecht. Außer Geburt ist auf dem Gebiet Albaniens erfolgt oder ein Elternteil aus Albanien besteht garantiert keine albanische Staatsangehörigkeit. Albanien hat, nach dem hier geschilderten Sachverhalt, mit dem Fall absolut nichts zu tun, trotz der konationalen Konstellation hier.

Serbien (wegen Presevo und Bujanovac) oder Kosovo wären da im gegebenfalls noch relevanter. Aber da hat der Threadersteller auch keine Hinweise zu gegeben.

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Antwort #22 - 18.11.2018 um 20:14:02
 
Ich danke euch allen erstmal für die die Hilfe.

Wie vorgeschlagen werde ich der Ausländerbehörde mitteilen, dass ich mich nicht dort einbürgern lassen werde und einem Reisepass für Staatenlose beantrage. Ich werde aufjedenfall berichten wie die Ausländerbehörde reagiert hat.

Hier noch ein Interessanter Artikel: Ich bin wohl nicht der einzige der  Probleme mit Mazedonische Staatsangehörigkeit hatte.
https://www.nrz.de/staedte/duisburg/west/fuer-staatenlose-heisst-der-letzte-stro...


https://www.google.de/amp/s/www.waz.de/staedte/duisburg/ende-einer-odyssee-durch...
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Antwort #23 - 18.11.2018 um 23:32:33
 
fab87 schrieb am 18.11.2018 um 18:30:41:
Außer Geburt ist auf dem Gebiet Albaniens erfolgt oder ein Elternteil aus Albanien besteht garantiert keine albanische Staatsangehörigkeit. Albanien hat, nach dem hier geschilderten Sachverhalt, mit dem Fall absolut nichts zu tun, trotz der konationalen Konstellation hier.

....und gerade eben aus den von Dir genannten Gründen würde er von den Albanern bestätigt bekommen, dass er die albanische Staatsangehörigkeit nicht innehat. Das wäre dann der Beweis seiner Staatenlosigkeit und die Möglichkeit den blauen Pass von den deutschen Behörden zu erhalten, was ja sein Wunschziel ist.
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Antwort #24 - 18.11.2018 um 23:44:56
 
Wozu?

Die ABH behauptet doch nicht mal, dass er was mit Albanien zu tun hat.
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Antwort #25 - 19.11.2018 um 04:52:28
 
Kannst Du es nicht mal gut sein lassen?
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 23:32:33:
Beweis seiner Staatenlosigkeit

ist einfach Blödsinn.

So etwas kann man nicht beweisen. Der Beweis des Nichtbesitzes von etwas kann höchstens in einem bestimmten Zusammenhang geführt werden (Ort/Zeit), wie das bei der StAng gehen soll ...  Lippen versiegelt
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Antwort #26 - 19.11.2018 um 10:05:00
 
Saxonicus schrieb am 18.11.2018 um 23:32:33:
....und gerade eben aus den von Dir genannten Gründen würde er von den Albanern bestätigt bekommen, dass er die albanische Staatsangehörigkeit nicht innehat. Das wäre dann der Beweis seiner Staatenlosigkeit und die Möglichkeit den blauen Pass von den deutschen Behörden zu erhalten, was ja sein Wunschziel ist.


Nach der Logik müsste man in jedem Land der Welt nachfragen lieber Saxonicus.
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Antwort #27 - 19.11.2018 um 10:23:31
 
Albani schrieb am 18.11.2018 um 20:14:02:
Ich bin wohl nicht der einzige der  Probleme mit Mazedonische Staatsangehörigkeit hatte.


Nein, keineswegs. Das ist im Zusammenhang mit der Trennung Jugoslawiens und der Sowjetunion, später Serbien, Montenegro und Kosova relativ häufig. Wir haben im Ausländerzentralregister bis heute viele "Jugoslawen", die noch keine Nachfolge-Staatsangehörigkeit haben und wohl auch nicht mehr bekommen.

Das weiß die Ausländerbehörde, das weiß auch die Einbürgerungsbehörde. Sie müssen diejenigen, die das behaupten, trotzdem entsprechend prüfen.
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Antwort #28 - 19.11.2018 um 14:13:41
 
Petersburger schrieb am 19.11.2018 um 04:52:28:
So etwas kann man nicht beweisen. Der Beweis des Nichtbesitzes von etwas kann höchstens in einem bestimmten Zusammenhang geführt werden (Ort/Zeit), wie das bei der StAng gehen soll ... 

fab87 schrieb am 19.11.2018 um 10:05:00:
Nach der Logik müsste man in jedem Land der Welt nachfragen lieber Saxonicus.

Das ist richtig.
Aber nach Lage der Dinge dürften hier lediglich Staatsangehörigkeiten der vormaligen jugoslawischen Teilrepubliken in Frage kommen. Die Negativbescheinigung von Mazedonien hat er ja wohl schon erhalten.
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Antwort #29 - 19.11.2018 um 16:01:44
 
Saxonicus schrieb am 19.11.2018 um 14:13:41:
Aber nach Lage der Dinge dürften hier lediglich Staatsangehörigkeiten der vormaligen jugoslawischen Teilrepubliken in Frage kommen.

Und warum hast Du dann Albanien vorgeschlagen?  hä?

Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:46:07:
Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass Sie und Ihre Schwester die makedonische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben können.
Ich rege daher an, ...

Und wenn wir dieses Spiel mit allen Staaten der Welt durchspielen, bekommt der arme Staatenlose vermutlich noch wenigstens 50 Auskünfte á la "nicht ausgeschlossen" und die Behörde stellt ihm dann diese 50+ Staaten zur Auswahl?

Dieser Logik habe ich mich noch nie angeschlossen und werde es nicht tun.
Wieso um Himmels Willen soll ein Staatenloser irgendeine StAng außer der deutschen erwerben, wenn er seit vielen Jahren in DEU lebt?

Das einzig Korrekte nach der Konvention über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist das Ausstellen des entsprechenden Reiseausweises, so man denn einen Staatenlosen ohne Identitätsdokument vor sich hat und der ein entsprechendes Begehren zumindest konkludent vorträgt.

Es ist *nicht* seine Aufgabe, ein solches Begehren rechtssicher formuliert einschließlich Verweis auf die völkerrechtliche Grundlage vorzutragen.

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Antwort #30 - 19.11.2018 um 16:08:05
 
Saxonicus schrieb am 19.11.2018 um 14:13:41:
Das ist richtig.
Aber nach Lage der Dinge dürften hier lediglich Staatsangehörigkeiten der vormaligen jugoslawischen Teilrepubliken in Frage kommen. Die Negativbescheinigung von Mazedonien hat er ja wohl schon erhalten.


Und genau das habe ich schon lange in den Raum gestellt. Es gibt dafür aber halt scheinbar keine Anhaltspunkte und die ABH scheint es den hier gegeben Angaben nach auch nicht in Erwägung zu ziehen.

Albanien war im Übrigen niemals Teil Jugoslawiens, sowohl nicht vom SHS Staat, dem 1. oder der SFRJ oder der BR. Die Grenze zur SFRJ war im Gegenteil sogar mehr oder weniger zu.
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Antwort #31 - 07.01.2019 um 12:56:10
 
Hallo,

ich habe wie hier empfohlen der Ausländerbehörde mitgeteilt dass meine Staatsangehörigkeit geklärt ist: nämlich Stattenlos!

Mein Sachbearbeiter war andere Meinung, er hat gemeint ich muss  die Staatsangehörigkeit beantragen, weil  mein Vater einige Jahre nach meiner  Geburt die Mazedonische Staatsangehörigkeit beantragt und bekommen hat.Zu meiner Geburt war ich ja Staatenlos. Und ich habe immer noch nicht die MK Staatsangehörokeit bekommen obwol mein Vater die Staatsangehörigkeit hat. Laut der Mazedonischen Botschaft ist der Erwerb der Staatsangehörigkeit nur durch Einbürgerung möglich. Der Sachbearbeiter hat mir auch das Schreiben der Mazedonischen Botschaft gezeigt wo drin steht: Dass jemand die Staatsangehörigkeit erwerben kann,wenn ein Elternteil die Mazedonische Staatsangehörigkeit auf Ursprung besitzt. Mein Vater hat die Mazedonische erst 1995 beantragt. Ich wurde 1993 geboren.
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Antwort #32 - 07.01.2019 um 13:01:05
 
Ja und jetzt?
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Antwort #33 - 07.01.2019 um 13:08:00
 
Aras schrieb am 07.01.2019 um 13:01:05:
Ja und jetzt?


Ich muss dann Jahrelang auf eine Antwort der Mazedonischen Botschaft warten. Und der Antrag wird vermutlich sowieso abgelehnt, da sogar in Mazedonien  mehree Tausend Menschen leben ohne Staatsangehörigkeit die auch nicht bekommen.
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Antwort #34 - 07.01.2019 um 13:19:08
 
Meine Fragen sind/waren:
Was hast du vor? Was hast du noch für Fragen?

Ich mein, es ist ja nicht so dass sich was seit dem letzten Mal wo wir dir geantwortet haben was geändert hat. Er kann dich nicht zwingen eine Staatsangehörigkeit zu beantragen.

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Antwort #35 - 07.01.2019 um 13:23:19
 
Stellt man erst die Staatenlosigkeit fest wenn der Antrag abgelehnt wird ? Die Negativ Bescheinigung müsste doch ausreichen oder ?

Er kann mich ja nicht zwingen und ich möchte das auch nicht, wie soll dss wwiter gehen ???




Aras schrieb am 07.01.2019 um 13:19:08:
Meine Fragen sind/waren:
Was hast du vor? Was hast du noch für Fragen?

Ich mein, es ist ja nicht so dass sich was seit dem letzten Mal wo wir dir geantwortet haben was geändert hat. Er kann dich nicht zwingen eine Staatsangehörigkeit zu beantragen.


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Antwort #36 - 07.01.2019 um 13:23:51
 
Es muss doch nur geklärt werden, ob er die mazedonische Staatsbürgerschaft jetzt HAT. Es kann doch nicht sein, dass er sie erst ERWERBEN muss um sie dann wieder ABZUGEBEN. Das kann der Gesetzgeber doch nicht wollen.

Was sagt denn der Sachbearbeiter zu der Negativbescheinigung von Mazedonien, die Du vorgelegt hast? Die reicht ihm nicht?  Warum nicht? Schon mal versucht mit dem Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters gesprochen und die Situation dargelegt?
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Antwort #37 - 07.01.2019 um 13:30:25
 
Lies doch bitte einfach nach, was wir dir schon vor paar Monaten geschrieben haben. Wenn du kein makedonischen Staatsangehöriger bist, dann bist du keiner. Wenn dein Vater Makedone ist, dann ist das seine Sache. Hätte sich dein Vater 1995 in den deutschen Staatsverband eingebürgert, dann heißt das ja auch nicht dass du dich zwingend in Deutschland einbürgern musst bzw. dein Sachbearbeiter dich darauf drängen müsste.

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Antwort #38 - 07.01.2019 um 13:30:34
 
Für Ihn reichen die nicht aus, er möchte wie im Schreiben erwähnt dass ich mich einbürgern soll damit ich einen National Pass habe.Die Staatsangehörigkeit bleibt ungeklärt





lottchen schrieb am 07.01.2019 um 13:23:51:
Es muss doch nur geklärt werden, ob er die mazedonische Staatsbürgerschaft jetzt HAT. Es kann doch nicht sein, dass er sie erst ERWERBEN muss um sie dann wieder ABZUGEBEN. Das kann der Gesetzgeber doch nicht wollen.

Was sagt denn der Sachbearbeiter zu der Negativbescheinigung von Mazedonien, die Du vorgelegt hast? Die reicht ihm nicht?  Warum nicht? Schon mal versucht mit dem Vorgesetzten Deines Sachbearbeiters gesprochen und die Situation dargelegt?

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Antwort #39 - 07.01.2019 um 13:31:36
 
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Antwort #40 - 07.01.2019 um 13:32:51
 
Ich habe wirklich alles was ihr mir empfohlen habt der ausländerbehörde gesagt. Aber für die ist meine Staatsangehörigkeit immer noch ungeklärt und deshalb kanm ich keinen Staatenlosen Pass beantragen, so hat mir das der Mitarbeiter erklärt.

Aras schrieb am 07.01.2019 um 13:30:25:
Lies doch bitte einfach nach, was wir dir schon vor paar Monaten geschrieben haben. Wenn du kein makedonischen Staatsangehöriger bist, dann bist du keiner. Wenn dein Vater Makedone ist, dann ist das seine Sache. Hätte sich dein Vater 1995 in den deutschen Staatsverband eingebürgert, dann heißt das ja auch nicht dass du dich zwingend in Deutschland einbürgern musst bzw. dein Sachbearbeiter dich darauf drängen würde.

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Antwort #41 - 07.01.2019 um 13:36:01
 
Mit dem Sachbearbeiter kommst Du mit reden nicht weiter. Das müsstest Du doch kapiert haben. Rede mit seinem Vorgesetzten! Beantrage einen Ausweis für Staatenlose!
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Antwort #42 - 07.01.2019 um 13:45:33
 
Okey ich werde das heute sofort machen, Wie macht man das richtig ? Zur Ausländerbehörde gehen und ein Formular ausfüllen ? Oder In einem Schreiben: Hiermit beantrage ich .... ???

lottchen schrieb am 07.01.2019 um 13:36:01:
Mit dem Sachbearbeiter kommst Du mit reden nicht weiter. Das müsstest Du doch kapiert haben. Rede mit seinem Vorgesetzten! Beantrage einen Ausweis für Staatenlose!

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Antwort #43 - 07.01.2019 um 13:50:45
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich einen Reiseausweis für Staatenlose.

Begründung:
Ein Anspruch auf einen Reiseausweis für Staatenlose liegt vor, wenn ich keine Staatsangehörigkeit besitze.
Mit der bereits eingereichten Bescheinigung der makedonischen Auslandsvertretung in Deutschland bezüglich des Nichtbestehens einer makedonischen Staatsangehörigkeit bei meiner Person habe ich nachgewiesen dass ich kein makedonischer Staatsangehöriger bin.

Andere Staatsangehörigkeiten liegen nicht vor.

Somit besitze ich keine Staatsangehörigkeit. Ich gelte somit als Staatenlos. Ein Anspruch auf den Reiseausweis für Staatenlose liegt vor.

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Antwort #44 - 07.01.2019 um 14:02:44
 
Vielen Dank.
Aras schrieb am 07.01.2019 um 13:50:45:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich einen Reiseausweis für Staatenlose.

Begründung:
Ein Anspruch auf einen Reiseausweis für Staatenlose liegt vor, wenn ich keine Staatsangehörigkeit besitze.
Mit der bereits eingereichten Bescheinigung der makedonischen Auslandsvertretung in Deutschland bezüglich des Nichtbestehens einer makedonischen Staatsangehörigkeit bei meiner Person habe ich nachgewiesen dass ich kein makedonischer Staatsangehöriger bin.

Andere Staatsangehörigkeiten liegen nicht vor.

Somit besitze ich keine Staatsangehörigkeit. Ich gelte somit als Staatenlos. Ein Anspruch auf den Reiseausweis für Staatenlose liegt vor.


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Antwort #45 - 11.01.2019 um 14:11:58
 
Bin jetzt echt am verzweifeln:
Mir hat der Sachbearbeiter folgendes geantwort




Sehr geehrter Herr ......

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 07.01.2019.

Anlässlich Ihres Schreibens weise ich nochmals darauf hin, dass unter Staatenlosen i. S. d. Art. 1 Abs. 1 des Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (StlÜbk) nur die de jure-Staatenlosen, nicht aber die lediglich de facto-Staatenlosen zu verstehen sind. Darüber hinaus ist die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlosekommt ausgeschlossen, solange keine Nachweise über einen erfolglosen (Wieder-) Einbürgerungsantrag für die Staaten, als deren Angehörige der Betreffende überhaupt in Betracht kommt, vorliegen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich bis zum 25.01.2018 um Mitteilung, ob der Antrag aufrechterhalten wird.

Soweit der Antrag aufrechterhalten werden soll, erhalten Sie hiermit gem. § 28 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) die Gelegenheit, sich innerhalb der vorgenannten Frist zu der dann beabsichtigten (kostenpflichtigen) Ablehnung Ihres Antrags zur äußern.

Sollte ich keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem Äußerungsrecht keinen Gebrauch machen wollen. Ich werde sodann nach Aktenlage entscheiden.

Hinweis:

Gem. § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist der Ausländer verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen.

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Antwort #46 - 11.01.2019 um 14:24:23
 
Albani schrieb am 11.01.2019 um 14:11:58:
Darüber hinaus ist die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlosekommt ausgeschlossen, solange keine Nachweise über einen erfolglosen (Wieder-) Einbürgerungsantrag für die Staaten, als deren Angehörige der Betreffende überhaupt in Betracht kommt, vorliegen. 

Da Du Dich ja selbst als Albaner deklarierst, kann es sicher nicht schaden, wenn Du vom Kosovo und von Albanien eine entsprechende Negativbescheinigung (wie bereits von Mazedonien) vorlegst, wo man bestätigt, dass Du diese Staatsangehörigkeiten nicht besitzt.
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Antwort #47 - 11.01.2019 um 14:32:14
 
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Antwort #48 - 11.01.2019 um 14:40:39
 
Das würde ja nichts bringen. Die Ausländerbehörde will doch nir, dass ich mich dort einbürgern soll. Andere Staatsangehörigkeiten liegen nichz vor, das weiss die Ausländerbehörde sehr sicher.


Saxonicus schrieb am 11.01.2019 um 14:24:23:
Da Du Dich ja selbst als Albaner deklarierst, kann es sicher nicht schaden, wenn Du vom Kosovo und von Albanien eine entsprechende Negativbescheinigung (wie bereits von Mazedonien) vorlegst, wo man bestätigt, dass Du diese Staatsangehörigkeiten nicht besitzt.

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Antwort #49 - 11.01.2019 um 14:49:05
 
Ich habe meinen Anwalt die Sache geschildert, er war erst der Meinung, dass die das nicht verlangen können. Dann aber hat die Ausländerbehörde dem Anwalt gesagt, dass es möglich ist, dass Ich die Staatsangehörigkeit erwerben könnte. Und dann hat der Anwalt zugestimmt. Obwohl dass überhaupt nicht wahr ist. Ich muss trotzdem alle Vorrausetzungen erfüllen, weil zum Zeitpunkt meiner Geburt hatte mein Vater ndie Mazedonische Staatsangehörigkeit nicht. Erst Jahre später beantragt.Und laut dem Mazedonischen Staatsangehörigkeits Gesetz habe ich nur Anspruch auf die Staatsangehörigkeit, wenn zum Zeitpunkt meiner Geburt ein Elternteil Mazedonischer Staatsbürger war.

lottchen schrieb am 11.01.2019 um 14:32:14:
Anwalt nehmen

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Antwort #50 - 11.01.2019 um 15:23:49
 
Anderen Anwalt nehmen. UNS musst Du hier nicht überzeugen. Du wirst nicht weiterkommen ohne einen kompetenten Anwalt.
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Antwort #51 - 11.01.2019 um 20:29:57
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:22:10:
Meine Eltern hatten gar keine Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt meiner Geburt. In Mazedonien haben die einen Pass für Fremde gehabt, so nennt sich das.

Wenn sie einen Fremdenpass hatten, war doch darin sicher auch ihre eigentliche Staatsangehörigkeit vermerkt?

Als Staatenlose hätten sie doch einen Reiseausweis für Staatenlose innegehabt.

In Deutschland sind die Reiseausweise für Staatenlose blau und die Reiseausweise für Ausländer grau. Sicher gibt es in Mazedonien dafür auch unterschiedliche Dokumente.
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Antwort #52 - 11.01.2019 um 20:47:12
 
Saxonicus schrieb am 11.01.2019 um 20:29:57:
ihre eigentliche Staatsangehörigkeit

Bzw. die, von der der Passaussteller meinte, der Passinhaber besäße sie ...

Saxonicus schrieb am 11.01.2019 um 20:29:57:
Sicher gibt es in Mazedonien dafür auch unterschiedliche Dokumente.

Spekulieren über derzeitiges fremdes Recht ist noch weniger hilfreich, als über fremdes Recht zu irgendeinem früheren Zeitpunkt zu spekulieren.

Daher bleibt es wohl bei dem bereits früher gegebenen Rat, sich einen wirklich fachkundigen Anwalt zu suchen, der das Ganze dann im konkreten Einzelfall durchficht.
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Antwort #53 - 11.01.2019 um 22:31:12
 
Petersburger schrieb am 11.01.2019 um 20:47:12:
Daher bleibt es wohl bei dem bereits früher gegebenen Rat, sich einen wirklich fachkundigen Anwalt zu suchen, der das Ganze dann im konkreten Einzelfall durchficht.

Das wäre wohl das einzig Richtige, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen.
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Antwort #54 - 11.01.2019 um 23:14:47
 
Ich danke euch allen viel mals.
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Antwort #55 - 12.01.2019 um 06:37:37
 
Liest man sich folgendes durch,dann stellt sich die Frage wie der Vater eingebürgert werden konnte. Weißt du wie dein Vater sich einbürgern konnte?

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/kein-reisepass-fuer-staatenlose-bei-z...

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #56 - 12.01.2019 um 11:05:53
 
Also ich habe meinen Vater gefragt: Er hat den Einbürgerungsantrag ausgefüllt und so ungefähr 500 Dollar bezahlt, das haben die verlangt. Die Yugoslawische Sprache hat er ja beherrscht.



Aras schrieb am 12.01.2019 um 06:37:37:
Liest man sich folgendes durch,dann stellt sich die Frage wie der Vater eingebürgert werden konnte. Weißt du wie dein Vater sich einbürgern konnte?

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/kein-reisepass-fuer-staatenlose-bei-z...


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Antwort #57 - 12.01.2019 um 11:06:38
 
Saxonicus schrieb am 11.01.2019 um 14:24:23:
Da Du Dich ja selbst als Albaner deklarierst, kann es sicher nicht schaden, wenn Du vom Kosovo und von Albanien eine entsprechende Negativbescheinigung (wie bereits von Mazedonien) vorlegst, wo man bestätigt, dass Du diese Staatsangehörigkeiten nicht besitzt.


Deine Fehlfolgerungen und Trugschlüße diesbezüglich wurden doch in diesem Thread doch schon längst als solche aufgezeigt und korrigiert. Deiner Logig nach müsste man, dass dann bei jedem Staat der über eine derartige Minderheit verfügt nachfragen. Geschichtlicher und politischer regionaler Kontext sowie lokales Staatsangehörigkeitsrecht machen eine Staatsangehörigkeit von AL und Kosovo per Geburt (vor einiger Zeit) auch äußerst unwahrscheinlich.
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Antwort #58 - 12.01.2019 um 15:50:42
 
fab87 schrieb am 12.01.2019 um 11:06:38:
Geschichtlicher und politischer regionaler Kontext sowie lokales Staatsangehörigkeitsrecht machen eine Staatsangehörigkeit von AL und Kosovo per Geburt (vor einiger Zeit) auch äußerst unwahrscheinlich.

Aber Abstammungsgemäß von Mutter und Vater wäre das immerhin im Bereich des Möglichen?
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Antwort #59 - 12.01.2019 um 16:47:56
 
Es wäre auch im Bereich des Möglichen, dass ein hier Fragender mit konkreten Antworten versorgt wird von Leuten, die auch Konkretes wissen - und weniger mit neuen und alten Fragen und Vermutungen von Leuten, die zu bestimmten konkreten Rechtsfragen genauso viel Ahnung haben wie Nachbars Katze.

Was nicht böse gemeint ist:
Zum StAng-Recht der Balkanstaaten insbesondere hinsichtlich der Zeit großer rechtlicher und staatlicher Änderungen schäme ich mich nicht zuzugeben, dass ich ebenso viel weiß wie Nachbars Katze.
Nämlich nichts.
Deswegen halte ich mich auch mit Meinungen und Wertungen zu konkret solchen Fragen zurück.

Dieser längere Text soll freundlicher wirken als das hier im Forum bekannte Smiley ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #60 - 13.09.2019 um 16:17:40
 
Hallo , ich melde mich nach langer Zeit wieder.

ich habe sehr lange nach einen guten Anwalt gesucht, und noch keinen gefunden. Ich bin da echt am verzweifeln.

Ich habe in der zwischen Zeit den aussichtslosen Einbürgerungsantrag in der mazedonischen Botschaft gestellt um der Ausländerbehörde zu zeigen, dass ich mich wenigstens bemühe. Leider bis jetzt nach 8 Monaten ohne erfolg. Die Botschaft bearbeitet einfach meinen Antrag nicht richtig. Nach mehreren Anfragen wieso das so lange dauert bekam ich letzte Woche einen Anruf und die sagen mir dass beim Antrag  noch Unterlagen fehlen. Nach 8 Monaten fällt denen das ein, obwohl die Botschaft die Unterlagen schon überprüft haben. Jedenfalls können Sie den Einbürgerungsantrag nicht bearbeiten.

- Nachweis das ich die mazedonische Sprache beherrsche. ( mehrmals in der Botschaft erwähnt, dass ich die Sprache nicht beherrsche)
- Eine Bestätigung von meinem Vater, dass ich mit ihm einer Wohnung lebe ? Denn Sinn dahinter verstehe ich nicht ? Alle Unterlagen die ich dort nachgereicht habe bestätigen, dass ich noch bei meinem Vater wohne ?????

Ich habe jetzt nicht vor noch irgendwas da zu machen. Das ist ja mal bescheuert !!!!! Da ich kein ethnischer Mazedonier, behandeln die mich so!!!!

Ich habe ja laut der Ausländerbehörde keinen Anspruch auf einen Staatenlosen Pass. Was ist den jetzt mit einem Reiseausweis für Ausländer ? Bevor ich dort den Antrag stelle, möchte ich euch nochmal fragen ob es Sinn macht Ihn zu stellen oder wird er auch abgelehnt ?

Ich habe  momentan mit meinem Aufenthaltstitel sehr viele Probleme . Seit dort meine Staatsangehörigkeit als ungeklärt vermerkt ist, kann ich kein Bankkonto eröffnen. Die Bank begründet dies, da ein neues Geldwäsche Gesetz veröffentlicht wurde. Da muss die Staatsangehörigkeit geklärt sein und nur ein Reiseausweis als Identifizierungsdokument gilt. Mobilfunkverträge werden ebenfalls abgelehnt. Und jetzt seit kurzem kann ich nicht mal bei einem Paket Shop (Hermes) mein Paket abholen, da Aufenthaltstitel nicht akzeptiert werden. Vor paar Jahren war dies nicht so. Unglaublich !!!

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Antwort #61 - 13.09.2019 um 18:35:08
 
Albani schrieb am 13.09.2019 um 16:17:40:
Was ist den jetzt mit einem Reiseausweis für Ausländer ? Bevor ich dort den Antrag stelle, möchte ich euch nochmal fragen ob es Sinn macht Ihn zu stellen oder wird er auch abgelehnt ?


Sinn macht es, den Versuch würde ich starten.
Hier sind die Voraussetzungen bzgl. der Ausstellung:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__5.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__6.html

Gruß
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Antwort #62 - 13.09.2019 um 22:10:57
 
Albani schrieb am 13.09.2019 um 16:17:40:
Hallo , ich melde mich nach langer Zeit wieder.

Hallo, ich bin neu in diesem Thema und mußte erst alle Beiträge von Anfang an im Schnellgang durchlesen.
Da ich mich vor Jahren intensiv mit dem Staatsangehörigkeitsrecht Yugoslawiens und einiger Ex-YU-Staaten beschäftigt habe und auch mehreren EX-YU-Staatsangehörigen (zB Kosovaren) zu ihrer Staatsangehörigkeit bzw. zu nachfolgender dt. Einbürgerung verholfen habe, glaube ich etwas zu Klärung beitragen zu können, (falls ich dazu alte Unterlagen auf alter HD finde)

Rechtsnachfolger Yugoslawiens war/ist Serbien in dieser Reihenfolge:
1945 - 1963      Föderative Volksrepublik Jugoslawien (1945–1963)
1963 - 1992 SFRJ      Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien SFRJ 1963 - 26.6.1992
1992 - 2003 FRJ      Bundesrepublik Jugoslawien“ (1992–2003) bzw. „Serbien und Montenegro“ (2003–2006)
2003 - 2006      Serbien und Montenegro“ (2003–2006)
2006 - heute      Serbien
17. Feb 08      Kosovo selbständig

Demnach erhielten ALLE Yugoslawen rechtlich zunächst bzw. vorübergehend die serbische Staatsangehörigkeit und erst später eine Staatsangehörigkeit einer der EX-YU-Staaten.

Der Übergang auf die Staatsangehörigkeiten der EX-YU-Staaten richtete sich (vorwiegend nach folgender Reihenfolge):
1. Wohnort (Melderegister) der Eltern im früheren Yugoslawien und deren Geburtsort,
2. Geburtsort (Geburtsregister) im früheren Yugoslawien,
3. ethnische Zugehörigkeit der Eltern zu einer Volksgruppe in EX-YU
4. religiöse Zugehörigkeit der Elter und des Kindes (zB Taufregister)

Was mir hier auffällt: Du bezeichnest Dich als Albaner, ohne jemals einen Beleg dafür anzuführen, vmtl. ist das aber NUR eine subjektive Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe (ähnlich wie sich alle Kosovare als Albaner fühlen ohne staatsrechtlich Kosovare zu sein)

Du verschweigt Deinen Geburtsort (oder hab' ich das überlesen?)
Wo waren Deine Eltern zum Zeitpunkt Deiner Geburt registriert ?
Welche Staatsangehörigkeit hatten Deine Eltern zum Zeitpunkt Deiner Geburt (Vater und Mutter ?)

Die StaatsangehörigkeitsGesetze aller EX-YU-Staaten (mir liegen einige vor) richten sich fast wortwörtlich nach dem alten YU-Staatsangehörigkeitsgesetz von 1978 (vmtl. abgeschrieben), indem die Erwerbsmodi der YU-Staatsangehörigkeit geregelt waren.

Da Du mW EX-YU-Eltern hast und mW 1993 (?) in einem EX-YU-Staat geboren bist, liegt es nahe, daß Du möglicherweise rechtlich noch immer die serbische Staatsangehörikeit haben könntest.
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« Zuletzt geändert: 13.09.2019 um 22:26:09 von HeFi »  
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Antwort #63 - 13.09.2019 um 22:51:12
 
Hallo,

erstmal zu deinen Fragen.

1. Ich bin 1993 in Skopje geboren. Ich besitze eine Mazedonische Geburtsurkunde, doch unter Staatsangehörigkeit ist das Feld durchgestrichen. Die Botschaft hat dies noch mal bestätigt, dass ich keine Staatsangehöriger dieses Landes habe.

Zum Zeitpunkt meiner Geburt waren meine Eltern in Skopje registriert.

Zum Zeitpunkt meiner Geburt hatten meine Eltern keine mazedonische Staatsangehörigkeit. Meine Mutter hatte einen Pass für Fremde.  Mein Vater hat erst 1995 die Mazedonische Staatsangehörigkeit beantragt, davor hatte er einen Yugoslawisches Ausweis Dokument.

Meine Eltern wurden in Skopje geboren. Meine Grosseltern kammen aus dem Kosovo und Albanien.

Ich bezweifle stark, dass ich eine serbische Staatsangehörigkeit besitze. Ich frage mich echt wie man man mich ohne Staatsangehörigkeit gelassen.

Meine Mutter ist bis jetzt auch ohne Staatsangehörigkeit.

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Antwort #64 - 13.09.2019 um 22:55:59
 
Albani schrieb am 13.09.2019 um 16:17:40:
ich habe sehr lange nach einen guten Anwalt gesucht, und noch keinen gefunden. 

Lies mal hier -> https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerungszusicherung-und-verlust-der-staa...
Zitat:
"Durch meine jahrelange Erfahrung mit staatlichen Stellen der ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken kann ich Ihnen schnell und effizient bei der Beseitigung einiger Stolpersteine auf dem Weg in deutsche Staatsangehörigkeit behilflich sein."
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Antwort #65 - 13.09.2019 um 23:00:40
 
HeFi schrieb am 13.09.2019 um 22:55:59:
Lies mal hier -> https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerungszusicherung-und-verlust-der-staa...
Zitat:
"Durch meine jahrelange Erfahrung mit staatlichen Stellen der ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken kann ich Ihnen schnell und effizient bei der Beseitigung einiger Stolpersteine auf dem Weg in deutsche Staatsangehörigkeit behilflich sein."


Dankeschön, den kontaktiere ich mal, hoffe dass er mir helfen kann.
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Antwort #66 - 14.09.2019 um 08:02:48
 
HeFi schrieb am 13.09.2019 um 22:10:57:
Da ich mich vor Jahren intensiv mit dem Staatsangehörigkeitsrecht Yugoslawiens und einiger Ex-YU-Staaten beschäftigt habe und auch mehreren


Dann wüsstest du wohl auch, dass man Jugoslawien mit J schreibt. Dein Beitrag strotzt auch sonst nur vor inhaltlichen Fehlern und Ungenauigkeiten - auch logischer art, siehe etwa:

"ähnlich wie sich alle Kosovare als Albaner fühlen ohne staatsrechtlich Kosovare zu sein)"

???! Kosovo wurde auch nicht "selbstständig" sondern erklärte unilateral die Unabhängigkeit in 2008, je nach Sichtweise also unabhängig.


Es ist auch falsch, dass alle Bürger Jugoslawiens zunächst serbische Staatsangehörige wurden. Ein Land unter Der Bezeichung gab es nicht, nur einen Gliedstaat. Nach Staatszerfall richtete sich das BR Jugoslawien und SRB+MNE Staatsangehörigkeitsrecht vielmehr nach vorheriger Republiksbürgerschaft und Abstammungskriterien. Ein ganz praktisches Gegenbeispiel zu deiner Aussage sind übrigens dann Izbrisani in Slowenien oder staatenlose Roma in Serbien und Kosovo, auch schon in den 90ern. So etwas hätte es nämlich, wenn es sich so verhhält wie von dir geschrieben gar nicht geben können.

Zu dem Thema gibt es wahrlich unzählige Fachaufsätze. Die Gesetze sind zudem nicht nur auf BKS sondern i.d.R. auch in Übersetzung erhältlich.



Zitat:
Die StaatsangehörigkeitsGesetze aller EX-YU-Staaten (mir liegen einige vor) richten sich fast wortwörtlich nach dem alten YU-Staatsangehörigkeitsgesetz von 1978 (vmtl. abgeschrieben), indem die Erwerbsmodi der YU-Staatsangehörigkeit geregelt waren.


Das Gesetz ist von '76. Die Aussage ist zudem stark vereinfacht und wohl nur wahr, wenn man es auf einen der ersten Artikel beizeht (der Erwerb). Ein oberflächlicher Blick zeigt dann schnell, dass die Nachfolgestaatengesetze umfangreicher sind und i.d.R. exklusiver; siehe etwa das zakon o Hrvatskom državljanstvu. Wenn es so einfach wäre, gäbe es wohl auch Probleme wie die oben erwähntenIzbrisani in Slowenien nicht.
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Antwort #67 - 14.09.2019 um 18:51:33
 
Albani schrieb am 13.09.2019 um 22:51:12:
Ich bezweifle stark, dass ich eine serbische Staatsangehörigkeit besitze. 

Deine Zweifel mögen zutreffen, aber Du kannst NICHTS beweisen und NUR darauf kommt es an.

Albani schrieb am 13.09.2019 um 22:51:12:
Mein Vater hat erst 1995 die Mazedonische Staatsangehörigkeit beantragt, davor hatte er einen Yugoslawisches Ausweis Dokument.

Dabei erscheint mir wichtig bzw.erklärungsbedürftig:
1. war das damals (1995) eine Einbürgerung oder Feststellung der MAC-Staatsangehörigkeit ?
2. warum hat sich der Vater (1995) nur um seine eigene MAC-Staatsangehörigkeit gekümmert (Anlaß) und nicht die StA seiner Kinder gleich miterledigt ?
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« Zuletzt geändert: 14.09.2019 um 19:03:36 von HeFi »  
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Antwort #68 - 14.09.2019 um 18:55:45
 
fab87 schrieb am 14.09.2019 um 08:02:48:
Dann wüsstest du wohl auch, dass man Jugoslawien mit J schreibt. Dein Beitrag strotzt auch sonst nur vor inhaltlichen Fehlern und Ungenauigkeiten - auch logischer art

Falls Du etwas zur Sache beizutragen hättest, hättest Du es wahrscheinlich getan.
Bisher haben wir von Dir NICHTS zur Sache gelesen.
Vermutlich hast Du diesbezüglich auch NICHTS zu bieten.
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Antwort #69 - 15.09.2019 um 11:30:38
 
HeFi schrieb am 14.09.2019 um 18:51:33:
Deine Zweifel mögen zutreffen, aber Du kannst NICHTS beweisen und NUR darauf kommt es an.

Dabei erscheint mir wichtig bzw.erklärungsbedürftig:
1. war das damals (1995) eine Einbürgerung oder Feststellung der MAC-Staatsangehörigkeit ?
2. warum hat sich der Vater (1995) nur um seine eigene MAC-Staatsangehörigkeit gekümmert (Anlaß) und nicht die StA seiner Kinder gleich miterledigt ?



1. Es ist vermutlich eine Einbürgerung gewesen. Mein Vater hatte vorher eine mazedonische Geburtsurkunde, wo das Feld bei Staatsangehörigkeit durchgestrichen war, erst nach dem er die Staatsangehörigkeit erhalten hat, hat er eine neue mazedonische Geburtsurkunde mit einer Staatsangehörigkeit erhalten.

2. Nach dem er seine Staatsangehörigkeit erhalten hat, sind wir kurze Zeit später (1996) nach Deutschland geflohen, deshalb konnte er sich nicht darum kümmern.

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Antwort #70 - 16.09.2019 um 01:08:06
 
Albani schrieb am 15.09.2019 um 11:30:38:
1. Es ist vermutlich eine Einbürgerung gewesen

Das erklärt auch, warum Du keine MK-Staatsangehörigkeit von Geburt an hast, denn
Dein Vater hatte zum Zeitpunkt Deiner Geburt (1993) noch keine MK-Staatsangehörigkeit.
Zitat aus:
Mk-StaatsangehörigkeitsGesetz vom 12.11.1992
http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652

Article 4
A child shall acquire citizenship of the Republic of Macedonia by origin, in cases when:
1. both parents...
2. one of the parents, at the time of birth, is a national of the Republic of Macedonia and the child is born in the Republic of Macedonia, unless the parents mutually agree that the child acquires citizenship of the other parent ...


Die Frage drängt sich auf:
Welche StA hatte Dein Vater tatsächlich im Zeitpunkt Deiner Geburt (1993) ?

Albani schrieb am 13.09.2019 um 22:51:12:
Mein Vater hat erst 1995 die Mazedonische Staatsangehörigkeit beantragt, davor hatte er einen Yugoslawisches Ausweis Dokument.

Ein Pass ist nur ein Indiz aber kein Beweis für die Staatsangehörigkeit. Gits so etwas wie eine DOMOVNICA mit JMBG ?
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« Zuletzt geändert: 16.09.2019 um 01:22:31 von HeFi »  
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Antwort #71 - 16.09.2019 um 11:14:25
 
HeFi schrieb am 16.09.2019 um 01:08:06:
Das erklärt auch, warum Du keine MK-Staatsangehörigkeit von Geburt an hast, denn
Dein Vater hatte zum Zeitpunkt Deiner Geburt (1993) noch keine MK-Staatsangehörigkeit.
Zitat aus:
Mk-StaatsangehörigkeitsGesetz vom 12.11.1992
http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652

Article 4
A child shall acquire citizenship of the Republic of Macedonia by origin, in cases when:
1. both parents...
2. one of the parents, at the time of birth, is a national of the Republic of Macedonia and the child is born in the Republic of Macedonia, unless the parents mutually agree that the child acquires citizenship of the other parent ...


Die Frage drängt sich auf:
Welche StA hatte Dein Vater tatsächlich im Zeitpunkt Deiner Geburt (1993) ?

Ein Pass ist nur ein Indiz aber kein Beweis für die Staatsangehörigkeit. Gits so etwas wie eine DOMOVNICA mit JMBG ?



Ja, deshalb habe ich ja auch diesen aussichtlosen Einbürgerungsantrag gestellt. Die Botschaft wollte erstmal den Antrag nicht annehmen, da ich die Voraussetzungen nicht erfülle. Doch ich habe dann nach einem Schreiben verlangt, dass dies nicht geht, dann haben Sie doch den Antrag angenommen.

Ich habe es gerade gegooglet. Das ist eine Personenkennzahl Nummer oder ? Ja die steht auf der mazedonischen Geburtsurkunde meines Vaters ?  Und auf meiner Geburtsurkunde auch ? Was heißt das jetzt ?
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Antwort #72 - 16.09.2019 um 12:54:28
 
Albani schrieb am 16.09.2019 um 11:14:25:
Ja, deshalb habe ich ja auch diesen aussichtlosen Einbürgerungsantrag gestellt. Die Botschaft wollte erstmal den Antrag nicht annehmen, da ich die Voraussetzungen nicht erfülle. Doch ich habe dann nach einem Schreiben verlangt, dass dies nicht geht, dann haben Sie doch den Antrag angenommen.

JA; Eine nachträgliche MK-Einbürgerung ist mMn aussichtslos bzw. unzumutbar, weil Du lt. MK-StAG Art. 7 --> http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652
verschiedene MK-Einbürgerungsbedingungen nicht erfüllen kannst, zB
"2. sich vor Einreichung des Antrags ununterbrochen mindestens 15 Jahre lang legal im Hoheitsgebiet der Republik Mazedonien aufgehalten haben,"

Unter diesen Umständen glaube ich inzwischen auch, daß man Dir einen Reiseausweises für Ausländer gem. §§ 5+6 AufenthV http://www.buzer.de/gesetz/949/a13294.htm ausstellen wird (Ermessen).

Aber Dein Ziel ist ja eine Staatsangehörigkeit bzw. eine dt. Einbürgerung oder?
Insoweit kann der Reiseausweis nur eine Zwischenlösung sein.
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« Zuletzt geändert: 16.09.2019 um 13:05:13 von HeFi »  
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Antwort #73 - 16.09.2019 um 15:47:06
 
HeFi schrieb am 16.09.2019 um 12:54:28:
JA; Eine nachträgliche MK-Einbürgerung ist mMn aussichtslos bzw. unzumutbar, weil Du lt. MK-StAG Art. 7 --> http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652
verschiedene MK-Einbürgerungsbedingungen nicht erfüllen kannst, zB
"2. sich vor Einreichung des Antrags ununterbrochen mindestens 15 Jahre lang legal im Hoheitsgebiet der Republik Mazedonien aufgehalten haben,"

Unter diesen Umständen glaube ich inzwischen auch, daß man Dir einen Reiseausweises für Ausländer gem. §§ 5+6 AufenthV http://www.buzer.de/gesetz/949/a13294.htm ausstellen wird (Ermessen).

Aber Dein Ziel ist ja eine Staatsangehörigkeit bzw. eine dt. Einbürgerung oder?
Insoweit kann der Reiseausweis nur eine Zwischenlösung sein.


Mein einziger Wunsch ist es, dass Sie meine Staatenlosigkeit anerkennen und dann würde ich eine Niederlassungserlaubnis erhalten und mich einbürgern. Die Niederlassungserlaubnis wurde mir immer wegen dem fehlendem Pass abgelehnt. Da ich einen Aufenthaltstitel nach 25 Abs 5 AufenthG besitze, kann ich damit nicht eingebürgert werden. Erst die Staatenlosigkeit anerkennen lassen, Dann Niederlassungserlaubnis beantragen und zu guter letzt Die Einbürgerung.

Der Reiseausweis für Ausländer würde mir sicherlich auch etwas weiter helfen, da mein Aufenthaltstitel oft nicht akzeptiert wird. (die Gründe Oben genannt )

Mal Schauen vielleicht kann mir der Anwalt, denn du erwähnt hast helfen. Sonst weiss ich echt auch nicht mehr weiter.

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Antwort #74 - 16.09.2019 um 20:50:17
 
Albani schrieb am 16.09.2019 um 15:47:06:
Die Niederlassungserlaubnis wurde mir immer wegen dem fehlendem Pass abgelehnt. Da ich einen Aufenthaltstitel nach 25 Abs 5 AufenthG besitze,

Aber der fehlende Pass hat Dich bisher auch vor der Abschiebung bewahrt !
Dein RA sollte mal vorurteilsfrei prüfen, ob mit vorhandenem Pass andere Abschiebungsgründe wieder aufleben könnten/würden.
Vom AT nach 25 Abs 5 AufenthG solltest Du mal runterkommen versuchen.
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Antwort #75 - 05.10.2019 um 19:43:41
 
HeFi schrieb am 14.09.2019 um 18:51:33:
2. warum hat sich der Vater (1995) nur um seine eigene MAC-Staatsangehörigkeit gekümmert (Anlaß) und nicht die StA seiner Kinder gleich miterledigt ?

Albani schrieb am 15.09.2019 um 11:30:38:
2. Nach dem er seine Staatsangehörigkeit erhalten hat, sind wir kurze Zeit später (1996) nach Deutschland geflohen, deshalb konnte er sich nicht darum kümmern.

DAS ^^^ ist mMn eine mehr als fragwürdige Begründung, die Du uns hier auftischst.
Tenor:
"Der Vater hat sich 1995 nur um seine eigene NK-Einbürgerung gekümmert und konnte sich
(angeblich)
nicht auch noch um die NK-Einbürgerung seiner Kinder kümmern, weil die Familie 1996 (also 1 Jahr später !) nach DE geflohen ist ?"
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« Zuletzt geändert: 05.10.2019 um 19:54:53 von HeFi »  
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Antwort #76 - 18.12.2019 um 16:40:21
 
Ich wollte euch mal kurz mitteilen, dass mir der Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird. Die Mazedonische Regierung hat mich dazu aufgefordert persönlich die mazedonische Sprache in Mazedonien zu lernen um die mk Staatsbürgerschaft zu erlangen. Das Schreiben der mazedonischen Regierung habe ich dann der Ausländerbehörde vorgelegt und Sie haben dann beschlossen die Staatenlosigkeit anerkennen zu lassen.

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
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Antwort #77 - 18.12.2019 um 18:35:13
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:01:00:
Ich bin Albaner 



Weshalb behauptest Du dann Albaner zu sein?
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Antwort #78 - 18.12.2019 um 18:42:42
 
Vermutlich, weil er aus dem Norden Nordmazedoniens stammt und albanischer Ethnie ist.
Nur weil er keinen albanischen Pass besitzt, heißt das nicht, dass er nicht Albaner sein kann. Er besitzt nur aus den im Eingangsposting hinreichend deutlich beschriebenen Gründen keinen albanischen (oder als Minderheitenangehöriger, einen nordmazedonischen) Nationalpass.
Ebensowenig ändert die Tatsache, dass er hier als Staatenloser anerkannt wird, etwas an seiner albanischen Ethnie.

Wo ist das Problem?

Wie auch immer: Er hat in dem Wust der Nachfragen und Nebendiskussionen hier den Überblick behalten, ist mit Erfolg dem Ratschlag gefolgt, den Reiseausweis zu beantragen.
Er hatte ein Problem - dies ist gelöst.
Die Mitteilung des Ergebnisses hat einen Mehrwert für künftig Nachfragende.
Ist doch wunderbar, auch wenn sich Dir bestimmte Dinge nicht erschließen mögen, oder?
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Antwort #79 - 18.12.2019 um 18:45:45
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:01:00:
Ich bin Albaner 

Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:48:29:
In Mazedonien leben verschiedene Volksgruppen. Darunter 1.000.000 Albaner. Albanien ist ein anderes Land. Wieso soll ich dort einen Pass bekommen, bin dort nichtmal geboren. Unmöglich 

Weshalb behauptest Du dann Albaner zu sein?
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Antwort #80 - 18.12.2019 um 19:37:17
 
Saxonicus schrieb am 18.12.2019 um 18:45:45:
Weshalb behauptest Du dann Albaner zu sein?


Weil er einer ist, nur ohne Staatsangehörigkeit. Albaner leben bekanntlich in fast allen Staaten der Welt.
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Antwort #81 - 19.12.2019 um 10:24:18
 
Saxonicus schrieb am 18.12.2019 um 18:35:13:
Weshalb behauptest Du dann Albaner zu sein?



Wie bereits mehrmals erwähnt und die anderen Mitglieder auch dieses erwähnt haben. Ich gehöre der Albanischen Volksgruppe in Mazedonien an. Genau deshalb wurde ich von der MK Regierung aufgefordert die mazedonische Sprache zu lernen.
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Antwort #82 - 19.12.2019 um 13:02:41
 
Das Vorhandensein der albanischen Staatsangehörigkeit dürfte sich m.E. nur durch das albanische Staatsangehörigkeitsrecht klären lassen.

Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:48:29:
Wieso soll ich dort einen Pass bekommen, bin dort nichtmal geboren. Unmöglich 

In vielen Fällen resultiert die Staatsangehörigkeit nicht allein und immer vom Geburtsort, sondern von den Eltern (ius sanguinis).

Das Kind einer/eines Deutschen ist auch Deutscher, ganz egal wo es geboren wird.

Ist das bei Albanern so völlig anders?

Wahrscheinlich liegt die Staatenlosigkeit nur daran, dass es die Eltern versäumt haben, die Geburt bei den albanischen Behörden registrieren zu lassen?
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Antwort #83 - 19.12.2019 um 13:16:36
 
Saxonicus schrieb am 19.12.2019 um 13:02:41:
Das Vorhandensein der albanischen Staatsangehörigkeit dürfte sich m.E. nur durch das albanische Staatsangehörigkeitsrecht klären lassen.

In vielen Fällen resultiert die Staatsangehörigkeit nicht allein und immer vom Geburtsort, sondern von den Eltern (ius sanguinis).

Das Kind einer/eines Deutschen ist auch Deutscher, ganz egal wo es geboren wird.

Ist das bei Albanern so völlig anders?

Wahrscheinlich liegt die Staatenlosigkeit nur daran, dass es die Eltern versäumt haben, die Geburt bei den albanischen Behörden registrieren zu lassen?



Das ist komplett falsch.

Er hat mehrfach geschrieben, dass er mit Albanien nichts zu tun hat.

Er ist Albaner, es gibt aber nur Familienangehörige, die mit Mazedonien was zu tun hatten, er selbst auch nicht. Da die Eltern staatenlos waren, konnte niemand etwas vererben.

Es wäre gut, wenn Du die Antworten sorgfältiger lesen würdest. Die Frage nach der albanischen Staatsangehörigkeit wurde mehrfach beantwortet, das ist nichts und da war nie was.
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Antwort #84 - 21.12.2019 um 16:39:30
 
Albani schrieb am 18.12.2019 um 16:40:21:
mitteilen, dass mir der Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird. Die Mazedonische Regierung hat mich dazu aufgefordert persönlich die mazedonische Sprache in Mazedonien zu lernen um die mk Staatsbürgerschaft zu erlangen. 

Du kannst erst jubeln, wenn Du den begehreten Reiseausweis in Händen hältst.
Die MK-Saatsbürgerschaft ist für Dich aber kaum ein erstrebenswertes Ziel, weil Du verschiedene Bedingungen nicht erfüllen kannst und willst, zB:
HeFi schrieb am 16.09.2019 um 12:54:28:
JA; Eine nachträgliche MK-Einbürgerung ist mMn aussichtslos bzw. unzumutbar, weil Du lt. MK-StAG Art. 7 --> http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652
verschiedene MK-Einbürgerungsbedingungen nicht erfüllen kannst, zB
"2. sich vor Einreichung des Antrags ununterbrochen mindestens 15 Jahre lang legal im Hoheitsgebiet der Republik Mazedonien aufgehalten haben,"
Unter diesen Umständen glaube ich inzwischen auch, daß man Dir einen Reiseausweises für Ausländer gem. §§ 5+6 AufenthV http://www.buzer.de/gesetz/949/a13294.htm ausstellen wird (Ermessen).

Aber Dein Ziel ist ja eine Staatsangehörigkeit bzw. eine dt. Einbürgerung oder?
Insoweit kann der Reiseausweis nur eine Zwischenlösung sein.

Wenn Du dann den begehrten Reiseausweis UND einen passenden AT hast,
kann ggf eine deutsche Einbürgerung als nächstes Ziel in einem neuen Thread erörtert werden (§§ 8 oder 10 StAG --> http://www.buzer.de/gesetz/4560/index.htm )
Lass Dich dazu von/bei der örtlich zuständigen Einbürgerungsbehörde (EBH) beraten.
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« Zuletzt geändert: 21.12.2019 um 16:50:35 von HeFi »  
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