Albani schrieb am 18.12.2019 um 16:40:21:mitteilen, dass mir der Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird. Die Mazedonische Regierung hat mich dazu aufgefordert persönlich die mazedonische Sprache in Mazedonien zu lernen um die mk Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Du kannst erst jubeln, wenn Du den begehreten Reiseausweis in Händen hältst.
Die MK-Saatsbürgerschaft ist für Dich aber kaum ein erstrebenswertes Ziel, weil Du verschiedene Bedingungen nicht erfüllen kannst und willst, zB:
HeFi schrieb am 16.09.2019 um 12:54:28:JA; Eine nachträgliche MK-Einbürgerung ist mMn aussichtslos bzw.
unzumutbar, weil Du lt. MK-StAG Art. 7 -->
http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652verschiedene MK-Einbürgerungsbedingungen nicht erfüllen kannst, zB
"2. sich vor Einreichung des Antrags
ununterbrochen mindestens 15 Jahre lang legal im Hoheitsgebiet der Republik Mazedonien aufgehalten haben,"
Unter diesen Umständen glaube ich inzwischen auch, daß man Dir einen Reiseausweises für Ausländer gem. §§ 5+6
AufenthV http://www.buzer.de/gesetz/949/a13294.htm ausstellen wird (Ermessen).
Aber Dein Ziel ist ja eine
Staatsangehörigkeit bzw. eine dt. Einbürgerung oder?
Insoweit kann der
Reiseausweis nur eine Zwischenlösung sein.
Wenn Du dann den begehrten Reiseausweis UND einen passenden
AT hast,
kann ggf eine deutsche Einbürgerung als nächstes Ziel in einem neuen Thread erörtert werden (§§ 8 oder 10
StAG -->
http://www.buzer.de/gesetz/4560/index.htm )
Lass Dich dazu von/bei der örtlich zuständigen Einbürgerungsbehörde (EBH) beraten.