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Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos (Gelesen: 18.760 mal)
HeFi
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Antwort #75 - 05.10.2019 um 19:43:41
 
HeFi schrieb am 14.09.2019 um 18:51:33:
2. warum hat sich der Vater (1995) nur um seine eigene MAC-Staatsangehörigkeit gekümmert (Anlaß) und nicht die StA seiner Kinder gleich miterledigt ?

Albani schrieb am 15.09.2019 um 11:30:38:
2. Nach dem er seine Staatsangehörigkeit erhalten hat, sind wir kurze Zeit später (1996) nach Deutschland geflohen, deshalb konnte er sich nicht darum kümmern.

DAS ^^^ ist mMn eine mehr als fragwürdige Begründung, die Du uns hier auftischst.
Tenor:
"Der Vater hat sich 1995 nur um seine eigene NK-Einbürgerung gekümmert und konnte sich
(angeblich)
nicht auch noch um die NK-Einbürgerung seiner Kinder kümmern, weil die Familie 1996 (also 1 Jahr später !) nach DE geflohen ist ?"
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« Zuletzt geändert: 05.10.2019 um 19:54:53 von HeFi »  
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Albani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
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Antwort #76 - 18.12.2019 um 16:40:21
 
Ich wollte euch mal kurz mitteilen, dass mir der Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird. Die Mazedonische Regierung hat mich dazu aufgefordert persönlich die mazedonische Sprache in Mazedonien zu lernen um die mk Staatsbürgerschaft zu erlangen. Das Schreiben der mazedonischen Regierung habe ich dann der Ausländerbehörde vorgelegt und Sie haben dann beschlossen die Staatenlosigkeit anerkennen zu lassen.

Vielen Dank nochmal für eure Hilfe.
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Saxonicus
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Antwort #77 - 18.12.2019 um 18:35:13
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:01:00:
Ich bin Albaner 



Weshalb behauptest Du dann Albaner zu sein?
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blubb


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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #78 - 18.12.2019 um 18:42:42
 
Vermutlich, weil er aus dem Norden Nordmazedoniens stammt und albanischer Ethnie ist.
Nur weil er keinen albanischen Pass besitzt, heißt das nicht, dass er nicht Albaner sein kann. Er besitzt nur aus den im Eingangsposting hinreichend deutlich beschriebenen Gründen keinen albanischen (oder als Minderheitenangehöriger, einen nordmazedonischen) Nationalpass.
Ebensowenig ändert die Tatsache, dass er hier als Staatenloser anerkannt wird, etwas an seiner albanischen Ethnie.

Wo ist das Problem?

Wie auch immer: Er hat in dem Wust der Nachfragen und Nebendiskussionen hier den Überblick behalten, ist mit Erfolg dem Ratschlag gefolgt, den Reiseausweis zu beantragen.
Er hatte ein Problem - dies ist gelöst.
Die Mitteilung des Ergebnisses hat einen Mehrwert für künftig Nachfragende.
Ist doch wunderbar, auch wenn sich Dir bestimmte Dinge nicht erschließen mögen, oder?
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Saxonicus
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Antwort #79 - 18.12.2019 um 18:45:45
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:01:00:
Ich bin Albaner 

Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:48:29:
In Mazedonien leben verschiedene Volksgruppen. Darunter 1.000.000 Albaner. Albanien ist ein anderes Land. Wieso soll ich dort einen Pass bekommen, bin dort nichtmal geboren. Unmöglich 

Weshalb behauptest Du dann Albaner zu sein?
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reinhard
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Antwort #80 - 18.12.2019 um 19:37:17
 
Saxonicus schrieb am 18.12.2019 um 18:45:45:
Weshalb behauptest Du dann Albaner zu sein?


Weil er einer ist, nur ohne Staatsangehörigkeit. Albaner leben bekanntlich in fast allen Staaten der Welt.
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Albani
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Antwort #81 - 19.12.2019 um 10:24:18
 
Saxonicus schrieb am 18.12.2019 um 18:35:13:
Weshalb behauptest Du dann Albaner zu sein?



Wie bereits mehrmals erwähnt und die anderen Mitglieder auch dieses erwähnt haben. Ich gehöre der Albanischen Volksgruppe in Mazedonien an. Genau deshalb wurde ich von der MK Regierung aufgefordert die mazedonische Sprache zu lernen.
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Saxonicus
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #82 - 19.12.2019 um 13:02:41
 
Das Vorhandensein der albanischen Staatsangehörigkeit dürfte sich m.E. nur durch das albanische Staatsangehörigkeitsrecht klären lassen.

Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:48:29:
Wieso soll ich dort einen Pass bekommen, bin dort nichtmal geboren. Unmöglich 

In vielen Fällen resultiert die Staatsangehörigkeit nicht allein und immer vom Geburtsort, sondern von den Eltern (ius sanguinis).

Das Kind einer/eines Deutschen ist auch Deutscher, ganz egal wo es geboren wird.

Ist das bei Albanern so völlig anders?

Wahrscheinlich liegt die Staatenlosigkeit nur daran, dass es die Eltern versäumt haben, die Geburt bei den albanischen Behörden registrieren zu lassen?
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reinhard
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Antwort #83 - 19.12.2019 um 13:16:36
 
Saxonicus schrieb am 19.12.2019 um 13:02:41:
Das Vorhandensein der albanischen Staatsangehörigkeit dürfte sich m.E. nur durch das albanische Staatsangehörigkeitsrecht klären lassen.

In vielen Fällen resultiert die Staatsangehörigkeit nicht allein und immer vom Geburtsort, sondern von den Eltern (ius sanguinis).

Das Kind einer/eines Deutschen ist auch Deutscher, ganz egal wo es geboren wird.

Ist das bei Albanern so völlig anders?

Wahrscheinlich liegt die Staatenlosigkeit nur daran, dass es die Eltern versäumt haben, die Geburt bei den albanischen Behörden registrieren zu lassen?



Das ist komplett falsch.

Er hat mehrfach geschrieben, dass er mit Albanien nichts zu tun hat.

Er ist Albaner, es gibt aber nur Familienangehörige, die mit Mazedonien was zu tun hatten, er selbst auch nicht. Da die Eltern staatenlos waren, konnte niemand etwas vererben.

Es wäre gut, wenn Du die Antworten sorgfältiger lesen würdest. Die Frage nach der albanischen Staatsangehörigkeit wurde mehrfach beantwortet, das ist nichts und da war nie was.
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Antwort #84 - 21.12.2019 um 16:39:30
 
Albani schrieb am 18.12.2019 um 16:40:21:
mitteilen, dass mir der Reiseausweis für Staatenlose ausgestellt wird. Die Mazedonische Regierung hat mich dazu aufgefordert persönlich die mazedonische Sprache in Mazedonien zu lernen um die mk Staatsbürgerschaft zu erlangen. 

Du kannst erst jubeln, wenn Du den begehreten Reiseausweis in Händen hältst.
Die MK-Saatsbürgerschaft ist für Dich aber kaum ein erstrebenswertes Ziel, weil Du verschiedene Bedingungen nicht erfüllen kannst und willst, zB:
HeFi schrieb am 16.09.2019 um 12:54:28:
JA; Eine nachträgliche MK-Einbürgerung ist mMn aussichtslos bzw. unzumutbar, weil Du lt. MK-StAG Art. 7 --> http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652
verschiedene MK-Einbürgerungsbedingungen nicht erfüllen kannst, zB
"2. sich vor Einreichung des Antrags ununterbrochen mindestens 15 Jahre lang legal im Hoheitsgebiet der Republik Mazedonien aufgehalten haben,"
Unter diesen Umständen glaube ich inzwischen auch, daß man Dir einen Reiseausweises für Ausländer gem. §§ 5+6 AufenthV http://www.buzer.de/gesetz/949/a13294.htm ausstellen wird (Ermessen).

Aber Dein Ziel ist ja eine Staatsangehörigkeit bzw. eine dt. Einbürgerung oder?
Insoweit kann der Reiseausweis nur eine Zwischenlösung sein.

Wenn Du dann den begehrten Reiseausweis UND einen passenden AT hast,
kann ggf eine deutsche Einbürgerung als nächstes Ziel in einem neuen Thread erörtert werden (§§ 8 oder 10 StAG --> http://www.buzer.de/gesetz/4560/index.htm )
Lass Dich dazu von/bei der örtlich zuständigen Einbürgerungsbehörde (EBH) beraten.
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