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Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos (Gelesen: 18.645 mal)
Albani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
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Antwort #45 - 11.01.2019 um 14:11:58
 
Bin jetzt echt am verzweifeln:
Mir hat der Sachbearbeiter folgendes geantwort




Sehr geehrter Herr ......

hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Schreibens vom 07.01.2019.

Anlässlich Ihres Schreibens weise ich nochmals darauf hin, dass unter Staatenlosen i. S. d. Art. 1 Abs. 1 des Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (StlÜbk) nur die de jure-Staatenlosen, nicht aber die lediglich de facto-Staatenlosen zu verstehen sind. Darüber hinaus ist die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlosekommt ausgeschlossen, solange keine Nachweise über einen erfolglosen (Wieder-) Einbürgerungsantrag für die Staaten, als deren Angehörige der Betreffende überhaupt in Betracht kommt, vorliegen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich bis zum 25.01.2018 um Mitteilung, ob der Antrag aufrechterhalten wird.

Soweit der Antrag aufrechterhalten werden soll, erhalten Sie hiermit gem. § 28 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) die Gelegenheit, sich innerhalb der vorgenannten Frist zu der dann beabsichtigten (kostenpflichtigen) Ablehnung Ihres Antrags zur äußern.

Sollte ich keine Nachricht von Ihnen erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie von Ihrem Äußerungsrecht keinen Gebrauch machen wollen. Ich werde sodann nach Aktenlage entscheiden.

Hinweis:

Gem. § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ist der Ausländer verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen.

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Saxonicus
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Antwort #46 - 11.01.2019 um 14:24:23
 
Albani schrieb am 11.01.2019 um 14:11:58:
Darüber hinaus ist die Ausstellung eines Reiseausweises für Staatenlosekommt ausgeschlossen, solange keine Nachweise über einen erfolglosen (Wieder-) Einbürgerungsantrag für die Staaten, als deren Angehörige der Betreffende überhaupt in Betracht kommt, vorliegen. 

Da Du Dich ja selbst als Albaner deklarierst, kann es sicher nicht schaden, wenn Du vom Kosovo und von Albanien eine entsprechende Negativbescheinigung (wie bereits von Mazedonien) vorlegst, wo man bestätigt, dass Du diese Staatsangehörigkeiten nicht besitzt.
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Antwort #47 - 11.01.2019 um 14:32:14
 
Anwalt nehmen
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Albani
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Antwort #48 - 11.01.2019 um 14:40:39
 
Das würde ja nichts bringen. Die Ausländerbehörde will doch nir, dass ich mich dort einbürgern soll. Andere Staatsangehörigkeiten liegen nichz vor, das weiss die Ausländerbehörde sehr sicher.


Saxonicus schrieb am 11.01.2019 um 14:24:23:
Da Du Dich ja selbst als Albaner deklarierst, kann es sicher nicht schaden, wenn Du vom Kosovo und von Albanien eine entsprechende Negativbescheinigung (wie bereits von Mazedonien) vorlegst, wo man bestätigt, dass Du diese Staatsangehörigkeiten nicht besitzt.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
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Antwort #49 - 11.01.2019 um 14:49:05
 
Ich habe meinen Anwalt die Sache geschildert, er war erst der Meinung, dass die das nicht verlangen können. Dann aber hat die Ausländerbehörde dem Anwalt gesagt, dass es möglich ist, dass Ich die Staatsangehörigkeit erwerben könnte. Und dann hat der Anwalt zugestimmt. Obwohl dass überhaupt nicht wahr ist. Ich muss trotzdem alle Vorrausetzungen erfüllen, weil zum Zeitpunkt meiner Geburt hatte mein Vater ndie Mazedonische Staatsangehörigkeit nicht. Erst Jahre später beantragt.Und laut dem Mazedonischen Staatsangehörigkeits Gesetz habe ich nur Anspruch auf die Staatsangehörigkeit, wenn zum Zeitpunkt meiner Geburt ein Elternteil Mazedonischer Staatsbürger war.

lottchen schrieb am 11.01.2019 um 14:32:14:
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Antwort #50 - 11.01.2019 um 15:23:49
 
Anderen Anwalt nehmen. UNS musst Du hier nicht überzeugen. Du wirst nicht weiterkommen ohne einen kompetenten Anwalt.
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Antwort #51 - 11.01.2019 um 20:29:57
 
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:22:10:
Meine Eltern hatten gar keine Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt meiner Geburt. In Mazedonien haben die einen Pass für Fremde gehabt, so nennt sich das.

Wenn sie einen Fremdenpass hatten, war doch darin sicher auch ihre eigentliche Staatsangehörigkeit vermerkt?

Als Staatenlose hätten sie doch einen Reiseausweis für Staatenlose innegehabt.

In Deutschland sind die Reiseausweise für Staatenlose blau und die Reiseausweise für Ausländer grau. Sicher gibt es in Mazedonien dafür auch unterschiedliche Dokumente.
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Antwort #52 - 11.01.2019 um 20:47:12
 
Saxonicus schrieb am 11.01.2019 um 20:29:57:
ihre eigentliche Staatsangehörigkeit

Bzw. die, von der der Passaussteller meinte, der Passinhaber besäße sie ...

Saxonicus schrieb am 11.01.2019 um 20:29:57:
Sicher gibt es in Mazedonien dafür auch unterschiedliche Dokumente.

Spekulieren über derzeitiges fremdes Recht ist noch weniger hilfreich, als über fremdes Recht zu irgendeinem früheren Zeitpunkt zu spekulieren.

Daher bleibt es wohl bei dem bereits früher gegebenen Rat, sich einen wirklich fachkundigen Anwalt zu suchen, der das Ganze dann im konkreten Einzelfall durchficht.
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Saxonicus
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Antwort #53 - 11.01.2019 um 22:31:12
 
Petersburger schrieb am 11.01.2019 um 20:47:12:
Daher bleibt es wohl bei dem bereits früher gegebenen Rat, sich einen wirklich fachkundigen Anwalt zu suchen, der das Ganze dann im konkreten Einzelfall durchficht.

Das wäre wohl das einzig Richtige, um zu einer zufriedenstellenden Lösung zu kommen.
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Antwort #54 - 11.01.2019 um 23:14:47
 
Ich danke euch allen viel mals.
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Antwort #55 - 12.01.2019 um 06:37:37
 
Liest man sich folgendes durch,dann stellt sich die Frage wie der Vater eingebürgert werden konnte. Weißt du wie dein Vater sich einbürgern konnte?

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/kein-reisepass-fuer-staatenlose-bei-z...

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Antwort #56 - 12.01.2019 um 11:05:53
 
Also ich habe meinen Vater gefragt: Er hat den Einbürgerungsantrag ausgefüllt und so ungefähr 500 Dollar bezahlt, das haben die verlangt. Die Yugoslawische Sprache hat er ja beherrscht.



Aras schrieb am 12.01.2019 um 06:37:37:
Liest man sich folgendes durch,dann stellt sich die Frage wie der Vater eingebürgert werden konnte. Weißt du wie dein Vater sich einbürgern konnte?

https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/kein-reisepass-fuer-staatenlose-bei-z...


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Antwort #57 - 12.01.2019 um 11:06:38
 
Saxonicus schrieb am 11.01.2019 um 14:24:23:
Da Du Dich ja selbst als Albaner deklarierst, kann es sicher nicht schaden, wenn Du vom Kosovo und von Albanien eine entsprechende Negativbescheinigung (wie bereits von Mazedonien) vorlegst, wo man bestätigt, dass Du diese Staatsangehörigkeiten nicht besitzt.


Deine Fehlfolgerungen und Trugschlüße diesbezüglich wurden doch in diesem Thread doch schon längst als solche aufgezeigt und korrigiert. Deiner Logig nach müsste man, dass dann bei jedem Staat der über eine derartige Minderheit verfügt nachfragen. Geschichtlicher und politischer regionaler Kontext sowie lokales Staatsangehörigkeitsrecht machen eine Staatsangehörigkeit von AL und Kosovo per Geburt (vor einiger Zeit) auch äußerst unwahrscheinlich.
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Antwort #58 - 12.01.2019 um 15:50:42
 
fab87 schrieb am 12.01.2019 um 11:06:38:
Geschichtlicher und politischer regionaler Kontext sowie lokales Staatsangehörigkeitsrecht machen eine Staatsangehörigkeit von AL und Kosovo per Geburt (vor einiger Zeit) auch äußerst unwahrscheinlich.

Aber Abstammungsgemäß von Mutter und Vater wäre das immerhin im Bereich des Möglichen?
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Antwort #59 - 12.01.2019 um 16:47:56
 
Es wäre auch im Bereich des Möglichen, dass ein hier Fragender mit konkreten Antworten versorgt wird von Leuten, die auch Konkretes wissen - und weniger mit neuen und alten Fragen und Vermutungen von Leuten, die zu bestimmten konkreten Rechtsfragen genauso viel Ahnung haben wie Nachbars Katze.

Was nicht böse gemeint ist:
Zum StAng-Recht der Balkanstaaten insbesondere hinsichtlich der Zeit großer rechtlicher und staatlicher Änderungen schäme ich mich nicht zuzugeben, dass ich ebenso viel weiß wie Nachbars Katze.
Nämlich nichts.
Deswegen halte ich mich auch mit Meinungen und Wertungen zu konkret solchen Fragen zurück.

Dieser längere Text soll freundlicher wirken als das hier im Forum bekannte Smiley ...
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