Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 
Thema versenden Drucken
Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos (Gelesen: 18.742 mal)
Albani
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #60 - 13.09.2019 um 16:17:40
 
Hallo , ich melde mich nach langer Zeit wieder.

ich habe sehr lange nach einen guten Anwalt gesucht, und noch keinen gefunden. Ich bin da echt am verzweifeln.

Ich habe in der zwischen Zeit den aussichtslosen Einbürgerungsantrag in der mazedonischen Botschaft gestellt um der Ausländerbehörde zu zeigen, dass ich mich wenigstens bemühe. Leider bis jetzt nach 8 Monaten ohne erfolg. Die Botschaft bearbeitet einfach meinen Antrag nicht richtig. Nach mehreren Anfragen wieso das so lange dauert bekam ich letzte Woche einen Anruf und die sagen mir dass beim Antrag  noch Unterlagen fehlen. Nach 8 Monaten fällt denen das ein, obwohl die Botschaft die Unterlagen schon überprüft haben. Jedenfalls können Sie den Einbürgerungsantrag nicht bearbeiten.

- Nachweis das ich die mazedonische Sprache beherrsche. ( mehrmals in der Botschaft erwähnt, dass ich die Sprache nicht beherrsche)
- Eine Bestätigung von meinem Vater, dass ich mit ihm einer Wohnung lebe ? Denn Sinn dahinter verstehe ich nicht ? Alle Unterlagen die ich dort nachgereicht habe bestätigen, dass ich noch bei meinem Vater wohne ?????

Ich habe jetzt nicht vor noch irgendwas da zu machen. Das ist ja mal bescheuert !!!!! Da ich kein ethnischer Mazedonier, behandeln die mich so!!!!

Ich habe ja laut der Ausländerbehörde keinen Anspruch auf einen Staatenlosen Pass. Was ist den jetzt mit einem Reiseausweis für Ausländer ? Bevor ich dort den Antrag stelle, möchte ich euch nochmal fragen ob es Sinn macht Ihn zu stellen oder wird er auch abgelehnt ?

Ich habe  momentan mit meinem Aufenthaltstitel sehr viele Probleme . Seit dort meine Staatsangehörigkeit als ungeklärt vermerkt ist, kann ich kein Bankkonto eröffnen. Die Bank begründet dies, da ein neues Geldwäsche Gesetz veröffentlicht wurde. Da muss die Staatsangehörigkeit geklärt sein und nur ein Reiseausweis als Identifizierungsdokument gilt. Mobilfunkverträge werden ebenfalls abgelehnt. Und jetzt seit kurzem kann ich nicht mal bei einem Paket Shop (Hermes) mein Paket abholen, da Aufenthaltstitel nicht akzeptiert werden. Vor paar Jahren war dies nicht so. Unglaublich !!!

Zum Seitenanfang
  
Der  
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.771

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #61 - 13.09.2019 um 18:35:08
 
Albani schrieb am 13.09.2019 um 16:17:40:
Was ist den jetzt mit einem Reiseausweis für Ausländer ? Bevor ich dort den Antrag stelle, möchte ich euch nochmal fragen ob es Sinn macht Ihn zu stellen oder wird er auch abgelehnt ?


Sinn macht es, den Versuch würde ich starten.
Hier sind die Voraussetzungen bzgl. der Ausstellung:
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__5.html
und
https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthv/__6.html

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #62 - 13.09.2019 um 22:10:57
 
Albani schrieb am 13.09.2019 um 16:17:40:
Hallo , ich melde mich nach langer Zeit wieder.

Hallo, ich bin neu in diesem Thema und mußte erst alle Beiträge von Anfang an im Schnellgang durchlesen.
Da ich mich vor Jahren intensiv mit dem Staatsangehörigkeitsrecht Yugoslawiens und einiger Ex-YU-Staaten beschäftigt habe und auch mehreren EX-YU-Staatsangehörigen (zB Kosovaren) zu ihrer Staatsangehörigkeit bzw. zu nachfolgender dt. Einbürgerung verholfen habe, glaube ich etwas zu Klärung beitragen zu können, (falls ich dazu alte Unterlagen auf alter HD finde)

Rechtsnachfolger Yugoslawiens war/ist Serbien in dieser Reihenfolge:
1945 - 1963      Föderative Volksrepublik Jugoslawien (1945–1963)
1963 - 1992 SFRJ      Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien SFRJ 1963 - 26.6.1992
1992 - 2003 FRJ      Bundesrepublik Jugoslawien“ (1992–2003) bzw. „Serbien und Montenegro“ (2003–2006)
2003 - 2006      Serbien und Montenegro“ (2003–2006)
2006 - heute      Serbien
17. Feb 08      Kosovo selbständig

Demnach erhielten ALLE Yugoslawen rechtlich zunächst bzw. vorübergehend die serbische Staatsangehörigkeit und erst später eine Staatsangehörigkeit einer der EX-YU-Staaten.

Der Übergang auf die Staatsangehörigkeiten der EX-YU-Staaten richtete sich (vorwiegend nach folgender Reihenfolge):
1. Wohnort (Melderegister) der Eltern im früheren Yugoslawien und deren Geburtsort,
2. Geburtsort (Geburtsregister) im früheren Yugoslawien,
3. ethnische Zugehörigkeit der Eltern zu einer Volksgruppe in EX-YU
4. religiöse Zugehörigkeit der Elter und des Kindes (zB Taufregister)

Was mir hier auffällt: Du bezeichnest Dich als Albaner, ohne jemals einen Beleg dafür anzuführen, vmtl. ist das aber NUR eine subjektive Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe (ähnlich wie sich alle Kosovare als Albaner fühlen ohne staatsrechtlich Kosovare zu sein)

Du verschweigt Deinen Geburtsort (oder hab' ich das überlesen?)
Wo waren Deine Eltern zum Zeitpunkt Deiner Geburt registriert ?
Welche Staatsangehörigkeit hatten Deine Eltern zum Zeitpunkt Deiner Geburt (Vater und Mutter ?)

Die StaatsangehörigkeitsGesetze aller EX-YU-Staaten (mir liegen einige vor) richten sich fast wortwörtlich nach dem alten YU-Staatsangehörigkeitsgesetz von 1978 (vmtl. abgeschrieben), indem die Erwerbsmodi der YU-Staatsangehörigkeit geregelt waren.

Da Du mW EX-YU-Eltern hast und mW 1993 (?) in einem EX-YU-Staat geboren bist, liegt es nahe, daß Du möglicherweise rechtlich noch immer die serbische Staatsangehörikeit haben könntest.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 13.09.2019 um 22:26:09 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Albani
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #63 - 13.09.2019 um 22:51:12
 
Hallo,

erstmal zu deinen Fragen.

1. Ich bin 1993 in Skopje geboren. Ich besitze eine Mazedonische Geburtsurkunde, doch unter Staatsangehörigkeit ist das Feld durchgestrichen. Die Botschaft hat dies noch mal bestätigt, dass ich keine Staatsangehöriger dieses Landes habe.

Zum Zeitpunkt meiner Geburt waren meine Eltern in Skopje registriert.

Zum Zeitpunkt meiner Geburt hatten meine Eltern keine mazedonische Staatsangehörigkeit. Meine Mutter hatte einen Pass für Fremde.  Mein Vater hat erst 1995 die Mazedonische Staatsangehörigkeit beantragt, davor hatte er einen Yugoslawisches Ausweis Dokument.

Meine Eltern wurden in Skopje geboren. Meine Grosseltern kammen aus dem Kosovo und Albanien.

Ich bezweifle stark, dass ich eine serbische Staatsangehörigkeit besitze. Ich frage mich echt wie man man mich ohne Staatsangehörigkeit gelassen.

Meine Mutter ist bis jetzt auch ohne Staatsangehörigkeit.

Zum Seitenanfang
  
Der  
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #64 - 13.09.2019 um 22:55:59
 
Albani schrieb am 13.09.2019 um 16:17:40:
ich habe sehr lange nach einen guten Anwalt gesucht, und noch keinen gefunden. 

Lies mal hier -> https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerungszusicherung-und-verlust-der-staa...
Zitat:
"Durch meine jahrelange Erfahrung mit staatlichen Stellen der ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken kann ich Ihnen schnell und effizient bei der Beseitigung einiger Stolpersteine auf dem Weg in deutsche Staatsangehörigkeit behilflich sein."
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Albani
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #65 - 13.09.2019 um 23:00:40
 
HeFi schrieb am 13.09.2019 um 22:55:59:
Lies mal hier -> https://www.anwalt.de/rechtstipps/einbuergerungszusicherung-und-verlust-der-staa...
Zitat:
"Durch meine jahrelange Erfahrung mit staatlichen Stellen der ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken kann ich Ihnen schnell und effizient bei der Beseitigung einiger Stolpersteine auf dem Weg in deutsche Staatsangehörigkeit behilflich sein."


Dankeschön, den kontaktiere ich mal, hoffe dass er mir helfen kann.
Zum Seitenanfang
  
Der  
IP gespeichert
 
fab87
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 398

Malta, Malta
Malta
Malta

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #66 - 14.09.2019 um 08:02:48
 
HeFi schrieb am 13.09.2019 um 22:10:57:
Da ich mich vor Jahren intensiv mit dem Staatsangehörigkeitsrecht Yugoslawiens und einiger Ex-YU-Staaten beschäftigt habe und auch mehreren


Dann wüsstest du wohl auch, dass man Jugoslawien mit J schreibt. Dein Beitrag strotzt auch sonst nur vor inhaltlichen Fehlern und Ungenauigkeiten - auch logischer art, siehe etwa:

"ähnlich wie sich alle Kosovare als Albaner fühlen ohne staatsrechtlich Kosovare zu sein)"

???! Kosovo wurde auch nicht "selbstständig" sondern erklärte unilateral die Unabhängigkeit in 2008, je nach Sichtweise also unabhängig.


Es ist auch falsch, dass alle Bürger Jugoslawiens zunächst serbische Staatsangehörige wurden. Ein Land unter Der Bezeichung gab es nicht, nur einen Gliedstaat. Nach Staatszerfall richtete sich das BR Jugoslawien und SRB+MNE Staatsangehörigkeitsrecht vielmehr nach vorheriger Republiksbürgerschaft und Abstammungskriterien. Ein ganz praktisches Gegenbeispiel zu deiner Aussage sind übrigens dann Izbrisani in Slowenien oder staatenlose Roma in Serbien und Kosovo, auch schon in den 90ern. So etwas hätte es nämlich, wenn es sich so verhhält wie von dir geschrieben gar nicht geben können.

Zu dem Thema gibt es wahrlich unzählige Fachaufsätze. Die Gesetze sind zudem nicht nur auf BKS sondern i.d.R. auch in Übersetzung erhältlich.



Zitat:
Die StaatsangehörigkeitsGesetze aller EX-YU-Staaten (mir liegen einige vor) richten sich fast wortwörtlich nach dem alten YU-Staatsangehörigkeitsgesetz von 1978 (vmtl. abgeschrieben), indem die Erwerbsmodi der YU-Staatsangehörigkeit geregelt waren.


Das Gesetz ist von '76. Die Aussage ist zudem stark vereinfacht und wohl nur wahr, wenn man es auf einen der ersten Artikel beizeht (der Erwerb). Ein oberflächlicher Blick zeigt dann schnell, dass die Nachfolgestaatengesetze umfangreicher sind und i.d.R. exklusiver; siehe etwa das zakon o Hrvatskom državljanstvu. Wenn es so einfach wäre, gäbe es wohl auch Probleme wie die oben erwähntenIzbrisani in Slowenien nicht.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #67 - 14.09.2019 um 18:51:33
 
Albani schrieb am 13.09.2019 um 22:51:12:
Ich bezweifle stark, dass ich eine serbische Staatsangehörigkeit besitze. 

Deine Zweifel mögen zutreffen, aber Du kannst NICHTS beweisen und NUR darauf kommt es an.

Albani schrieb am 13.09.2019 um 22:51:12:
Mein Vater hat erst 1995 die Mazedonische Staatsangehörigkeit beantragt, davor hatte er einen Yugoslawisches Ausweis Dokument.

Dabei erscheint mir wichtig bzw.erklärungsbedürftig:
1. war das damals (1995) eine Einbürgerung oder Feststellung der MAC-Staatsangehörigkeit ?
2. warum hat sich der Vater (1995) nur um seine eigene MAC-Staatsangehörigkeit gekümmert (Anlaß) und nicht die StA seiner Kinder gleich miterledigt ?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 14.09.2019 um 19:03:36 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #68 - 14.09.2019 um 18:55:45
 
fab87 schrieb am 14.09.2019 um 08:02:48:
Dann wüsstest du wohl auch, dass man Jugoslawien mit J schreibt. Dein Beitrag strotzt auch sonst nur vor inhaltlichen Fehlern und Ungenauigkeiten - auch logischer art

Falls Du etwas zur Sache beizutragen hättest, hättest Du es wahrscheinlich getan.
Bisher haben wir von Dir NICHTS zur Sache gelesen.
Vermutlich hast Du diesbezüglich auch NICHTS zu bieten.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Albani
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #69 - 15.09.2019 um 11:30:38
 
HeFi schrieb am 14.09.2019 um 18:51:33:
Deine Zweifel mögen zutreffen, aber Du kannst NICHTS beweisen und NUR darauf kommt es an.

Dabei erscheint mir wichtig bzw.erklärungsbedürftig:
1. war das damals (1995) eine Einbürgerung oder Feststellung der MAC-Staatsangehörigkeit ?
2. warum hat sich der Vater (1995) nur um seine eigene MAC-Staatsangehörigkeit gekümmert (Anlaß) und nicht die StA seiner Kinder gleich miterledigt ?



1. Es ist vermutlich eine Einbürgerung gewesen. Mein Vater hatte vorher eine mazedonische Geburtsurkunde, wo das Feld bei Staatsangehörigkeit durchgestrichen war, erst nach dem er die Staatsangehörigkeit erhalten hat, hat er eine neue mazedonische Geburtsurkunde mit einer Staatsangehörigkeit erhalten.

2. Nach dem er seine Staatsangehörigkeit erhalten hat, sind wir kurze Zeit später (1996) nach Deutschland geflohen, deshalb konnte er sich nicht darum kümmern.

Zum Seitenanfang
  
Der  
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #70 - 16.09.2019 um 01:08:06
 
Albani schrieb am 15.09.2019 um 11:30:38:
1. Es ist vermutlich eine Einbürgerung gewesen

Das erklärt auch, warum Du keine MK-Staatsangehörigkeit von Geburt an hast, denn
Dein Vater hatte zum Zeitpunkt Deiner Geburt (1993) noch keine MK-Staatsangehörigkeit.
Zitat aus:
Mk-StaatsangehörigkeitsGesetz vom 12.11.1992
http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652

Article 4
A child shall acquire citizenship of the Republic of Macedonia by origin, in cases when:
1. both parents...
2. one of the parents, at the time of birth, is a national of the Republic of Macedonia and the child is born in the Republic of Macedonia, unless the parents mutually agree that the child acquires citizenship of the other parent ...


Die Frage drängt sich auf:
Welche StA hatte Dein Vater tatsächlich im Zeitpunkt Deiner Geburt (1993) ?

Albani schrieb am 13.09.2019 um 22:51:12:
Mein Vater hat erst 1995 die Mazedonische Staatsangehörigkeit beantragt, davor hatte er einen Yugoslawisches Ausweis Dokument.

Ein Pass ist nur ein Indiz aber kein Beweis für die Staatsangehörigkeit. Gits so etwas wie eine DOMOVNICA mit JMBG ?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.09.2019 um 01:22:31 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Albani
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #71 - 16.09.2019 um 11:14:25
 
HeFi schrieb am 16.09.2019 um 01:08:06:
Das erklärt auch, warum Du keine MK-Staatsangehörigkeit von Geburt an hast, denn
Dein Vater hatte zum Zeitpunkt Deiner Geburt (1993) noch keine MK-Staatsangehörigkeit.
Zitat aus:
Mk-StaatsangehörigkeitsGesetz vom 12.11.1992
http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652

Article 4
A child shall acquire citizenship of the Republic of Macedonia by origin, in cases when:
1. both parents...
2. one of the parents, at the time of birth, is a national of the Republic of Macedonia and the child is born in the Republic of Macedonia, unless the parents mutually agree that the child acquires citizenship of the other parent ...


Die Frage drängt sich auf:
Welche StA hatte Dein Vater tatsächlich im Zeitpunkt Deiner Geburt (1993) ?

Ein Pass ist nur ein Indiz aber kein Beweis für die Staatsangehörigkeit. Gits so etwas wie eine DOMOVNICA mit JMBG ?



Ja, deshalb habe ich ja auch diesen aussichtlosen Einbürgerungsantrag gestellt. Die Botschaft wollte erstmal den Antrag nicht annehmen, da ich die Voraussetzungen nicht erfülle. Doch ich habe dann nach einem Schreiben verlangt, dass dies nicht geht, dann haben Sie doch den Antrag angenommen.

Ich habe es gerade gegooglet. Das ist eine Personenkennzahl Nummer oder ? Ja die steht auf der mazedonischen Geburtsurkunde meines Vaters ?  Und auf meiner Geburtsurkunde auch ? Was heißt das jetzt ?
Zum Seitenanfang
  
Der  
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #72 - 16.09.2019 um 12:54:28
 
Albani schrieb am 16.09.2019 um 11:14:25:
Ja, deshalb habe ich ja auch diesen aussichtlosen Einbürgerungsantrag gestellt. Die Botschaft wollte erstmal den Antrag nicht annehmen, da ich die Voraussetzungen nicht erfülle. Doch ich habe dann nach einem Schreiben verlangt, dass dies nicht geht, dann haben Sie doch den Antrag angenommen.

JA; Eine nachträgliche MK-Einbürgerung ist mMn aussichtslos bzw. unzumutbar, weil Du lt. MK-StAG Art. 7 --> http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652
verschiedene MK-Einbürgerungsbedingungen nicht erfüllen kannst, zB
"2. sich vor Einreichung des Antrags ununterbrochen mindestens 15 Jahre lang legal im Hoheitsgebiet der Republik Mazedonien aufgehalten haben,"

Unter diesen Umständen glaube ich inzwischen auch, daß man Dir einen Reiseausweises für Ausländer gem. §§ 5+6 AufenthV http://www.buzer.de/gesetz/949/a13294.htm ausstellen wird (Ermessen).

Aber Dein Ziel ist ja eine Staatsangehörigkeit bzw. eine dt. Einbürgerung oder?
Insoweit kann der Reiseausweis nur eine Zwischenlösung sein.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 16.09.2019 um 13:05:13 von HeFi »  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Albani
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Staatenlos
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #73 - 16.09.2019 um 15:47:06
 
HeFi schrieb am 16.09.2019 um 12:54:28:
JA; Eine nachträgliche MK-Einbürgerung ist mMn aussichtslos bzw. unzumutbar, weil Du lt. MK-StAG Art. 7 --> http://www.legislationline.org/documents/action/popup/id/5652
verschiedene MK-Einbürgerungsbedingungen nicht erfüllen kannst, zB
"2. sich vor Einreichung des Antrags ununterbrochen mindestens 15 Jahre lang legal im Hoheitsgebiet der Republik Mazedonien aufgehalten haben,"

Unter diesen Umständen glaube ich inzwischen auch, daß man Dir einen Reiseausweises für Ausländer gem. §§ 5+6 AufenthV http://www.buzer.de/gesetz/949/a13294.htm ausstellen wird (Ermessen).

Aber Dein Ziel ist ja eine Staatsangehörigkeit bzw. eine dt. Einbürgerung oder?
Insoweit kann der Reiseausweis nur eine Zwischenlösung sein.


Mein einziger Wunsch ist es, dass Sie meine Staatenlosigkeit anerkennen und dann würde ich eine Niederlassungserlaubnis erhalten und mich einbürgern. Die Niederlassungserlaubnis wurde mir immer wegen dem fehlendem Pass abgelehnt. Da ich einen Aufenthaltstitel nach 25 Abs 5 AufenthG besitze, kann ich damit nicht eingebürgert werden. Erst die Staatenlosigkeit anerkennen lassen, Dann Niederlassungserlaubnis beantragen und zu guter letzt Die Einbürgerung.

Der Reiseausweis für Ausländer würde mir sicherlich auch etwas weiter helfen, da mein Aufenthaltstitel oft nicht akzeptiert wird. (die Gründe Oben genannt )

Mal Schauen vielleicht kann mir der Anwalt, denn du erwähnt hast helfen. Sonst weiss ich echt auch nicht mehr weiter.

Zum Seitenanfang
  
Der  
IP gespeichert
 
HeFi
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 903

Würzburg, Bayern, Germany
Würzburg
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Ungeklärte Staatsangehörigkeit oder Staatenlos
Antwort #74 - 16.09.2019 um 20:50:17
 
Albani schrieb am 16.09.2019 um 15:47:06:
Die Niederlassungserlaubnis wurde mir immer wegen dem fehlendem Pass abgelehnt. Da ich einen Aufenthaltstitel nach 25 Abs 5 AufenthG besitze,

Aber der fehlende Pass hat Dich bisher auch vor der Abschiebung bewahrt !
Dein RA sollte mal vorurteilsfrei prüfen, ob mit vorhandenem Pass andere Abschiebungsgründe wieder aufleben könnten/würden.
Vom AT nach 25 Abs 5 AufenthG solltest Du mal runterkommen versuchen.
Zum Seitenanfang
  
knuffel-de  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 ... 3 4 5 6 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema