Albani schrieb am 13.09.2019 um 16:17:40:Hallo , ich melde mich nach langer Zeit wieder.
Hallo, ich bin neu in diesem Thema und mußte erst alle Beiträge von Anfang an im Schnellgang durchlesen.
Da ich mich vor Jahren intensiv mit dem Staatsangehörigkeitsrecht Yugoslawiens und einiger Ex-YU-Staaten beschäftigt habe und auch mehreren EX-YU-Staatsangehörigen (zB Kosovaren) zu ihrer Staatsangehörigkeit bzw. zu nachfolgender dt. Einbürgerung verholfen habe, glaube ich etwas zu Klärung beitragen zu können, (falls ich dazu alte Unterlagen auf alter HD finde)
Rechtsnachfolger Yugoslawiens war/ist Serbien in dieser Reihenfolge:
1945 - 1963 Föderative Volksrepublik Jugoslawien (1945–1963)
1963 - 1992 SFRJ Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien SFRJ 1963 - 26.6.1992
1992 - 2003 FRJ Bundesrepublik Jugoslawien“ (1992–2003) bzw. „Serbien und Montenegro“ (2003–2006)
2003 - 2006 Serbien und Montenegro“ (2003–2006)
2006 - heute Serbien
17. Feb 08 Kosovo selbständig
Demnach erhielten ALLE Yugoslawen rechtlich zunächst bzw. vorübergehend die serbische Staatsangehörigkeit und erst später eine Staatsangehörigkeit einer der EX-YU-Staaten.
Der Übergang auf die Staatsangehörigkeiten der EX-YU-Staaten richtete sich (vorwiegend nach folgender Reihenfolge):
1. Wohnort (Melderegister) der Eltern im früheren Yugoslawien und deren Geburtsort,
2. Geburtsort (Geburtsregister) im früheren Yugoslawien,
3. ethnische Zugehörigkeit der Eltern zu einer Volksgruppe in EX-YU
4. religiöse Zugehörigkeit der Elter und des Kindes (zB Taufregister)
Was mir hier auffällt: Du bezeichnest Dich als Albaner, ohne jemals einen Beleg dafür anzuführen, vmtl. ist das aber NUR eine subjektive Zugehörigkeit zu einer Volksgruppe (ähnlich wie sich alle Kosovare als Albaner fühlen ohne staatsrechtlich Kosovare zu sein)
Du verschweigt Deinen Geburtsort (oder hab' ich das überlesen?)
Wo waren Deine Eltern zum Zeitpunkt Deiner Geburt registriert ?
Welche Staatsangehörigkeit hatten Deine Eltern zum Zeitpunkt Deiner Geburt (Vater und Mutter ?)
Die StaatsangehörigkeitsGesetze aller EX-YU-Staaten (mir liegen einige vor) richten sich fast wortwörtlich nach dem alten YU-Staatsangehörigkeitsgesetz von 1978 (vmtl. abgeschrieben), indem die Erwerbsmodi der YU-Staatsangehörigkeit geregelt waren.
Da Du mW EX-YU-Eltern hast und mW
1993 (?) in einem EX-YU-Staat geboren bist, liegt es nahe, daß Du möglicherweise rechtlich noch immer die serbische Staatsangehörikeit haben könntest.