Saxonicus schrieb am 19.11.2018 um 14:13:41:Aber nach Lage der Dinge dürften hier lediglich Staatsangehörigkeiten der vormaligen jugoslawischen Teilrepubliken in Frage kommen.
Und warum hast Du dann Albanien vorgeschlagen?
Albani schrieb am 17.11.2018 um 23:46:07:Es sei jedoch nicht ausgeschlossen, dass Sie und Ihre Schwester die makedonische Staatsangehörigkeit auf Antrag erwerben können.
Ich rege daher an, ...
Und wenn wir dieses Spiel mit allen Staaten der Welt durchspielen, bekommt der arme Staatenlose vermutlich noch wenigstens 50 Auskünfte á la "nicht ausgeschlossen" und die Behörde stellt ihm dann diese 50+ Staaten zur Auswahl?
Dieser Logik habe ich mich noch nie angeschlossen und werde es nicht tun.
Wieso um Himmels Willen soll ein Staatenloser irgendeine StAng außer der deutschen erwerben, wenn er seit vielen Jahren in DEU lebt?
Das einzig Korrekte nach der Konvention über die Rechtsstellung der Staatenlosen ist das Ausstellen des entsprechenden Reiseausweises, so man denn einen Staatenlosen ohne Identitätsdokument vor sich hat und der ein entsprechendes Begehren zumindest konkludent vorträgt.
Es ist *nicht* seine Aufgabe, ein solches Begehren rechtssicher formuliert einschließlich Verweis auf die völkerrechtliche Grundlage vorzutragen.