Liebes Forum,
ich hoffe Ihr könnt meiner Ehefrau und mir helfen.
Meine Ehefrau ist indische Staatsbürgerin und jetzt mit einem deutsch-lern-Visum in Deutschland. Wir haben im August in Dänemark geheiratet und der Trauschein mit Apostille ist im Ornungsamt anerkannt worden.
Die Überraschung kam dann in der Ausländerbehörde.
Die Aussage war, dass wir eine Nachbeurkundung beim Standesamt brauchen und die Aufenhaltserlaubnis nicht geändert werden kann.
Nach längerem hin und her ist die Aussage nun diese:
Der Trauschein wird zwar von der
ALB anerkannt, doch nicht das rechmässige zustandekommen dessen( was meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich ist).
Wir haben vorsichthalber eine Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau aus Indien mitgebracht. Diese und die Geburtsurkunde will die Ausländerbehörde nun nach Indien schicken und durch die Deutsche Botschaft in Neu Delhi bei einem indischen Beamten ihres Vertrauens überprüfen lassen.
Oder ich mache die Nachbeurkundung über das Standesamt.
Dieses Vorgehen wird uns über 400 euro kosten und länger als drei Monate dauern. Da Indien nun mal Indien ist, können wir uns nicht einmal sicher sein ob das Ganze überhaupt mit einem OK zurück kommt.
Nun würde ich gerne von euch wissen, wie Ihr das sieht.
Jetzt bin ich bis jetzt so eingestellt, dass ich mir einen Anwalt nehmen würde.
Danke euch im Vorraus