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Vaterschaft anerkennen (Gelesen: 4.736 mal)
Themen Beschreibung: Vaterschaft anerkennen wenn werdende Mutter im Ausland lebt
Frank1234567
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16.10.2018 um 10:17:42
 
Hallo,

wie oben bereits beschrieben möchte ich meine Vaterschaft anerkennen lassen.
Meine Freundin lebt und ist wieder in Peru kann frühestens am 28.12. wieder einreisen. Wie kann man vorher die Vaterschaft anerkennen?
Gerade beim zuständigen Jugendamt angerufen aber die Frau kannte sich damit nicht aus.
Wer kennt sich damit aus?

Vielen Dank
Frank
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Saxonicus
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Antwort #1 - 16.10.2018 um 11:09:51
 
Frank1234567 schrieb am 16.10.2018 um 10:17:42:
Wer kennt sich damit aus?

Frag doch mal bei der AV von Peru nach, die müssten doch am Ehesten wissen, wie das dort geregelt wird.
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Frank1234567
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Antwort #2 - 16.10.2018 um 13:46:40
 
Danke für die Antwort.
Ich hätte nur schon gern gewusst wie alles abläuft und welche Papiere sie genau haben wollen.
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Saxonicus
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Antwort #3 - 16.10.2018 um 14:27:31
 
Frank1234567 schrieb am 16.10.2018 um 13:46:40:
Ich hätte nur schon gern gewusst wie alles abläuft und welche Papiere sie genau haben wollen. 

Dann frag nach, hier findest Du die Adressen der für Deinen Wohnsitz zuständigen Vertretung von Peru:
http://www.botschaft-peru.de/test/de/kontakt/konsularische_vertretung/mein_zusta...
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Aras
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Antwort #4 - 16.10.2018 um 14:57:30
 
Irgendwie habe ich das Gefühl, dass Saxonicus bewusst rumtrollt oder unbewusst inkompetent  ist. Ich kann mir das garnicht anders erklären.

Es ist offensichtlich eine deutsche Vaterschaftsanerkennung und keine etwaige peruanische Vaterschaftsanerkennung gemeint. Zumal das ja nun wirklich kein neuartiger Fall ist.

Aber zum Thema:

Wenn wir davon ausgehen,  dass die Frau die Vaterschaftsanerkennung in Peru durchführen will, dann benötigt es dazu eines für solche Sachen zuständigen Urkundsbeamten der konsularischen Abteilung der Botschaft. D.h. man braucht so oder so einen Termin.

Eine Vaterschaftsanerkennung besteht aus inhaltlich übereinstimmenden, mit Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen von der Mutter und dem anerkennenden Vater. Diese Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden, d.h. entweder Notar oder besonders ermächtigte Urkundsbeamte (bspw. Standesamt, Jugendamt, konsularische Mitarbeiter...).

D.h du kannst hier deine Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung abgeben und der werdenden Mutter zuschicken, und sie geht damit zum Konsulat und gibt ihren Teil der Vaterschaftsanerkennung ab.

Aber mal eine andere Frage:

Will sie kein nationales Visum für den Zuzug zu dir beantragen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Aras
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Antwort #5 - 16.10.2018 um 16:12:35
 
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Antwort #6 - 17.10.2018 um 14:50:13
 
Aras schrieb am 16.10.2018 um 16:12:35:


Frank1234567 schrieb am 16.10.2018 um 10:17:42:
Meine Freundin lebt und ist wieder in Peru 



Aras, was hat Ägypten mit Peru zu tun ?
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Aras
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Antwort #7 - 17.10.2018 um 15:41:16
 
Sehr guter Punkt Durchgedreht. Ich hab mich auch gefragt, wo ich den Link hingepostet hatte. Ich wollte das in einen anderen Thread packen. Nevermind Zwinkernd
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Antwort #8 - 17.10.2018 um 15:47:47
 
Moin,

zu Deiner Frage ... :

Frank1234567 schrieb am 16.10.2018 um 10:17:42:
Wie kann man vorher die Vaterschaft anerkennen?


"Allein" von Dir überhaupt nicht, da die Zustimmung der Mutter erforderlich ist. Egal, ob bei Standesamt, Jugendamt oder Notar. Ich meine zwar, dass die Mutter grundsätzlich auch ggü. der deutschen AV, getrennt zu Deiner beim Jugendamt, Ihre Zustimmung erklären kann und diese beiden Erklärungen dann in DEU zusammengeführt werden. Aber ganz sicher bin ich mir da nicht, das nur mal als Anregung zu entsprechender Recherche. Fraglich bleibt, ob das alles so dann schneller erledigt wäre als die geplante nächste Reise der Kindsmutter nach DEU.
Zitat: "Eine Vaterschaftsanerkennung kann nur persönlich und in Anwesenheit der Mutter und des Vater vorgenommen werden".
Quelle und Info: Klick mich!

Gruß
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Antwort #9 - 17.10.2018 um 16:00:33
 
Naja, das ist eine grob verkürzte Darstellung und die Behauptung, dass es nur bei gleichzeitiger Anwesenheit von Mutter und Vater vor der beurkundenden Stelle erfolgen kann, kann so nicht aus dem Gesetz entnommen werden. Der Satz soll wohl eher darauf hinweisen, dass die Vaterschaftsanerkennung ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft ist, also eben nicht durch Vertreter abgeschlossen werden kann.

Wenn ich aber hier die Vaterschaft vor dem Notar anerkenne und dann dann diese Urkunde der Mutter gebe, dann kann sie dieser Vaterschaftsanerkennung jederzeit zustimmen und es so zur Geltung bringen.
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Antwort #10 - 17.10.2018 um 16:40:59
 
Ja, das hatte ich vage so im Hinterkopf, weshalb ich auf die möglicherweise auch örtlich getrennte Durchführung der Zustimmung als Recherchetip hinwies. Ich hatte in dem Wust an Beiträgen hier Deinen diesbezüglichen Hinweis in Antwort #4 wohl überlesen. Dann war die Frage des TS ja doch beantwortet.

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Antwort #11 - 17.10.2018 um 17:39:42
 
Aras schrieb am 17.10.2018 um 16:00:33:
Wenn ich aber hier die Vaterschaft vor dem Notar anerkenne und dann dann diese Urkunde der Mutter gebe, dann kann sie dieser Vaterschaftsanerkennung jederzeit zustimmen und es so zur Geltung bringen.

Kleiner Hinweis: Das setzt einen entsprechend ermächtigten Konsularbeamten an der AV voraus, die örtlich für den Wohnsitz des ausländischen Elternteils zuständig ist.

Das ist bei weitem nicht jeder - also erst dort nachfragen, bevor man originale Urkunden für viel Geld hin- und herschickt und zur AV reist.
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