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Beitrag begonnen von Andreas K. am 17.10.2018 um 17:42:48

Titel: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 17.10.2018 um 17:42:48
Liebes Forum,

ich hoffe Ihr könnt meiner Ehefrau und mir helfen.

Meine Ehefrau ist indische Staatsbürgerin und jetzt mit einem deutsch-lern-Visum in Deutschland. Wir haben  im August in Dänemark geheiratet und der Trauschein mit Apostille ist im Ornungsamt anerkannt worden.

Die Überraschung kam dann in der Ausländerbehörde.

Die Aussage war, dass wir eine Nachbeurkundung beim Standesamt brauchen und die Aufenhaltserlaubnis nicht geändert werden kann.

Nach längerem hin und her ist die Aussage nun diese:

Der Trauschein wird zwar von der ALB anerkannt, doch nicht das rechmässige zustandekommen dessen( was meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich ist).

Wir haben vorsichthalber eine Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau aus Indien mitgebracht. Diese und die Geburtsurkunde will die Ausländerbehörde nun nach Indien schicken und durch die Deutsche Botschaft in Neu Delhi bei einem indischen Beamten ihres Vertrauens überprüfen lassen.
Oder ich mache die  Nachbeurkundung über das Standesamt.

Dieses Vorgehen wird uns über 400 euro kosten und länger als drei Monate dauern. Da Indien nun mal Indien ist, können wir uns nicht einmal sicher sein ob das Ganze überhaupt mit einem OK zurück kommt.

Nun würde ich gerne von euch wissen, wie Ihr das sieht.

Jetzt bin ich bis jetzt so eingestellt, dass ich mir einen Anwalt nehmen würde.


Danke euch im Vorraus











Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Saxonicus am 17.10.2018 um 18:01:16

Andreas K. schrieb am 17.10.2018 um 17:42:48:
Dieses Vorgehen wird uns über 400 euro kosten und länger als drei Monate dauern. Da Indien nun mal Indien ist, können wir uns nicht einmal sicher sein ob das Ganze überhaupt mit einem OK zurück kommt.

Nun würde ich gerne von euch wissen, wie Ihr das sieht.

Leider ist das alles dem unsicheren Urkundewesen in Indien geschuldet.
Guckst Du hier:
https://www.auswaertiges-amt.de/blob/2006190/8ee96b584b2f297c257397af521cab62/merkblatt-indiennewdelhi-data.pdf


Zitat:
Jetzt bin ich bis jetzt so eingestellt, dass ich mir einen Anwalt nehmen würde.

Auch ein Anwalt wird an dem üblichen Verfahren der Urkundenüberprüfungen kaum etwas ändern können, denn das wird bei allen Länder mit unsicheren Urkundenwesen angewandt und Indien gehört nun mal auch zu diesen Ländern.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von engelchen+ am 17.10.2018 um 18:10:18

Andreas K. schrieb am 17.10.2018 um 17:42:48:
Meine Ehefrau ist indische Staatsbürgerin und jetzt mit einem deutsch-lern-Visum in Deutschland.


Hat sie tatsächlich ein Visum oder hat sie eine AE?

Siehe http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1289943219

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von fab87 am 17.10.2018 um 18:12:06

Andreas K. schrieb am 17.10.2018 um 17:42:48:
Die Aussage war, dass wir eine Nachbeurkundung beim Standesamt brauchen und die Aufenhaltserlaubnis nicht geändert werden kann.

Nach längerem hin und her ist die Aussage nun diese:

Der Trauschein wird zwar von der ALB anerkannt, doch nicht das rechmässige zustandekommen dessen( was meiner Meinung nach ein Widerspruch in sich ist).

Wir haben vorsichthalber eine Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau aus Indien mitgebracht. Diese und die Geburtsurkunde will die Ausländerbehörde nun nach Indien schicken und durch die Deutsche Botschaft in Neu Delhi bei einem indischen Beamten ihres Vertrauens überprüfen lassen.
Oder ich mache die  Nachbeurkundung über das Standesamt.


Ein paar Kleinigkeiten:

Der Umweg über Dänemark hat euch so leider nichts gebracht; dass Indien als ein ein Land mit unsicherem Urkundenwesen gilt und daher eine Urkundenprüfung notwendig sein wird, wäre wohl gut wissen gewesen. Das die ABH sich weigert einen anderen AT auszustellen ist auch aus anderen Gründen nicht verwunderlich, wenn sie sich momentan nur mit einem Visum hier aufhält: Das Visum zum Ehegattennachzug muss (von den meisten Staatsbürgern und in den allermeisten Fällen) im Land des gewöhnlichen Aufenthalts, hier vmtl. also Indien, beantragt werden. Deshalb auch die im vorherigen Post enthaltene Frage beachten ;)

Und noch eine technische Sache die ich aber recht wichtig finde da es hier auch viele stille Mitleser gibt und dann schnell mal was falsch verstanden wird: Die Urkundenprüfung im Auftrag der AV wird nicht von einem indischen Beamten durchgeführt (zugespitzt gesagt, denen traut man ja gerade nicht) sondern von einem Vertrauensanwalt der Botschaft durchgeführt.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Saxonicus am 17.10.2018 um 18:22:00

Andreas K. schrieb am 17.10.2018 um 17:42:48:
Meine Ehefrau ist indische Staatsbürgerin und jetzt mit einem deutsch-lern-Visum in Deutschland.

Dann wird sie wohl um eine Rückreise nach Indien nicht herumkommen, um von dort das ordnungsgemäße Visumsverfahren zur Familienzusammenführung zu beantragen. Das Visum wird sie aber erst dann erhalten, wenn die vertrauensanwaltliche Prüfung ihrer Geburtsurkunde positiv abgeschlossen ist.

Leider ist eben der vermeintlich unkomplizierte Weg einer Eheschließung in Dänemark oftmals zeitaufwendiger als eine Eheschließung in Deutschland.

Bei der Eheschließung in Deutschland liegen die bürokratischen Hürden vor der Hochzeit, bei einer Eheschließung im Ausland sind sie danach zu bewältigen.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 17.10.2018 um 18:24:22
Ich würde nicht die 400 € zahlen. Ich würde denen sagen, dass die Eheschließung rechtmäßig zustande gekommen ist. Wenn die Zweifel an den Unterlagen aus Indien haben, dann sollen die selber die 400 € zahlen. Denn diese Unterlagen sind nicht notwendig um nachzuweisen, dass ihr eine Ehe habt. Denn dazu dient die dänische Eheurkunde. Es gibt keine Zweifel an der Identität deiner Frau. Also was haben die zu meckern?

Zumal die Ledigkeitsbescheinigung aus Indien ja auch nicht wirklich was bringt, weil ja die gute Frau schon verheiratet ist. Und zwar mit dir.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 17.10.2018 um 18:28:12
Hallo Saxonicus,

ich weiß, dass du ganz neu im Forum bist, aber ich würde dich bitten dich erstmal hier ins Forum und ins Thema einzuarbeiten, bevor du hier falsche Ratschläge gibst. Mir ist bewusst, dass "Anfänger" wie du gerne helfen wollen. Aber falsche Tipps helfen nicht.

Ein "Deutsch-Lern-Visum" ist normalerweise ein nationales Visum. Darum solltest du, lieber Saxonicus, erstmal fragen welcher Buchstabe beim Visum beim Datenfeld "Typ" geschrieben steht. Wenn da "D" geschrieben steht, dann ist es ein nationales Visum. Mit diesem braucht die gute Frau des TE nicht auszureisen, sofern sie das Visum auch vorher zweckmäßig genutzt hat.

Ich hoffe, dass du in Zukunft brauchbare Tipps geben kannst, ohne dass wir ständig dich korrigieren müssen.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Tina05 am 18.10.2018 um 12:00:55

Aras schrieb am 17.10.2018 um 18:24:22:
Ich würde nicht die 400 € zahlen. Ich würde denen sagen, dass die Eheschließung rechtmäßig zustande gekommen ist.

Es ist möglich, dass die Ehe in Dänemark für den dänischen Rechtsbereich rechtsgültig eingegangen worden ist, aber diese muss auch gleichzeitig deutschen und indischen Vorschriften bezüglich Identität und Personenstand entsprechen - und das ist bei Problemstaaten regelmäßig zweifelhaft.
Im hier geschilderten Fall kann weder die Identität (ist der Person im Pass die gleiche Person wie in der vorgelegten Geburtsurkunde?) noch der bisherige Personenstand (Ledigkeitsbescheinigung glaubhaft?) nachgewiesen werden, daher sollte dies geklärt werden, bevor die Eheschließung als gültig angesehen wird. 


Zitat:
Aus den FAQ des auswärtigen Amtes:

Wir haben im Ausland geheiratet. Ist unsere Ehe auch automatisch in Deutschland gültig?

Eine im Ausland erfolgte Eheschließung wird in Deutschland grundsätzlich anerkannt, wenn im Zeitpunkt der Eheschließung die materiell-rechtlichen Eheschließungsvoraussetzungen (z.B. Ledigkeit, Mindestalter) für beide Partner nach ihrem jeweiligen Heimatrecht vorlagen und wenn das Recht am Ort der Eheschließung oder das Heimatrecht beider Ehegatten hinsichtlich der Form der Eheschließung gewahrt wurde.

Für die Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe in Deutschland gibt es kein bestimmtes Verfahren sowie dafür allein zuständige Behörden. Die Frage der Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung für den deutschen Rechtsbereich ist stets nur eine Vorfrage im Zusammenhang mit der Entscheidung über eine andere Amtshandlung (z.B. Namenserklärung, Eintragung in der Steuerkarte u. ä.). Diese Vorfrage muss von der jeweils für eine vorzunehmende Amtshandlung zuständigen Behörde in eigener Verantwortung entschieden werden.


Unterstreichungen durch mich - Ledigkeit ist immer eine beidseitiges Ehehindernis, muss also für beide vorliegen.

Da eine UP wohl gefordert ist, würde ich gleich den Weg zum Standesamt einschlagen und die Eheschließung nachbeurkunden lassen, damit nicht nach Jahren die nächste deutsche Behörde erneut alles prüfen lässt. Dann finden sich evtl. die alten Unterlagen nicht mehr... Daher lieber jetzt alles erledigen.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von garfield2008 am 18.10.2018 um 12:46:35
Das die ABH die Geburtsurkunde überprüft haben will ist nicht zu beanstanden.
Eine Heirat in DK verschiebt nur den Zeitpunkt, wann bestimmte Dokumente und Beglaubigungen benötigt werden.
Am besten geht ihr zuerst aufs Standesamt und lasst die in DK geschlossene Ehe nachbeurkunden. Damit bekommt ihr eine deutsche Eheurkunde, die für alle deutschen Behörden ohne wenn und aber gültig ist. Bei der Nachbeurkundung kann der Beamte die inhaltliche Überprüfung der indischen Urkunden verlangen. Dann ist es halt so. Spätestens, wenn Kinder ins Spiel kommen müsst ihr das eh tun.
Nach dem Gang zum Standesamt geht ihr auf die ABH und gebt schriftlich einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis ab. Hat das Standesamt die Urkundenüberprüfung verlangt, dann schreibt ihr das einfach in das Schreiben rein.
Unter der Annahme, das sie für den Sprachkurs ein D-Visum oder eine AE hat, kann sie, sofern der Antrag innerhalb der Gültigkeit gestellt wurde, solange Bleiben, bis die ABH über den Antrag entschieden hat.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 18.10.2018 um 17:04:09
Vielen Dank für eure schnellen Antworten

Ja es ist ein Nationales Visum und Sie hat eine AE

In Dänemark wird, wie mir gesagt wurde, vor der Eheschliessung die Ledigkeit mit einem Telefonat bei der indischen Botschaft überprüft. Wieso geht das nicht in Deutschland?


Im Standesamt ist die Ledigkeitsbescheinigung (vom 5.März) nur 6 Monate gültig, also weiss ich nicht wie das jetzt noch gehen soll. Außer man sieht es so, dass das Dokument noch gültig war als die Heirat stattgefunden hat (16. August). Das muss ich noch einmal klären.

Angenommen sie hätte nach Deutschland keine Ledigkeitsbescheinigung mitgebracht, wie sollten wir die jetzt noch besorgen können? Ihr wurde in Indien gesagt, dass sie anwesend sein muss.


Außerdem kann ich einfach nicht verstehen, wie man das Bilaterale Abkommen so umgehen kann, indem man sagt 
der Trauschein sei rechtsgültig und anerkannt doch müssen wir das nochmal überprüfen. Das entbehrt doch jeder Logik.

Wir haben nächstes Jahr im März eine indische Hochzeit und wir haben Angst, dass meine Frau dann nicht mehr zurück nach Deutschland darf.

Wenn wir außerdem die Ehe in Indien registrieren lassen, ist Sie ja auchnicht mehr ledig und bekommt auch keine Ledikeitsbescheinigung.



Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von fab87 am 18.10.2018 um 19:10:58

Andreas K. schrieb am 18.10.2018 um 17:04:09:
Ja es ist ein Nationales Visum und Sie hat eine AE


Was denn nun? AE oder nationales Visum? Aber für beides gilt glücklicherweise das was Aras schrieb.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 18.10.2018 um 20:08:22
Eingereist ist Sie mit einem Nationalen Visum. Danach wurde ihr im ALB eine AE ausgestellt. So verstehe ich das auf jeden Fall

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von T.P.2013 am 18.10.2018 um 20:28:57
Moin,

die ABH möchte, das entnehme ich Deinem Ursprungsbeitrag, nicht tatsächlich die "Gültigkeit / Rechtmäßigkeit der Ehe" an sich anzweifeln. Der von Dir erkannte Widerspruch bestünde da tatsächlich.

Sondern wohl die Echtheit der Geburtsurkunde und wohl der Ledigkeitsbescheinigung.
Das wird im Rahmen der UP stattfinden. Mit den vorliegenden, seinerzeit ausgestellten Dokumenten. Da muss nichts neu beantragt oder beschafft werden. Es werden die vorhandenen Urkunden (GU + Ledigkeitsbescheinigung) auf Echtheit geprüft.

Und wie Aras schon anmerkte: Die ABH darauf hinweisen, dass das offensichtlich von Amts wegen stattfindet und damit zu deren Lasten.

Gruß

Edit:

Andreas K. schrieb am 18.10.2018 um 20:08:22:
Eingereist ist Sie mit einem Nationalen Visum. Danach wurde ihr im ALB eine AE ausgestellt. So verstehe ich das auf jeden Fall 


So wird es sein. AE gem. §16b AufenthG. Der "Spurwechsel" zur AE gem. §28 AufenthG ist auch grundsätzlich zulässig.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 19.10.2018 um 11:58:01
Ich habe jetzt mit dem Standesamt gesprochen.
Die Ledigkeitsbescheinigung ist für das Standesamt zu alt(älter als 6 Monate). Dh. das Standesamt würde nur die anderen Dokumente einschicken und danach beim Oberlandesgericht die weitere Vorgehensweise abklären. Mehr Informationen habe ich dann nicht mehr bekommen

Der ALB habe ich jetzt zurückgeschrieben, dass sie die Kosten für eine Überprüfung selbst übernehmen sollen und gefragt was nächtes Jahr passiert, wenn meine Frau und ich für einen Monat nach Indien gehen und der ganze Prozess noch nicht abgeschlossen ist.  Auf eine Antwort warte ich noch.


Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von lottchen am 19.10.2018 um 12:09:26
Hat sie nun eine AE als Deine Ehefrau offiziell beantragt oder nicht? Wenn ja fällt sie dadurch unter die Fiktion. Sie kann sich eine Fiktionsbescheinigung ausstellen lassen und damit auch reisen. Auch nach Indien. Und auch wieder einreisen.
Wie lange ist denn ihre jetzige AE noch gültig?

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 19.10.2018 um 12:31:58
Sie hat gleich nach dem Ankommen in Deutschland ein AE bekommen mit der Anmerkung:

16b Abs. 1
Siehe Zusatzblatt
PASS(-ERSATZ)-NR. .......
GÜLTG BIS 07-04-2026

Im Zusatzblatt steht bis zum 20.03.2019

Eine AE als meine Ehefrau hat sie noch nicht, genau da sind ja die Probleme losgegangen


Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Cronenberger am 19.10.2018 um 13:24:48
Dass sie die AE als Ehefrau noch nicht hat, haben wir verstanden.

Die Frage an dich ist: hat sie schriftlich eine AE als Ehefrau beantragt?

Wenn noch nicht gemacht, sollte das umgehend erfolgen, denn dann - wie schon angemerkt - fällt sie bis zur Entscheidung der AB in die Fiktion.
Und nur dann.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 19.10.2018 um 13:34:16

Cronenberger schrieb am 19.10.2018 um 13:24:48:
Wenn noch nicht gemacht, sollte das umgehend erfolgen, denn dann - wie schon angemerkt - fällt sie bis zur Entscheidung der AB in die Fiktion.
Und nur dann. 


Ah ok, von dieser Möglichkeit wusste ich noch nichts  :o. Danke  ;)

Gibt es da eine Vorlage, mache ich das mit der Post oder geht auch email? Sorry wenn das dämliche Fragen sind :-[.


Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von lottchen am 19.10.2018 um 14:41:14
Macht sie den Sprachkurs weiter für den sie ja ihre AE bekommen hat? Gibt es irgendwelche Erlöschensbedingungen für diese AE?
Die jetzige AE ist doch bis 20.03.2019 gültig (wenn sie nicht aufgrund irgendwelcher Nebenbestimmungen vorher erlischt). Bevor die abgelaufen ist muss die neue AE als Deine Ehefrau beantragt werden. Vermutlich ist es besser, sie jetzt gleich zu beantragen, dann sind vielleicht bis März 2019 alle Formalitäten erledigt und sie braucht gar keine Fiktionsbescheinigung für irgendeine Übergangszeit. Sie muss nur aufpassen, dass sie nicht ohne gültige AE oder Antrag auf AE (der die Fiktionswirkung auslöst) dasteht. Denn dann wäre sie illegal hier und muss definitiv ausreisen und ein neues Visum beantragen.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 19.10.2018 um 15:37:17

lottchen schrieb am 19.10.2018 um 14:41:14:
Macht sie den Sprachkurs weiter für den sie ja ihre AE bekommen hat?
Ja den macht sie weiter


lottchen schrieb am 19.10.2018 um 14:41:14:
Gibt es irgendwelche Erlöschensbedingungen für diese AE?

Ja: Bei Abbruch des Sprachkurses oder Bezug von Leistungen nach SBG II, SBG XII oder AsylbLG

lottchen schrieb am 19.10.2018 um 14:41:14:
Bevor die abgelaufen ist muss die neue AE als Deine Ehefrau beantragt werden. Vermutlich ist es besser, sie jetzt gleich zu beantragen, dann sind vielleicht bis März 2019 alle Formalitäten erledigt und sie braucht gar keine Fiktionsbescheinigung für irgendeine Übergangszeit. Sie muss nur aufpassen, dass sie nicht ohne gültige AE oder Antrag auf AE (der die Fiktionswirkung auslöst) dasteht. Denn dann wäre sie illegal hier und muss definitiv ausreisen und ein neues Visum beantragen. 

OK, dann werde ich schriftlich in ihrem Namen eine AE als meine Ehefrau beantragen

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 19.10.2018 um 15:37:36

Andreas K. schrieb am 19.10.2018 um 11:58:01:
Die Ledigkeitsbescheinigung ist für das Standesamt zu alt(älter als 6 Monate). Dh. das Standesamt würde nur die anderen Dokumente einschicken und danach beim Oberlandesgericht die weitere Vorgehensweise abklären. Mehr Informationen habe ich dann nicht mehr bekommen


Mal ne Frage:

Was hast du mit dem Oberlandesgericht zu tun?

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 19.10.2018 um 15:43:18

Aras schrieb am 19.10.2018 um 15:37:36:
Mal ne Frage:

Was hast du mit dem Oberlandesgericht zu tun? 

Die Dame im Standesamt meinte heute, dass das Oberlandesgericht dem Standesamt übergeordnet ist. Und wenn es keine Ledigkeitsbescheinigung gibt (weil für Standesamt zu alt), muss es beim Oberlandesgericht nachfragen wie die weitere Vorgehensweise ist. Aber erst nachdem die Geburtsurkunde in Delhi überprüft wurde.


Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von lottchen am 19.10.2018 um 15:50:40

Andreas K. schrieb am 19.10.2018 um 15:37:17:
OK, dann werde ich schriftlich in ihrem Namen eine AE als meine Ehefrau beantragen


Das macht nun überhaupt keinen Sinn. SIE beantragt eine AE, nicht Du.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 19.10.2018 um 15:55:13

lottchen schrieb am 19.10.2018 um 15:50:40:
Das macht nun überhaupt keinen Sinn. SIE beantragt eine AE, nicht Du.

Ich meinte ich werde das Schreiben für sie aufsetzen. ::)

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 19.10.2018 um 15:58:11

Andreas K. schrieb am 19.10.2018 um 15:43:18:
Die Dame im Standesamt meinte heute, dass das Oberlandesgericht dem Standesamt übergeordnet ist. Und wenn es keine Ledigkeitsbescheinigung gibt (weil für Standesamt zu alt), muss es beim Oberlandesgericht nachfragen wie die weitere Vorgehensweise ist. Aber erst nachdem die Geburtsurkunde in Delhi überprüft wurde.


Also wenn tatsächlich Oberlandesgericht als übergeordnete Stelle genannt wird, dann würde ich die Standesbeamtin mal genauer unter Lupe nehmen. Das Oberlandesgericht ist bei der Frage nach Anerkennung von Scheidungen, § 107 FamFG, und bei der Befreiung von Ehefähigkeitszeugnissen, § 1309 Abs. 2 BGB,  zuständig. Aber hier geht es um die materiell-rechtlichen Überprüfung der Eheschließung. Dann wäre aber eine Zweifelsvorlage gem. § 49 II PStG an das Amtsgericht zu richten und nicht an das OLG.

Also irgendwie passt da was nicht. Und warum will man die Geburtsurkunde überprüfen? Gibt es Zweifel an der Identität? Ich dachte es geht um die Frage der Ehefähigkeit, also hätte man doch eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung beibringen müssen.

Also das macht vorne und hinten keinen Sinn.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 19.10.2018 um 16:25:37

Aras schrieb am 19.10.2018 um 15:58:11:
Also irgendwie passt da was nicht. Und warum will man die Geburtsurkunde überprüfen? Gibt es Zweifel an der Identität? Ich dachte es geht um die Frage der Ehefähigkeit, also hätte man doch eine aktuelle Ledigkeitsbescheinigung/Familienstandsbescheinigung beibringen müssen. 

Die ALB lässt mir die Wahl ob ich die Ehefähigkeit durch die ALB prüfen lasse. Dann würde die ALB die Unterlagen nach Delhi schicken. Oder ich lasse eine Nachbeurkundung vom Standesamt durchführen. Da wird unter anderem auch die Geburtsurkunde überprüft.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Alacrity am 20.10.2018 um 00:23:00
Wenn sie einfache Deutschkentnisse nachweisen kann (oder unter eine Ausnahme fällt), sollte sie sofort die AE als Ehegattin eines Deutschen beantragen, bis zur positiven Entscheidung macht sie weiter den Sprachkurs.

Falls die ABH ablehnt, klagt sie und beantragt einstweiligen Rechtsschutz.


Ansonsten siehe Antwort #5

Die dänische Heiratsurkunde (mit Apostille) ist hier uneingeschränkt gültig und die Nachbeurkundung der Heiratsurkunde ist auch keine Voraussetzung für die beantragte AE.
An ihrer Identität hatte die ABH offenbar keine ernsthaften Zweifel als sie ihr die AE nach § 16b erteilte. Auch unsere AV in ihrem Herkunftsland hatte offenbar keine Zweifel, als sie das nationale Visum erteilte. Warum sollte die ABH dann jetzt plötzlich die Identität anzweifeln?

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 20.10.2018 um 15:36:15
Danke euch allen für die wertvollen Tips.   

Jetzt haben meine Frau und ich auf jeden Fall wieder Hoffnung und mehr Energie für die weiteren Schritte. :D




Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von T.P.2013 am 21.10.2018 um 01:13:10

Andreas K. schrieb am 19.10.2018 um 16:25:37:
Die ALB lässt mir die Wahl ob ich die Ehefähigkeit durch die ALB prüfen lasse. Dann würde die ALB die Unterlagen nach Delhi schicken. Oder ich lasse eine Nachbeurkundung vom Standesamt durchführen. Da wird unter anderem auch die Geburtsurkunde überprüft. 


Nur eins zur Klarstellung:

Wenn Du die Nachbeurkundung / "Nachregistrierung" beim Standesamt beantragst, zahlst DU die UP.

Wenn Du das Standesamt rauslässt und ganz stumpf, wie im Beitrag #26 geschrieben, eine AE nach §28 AufenthG beantragst, muss, nach hier überwiegend einhelliger Meinung, die ABH die UP ("von Amts wegen") zahlen - oder die beantragte Erteilung der AE ablehnen, womit sie m.E. vor Gericht zu scheitern drohen würde.

Gruß

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 22.10.2018 um 13:16:07
Hallo in die Runde,

das habe ich jetzt als Antwort von der ALB bekommen:

Ihre Frau hat einen Antrag auf Aufenthaltstitel gestellt. Nach § 81 Abs. 4 AufenthG gilt damit auch nach Ablauf der jetzige Aufenthaltstitel als fortbestehend. Hierüber kann Ihrer Frau eine Bescheinigung gegen Gebühr ausgestellt werden (§ 81 Abs. 5 AufenthG). Damit wäre eine Rückreise problemlos möglich. Dies gilt nicht, wenn das Landratsamt Augsburg den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vorher ablehnen müsste. Dies hängt vom künftigen weiteren Vorgehen Ihrerseits ab. Vorher wird Ihnen Gelegenheit zur Äußerung gegeben (Anhörung).

Die Überprüfung ist nicht von Amts wegen. Die für den Einzelfall erheblichen Tatsachen sind nicht in behördlicher Verantwortung zu erheben sondern sind von Ihnen zu belegen /zu beweisen, da Sie bzw. Ihre Frau die Aufenthaltserlaubnis begehrt. Dies ergibt sich aus § 82 Abs. 1 AufenthG: Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen. Die Ausländerbehörde kann ihm dafür eine angemessene Frist setzen. Demzufolge sind die dadurch entstehenden Kosten auch von Ihnen zu tragen.

Sollte die Wirksamkeit der Eheschließung nicht durch Urkundenüberprüfung Ihrerseits belegt werden, können Sie den Antrag freiwillig zurücknehmen bzw. muss der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. In der Folge könnten Sie auch das Visum in Indien bei der Deutschen Botschaft einholen und von dort aus die Urkundenüberprüfung betreiben.

Da Sie in Indien noch nicht geheiratet haben, gehen wir davon aus, dass es Ihnen möglich und zumutbar ist eine Ledigkeitsbescheinigung zu besorgen. Insbesondere die Eltern und weitere Familienangehörige sind derzeit noch vor Ort und können dabei behilflich sein.


Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Saxonicus am 22.10.2018 um 14:31:06

Andreas K. schrieb am 22.10.2018 um 13:16:07:
Der Ausländer ist verpflichtet, seine Belange und für ihn günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über seine persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die er erbringen kann, unverzüglich beizubringen.

Demzufolge sind die dadurch entstehenden Kosten auch von Ihnen zu tragen. 

Es hätte mich doch sehr gewundert, wenn diese Kosten von einer Behörde in Deutschland übernommen würden, auch wenn ein Vorschreiber das so erwähnt hat.

Hier kannst Du Dich über den Ablauf der Urkundenüberprüfung genauer informieren :
https://india.diplo.de/in-de/hauptseite-bescheinigungen/1844798

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 22.10.2018 um 14:46:54
Jain. Das Problem ist, dass das Einwohnermeldeamt/Ordnungsamt den Familienstand mit verheiratet anerkannt hat. Laut  BMG muss das Melderegister von Amts wegen gepflegt werden. Das Ausländeramt sagt aber, dass es eine Mitwirkungspflicht gibt.

Problem: Ausländeramt und Ordnungsamt sind Teil der gleichen Behörde/Gebietskörperschaft.

Vielleicht sogar ist das das Ausländeramt dem Ordnungsamt unterstellt.

Also irgendwas ist widersprüchlich. Zwei verschiedene Stellen der gleichen Behörde geben verschiedene Angaben zum Familienstand.

Die Frage ist, wie weit die Mitwirkungspflicht geht. Natürlich müsst ihr die für euch günstigen Umstände nachweisen.

Und hier geht es eben um die Ehe. Die Ehe ist wirksam in Dänemark geschlossen worden. Selbst bei vorgeworfener Polygamie.

Das Beste ist, dass die von euch eine inhaltlich falsche Urkunde verlangen. Dann kommen die mit der intelligenten Antwort, dass sie ja nach indischem Recht ja noch ledig sei und bitte erstmal mit dir heiraten soll?

Gibt es Zweifel an der Schutzwürdigkeit der Ehe? Nein. Gibt es Einschränkungen bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer vorgeworfenen Polygamie? Gemäß § 30 Abs. 4 ist die AE zu verweigern, wenn der Ausländer mit mehreren Ehegatten verheiratet wäre, und mehr als ein Ehegatte die AE beantragt. Diese Spezialregelung bezieht sich aber erstens nicht geschlechtsspezifisch auf polygame Männer. Auch Frauen können polygam sein. Zweitens gilt diese Spezialregelung nicht auf deine Frau. Du bist die Referenzperson, du bist monogam. Also ist der Anspruch auf die AE gem. § 30 Abs. 4 AufenthG eben nicht ausgeschlossen. Etwas anderes wäre, wenn ihr fiktiver indischer Ehemann in Indien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen würde. Dann wäre deine Frau die Referenzperson und würde als bigam gelten, wodurch die Erteilung einer AE zum Familiennachzug gem. § 30 Abs. 4 AufenthG ausgeschlossen wäre.

Somit muss garnicht die Monogamie nachgewiesen werden, weil nach deutschem ordre public nur eine schützenswerte Ehe aufenthaltsrechtlich geschützt wird. Genauso gut könnte ein polygamer Mann seine Frauen jedes Jahr rotieren lassen.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 22.10.2018 um 14:49:37

Saxonicus schrieb am 22.10.2018 um 14:31:06:
Es hätte mich doch sehr gewundert, wenn diese Kosten von einer Behörde in Deutschland übernommen würden, auch wenn ein Vorschreiber das so erwähnt hat.


"Wenn diese Deutschen einen Bahnhof stürmen wollen, kaufen die sich erst eine Bahnsteigkarte!" - Lenin

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von DerRalf am 22.10.2018 um 14:56:33

Aras schrieb am 22.10.2018 um 14:46:54:
Problem: Ausländeramt und Ordnungsamt sind Teil der gleichen Behörde/Gebietskörperschaft.


Da kann ich dir nicht ganz folgen. Das mag z.B. für kreisfreie Städte zutreffen. Bei mir ist die Ausländerbehörde beim Landkreis und Einwohnermeldeamt bei der Stadt. Also unterschiedliche Gebietskörperschaft.

Wenn ich es richtig sehe geht es hier um den Landkreis Augsburg in Bayern. Und meine kurze Recherche ergab, dass hier die Ausländerbehörde auch beim Landkreis ist, aber das Einwohnermeldeamt auch bei der Stadt.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 22.10.2018 um 15:12:27
???

1. Für die Umsetzung des BMG und des Aufenthaltsgesetzes ist die Gebietskörperschaft zuständig, in dem der Betroffene wohnt. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit liegt also bei der gleichen Gebietskörperschaft/Behörde.

2. Gibt es einen Unterschied zwischen Amt und Behörde.

3. Gibt es einen Landkreis Augsburg und die Stadt Augsburg, die zwei verschiedene Gebietskörperschaften sind.

Landkreis Augsburg:
https://www.landkreis-augsburg.de/asyl-auslaenderwesen-integration/amt-fuer-auslaenderwesen-und-integration/

Stadt Augsburg:
https://www.augsburg.de/buergerservice-rathaus/buergerservice/aemter-behoerden/staedtische-dienststellen/b/buergeramt/auslaenderbehoerde/aufenthalts-und-melderecht-fuer-auslaender/aufenthalts-und-meldeangelegenheiten-fuer-auslaender/

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Saxonicus am 22.10.2018 um 15:22:06

Aras schrieb am 22.10.2018 um 14:46:54:
Gemäß § 30 Abs. 4 ist die AE zu verweigern, wenn der Ausländer mit mehreren Ehegatten verheiratet wäre, und mehr als ein Ehegatte die AE beantragt. 

Nach meiner Kenntnis hat sich das aber schon längst geändert.

Prof. Mathias Rohe, Erlangen:
Und wie sieht es mit der Polygamie aus?

Wenn ein Mann einreist, der in seinem Heimatland nach den islamischen Vorschriften rechtmäßig mehrere Ehefrauen geheiratet hat, akzeptieren wir diese polygame Ehe auch hier. Es gibt sogar im Sozialgesetzbuch entsprechende Vorschriften, zum Beispiel wenn es um Rentenanwartschaften geht. Würden wir das nicht tun, würden wir den Frauen Steine statt Brot geben. Denn sie haben sich ja darauf eingestellt, was ihre Versorgung angeht.

http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/konfliktstoff-kopftuch/63264/mathias-rohe

http://www.nordbayern.de/region/zwei-frauen-13-kinder-mehrfach-ehe-darf-fortgesetzt-werden-1.7369834

https://www.focus.de/politik/deutschland/deutsche-rechtslage-eigentlich-strafbar-deshalb-schaut-die-justiz-bei-vielehen-oftmals-weg_id_8382621.html

https://dangodanakakaratetiger.wordpress.com/2018/03/24/3-faelle-von-hier-verbotener-polygamie-welche-unsere-justiz-politik-nun-fuer-fluechtlinge-erlaubt-und-die-steuerzahler-duerfen-fuer-den-harem-zahlen/

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von DerRalf am 22.10.2018 um 15:27:00
als Beispiel: Markt Meitingen (Gemeinde im Landkreis Augsburg) zuständig für Meldeangelegenheit https://www.meitingen.de/index.php?id=0,30&sid=15

und wie von dir verlinkt ist der Landkreis Augsburg für Ausländerangelegenheit zuständig.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 22.10.2018 um 15:34:58
Lieber Saxonicus,

in diesem Forum geht es nicht um Polygamie und deren Akzeptanz in der deutschen Rechtsordnung. Zumal das Zitat völlig aus dem Kontext genommen wurde.
Die Rechtsordnung wird in verschiedene Bereiche/Gebiete eingeteilt. Bspw. Verwaltungsrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht etc..

Nur weil man diese Ehen anerkennt, bedeutet es aber nicht, dass der Staat im Bereich des Ordnungs- und Gefahrenabwehrrechts diese Ehen auch entsprechend privilegieren muss. Dies hat der Staat entsprechend in § 30 Abs. 4 AufenthG normiert.

Ich hab deine mir per PN geäußerten und von mir als islamfeindlich empfundenen Aussagen nicht vergessen. Ich kann diese auch tolerieren, da ich auch die Meinungsfreiheit achte. Aber wenn du nur deine versteckt Anti-ausländer-gesinnten Beiträge nur aus dem Grund des Verpestens der Foren-Atmosphäre hier postest, dann bitte ich dass du das doch bei dir am Stammtisch machst.

Ansonsten bleibe doch bitte beim Thema und weiche nicht ständig davon ab.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 22.10.2018 um 15:40:09

DerRalf schrieb am 22.10.2018 um 15:27:00:
als Beispiel: Markt Meitingen (Gemeinde im Landkreis Augsburg) zuständig für Meldeangelegenheit https://www.meitingen.de/index.php?id=0,30&sid=15



JA. Da steht auch was? Ordnungsamt - Einwohnermeldeamt

Die Behörde ist der Landkreis Augsburg. Das "Rathaus" der Gemeinde Meitingen ist nur eine Stelle des Landkreises.

D.h. die Gemeinde Markt Meitingen hat Siegel vom Landkreis Augsburg, womit diese die Verwaltungsakte erlässt. Die Gemeinde an sich ist keine eigenständige Behörde sondern nur ein Amt. Willst du gegen Verwaltungsakte von der Gemeinde klagen, dann klagst du gegen die Behörde, d.h. dem Landkreis, und nicht gegen die Gemeinde.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von DerRalf am 22.10.2018 um 16:16:05
Irgendiwe verstehe ich es aber anders.

Beispiel Verfassung Niedersachsen
"Artikel 57
Selbstverwaltung

(1) Gemeinden und Landkreise und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.

(2) In den Gemeinden und Landkreisen muß das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. In Gemeinden kann an die Stelle einer gewählten Vertretung die Gemeindeversammlung treten.

(3) Die Gemeinden sind in ihrem Gebiet die ausschließlichen Träger der gesamten öffentlichen Aufgaben, soweit die Gesetze nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmen."
http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/tnl/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VerfNDV3Art57#focuspoint

Und in meinem Perso und Reisepass steht unter Behörde nicht Landkreis sondern Stadt.

Gut Wikipedia ist keine sehr verlässliche Quelle, aber auch dort steht, dass eine Gemeinde eine Gebietskörperschaft ist.
https://de.wikipedia.org/wiki/Gebietsk%C3%B6rperschaft_(Deutschland)

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 22.10.2018 um 17:06:43
Hmm.

Also ich muss offensichtlich nochmal Verwaltungsaufbau pauken :D.


DerRalf schrieb am 22.10.2018 um 16:16:05:
(1) Gemeinden und Landkreise und die sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwalten ihre Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung.

Was sind denn ihreAngelegenheiten im Sinne der Verfassung?


DerRalf schrieb am 22.10.2018 um 16:16:05:
Und in meinem Perso und Reisepass steht unter Behörde nicht Landkreis sondern Stadt.

Naja das hilft aber nicht als Argument. So kann die Stadt kreisfrei sein. Bspw. gehört ja Göttingen nicht zu Landkreis Göttingen. Außerdem wird gem. § 7 Personalausweisgesetz durch Landesrecht bestimmt, welche Behörde die Personalausweisbehörde ist. Genauso § 1 BMG, ist die durch Landesrecht bestimmte Behörde die Meldebehörde.

Gebietskörperschaft Ok. Aber die Frage ist, ob diese Gebietskörperschaft die notwendigen Befugnisse erteilt bekommen hat.

Um es aber kurz zu machen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Administrative_Gliederung_Deutschlands.svg

Wenn du schreiben würdest, dass die Gemeinde als Untereinheit des Landkreises Augsburg andere Befugnisse hat, dann würde ich sagen: Ok das braucht mehr Aufmerksamkeit. Aber wenn du behauptest, dass Gemeinden des Landkreises Augsburg der Stadt Augsburg hörig seien, dann macht das überhaupt keinen Sinn.

Um aber auf das Thema zurückzukommen:
Das was die die zuständige Behörde fordert ist garnicht notwendig. Siehe Beitrag #31

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von DerRalf am 22.10.2018 um 17:58:04
Aras natürlich hat dies mit dem Thema nichts zu tun. Auf jeden Fall ist es in Niedersachsen so, dass die Gemeinden eine eigene Gebietskörperschaft sind und klare Aufgaben haben, die sie eigenständig wahrnehmen und für verantwortlich sind. Dazu gehört z.B. das Meldewesen. Erteilung von Baugenehmigungen, wobei hier schon einige dies an die Landkreise abgegeben haben, weil es für eine kleine Gmeinde einfach zu teuer ist ein Bauamt zu betreiben.

Nun du sprichst Göttingen an. Es ist falsch was du sagt. Die Stadt Göttingen gehört dem Landkreis Göttingen an, hat aber aufgrund des niedersächischen Göttingen Gesetzes https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6ttingen-Gesetz die Rechte einer kreisfreien Stadt. Das ist verdammt kompliziert. Als Beispiel. In Niedersachsen ist normal (ausser bei kreisfreien Städten) der Landkreis für Müllentsorgung zuständig, da die Stadt Göttingen aber zum Landkreis gehört, aber die Rechte einer kreisfreien Stadt hat, kann Göttingen die Müllentsorgung selbst regeln und tut dies auch. In vielen anderen Dingen ebenso.

Im übrigen hat die Stadt Augsburg nichts mit dem Landkreis Augsburg zu tun, da die Stadt Augsburg eine kreisfreie Stadt ist. Aber in dem betreffenden Fall ist ja anscheinend der Landkreis zuständig. Und da hat das Einwohnermeldeamt nichts mit derm Landkreis zu tun.

Aber zurück zum Fall. Ich stimme dir überein, dass was die ABH fordert gar nicht notwendig ist. Es kann ja schlecht sein, dass im Melderegister steht ihr seid verheiratet und jetzt die ABH anderer Meinung ist. Auch die Forderung auf Vorlage einer falschen Ledigkeitsbescheinigung ist Unsinn.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von T.P.2013 am 22.10.2018 um 21:47:01
Aras und DerRalf, das ist ja alles sehr interessant.
Hilft dem TS aber nicht weiter, oder?

@Andreas K.

Was die Angelegenheit mit der UP angeht, ist m.E. die Sachlage nicht so klar, wie von der ABH behauptet.
Sollte das aber das einzige und alleinige Problem sein, kann es aus rein pragmatischen Gründen sinnvoll sein, die UP zu bezahlen (mit Vermerk "unter Vorbehalt") und dann im Nachgang, wenn man mag, dagegen vorgehen.

Die Forderung nach Ledigkeitsbescheinigung kann Deine Frau jetzt nicht mhr erfüllen. Sie kann sich das, wenn ich es richtig erfasse, nicht mehr bescheinigen lassen.

Ich persönlich würde mit Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden arbeiten, für Dich ist das wohl nicht empfehlenswert.

Was die Androhung der Versagung AE angeht, trotz vorhandener Heiratsurkunde aus DNK(!), befindet sich m.E. die ABH auf sehr, sehr dünnem Eis.
Kläre ab, ob die Kostenübernahme UP ("unter Vorbehalt") die Kuh vorerst vom Eis bringt und gehe im nachhinein gegen die ABH vor.

Sollte die Kuh nicht vom Eis sein, insbesondere die Androhung der Ablehnung, engagiere einen Fachanwalt für Aufenthalts- und Verwaltungsrecht.
Ich hielte dies hier sogar für den jetzigen Zeitpunkt geboten, um die Anhörung entsprechend zu formulieren und ggf. Folgemaßnahmen gegen Mitarbeiter ABH / ABH einzuleiten.

Gruß

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von DerRalf am 22.10.2018 um 23:49:05
Klar hats du recht, dass es den TS nicht weiterhilft. Aber es geht hier um Zuständigkeiten.

Fakt ist nur, dass der TS bei der Gemeindebehörde als verheiratet gilt und nun die ABH dies anscheinend anzweifelt. Für die melderechtlichte Abgelegenheit ist die Gemeinde zuständig. Die Gemeinde hat die Ehe akzeptiert. Die ABH kann damit diese Ehe nicht mehr anzweifeln, da der TS in Deutschland als verheiratet gilt.Er hätte z.B. Probleme eine Ehe mit einer anderen Frau einzugehen.

Meine Frage an den TS: Liegt der ABH ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis als Ehefrau eines Deutschen vor? Liegt der ABH die Hochzeitsurkunde aus Dänemark mit Legaslisation vor? Ich denke mal es muss auch eine Übersetzung vorliegen. Liegt der ABH die Ledigkeitsbescheinigung aus Indien (Zeitraum vor der Hochzeit) der ABH mit Übersetzung vor?

Was wurde von deiner Ehefrau im Rahmen des Sprachvisums an Urkunden schon überprüft?

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von namaskaram am 23.10.2018 um 10:04:46
In Indien gibt es keine Ledigkeitsbescheinigungen.

Wir haben ein "sworn affidavit" abgegeben von beiden Eltern (bzw. wenn ein Elternteil tot ist, die Sterbeurkunde und ein Affidavit von einem anderen nahem Verwandte) über den Familienstand. Da mein Mann mit mir zu dem Zeitpunkt schon verheiratet war eben darüber, dass er am soundsovielten mich geheiratet hat und über seinen Familienstand vor der Heirat. Allerdings waren die beiden bei unserer Eheschließung auch dabei. Aber die Eltern müssten ja trotzdem angeben können, was sie glauben.
Wir haben mit dem deutschen Standesamt abgesprochen, was wir alternativ einreichen können.

Wir haben zwei Vertrauensanwälte zahlen müssen und hatten umfangreiche Urkunden (allerdings aus den Hauptstädten der Bundesstaaten) und haben für die eine Prüfung nur etwa 90 Euro bezahlt, für die andere etwas mehr. Ich meine, dass wir fast die Hälfte der Vorauszahlung zurück bekommen haben. Es muss also nicht so teuer werden wie die Vorauszahlung.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von T.P.2013 am 23.10.2018 um 22:04:04

namaskaram schrieb am 23.10.2018 um 10:04:46:
In Indien gibt es keine Ledigkeitsbescheinigungen. 


Ah, ok, danke für den Hinweis.
Ich (wir) haben uns diesbezüglich auf die Angaben des TS bezogen.


Andreas K. schrieb am 17.10.2018 um 17:42:48:
Wir haben vorsichthalber eine Ledigkeitsbescheinigung meiner Frau aus Indien mitgebracht. Diese und die Geburtsurkunde will die Ausländerbehörde nun nach Indien schicken


Gruß

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von DerRalf am 24.10.2018 um 08:41:40
Bezüglich Ledigkeitsbescheinigung meint der TS aber vielleicht folgendes, was es laut OLG Stuttgart wohl gibt:

"aktueller Ledigkeits-/Familienstandsnachweis, durch eine eidesstattliche Erklärung (Affidavit) des zuständigen Bürgermeisters (Sarpanch) und der Eltern ..."
"Antragsteller aus dem Süden Indiens (Bundesstaaten Maharashtra, Goa, Gujarat, Madhya, Pradesh, Chhattisgarh, Daman und Diu) erhalten kein Affidavit des Bürgermeisteris (Sarpanch). Für diesen Fall ist ein Affidavit (eidesstattliche Versicherung) der Eltern ausreichend."

http://olg-stuttgart.de/pb/site/jum2/get/documents/jum1/JuM/OLG%20Stuttgart/L%C3%A4nderverzeichnis/%C3%84nderungen%202015/Indien.pdf

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 24.10.2018 um 10:11:31
Und wenn die Eltern gegen die Ehe wären und darum kein solches Affidavit erteilen? Was dann?

Aber da es wohl schon ein solches Affidavit gibt, kann man das auch nicht mal mehr behaupten.

Naja...

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Torsten1980 am 24.10.2018 um 14:31:40
Schon heftig was für probleme da noch auf einen zukommen können..
@Andreas K.

Ich stehe mit meiner Verlobten genau am anfang dessen was du grade hinter dir hast.. kannst du mir villeicht raten auf was wir von anfang an achten sollten?

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1540196870

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 26.10.2018 um 10:47:45

Andreas K. schrieb am 22.10.2018 um 13:16:07:
Da Sie in Indien noch nicht geheiratet haben, gehen wir davon aus, dass es Ihnen möglich und zumutbar ist eine Ledigkeitsbescheinigung zu besorgen. Insbesondere die Eltern und weitere Familienangehörige sind derzeit noch vor Ort und können dabei behilflich sein. 

Das ist sowieso der grösste Witz. Ich soll die indischen Behörden sozusagen austricksen um eine Ledigkeitsbescheinigung zu bekommen obwohl ich schon verheiratet bin.


Torsten1980 schrieb am 24.10.2018 um 14:31:40:
Ich stehe mit meiner Verlobten genau am anfang dessen was du grade hinter dir hast.. kannst du mir villeicht raten auf was wir von anfang an achten sollten?

Einfach nicht in Augsburg Land wohnen. In München hätte das auch ohne alles klappen können. Eine Dame im Standesamt München sagte mir auch, dass es mit der Ledigkeitsbescheinigung totaler Quatsch ist , weil wir ja schon rechtmäßig verheiratet sind und für die Nachbeurkundeung würden sie nur die Geburtsurkunde nach Indien senden.


namaskaram schrieb am 23.10.2018 um 10:04:46:
Wir haben zwei Vertrauensanwälte zahlen müssen und hatten umfangreiche Urkunden (allerdings aus den Hauptstädten der Bundesstaaten) und haben für die eine Prüfung nur etwa 90 Euro bezahlt, für die andere etwas mehr. Ich meine, dass wir fast die Hälfte der Vorauszahlung zurück bekommen haben. Es muss also nicht so teuer werden wie die Vorauszahlung.

Wie habt Ihr das gemacht?

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 26.10.2018 um 12:02:38
Ich würde jetzt wahrscheinlich die Nachbeurkundung vom Standesamt machen lassen. Das einzige was mich stört ist, dass das Standesamt meinte, die Ledigkeitsbescheinigung sei zu alt und die Unterlagen würden ohne diese Bescheinigung eingeschickt werden. Danach würde das Standesamt beim Oberlandesgericht nachfragen was passiert.
Meine Sorge ist, was das Oberlandesgericht dann von mir möchte (weitere Unterlagen, weitere Kosten und Nerven...).
Kann ich das Standesamt auffordern mir diese Informationen schon vorher einzuholen?


Torsten1980 schrieb am 24.10.2018 um 14:31:40:
Ich stehe mit meiner Verlobten genau am anfang dessen was du grade hinter dir hast.. kannst du mir villeicht raten auf was wir von anfang an achten sollten?
Ich würde an deiner Stelle in Dänemark heiraten und danach den Antrag auf Aufenhaltserlaubnis für deine Ehefrau stellen. Es kann sein, dass deine Behörden nicht so nervig sind wie meine. Und wenn doch, kann deine Ehefrau so lange hier bleiben, bis der Prozess mit der Urkundenüberprüfung abgeschlossen ist

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 26.10.2018 um 12:12:02
War sie oder warst du schonmal verheiratet?

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 26.10.2018 um 12:12:53

Aras schrieb am 26.10.2018 um 12:12:02:
Warst sie oder du schonmal verheiratet? 

Nein

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Aras am 26.10.2018 um 13:18:50
Frag mal für mich Mal bitte nach was das OLG bei der Nachbeurkundung zu melden hat. Danke.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 26.10.2018 um 13:38:17

Aras schrieb am 26.10.2018 um 13:18:50:
Frag mal für mich Mal bitte nach was das OLG bei der Nachbeurkundung zu melden hat. Danke. 

Ich rufe am Montag nochmal beim OLG in München an. Heute waren die richtigen Ansprechpartner nicht da.

Titel: Re: Probleme bei Änderung der AG nach Heirat in Dänemark
Beitrag von Andreas K. am 30.10.2018 um 15:49:41

Aras schrieb am 26.10.2018 um 13:18:50:
Frag mal für mich Mal bitte nach was das OLG bei der Nachbeurkundung zu melden hat. Danke. 

Also das Gespräch mit der "freundlichen" Dame beim Oberlandesgericht hat nicht wirkklich was gebracht. Sie hat  mir dreimal gesagt , dass ich selber Schuld bin, dass ich in Dänemark geheiratet habe. Danach konnte ich noch herausfinden, dass das OLG im vorhinein bei einer Eheschliesung in Deutschland für das Ehefähigkeitszeugnis zuständig ist. In meinem Fall gab die Dame mir keine Informationen, was das Standesamt jetzt mit dem OLG zu tun hat, außer, dass eine Nachfrage seitens des Standesamtes ergolgen kann, wenn die Nachbeurkundeung (ohne das Eidesstattliche Versicherung (Affidavit) der Eltern und des Bürgermeisters(Sarpanch) zum Familienstand
im Original) im Gange ist.

Ehrlichgesagt würde ich jetzt die Überprüfung duch das Ausländeramt durchführen lassen. Ich bin mir aber nicht einmal sicher ob diese Erklärung die wir jetzt aus Indien haben, überhaupt das Richtige ist.



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