Moin,
Groß. Vor allem, da er mit 18 (schon bei Einreise bzw. bei Visumserteilung?) auch mit C1 als Sohn nicht hätte herkommen dürfen.
War er noch nicht volljährig (ich weiss nicht was zählt, Visumsbeantragung, -erteilung oder Einreise), ist es mit
A1 mindestens komisch.
Die
FB war ein weiterer Gnadenakt der
ABH denn mit 18 als Sohn muss er entweder einen Job haben oder eine Ausbildung machen. Er kann jetzt nur noch einen eigenständigen
AT bekommen und da wäre das Minimum ein Job von dem er leben kann. Durch die Mutter kann er ausländerrechtlich mit 18 Jahren absolut nichts mehr ableiten. Wenn Mama ihn finanziell durchfüttert bringt ihm das dahingehend nichts. Ausbildung geht auch aber wenn er mit
A1 hergekommen ist, kann man das wohl fast vergessen.
Wie macht er denn damit ein Berufsvorbereitungsjahr? Ist das auf *Heimatsprache*? Wo kommt er überhaupt her?
Das sieht alles überhaupt nicht gut aus.
Er müsste sich massiv am Riemen reissen und seine Einstellung um 180° drehen.
Die
ABH hat ihm ja immerhin mit der
FB signalisiert, daß sie ihm eine Chance geben wollen.
Zieht er das BVJ gut durch und findet danach was, dann kann er ev. bleiben.
Ansonsten (um die Formalitäten richtig darzustellen) würde er erst ausreisepflichtig. Wenn sein Antrag auf die Verlängerung der
AE abgelehnt wird. Die
FB gilt bis zu einer weiteren Entscheidung über den Antrag.
Eine Ausweisung wäre die nächste Eskalationsstufe. Am Ende könnte dann die Abschiebung kommen.
Hier passt was nicht:
ollip53 schrieb am 23.10.2017 um 21:53:18:Der Sohn (18) meiner Bekannten ist im März 2017 mit Familienzusammenführung nach D gekommen mit einem richtigen Titel Familienzusammenführung. Dieser Titel läuft ende November ab.
Er ist mit einem Visum eingereist und das gilt für 3 Monate. Dann bekommt man normalerweise eine
AE für mindestens 1 Jahr.
Das kann so nicht ganz angehen.
Egal, die Situation ist ungewöhnlich und schwierig zu beurteilen. Auf jeden Fall grenzwertig und nur wenn er jetzt alles gibt hat er eine Chance. Mit der ursprünglichen Einstellung wird er jedenfalls nicht mehr lange legal in D bleiben können.
Gruß,
Norbert