Steve Dash schrieb am 17.12.2016 um 16:33:34:meine Freundin kam mit dickem Bauch aus dem Nachbarland deiner Freundin.
Steve Dash schrieb am 17.12.2016 um 23:56:00:Ganz einfach,Sie muss einen Job als Arbeitnehmer Sozialversicherungspflichtigannehmen, dann ist Sie sofortversichert und
ABH glücklich.
z. B. als Putz und Servicekraft
Für die stillen Mitleser:
Dieses "ganz einfach" mag im Einzelfall mal gutgehen, ist aber von hinten bis vorn falsch.
Kommt eine "Freundin" - nicht: Ehefrau - eines Deutschen mit einem Visum zur Geburt eines deutschen Kindes, dann ist Erwerbstätigkeit
nicht gestattet.
Das D-Visum ist kein
AT nach Abschnitt 6 des
AufenthG, daher gilt § 27 Abs. 5 hier nicht.
Ein Scheinarbeitsverhältnis wird von einer aufmerksamen Krankenkasse bei hohen Kosten als solches erkannt und die gesetzliche
KV "ist futsch".
Ein Scheinarbeitsverhältnis ist das in einem solchen Fall, weil es in der im Vertrag genannten Form niemals ohne besondere, ohne "Nebengründe" geschlossen würde und beide Seiten wissen, dass es in naher Zukunft nicht erfüllt wird.
Kein Arbeitgeber stellt ohne "Nebengründe" eine Hochschwangere für eine physische Tätigkeit ein, weil das für ihn unmittelbar reichlich Kosten ohne jede Gegenleistung verursacht.
Eine Hochschwangere wird, wenn nicht fast sofort, dann doch in wenigen Wochen für lange Zeit nicht in der Firma arbeiten - daher ist der im Vertrag genannte Beginn "sofort" eine Fiktion.
M.a.W.
Man zieht eine rechtlich klare Situation auch rechtlich sauber durch, wenn man nicht klein beigeben will. Dafür gibt es hier auch Hilfe.
Tricks der obigen Art sind dagegen nicht das Anliegen dieses Forums.