Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind (Gelesen: 6.446 mal)
frachs
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
16.12.2016 um 14:51:17
 
Hallo! Ich habe mich schon durch das ganze Forum geforstet, aber nichts passendes zu meinem Fall gefunden.
Ich bin Deutscher, meine Freundin ist aus Kambodscha. Seit einem Jahr haben wir eine gemeinsame Tochter, die auch deutsche Staatsangehörige ist. Zur Zeit ist meine Freundin mit dem Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind hier bei mir in Deutschland. Dafür habe ich eine Incoming-Krankenversicherung für sie für 1 Jahr abgeschlossen. Beim Visumsantrag gab es keinerlei Probleme.
Jetzt zum Problem: Auf der Ausländerbehörde wurde uns klipp und klar gesagt, dass wenn meine Freundin zur Antragstellung auf eine Aufenthaltserlaubnis keine gesetzliche oder private Krankenversicherung hat, der Antrag abgewiesen wird. Die Mitarbeiterin sagte, es ist ihr egal wie wir das machen, sie braucht die Krankenversicherung und die Incoming-Versicherung reicht da nicht aus.
Bei der Krankenkasse nachgefragt, teilten sie uns mit, dass sie für eine gesetzliche Krankenversicherung erst einen Aufenthaltstitel mit einer Dauer von 12 Monaten benötigt.
Sobald wir einen Kita-Platz für unsere Tochter haben, hat meine Freundin sowieso vor zu arbeiten und würde dann in eine gesetzliche Krankenversicherung kommen.
Ausserdem verlangte die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde noch Gehaltsnachweise von mir und Nachweis über Wohnraum.
Soweit ich mich hier im Forum informiert habe, können sie das alles bei Familienzusammenführung zum deutschen Kind sowieso nicht verlangen. Oder ist das nur beim Visum so und bei der Aufenthaltsgenehmigung eine andere Sache? Ich hoffe jemand kennt sich da aus und kann uns weiterhelfen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.827

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #1 - 16.12.2016 um 14:56:03
 
1. Die Incoming Versicherung ist Tatsächlich ungenügend. Benötigt - wenn überhaupt - wird eine KrankenVOLLversicherung.

2. Für die Erteilung der AE ist keine Lebensunterhaltssicherung gefordert. Siehe § 28 Abs 1 AufenthG mit dem Verweis auf §5

Die ABH muss die AE so erteilen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #2 - 16.12.2016 um 15:08:11
 
Ich dachte immer, selbst die KV muss nicht nachgewiesen werden, wenn der LU nicht gesichert sein braucht.

Ansonsten ist das ja ein Henne-Ei Problem. keine AE ohne KV, aber auch keine KV ohne AE.

Würde das versuchen so zu lösen:
Versuchen eine Bescheinigung der KV beizubrigen woraus hervorgeht dass Sie mit Erteilung einer AE von mehr als 12 Monaten in die KV aufgenommen wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.827

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #3 - 16.12.2016 um 18:09:11
 
Die Bescheinigung wäre dann ein Ausdruck des § 5 Abs. 11 SBG V
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
frachs
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #4 - 16.12.2016 um 18:17:34
 
Noch als Anhang:

Zitat von der Krankenkasse:

"Grundsätzlich darf Ihre Freundin weder in Kambodscha noch ab dem ersten Einreisedatum nach Deutschland privat Krankenversichert gewesen sein. Weiterhin muss uns ein Aufenthaltstitel von mehr als 12 Monaten vorliegen! Ob Ihre Lebensgefährtin eben diesen Aufenthaltstitel bekommt muss das Ausländeramt entscheiden. Die Gesetzes Lage ist leider so, dass wir die Aufnahme erst nach Vorlage der Unterlagen durchführen dürfen (manchmal dreht man sich mit den Gesetzen leider im Kreis)."


Die wissen anscheinend selbst, dass es ein "Henne-Ei Problem" ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.827

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #5 - 16.12.2016 um 18:22:41
 
Ja, die Ausländerbehörde macht den Fehler die Aufenthaltserlaubnis von der KV abhängig zu machen. Sorge du zumindest, dass eine dreijährige AE beantragt und erteilt wird, damit die Mutter versichert werden kann.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
frachs
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #6 - 17.12.2016 um 14:36:18
 
3 Jahre? Die auf der Ausländerbehörde sagten, es gibt erstmal sowieso nur 1 Jahr AE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.827

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #7 - 17.12.2016 um 15:10:14
 
Das wäre meines Erachtens ermessensfehlerhaft. Die Ausländerbehörde soll laut AVWV nur bei Restzweifeln an einer Ehe (Scheinehe) die AE für 1 Jahr erteilen. Welche Zweifel gibt es bitteschön bei einer AE aufgrund eines deutschen Kindes?  Keine! 3 Jahre Gültigkeit müssen erteilt werden.

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?p=39994#p39994
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #8 - 17.12.2016 um 15:13:22
 
Hallo,

diese Ansicht als Grundsatz ist rechtswidrig.
Vorgesehen ist grundsätzlich bei erstmaliger Erteilung einer AE die Erteilung für 3 Jahre (siehe 28.1.6 der AVwV zum AufenthG).

Ihr solltet also zwingend auch 3 Jahre beantragen und dies so auf den Antrag schreiben.

Wenn man das weiß, kann man, wenn man ggü. einer renitenten ABH das Einlegen von Rechtsmitteln scheuen sollte, zumindest diese Vorschrift als Verhandlungsmasse nutzen, um zumindest die Erteilung der AE für die Dauer von 13 Monaten zu bewirken.
Dann gibt es auch kein Problem wegen der Krankenversicherung.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
frachs
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #9 - 17.12.2016 um 15:23:28
 
Ok. Vielen Dank für die Info!
Ist schon blöd, dass einem da keiner hilft. Ohne Internet wären wir richtig schlecht dran.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
frachs
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #10 - 17.12.2016 um 15:43:14
 
Um nochmal auf das eigentliche Problem zurück zu kommen. Kann die ABH meine Freundin jetzt von unserer 1-jährigen Tochter trennen und zurück nach Kambodscha ausweisen, nur weil wir die Krankenversicherung bei Antragstellung nicht vorlegen können? Oder greift da im extrem-Fall irgend ein "Schutz der Familie"-Paragraph? Sorry für die vielen Fragen, aber ich weiss leider nicht, wer sie mir sonst beantworten könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.200

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #11 - 17.12.2016 um 15:46:34
 
Das kannst Du oben in den Antworten lesen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht von der LU-Sicherung (inklusive KV) abhängig, sondern muss unabhängig davon erteilt werden. Sie sollte aber darauf achten, ganz klar 3 Jahre zu beantragen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Melanny
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 323
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #12 - 17.12.2016 um 16:28:28
 
@Aras
Ich habe Deinen Link gelesen.

Zu den zwei Fällen, würde ich noch einen dritten hinzufügen, auch wenn dieser wohl eher seltener Auftritt.
3. wäre: Der Ausländer verfügt über eigene Renteneinkünfte, die (auch wenn nur minimal) über den Freibetrag zum Beitritt in die Familienversicherung. Für eine freiwillige Mitgliedschaft bedarf es dann auch 12+ Monate.

Vor diesem Problem könnten mein Mann und ich stehen. Wir schaffen es nämlich organisatorisch nicht, dass er vor Rentenbezug hierher zieht.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 17.12.2016 um 16:38:36 von Melanny »  
 
IP gespeichert
 
Steve Dash
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 155

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #13 - 17.12.2016 um 16:33:34
 
Hallo Frachs

Hatte 2014 gleiches Problem wegen der Krankenversicherung mit der ABH,  meine Freundin kam mit dickem Bauch aus dem Nachbarland deiner Freundin.

Es geht ganz einfach, das Sie sofort  in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Das Problem kann in  1 Tag  gelöst werden und dann ist Ruhe mit der ABH.

Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme per PM




Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Melanny
Full Top-Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 323
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Antwort #14 - 17.12.2016 um 16:41:06
 
@ Steve Dash

Wenn das Problem einfach zu lösen ist, warum stellst Du es nicht öffentlich vor?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema