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Ausländerbehörde nach Eheschließung informieren? (Gelesen: 611 mal)
frachs
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ausländerbehörde nach Eheschließung informieren?
17.05.2017 um 18:44:18
 
Hallo!

Meine Freundin (jetzt Frau) hat eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre wegen FZF zum deutschen Kind. Wir haben jetzt in Dänemark geheiratet. Sie hat ihren Namen behalten. Sind wir verpflichtet, die ABH darüber zu informieren? Geändert hat sich ja eigentlich nur der Familienstand. Der ist aber auf der Karte für den Aufenthaltstitel gar nicht mit aufgegührt. Und am Grund für den Aufenthaltstitel (FZF zum deutschen Kind) hat sich ja auch nichts geändert.
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reinhard
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Beiträge: 15.208

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 17.05.2017 um 19:32:18
 
Nein, müsst Ihr nicht.

Sie kann es aber tun – einfach eine Mail schicken.

Aber solange sie keinen anderen Aufenthaltstitel haben will, ist es egal.
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