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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
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Beitrag begonnen von frachs am 16.12.2016 um 14:51:17

Titel: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von frachs am 16.12.2016 um 14:51:17
Hallo! Ich habe mich schon durch das ganze Forum geforstet, aber nichts passendes zu meinem Fall gefunden.
Ich bin Deutscher, meine Freundin ist aus Kambodscha. Seit einem Jahr haben wir eine gemeinsame Tochter, die auch deutsche Staatsangehörige ist. Zur Zeit ist meine Freundin mit dem Visum zur Familienzusammenführung zum deutschen Kind hier bei mir in Deutschland. Dafür habe ich eine Incoming-Krankenversicherung für sie für 1 Jahr abgeschlossen. Beim Visumsantrag gab es keinerlei Probleme.
Jetzt zum Problem: Auf der Ausländerbehörde wurde uns klipp und klar gesagt, dass wenn meine Freundin zur Antragstellung auf eine Aufenthaltserlaubnis keine gesetzliche oder private Krankenversicherung hat, der Antrag abgewiesen wird. Die Mitarbeiterin sagte, es ist ihr egal wie wir das machen, sie braucht die Krankenversicherung und die Incoming-Versicherung reicht da nicht aus.
Bei der Krankenkasse nachgefragt, teilten sie uns mit, dass sie für eine gesetzliche Krankenversicherung erst einen Aufenthaltstitel mit einer Dauer von 12 Monaten benötigt.
Sobald wir einen Kita-Platz für unsere Tochter haben, hat meine Freundin sowieso vor zu arbeiten und würde dann in eine gesetzliche Krankenversicherung kommen.
Ausserdem verlangte die Mitarbeiterin der Ausländerbehörde noch Gehaltsnachweise von mir und Nachweis über Wohnraum.
Soweit ich mich hier im Forum informiert habe, können sie das alles bei Familienzusammenführung zum deutschen Kind sowieso nicht verlangen. Oder ist das nur beim Visum so und bei der Aufenthaltsgenehmigung eine andere Sache? Ich hoffe jemand kennt sich da aus und kann uns weiterhelfen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Aras am 16.12.2016 um 14:56:03
1. Die Incoming Versicherung ist Tatsächlich ungenügend. Benötigt - wenn überhaupt - wird eine KrankenVOLLversicherung.

2. Für die Erteilung der AE ist keine Lebensunterhaltssicherung gefordert. Siehe § 28 Abs 1 AufenthG mit dem Verweis auf §5

Die ABH muss die AE so erteilen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von okatomy am 16.12.2016 um 15:08:11
Ich dachte immer, selbst die KV muss nicht nachgewiesen werden, wenn der LU nicht gesichert sein braucht.

Ansonsten ist das ja ein Henne-Ei Problem. keine AE ohne KV, aber auch keine KV ohne AE.

Würde das versuchen so zu lösen:
Versuchen eine Bescheinigung der KV beizubrigen woraus hervorgeht dass Sie mit Erteilung einer AE von mehr als 12 Monaten in die KV aufgenommen wird.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Aras am 16.12.2016 um 18:09:11
Die Bescheinigung wäre dann ein Ausdruck des § 5 Abs. 11 SBG V

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von frachs am 16.12.2016 um 18:17:34
Noch als Anhang:

Zitat von der Krankenkasse:

"Grundsätzlich darf Ihre Freundin weder in Kambodscha noch ab dem ersten Einreisedatum nach Deutschland privat Krankenversichert gewesen sein. Weiterhin muss uns ein Aufenthaltstitel von mehr als 12 Monaten vorliegen! Ob Ihre Lebensgefährtin eben diesen Aufenthaltstitel bekommt muss das Ausländeramt entscheiden. Die Gesetzes Lage ist leider so, dass wir die Aufnahme erst nach Vorlage der Unterlagen durchführen dürfen (manchmal dreht man sich mit den Gesetzen leider im Kreis)."

Die wissen anscheinend selbst, dass es ein "Henne-Ei Problem" ist.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Aras am 16.12.2016 um 18:22:41
Ja, die Ausländerbehörde macht den Fehler die Aufenthaltserlaubnis von der KV abhängig zu machen. Sorge du zumindest, dass eine dreijährige AE beantragt und erteilt wird, damit die Mutter versichert werden kann.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von frachs am 17.12.2016 um 14:36:18
3 Jahre? Die auf der Ausländerbehörde sagten, es gibt erstmal sowieso nur 1 Jahr AE.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Aras am 17.12.2016 um 15:10:14
Das wäre meines Erachtens ermessensfehlerhaft. Die Ausländerbehörde soll laut AVWV nur bei Restzweifeln an einer Ehe (Scheinehe) die AE für 1 Jahr erteilen. Welche Zweifel gibt es bitteschön bei einer AE aufgrund eines deutschen Kindes?  Keine! 3 Jahre Gültigkeit müssen erteilt werden.

http://vs-24.com/forum/viewtopic.php?p=39994#p39994

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von T.P.2013 am 17.12.2016 um 15:13:22
Hallo,

diese Ansicht als Grundsatz ist rechtswidrig.
Vorgesehen ist grundsätzlich bei erstmaliger Erteilung einer AE die Erteilung für 3 Jahre (siehe 28.1.6 der AVwV zum AufenthG).

Ihr solltet also zwingend auch 3 Jahre beantragen und dies so auf den Antrag schreiben.

Wenn man das weiß, kann man, wenn man ggü. einer renitenten ABH das Einlegen von Rechtsmitteln scheuen sollte, zumindest diese Vorschrift als Verhandlungsmasse nutzen, um zumindest die Erteilung der AE für die Dauer von 13 Monaten zu bewirken.
Dann gibt es auch kein Problem wegen der Krankenversicherung.

Gruß

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von frachs am 17.12.2016 um 15:23:28
Ok. Vielen Dank für die Info!
Ist schon blöd, dass einem da keiner hilft. Ohne Internet wären wir richtig schlecht dran.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von frachs am 17.12.2016 um 15:43:14
Um nochmal auf das eigentliche Problem zurück zu kommen. Kann die ABH meine Freundin jetzt von unserer 1-jährigen Tochter trennen und zurück nach Kambodscha ausweisen, nur weil wir die Krankenversicherung bei Antragstellung nicht vorlegen können? Oder greift da im extrem-Fall irgend ein "Schutz der Familie"-Paragraph? Sorry für die vielen Fragen, aber ich weiss leider nicht, wer sie mir sonst beantworten könnte.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 17.12.2016 um 15:46:34
Das kannst Du oben in den Antworten lesen.

Die Aufenthaltserlaubnis ist nicht von der LU-Sicherung (inklusive KV) abhängig, sondern muss unabhängig davon erteilt werden. Sie sollte aber darauf achten, ganz klar 3 Jahre zu beantragen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Melanny am 17.12.2016 um 16:28:28
@Aras
Ich habe Deinen Link gelesen.

Zu den zwei Fällen, würde ich noch einen dritten hinzufügen, auch wenn dieser wohl eher seltener Auftritt.
3. wäre: Der Ausländer verfügt über eigene Renteneinkünfte, die (auch wenn nur minimal) über den Freibetrag zum Beitritt in die Familienversicherung. Für eine freiwillige Mitgliedschaft bedarf es dann auch 12+ Monate.

Vor diesem Problem könnten mein Mann und ich stehen. Wir schaffen es nämlich organisatorisch nicht, dass er vor Rentenbezug hierher zieht.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Steve Dash am 17.12.2016 um 16:33:34
Hallo Frachs

Hatte 2014 gleiches Problem wegen der Krankenversicherung mit der ABH,  meine Freundin kam mit dickem Bauch aus dem Nachbarland deiner Freundin.

Es geht ganz einfach, das Sie sofort  in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.

Das Problem kann in  1 Tag  gelöst werden und dann ist Ruhe mit der ABH.

Bei Interesse bitte Kontaktaufnahme per PM





Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Melanny am 17.12.2016 um 16:41:06
@ Steve Dash

Wenn das Problem einfach zu lösen ist, warum stellst Du es nicht öffentlich vor?

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Steve Dash am 17.12.2016 um 23:56:00

Melanny schrieb am 17.12.2016 um 16:41:06:
@ Steve Dash

Wenn das Problem einfach zu lösen ist, warum stellst Du es nicht öffentlich vor?


Ganz einfach,  Sie muss einen Job als Arbeitnehmer Sozialversicherungspflichtig  annehmen, dann ist Sie sofort  versichert und ABH glücklich.

z. B.   als Putz und Servicekraft

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Aras am 17.12.2016 um 23:57:50
Das ist ja ein Ding. Als Arbeitnehmer in die Pflichtversicherung.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Steve Dash am 17.12.2016 um 23:58:11
Mit D-Visum ist arbeiten sofort erlaubt.

Hat meine Freundin damals genauso gemacht und warvsofort versichert

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Aras am 18.12.2016 um 00:05:06
Imho ist es egal, da die ABH an Recht und Gesetz gebunden ist.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Steve Dash am 18.12.2016 um 00:21:54

Aras schrieb am 18.12.2016 um 00:05:06:
Imho ist es egal, da die ABH an Recht und Gesetz gebunden ist.


Die wird einem noch das Leben schwer machen. Recht haben und bekommen.

Was hatte die Sachbearbeiterin damals vor Wut gekocht als Sie den Titel ausstellen musste.

Ich gut vorbereitet durch dieses Forum habe der ABH  damals genau unsere Rechte mitgeteilt als die anfingen mit geht nicht und wird abgelehnt.

Zum Schluss wurde mir noch gesagt:

Herr ...ich lasse mich nicht von ihnen verarschen, will Sie in 3 Jahren beim neuen Titel nicht wiedersehen.

Einem Bekannten gings ähnlich

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Aras am 18.12.2016 um 09:05:37
Wenn man vor sowas steht, als vor Wut kochende SachbearbeiterIn, dann bittet man um 5 Minuten und schreibt folgendes auf ein Blatt:

Zitat:
Sehr geehrte/r Herr/Frau x,

Ich sehe, dass wir hier inhaltlich nicht weiterkommen und Sie uns auch nicht mehr sehen wollen. Darum werden wir das heutige Gespräch abbrechen und ab diesem Zeitpunkt nur noch schriftlich kommunizieren.

Sie erhalten in wenigen Tagen unseren Schriftsatz.

Wir bitten um Verständnis
X Y


In der Situation  hat man eh nix mehr zu verlieren.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Petersburger am 18.12.2016 um 11:37:36

Steve Dash schrieb am 17.12.2016 um 16:33:34:
meine Freundin kam mit dickem Bauch aus dem Nachbarland deiner Freundin.


Steve Dash schrieb am 17.12.2016 um 23:56:00:
Ganz einfach,Sie muss einen Job als Arbeitnehmer Sozialversicherungspflichtigannehmen, dann ist Sie sofortversichert und ABH glücklich.

z. B. als Putz und Servicekraft

Für die stillen Mitleser:

Dieses "ganz einfach" mag im Einzelfall mal gutgehen, ist aber von hinten bis vorn falsch.

Kommt eine "Freundin" - nicht: Ehefrau - eines Deutschen mit einem Visum zur Geburt eines deutschen Kindes, dann ist Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Das D-Visum ist kein AT nach Abschnitt 6 des AufenthG, daher gilt § 27 Abs. 5 hier nicht.

Ein Scheinarbeitsverhältnis wird von einer aufmerksamen Krankenkasse bei hohen Kosten als solches erkannt und die gesetzliche KV "ist futsch".
Ein Scheinarbeitsverhältnis ist das in einem solchen Fall, weil es in der im Vertrag genannten Form niemals ohne besondere, ohne "Nebengründe" geschlossen würde und beide Seiten wissen, dass es in naher Zukunft nicht erfüllt wird.

Kein Arbeitgeber stellt ohne "Nebengründe" eine Hochschwangere für eine physische Tätigkeit ein, weil das für ihn unmittelbar reichlich Kosten ohne jede Gegenleistung verursacht.
Eine Hochschwangere wird, wenn nicht fast sofort, dann doch in wenigen Wochen für lange Zeit nicht in der Firma arbeiten - daher ist der im Vertrag genannte Beginn "sofort" eine Fiktion.


M.a.W.
Man zieht eine rechtlich klare Situation auch rechtlich sauber durch, wenn man nicht klein beigeben will. Dafür gibt es hier auch Hilfe.

Tricks der obigen Art sind dagegen nicht das Anliegen dieses Forums.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Steve Dash am 18.12.2016 um 16:32:19
Ich muss Dir widersprechen das Erwerbstätigkeit beim D-Visum zur Geburt nicht gestattet ist.

Habe gerade das Visum vom alten Pass aus 2013 vor mir.

Da steht im D-Visum von der deutschen Botschaft:

Familienzusammenführung zum ungeborenen deutschen Kind. Erwerbstätigkeit gestattet.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Petersburger am 18.12.2016 um 16:38:35
Sei mir nicht böse, aber das ist mir egal.

Ebenso wie der Eintrag "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" in einem Visum nach § 28 - der ist dann schlicht falsch. Das ist in Deinem Fall eben falsch passiert.

Niemand darf damit rechnen, dass in einem solchen Fall auch in "seinem" Visum derselbe falsche Eintrag stehen wird wie in Deinem Fall.

Und an den Scheinverhältnissen um diese Anstellung einer Hochschwangeren ändert sich dadurch auch nichts.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Steve Dash am 18.12.2016 um 16:46:43
Sie war ja bereits im 5 monat  bei mir in DE.
Nichts sprach dagegen noch 2 -3 monate zu arbeiten.

Von Scheinarbeit und Tricks konnte garnicht die Rede sein, Sie wollte und hat gearbeitet.

PS: meine Vermieterin hat vor 3 Monaten ihr 2,Kind bekommen.

Die ist im  9 Monat bis 1Tag vor der Geburt ins Büro  arbeiten  gegangen und hat mit dickem Bauch ihren Toyota Landcruiser bis 1Tag vor der Geburt selbst  gefahren.

Meine Freundin gehört  zur gleichen Sorte Frau wie meine Vermieterin....hart im Nehmen.als Sie 2013 ihr Kind bekam

Hochschwanger von Bettruhe, ,sich zu schonen und auf die Geburt vorzubereiten wollte die absolut  nichts wissen.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Aras am 18.12.2016 um 16:58:39
Ändert nix an der rechtlichen Beurteilung.

Rechtsvergleichendend: Zumal mögliche Fahrlässigkeit der Schwangeren oder Dritten bei Komplikationen zu Last fallen würde. Selbst in so Staaten wie dem Iran würde ein Arbeitgeber sich der Fahrlässigkeit strafbar machen, falls seiner schwangeren Mitarbeiterin das ungeborene Kind aufgrund der Arbeit Schäden oder den Tod erleiden würde.

Zu argumentieren der Schwangeren wäre Arbeit in jedem Falle zumutbar, weil die robuste (selbstständige?) Vermieterin das bis zum Ultimo durchgeführt hat, ist nicht klug.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Steve Dash am 18.12.2016 um 17:04:53

Petersburger schrieb am 18.12.2016 um 16:38:35:
Sei mir nicht böse, aber das ist mir egal.

Ebenso wie der Eintrag "Erwerbstätigkeit nicht gestattet" in einem Visum nach § 28 - der ist dann schlicht falsch. Das ist in Deinem Fall eben falsch passiert.

Niemand darf damit rechnen, dass in einem solchen Fall auch in "seinem" Visum derselbe falsche Eintrag stehen wird wie in Deinem Fall.

Und an den Scheinverhältnissen um diese Anstellung einer Hochschwangeren ändert sich dadurch auch nichts.


Ist ja auch bereits 3 Jahre her,

ein Bekannter dessen Freundin  ein halbes Jahr später im 7 Monat ihr Visum bekam, hatte den gleichen Eintrag

Erwerbstätigkeit gestattet,

da der gute Mann selbstständig war, wurde Sie dann gleich als 20 h Teilzeitkraft im Büro eingestellt und war vetsichert

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von mikkaelneu am 18.12.2016 um 17:55:46
Hi,

da wir gerade bei dem Thema Erwerbstätigkeit angelangt sind, hab ich mal ne Frage.

Bei meiner Stieftochter(4 Jahre jung) steht in dem eAT ,,Erwerbstätigkeit nicht gestattet,,. Dürfte sie für Fotos für Kindermoden Modell stehen, und dafür  Honorar bekommen?

Michael

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von reinhard am 18.12.2016 um 18:02:52

mikkaelneu schrieb am 18.12.2016 um 17:55:46:
steht in dem eAT ,,Erwerbstätigkeit nicht gestattet,,

Dürfte sie Honorar bekommen?


Natürlich nicht.

Steht doch im eAT.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Petersburger am 18.12.2016 um 20:41:48
Tut mir leid, reinhard, da liegst Du falsch.

Da die Stieftochter zweifellos einen AT nach Abschnitt 6 des AufenthG hat - welcher außer § 32 kommt in Frage? -, ist ihr die Erwerbstätigkeit ausländerrechtlich erlaubt.
§ 27 Abs. 5 AufenthG lässt da keinerlei Spielraum oder Ermessen.

Etwaige anderslautende Einträge im eAT sind falsch und von Amts wegen zu korrigieren.

Natürlich gilt bei einer Vierjährigen das Übliche hinsichtlich Kinderarbeit - aber das ist kein Ausländerrecht.

Aber Fotos für Kindermoden sollten kein Problem sein.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von HeFi am 18.12.2016 um 23:00:28

Petersburger schrieb am 18.12.2016 um 11:37:36:
Kommt eine "Freundin" - nicht: Ehefrau - eines Deutschen mit einem Visum zur Geburt eines deutschen Kindes, dann ist Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
Das D-Visum ist kein AT nach Abschnitt 6 des AufenthG, daher gilt § 27 Abs. 5 hier nicht.

Sehr richtig ^^^,
weil ein Visum zum ungeborenen deutschen Kind eben noch KEIN Visum zur Familienzusammenführung (FzF) sein kann, weil der Familienangehörige (das deutsche Kind) vor/bei der Einreise noch gar nicht existiert.

Das Visum zum ungeborenen deutschen Kind kann deshalb mMn nur ein Ausnahmevisum gem. § 6 Abs. 3 sein, bei dem Erwerbstätigkeit NICHT gestattet ist. (gleiche Rechtslage wie zB beim Visum zur Eheschließung.)

Der FzF-AT gem. § 28 kann folglich erst nach der Geburt erteilt werden.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von Steve Dash am 19.12.2016 um 21:07:44
Da hatte ich ja 2013 richtig  Glueck gehabt das Sie mit dem  Visum zum Kind  in meinem Büro arbeiten durfte und sofort in der gesetzlichen versichert war

[edit]Und wie hilft dieses Posting dem TS weiter?

Bitte erspare uns weitere ....."Es war einmal" ...Postings.

Kommentar hierzu unerwünscht.[/edit]

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von frachs am 17.05.2017 um 18:33:10
So, wir waren auf der Ausländerbehörde und ich habe denen einfach gesagt, dass sie kein Recht haben bestimmte Nachweise (Krankenversicherung etc.) zu verlangen. Der Herr ist dann rot angelaufen, aber seine Kollegin hat dann gesagt: " Dann machen wir es eben ohne. Das war nur gut gemeint für später." Ich weiss zwar nicht, was sie damit gemeint hat, aber meine Freundin hat jetzt für 3 Jahre ihre Aufenthaltserlaubnis.

Danke an alle nochmal, die sich die Mühe gemacht haben mir zu antworten.

Titel: Re: Aufenthaltsgenehmigung ohne gesetzliche Krankenversicherung bei FZF zum deutschen Kind
Beitrag von T.P.2013 am 17.05.2017 um 23:16:43
Dir Dank für die Rückmeldung.
Das hilfte zukünftigen Hilfesuchenden, die vielleicht mittels Google auf diesen Thread stoßen.

Gruß

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