Joco80
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
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Ich habe jetzt auch noch mal nachgeschaut, weshalb die deutsche Krankenversicherung fortbesteht. Hat zwar nichts mit Ausländerrecht zu tun, aber der Vollständigkeit halber.
Um Anspruch auf die deutsche Krankenversicherung zu haben, muss man in der 2. Hälfte zwischen der erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung mindestens zu 90% dieser 2. Hälfte in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung versichert sein. Dann ist die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 9/10 Regelung.
Welche Krankenversicherung bei Rückkehrern nach Bosnien und Herzegowina gilt, ergibt sich zudem aus einem Sozialversicherungsabkommen das am 12. Oktober 1968 zwischen Deutschland und der früheren Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ) geschlossen wurde und auch für die Nachfolgestaaten weiterhin fortbesteht. Gemäß diesem besteht eine vorhandene deutsche Krankenversicherung auch in Bosnien und Herzegowina fort, aber auch nur wenn keine Rentenbezüge in Bosnien und Herzegowina vorliegen.
Wenn Rentenbezüge in Bosnien und Herzegowina vorlegen, würde ein Anrecht auf eine Krankenversicherung aus Bosnien und Herzegowina bestehen.
Die entsprechende Person, wegen welcher ich auch den Beitrag erstellt hatte, hat ausschließlich in Deutschland gearbeitet. Deshalb lehnt auch die Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina, wie in dem Abkommen mit Deutschland vereinbart, auch die Aufnahme in die Krankenversicherung ab.
Die Person hat aber mit dem Auslandskrankenschein in Bosnien und Herzegowina eigentlich nur anrecht auf Behandlungen von akuten Problem, welche bisher auch ausgereicht haben. Aber es kann eigentlich nicht sein, das man in die Krankenversicherung während des Arbeitslebens eingezahlt hat, von der Rente monatlich die Krankenversicherung abgezogen wird aber die Inanspruchnahme dahingehend verhindert wird, das man keinen langfristigen Aufenhalt in Deutschland hat.
Das wäre wie als ob man in einem Verein Mitglied ist, den Mitgliedsbeitrag zahlt aber man darf nicht in den Verein rein.
Für solche speziellen Fälle muss es doch eine humanitäre Lösung geben, welche es ermöglicht nach Deutschland zurückzukehren und die Leistung in Anspruch in nehmen zu könne, für die man auch monatlich zahlt.
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