Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 ... 6
Thema versenden Drucken
Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung (Gelesen: 26.599 mal)
Joco80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
11.08.2016 um 04:02:44
 
Hallo zusammen,

ich habe mich neu im Forum registriert weil ich zu dem folgenden Anliegen eure Hilfe bräuchte. Über jede Info wäre ich euch sehr dankbar.

Folgender Fall, bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerin kommt während der Jugoslawienkrieges als Flüchtling nach Deutschland.  Erhält eine Duldung und arbeitet angemeldet bis zum Renteneintritt. Zur Jahrtausendwende erfolgt die Abschiebung zurück nach Bosnien und Herzegowina.

Aufgrund eines Sozialversicheherungsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland, bleibt die deutsche Krankenversicherung bestehen, hingegen die Pflegeversicherung nicht. Dies würde erst nach Rückkehr nach Deutschland wieder gelten.

Wie ist das jetzt wenn die betreffende Person dermaßen erkrankt, das diese längerfristig oder wenn nicht sogar dauerhaft aus medizinischen Gründen zur Behandlung nach Deutschland zurückkehren muss. Hat diese Person dann ein Anrecht hierfür ein Aufenthaltstitel zu erhalten?

Ich dank euch schon ein mal für eure Hilfe. Viele Grüße

Joco
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #1 - 11.08.2016 um 05:00:11
 
Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 04:02:44:
Hat diese Person dann ein Anrecht hierfür ein Aufenthaltstitel zu erhalten?


Grundsätzlich ist eine dauerhafte Rückkehr als Rentner möglich nach § 37 Abs 5 AufenthG, aber nicht bei Ihr, da sie ausgewiesen wurde. Hatte sie nur eine Duldung war Ihr Aufenthalt sowieso nicht rechtmäßig.

siehe VwV 37.5.3

Zitat:
Ein Regelfall liegt grundsätzlich nicht vor, wenn der Ausländer im Zeitpunkt seiner Ausreise nicht die rechtliche Möglichkeit hatte, auf Dauer im Bundesgebiet zu bleiben. Reicht der Rentenbezug nicht zur Bestreitung des Lebensunterhalts aus oder liegen die Voraussetzungen des § 5 Absatz 1 Nummer 1 nicht vor, ist von der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach Absatz 5 regelmäßig abzusehen. Im Gegensatz zur Aufenthaltserlaubnis nach
Absatz 1 berechtigt die Aufenthaltserlaubnis, die nach Absatz 5 erteilt wird, nicht von sich aus zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, so dass die Ausübung einer Beschäftigung nur mit Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erlaubt werden kann. Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ist auszuschließen, es sei denn, es besteht ein besonderes öffentliches Interesse an der Ausübung der Erwerbstätigkeit durch den Rentner.


Sie kann natürlich visafrei Einreisen und sich behandeln lassen. Vorher sollte sie prüfen, ob die Einreisesperre aufgrund der Abschiebung noch vorhanden ist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Joco80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #2 - 11.08.2016 um 05:50:26
 
grisu1000 schrieb am 11.08.2016 um 05:00:11:
Sie kann natürlich visafrei Einreisen und sich behandeln lassen. Vorher sollte sie prüfen, ob die Einreisesperre aufgrund der Abschiebung noch vorhanden ist.


Vielen Dank für die frühmorgendliche Antwort.  Smiley

Abschiebung war von mir etwas ungenau formuliert, der Person wurde gesagt das Sie Deutschland verlassen muss was Sie dann auch gemacht hat. Es erfolgte keine Abschiebung in Form von einem begleiteten Transport. Was aber ich denke auch keinen großen Unterschied macht.

Gibt es aber hier für einen solch speziellen Fall, das einer in einem Land Krankenversicherert ist in dem er gar keinen Aufenhaltstitel hat, nicht irgend eine Ausnahmegenehmigung? Die Person ist mittlerweile so schwer erkrankt, das diese Pflegebedürftig ist. Wie ist das wenn die Person die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, mit einem kurzfristigen Aufenhalt wäre das nicht möglich.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Budweiser
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #3 - 11.08.2016 um 06:11:50
 
Zu prüfen ist ausserdem ob die betr. Person jemals Beiträge zur Pflegeversicherung geleistet hat.
Sind keine Beiträge geflossen besteht auch kein Anspruch aus Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Hat die betr. Person noch zB alte Lohnabrechnungen kann dieses auf die Schnelle geprüft werden.
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
IP gespeichert
 
Joco80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #4 - 11.08.2016 um 06:21:48
 
Budweiser schrieb am 11.08.2016 um 06:11:50:
Zu prüfen ist ausserdem ob die betr. Person jemals Beiträge zur Pflegeversicherung geleistet hat.
Sind keine Beiträge geflossen besteht auch kein Anspruch aus Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Hat die betr. Person noch zB alte Lohnabrechnungen kann dieses auf die Schnelle geprüft werden.


Also ich gehe mal davon aus wenn in die Renten- und Krankenversicherung eingezahlt wurde, das die Pflegeversicherung auch mit dabei war. Aber ich werde dies aber auf jeden Fall überprüfen, danke hier für den Tipp mit der Lohnabrechnung.

Aber rein hypothetisch wenn dies zutrifft, wie ist das in diesem Fall. Alleine schon die Krankenversicherung in einem Land zu besitzen, welches man nur als Tourist besuchen darf, darf ja eigentlich nicht sein.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
grisu1000
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #5 - 11.08.2016 um 06:32:56
 
Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 06:21:48:
Alleine schon die Krankenversicherung in einem Land zu besitzen, welches man nur als Tourist besuchen darf, darf ja eigentlich nicht sein. 


Das eine hat mit dem andern nichts zu tun. Ansonsten könnte man sich mit einen kurzen Arbeitsaufenthalt eine dauerhaften Aufenthalt sichern ohne die Voraussetzungen zu erüllen.
Und man will natürlich eine direkte Einwanderung in das Sozialsystem verhindern, was ja hier deutlich der Wille der Betroffenen ist:

Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 05:50:26:
Die Person ist mittlerweile so schwer erkrankt, das diese Pflegebedürftig ist. Wie ist das wenn die Person die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, mit einem kurzfristigen Aufenhalt wäre das nicht möglich. 





Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Joco80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #6 - 11.08.2016 um 06:44:17
 
grisu1000 schrieb am 11.08.2016 um 06:32:56:
Das eine hat mit dem andern nichts zu tun. Ansonsten könnte man sich mit einen kurzen Arbeitsaufenthalt eine dauerhaften Aufenthalt sichern ohne die Voraussetzungen zu erüllen.


Normalerweise wäre das mit der deutschen Krankenversicherung gar nicht möglich, weil diese erlischt wenn man auswandert. Bei Bosnien und Herzegowina besteht aber ein Sozialversicherungsabkommen, gemäß dem die Krankenversicherung gilt in dem Land wo man in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens länger gearbeitet hat. Irgendwie so, ich bin da auch nicht der experte. Auf jeden Fall ist das leider so das die deutsche Krankenversicherung besteht.

grisu1000 schrieb am 11.08.2016 um 06:32:56:
Und man will natürlich eine direkte Einwanderung in das Sozialsystem verhindern, was ja hier deutlich der Wille der Betroffenen ist:


Eine Einwanderung in unsere Sozialsysteme würde ich auch nicht befürworten, was aber in diesem Fall auch nicht vorliegt. Bei der Person wird bis heute von der Rente die Krankenversicherung abgezogen, hierbei besteht auch keine Wahlfreiheit. Weil die Person hatte schon mehrfach versucht in die Krankenversicherung von Bosnien und Herzegowina überzugehen was diese aber ablehnen. In der Regel verlangen die Ärzte das Vorkasse gezahlt wird und selbst die entsprechenden Rechnungen eingereicht werden.

Aber wie gesagt, das man in einem Land eine Krankenversicherung hat ohne Aufenthaltstitel, ist natürlich das schlechtes Konstrukt was man sich überhaupt vorstellen kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Joco80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #7 - 11.08.2016 um 07:27:26
 
Ich habe jetzt auch noch mal nachgeschaut, weshalb die deutsche Krankenversicherung fortbesteht. Hat zwar nichts mit Ausländerrecht zu tun, aber der Vollständigkeit halber.

Um Anspruch auf die deutsche Krankenversicherung zu haben, muss man in der 2. Hälfte zwischen der erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung mindestens zu 90% dieser 2. Hälfte in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung versichert sein. Dann ist die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 9/10 Regelung.

Welche Krankenversicherung bei Rückkehrern nach Bosnien und Herzegowina gilt, ergibt sich zudem aus einem Sozialversicherungsabkommen das am 12. Oktober 1968 zwischen Deutschland und der früheren Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ) geschlossen wurde und auch für die Nachfolgestaaten weiterhin fortbesteht. Gemäß diesem besteht eine vorhandene deutsche Krankenversicherung auch in Bosnien und Herzegowina fort, aber auch nur wenn keine Rentenbezüge in Bosnien und Herzegowina vorliegen.

Wenn Rentenbezüge in Bosnien und Herzegowina vorlegen, würde ein Anrecht auf eine Krankenversicherung aus Bosnien und Herzegowina bestehen.

Die entsprechende Person, wegen welcher ich auch den Beitrag erstellt hatte, hat ausschließlich in Deutschland gearbeitet. Deshalb lehnt auch die Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina, wie in dem Abkommen mit Deutschland vereinbart, auch die Aufnahme in die Krankenversicherung ab.

Die Person hat aber mit dem Auslandskrankenschein in Bosnien und Herzegowina eigentlich nur anrecht auf Behandlungen von akuten Problem, welche bisher auch ausgereicht haben. Aber es kann eigentlich nicht sein, das man in die Krankenversicherung während des Arbeitslebens eingezahlt hat, von der Rente monatlich die Krankenversicherung abgezogen wird aber die Inanspruchnahme dahingehend verhindert wird, das man keinen langfristigen Aufenhalt in Deutschland hat.

Das wäre wie als ob man in einem Verein Mitglied ist, den Mitgliedsbeitrag zahlt aber man darf nicht in den Verein rein.

Für solche speziellen Fälle muss es doch eine humanitäre Lösung geben, welche es ermöglicht nach Deutschland zurückzukehren und die Leistung in Anspruch in nehmen zu könne, für die man auch monatlich zahlt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
okatomy
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 988

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #8 - 11.08.2016 um 08:29:02
 
Offenbar nicht, da es auch schon damals an einem rechtmäßigen Aufenthalt mangelte.
Mit einer Duldung ist mal prinzipiell ausreisepflichtig , nicht erst mit Erhalt der Ausreiseaufforderung.
Es war sozusagen ihre Entscheidung dennoch hier zu bleiben.
Im Fall der Pflegebedürftigkeit während Ihres Aufenthaltes in der BRD hätte die Versicherung gegriffen.

Sie kann natürlich den Rechtsweg beschreiten. Also Einreisen, AE wegen humanitärer Gründe beantragen und im Falle der Ablehnung dagegen Klagen. Dann haben Richter über den Fall zu entscheiden.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #9 - 11.08.2016 um 08:55:17
 
Es ist ja gerade der Sinn dieser Sozialabkommen, dass die Krankenbehandlungskosten in den jeweiligen Ländern von den deutschen Versicherungen übernommen werden, damit die Menschen im jeweiligen Land behandelt werden können und es nicht notwendig ist, zur Behandlung nach Deutschland einreisen zu müssen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #10 - 11.08.2016 um 09:10:54
 
Normalerweise gibt es entsprechende Verbindungsstellen.  Hat er sich überhaupt dorthin gewendet?
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Navigation/2_Rente_Reha/...
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Joco80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #11 - 11.08.2016 um 15:39:57
 
Aras schrieb am 11.08.2016 um 09:10:54:
Normalerweise gibt es entsprechende Verbindungsstellen.  Hat er sich überhaupt dorthin gewendet?
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Navigation/2_Rente_Reha/....


Die Verbindungsstelle in Landshut ist bekannt. Über ebendiese wurde das Rentenverfahren eingeleitet und ebenso ist diese für jegliche Fragen im Bezug zur Rente zuständig. Aber darauf beschränkt sich auch die Zuständigkeit, mit der Krankenversicherung oder dem Aufenhaltsrecht können die nicht weiterhelfen.

Saxonicus schrieb am 11.08.2016 um 08:55:17:
Es ist ja gerade der Sinn dieser Sozialabkommen, dass die Krankenbehandlungskosten in den jeweiligen Ländern von den deutschen Versicherungen übernommen werden, damit die Menschen im jeweiligen Land behandelt werden können und es nicht notwendig ist, zur Behandlung nach Deutschland einreisen zu müssen.


Ich denke es ist unbestritten das Bosnien und Herzegowina in der medizinischen Versorgung nicht den deutschen Standard erfüllt. Rein hypothetisch, das liegt in dem aktuellen Fall nicht vor, aber was ist wenn einer an Krebs erkrankt. Dann muss man doch die Möglichkeit haben legal den Dienst in Anspruch zu nehmen, den auch jeder anderer Rentner in Deutschland erhält der für die Krankenversicherung zahlt.

okatomy schrieb am 11.08.2016 um 08:29:02:
Sie kann natürlich den Rechtsweg beschreiten. Also Einreisen, AE wegen humanitärer Gründe beantragen und im Falle der Ablehnung dagegen Klagen. Dann haben Richter über den Fall zu entscheiden.


Dieses vorgehen wäre aber dann von vorhinein darauf ausgelegt erst mal gegen das Gesetz zu verstoßen. Gibt es hier nicht die Möglichkeit vor der Einreise einen legalen Antrag zu stellen? Gibt es hier nicht vielleicht einen Paragraphen der überhaupt einen Hauch einer Chance bei der Antragsstellung bieten würde?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #12 - 11.08.2016 um 15:55:36
 
https://www.dvka.de/media/dokumente/rechtsquellen/svabkommen/Kosovo_SVA.pdf

Artikel 34 Abs. 2

Was sagt denn der Bundesverband der Ortskrankenkassen in Bad Godesberg, jetzt in Berlin verortet, denn als Verbindungsstelle, was deren entsprechende Verbindungsstelle in BH ist? http://www.aok-bv.de

Die Bundesanstalt für Sozialversicherung wird es ja in Ex-Jugoslawien wohl nicht mehr geben.

Zu deinen anderen Fragen: Die Person war unrechtmäßig in Deutschland aufhältig, manche würden sogar von illegalem Aufenthalt sprechen. Die Versorgungsleistungen erhält die Person nur aufgrund des SVA, muss sich also glücklich schätzen überhaupt was zu bekommen.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Joco80
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 38

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #13 - 11.08.2016 um 16:08:56
 
Aras schrieb am 11.08.2016 um 15:55:36:
Zu deinen anderen Fragen: Die Person war unrechtmäßig in Deutschland aufhältig, manche würden sogar von illegalem Aufenthalt sprechen. Die Versorgungsleistungen erhält die Person nur aufgrund des SVA, muss sich also glücklich schätzen überhaupt was zu bekommen.


Also wenn man ich glücklich schätzen muss die Leistung in Anspruch nehmen zu können für die man bezahlt, dann weiß ich auch nicht  Laut lachend

Es wurde mal bereits bei der AOK in Bonn welche dort wohl auch eine Verbindungsstelle hält, bereits angefragt ob hier nicht ein wechsel in die Krankenversicherung von Bosnien und Herzegowina möglich ist. Ebenso  mehrfach vor Ort in Bosnien und Herzegowina. Alles ohne Erfolg. Wenn jemand gemäß dem Abkommen in der deutschen Krankenversicherung ist, dann kommt er da auch nicht raus.

Ohne den Aufenhalt in Deutschland, hätte die Person im Rahmen der sozialen Absicherung natürlich die Krankenversicherung aus Bosnien und Herzegowina.

Wer aber erwartet das die deutsche Krankenversicherung zu irgendwelchen Vorteilen führt in Bosnien und Herzegowina, der liegt hier falsch. Es ist genau das gegenteil der Fall. Der Auslandskrankenschein ist eigentlich für akute Behandlungen vorgesehen und nicht für längerfristige Heilbehandlungen. Aufgrund der wahrscheinlich deutlich günstigeren Behandlungskosten in Bosnien und Herzegowina, gab es aber bisher auch keine Probleme bei der Anerkennung von Behandlungskosten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung
Antwort #14 - 11.08.2016 um 16:21:26
 
Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 16:08:56:
Also wenn man ich glücklich schätzen muss die Leistung in Anspruch nehmen zu können für die man bezahlt, dann weiß ich auch nicht 

Soweit ich weiß:
Normalerweise wird man im Ausland nicht in KVdR aufgenommen und zahlt somit auch keine Beiträge in die KVdR.

KVdR-Beiträge sind auch nur 10% von der Rentenhöhe. Nach deiner Aussage werden wohl derzeit keine Beiträge zur Pflegeversicherung geleistet.

SGB XI § 33 Abs. 2
Zitat:
(2) Anspruch auf Leistungen besteht, wenn der Versicherte in den letzten zehn Jahren vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre als Mitglied versichert oder nach § 25 familienversichert war. Zeiten der Weiterversicherung nach § 26 Abs. 2 werden bei der Ermittlung der nach Satz 1 erforderlichen Vorversicherungszeit mitberücksichtigt. Für versicherte Kinder gilt die Vorversicherungszeit nach Satz 1 als erfüllt, wenn ein Elternteil sie erfüllt.


Deine Bekannte hat die letzten 10 Jahre wohl keine Vorversicherungszeit nachzuweisen und somit keinen Anspruch auf die gewünschten Leistungen der Pflegeversicherungen.

Hier scheint das Problem eher bei der Verbindungsstelle in BH zu liegen als an dem Mangel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland herbeizaubern zu können. Es mag sein, dass Deutschland rechtsstaatlich besser ist, aber deswegen sollte man nicht den Konflikt mit den bosnischen Behörden vermeiden.
Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 ... 6
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema