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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1470880964 Beitrag begonnen von Joco80 am 11.08.2016 um 04:02:44 |
Titel: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 04:02:44
Hallo zusammen,
ich habe mich neu im Forum registriert weil ich zu dem folgenden Anliegen eure Hilfe bräuchte. Über jede Info wäre ich euch sehr dankbar. Folgender Fall, bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerin kommt während der Jugoslawienkrieges als Flüchtling nach Deutschland. Erhält eine Duldung und arbeitet angemeldet bis zum Renteneintritt. Zur Jahrtausendwende erfolgt die Abschiebung zurück nach Bosnien und Herzegowina. Aufgrund eines Sozialversicheherungsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland, bleibt die deutsche Krankenversicherung bestehen, hingegen die Pflegeversicherung nicht. Dies würde erst nach Rückkehr nach Deutschland wieder gelten. Wie ist das jetzt wenn die betreffende Person dermaßen erkrankt, das diese längerfristig oder wenn nicht sogar dauerhaft aus medizinischen Gründen zur Behandlung nach Deutschland zurückkehren muss. Hat diese Person dann ein Anrecht hierfür ein Aufenthaltstitel zu erhalten? Ich dank euch schon ein mal für eure Hilfe. Viele Grüße Joco |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 11.08.2016 um 05:00:11 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 04:02:44:
Grundsätzlich ist eine dauerhafte Rückkehr als Rentner möglich nach § 37 Abs 5 AufenthG, aber nicht bei Ihr, da sie ausgewiesen wurde. Hatte sie nur eine Duldung war Ihr Aufenthalt sowieso nicht rechtmäßig. siehe VwV 37.5.3 Zitat:
Sie kann natürlich visafrei Einreisen und sich behandeln lassen. Vorher sollte sie prüfen, ob die Einreisesperre aufgrund der Abschiebung noch vorhanden ist. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 05:50:26 grisu1000 schrieb am 11.08.2016 um 05:00:11:
Vielen Dank für die frühmorgendliche Antwort. :) Abschiebung war von mir etwas ungenau formuliert, der Person wurde gesagt das Sie Deutschland verlassen muss was Sie dann auch gemacht hat. Es erfolgte keine Abschiebung in Form von einem begleiteten Transport. Was aber ich denke auch keinen großen Unterschied macht. Gibt es aber hier für einen solch speziellen Fall, das einer in einem Land Krankenversicherert ist in dem er gar keinen Aufenhaltstitel hat, nicht irgend eine Ausnahmegenehmigung? Die Person ist mittlerweile so schwer erkrankt, das diese Pflegebedürftig ist. Wie ist das wenn die Person die Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, mit einem kurzfristigen Aufenhalt wäre das nicht möglich. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Budweiser am 11.08.2016 um 06:11:50
Zu prüfen ist ausserdem ob die betr. Person jemals Beiträge zur Pflegeversicherung geleistet hat.
Sind keine Beiträge geflossen besteht auch kein Anspruch aus Leistungen aus der Pflegeversicherung. Hat die betr. Person noch zB alte Lohnabrechnungen kann dieses auf die Schnelle geprüft werden. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 06:21:48 Budweiser schrieb am 11.08.2016 um 06:11:50:
Also ich gehe mal davon aus wenn in die Renten- und Krankenversicherung eingezahlt wurde, das die Pflegeversicherung auch mit dabei war. Aber ich werde dies aber auf jeden Fall überprüfen, danke hier für den Tipp mit der Lohnabrechnung. Aber rein hypothetisch wenn dies zutrifft, wie ist das in diesem Fall. Alleine schon die Krankenversicherung in einem Land zu besitzen, welches man nur als Tourist besuchen darf, darf ja eigentlich nicht sein. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 11.08.2016 um 06:32:56 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 06:21:48:
Das eine hat mit dem andern nichts zu tun. Ansonsten könnte man sich mit einen kurzen Arbeitsaufenthalt eine dauerhaften Aufenthalt sichern ohne die Voraussetzungen zu erüllen. Und man will natürlich eine direkte Einwanderung in das Sozialsystem verhindern, was ja hier deutlich der Wille der Betroffenen ist: Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 05:50:26:
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Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 06:44:17 grisu1000 schrieb am 11.08.2016 um 06:32:56:
Normalerweise wäre das mit der deutschen Krankenversicherung gar nicht möglich, weil diese erlischt wenn man auswandert. Bei Bosnien und Herzegowina besteht aber ein Sozialversicherungsabkommen, gemäß dem die Krankenversicherung gilt in dem Land wo man in der zweiten Hälfte seines Arbeitslebens länger gearbeitet hat. Irgendwie so, ich bin da auch nicht der experte. Auf jeden Fall ist das leider so das die deutsche Krankenversicherung besteht. grisu1000 schrieb am 11.08.2016 um 06:32:56:
Eine Einwanderung in unsere Sozialsysteme würde ich auch nicht befürworten, was aber in diesem Fall auch nicht vorliegt. Bei der Person wird bis heute von der Rente die Krankenversicherung abgezogen, hierbei besteht auch keine Wahlfreiheit. Weil die Person hatte schon mehrfach versucht in die Krankenversicherung von Bosnien und Herzegowina überzugehen was diese aber ablehnen. In der Regel verlangen die Ärzte das Vorkasse gezahlt wird und selbst die entsprechenden Rechnungen eingereicht werden. Aber wie gesagt, das man in einem Land eine Krankenversicherung hat ohne Aufenthaltstitel, ist natürlich das schlechtes Konstrukt was man sich überhaupt vorstellen kann. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 07:27:26
Ich habe jetzt auch noch mal nachgeschaut, weshalb die deutsche Krankenversicherung fortbesteht. Hat zwar nichts mit Ausländerrecht zu tun, aber der Vollständigkeit halber.
Um Anspruch auf die deutsche Krankenversicherung zu haben, muss man in der 2. Hälfte zwischen der erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und der Rentenantragstellung mindestens zu 90% dieser 2. Hälfte in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung versichert sein. Dann ist die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllt. Hierbei handelt es sich um die sogenannte 9/10 Regelung. Welche Krankenversicherung bei Rückkehrern nach Bosnien und Herzegowina gilt, ergibt sich zudem aus einem Sozialversicherungsabkommen das am 12. Oktober 1968 zwischen Deutschland und der früheren Sozialistische Föderative Republik Jugoslawien (SFRJ) geschlossen wurde und auch für die Nachfolgestaaten weiterhin fortbesteht. Gemäß diesem besteht eine vorhandene deutsche Krankenversicherung auch in Bosnien und Herzegowina fort, aber auch nur wenn keine Rentenbezüge in Bosnien und Herzegowina vorliegen. Wenn Rentenbezüge in Bosnien und Herzegowina vorlegen, würde ein Anrecht auf eine Krankenversicherung aus Bosnien und Herzegowina bestehen. Die entsprechende Person, wegen welcher ich auch den Beitrag erstellt hatte, hat ausschließlich in Deutschland gearbeitet. Deshalb lehnt auch die Krankenversicherung in Bosnien und Herzegowina, wie in dem Abkommen mit Deutschland vereinbart, auch die Aufnahme in die Krankenversicherung ab. Die Person hat aber mit dem Auslandskrankenschein in Bosnien und Herzegowina eigentlich nur anrecht auf Behandlungen von akuten Problem, welche bisher auch ausgereicht haben. Aber es kann eigentlich nicht sein, das man in die Krankenversicherung während des Arbeitslebens eingezahlt hat, von der Rente monatlich die Krankenversicherung abgezogen wird aber die Inanspruchnahme dahingehend verhindert wird, das man keinen langfristigen Aufenhalt in Deutschland hat. Das wäre wie als ob man in einem Verein Mitglied ist, den Mitgliedsbeitrag zahlt aber man darf nicht in den Verein rein. Für solche speziellen Fälle muss es doch eine humanitäre Lösung geben, welche es ermöglicht nach Deutschland zurückzukehren und die Leistung in Anspruch in nehmen zu könne, für die man auch monatlich zahlt. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von okatomy am 11.08.2016 um 08:29:02
Offenbar nicht, da es auch schon damals an einem rechtmäßigen Aufenthalt mangelte.
Mit einer Duldung ist mal prinzipiell ausreisepflichtig , nicht erst mit Erhalt der Ausreiseaufforderung. Es war sozusagen ihre Entscheidung dennoch hier zu bleiben. Im Fall der Pflegebedürftigkeit während Ihres Aufenthaltes in der BRD hätte die Versicherung gegriffen. Sie kann natürlich den Rechtsweg beschreiten. Also Einreisen, AE wegen humanitärer Gründe beantragen und im Falle der Ablehnung dagegen Klagen. Dann haben Richter über den Fall zu entscheiden. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Saxonicus am 11.08.2016 um 08:55:17
Es ist ja gerade der Sinn dieser Sozialabkommen, dass die Krankenbehandlungskosten in den jeweiligen Ländern von den deutschen Versicherungen übernommen werden, damit die Menschen im jeweiligen Land behandelt werden können und es nicht notwendig ist, zur Behandlung nach Deutschland einreisen zu müssen.
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Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 09:10:54
Normalerweise gibt es entsprechende Verbindungsstellen. Hat er sich überhaupt dorthin gewendet?
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/01_Grundwissen/05_Ausland_und_Rente/Verbindungsstellen/Bosnien_Herzegowina_node.html |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 15:39:57 Aras schrieb am 11.08.2016 um 09:10:54:
Die Verbindungsstelle in Landshut ist bekannt. Über ebendiese wurde das Rentenverfahren eingeleitet und ebenso ist diese für jegliche Fragen im Bezug zur Rente zuständig. Aber darauf beschränkt sich auch die Zuständigkeit, mit der Krankenversicherung oder dem Aufenhaltsrecht können die nicht weiterhelfen. Saxonicus schrieb am 11.08.2016 um 08:55:17:
Ich denke es ist unbestritten das Bosnien und Herzegowina in der medizinischen Versorgung nicht den deutschen Standard erfüllt. Rein hypothetisch, das liegt in dem aktuellen Fall nicht vor, aber was ist wenn einer an Krebs erkrankt. Dann muss man doch die Möglichkeit haben legal den Dienst in Anspruch zu nehmen, den auch jeder anderer Rentner in Deutschland erhält der für die Krankenversicherung zahlt. okatomy schrieb am 11.08.2016 um 08:29:02:
Dieses vorgehen wäre aber dann von vorhinein darauf ausgelegt erst mal gegen das Gesetz zu verstoßen. Gibt es hier nicht die Möglichkeit vor der Einreise einen legalen Antrag zu stellen? Gibt es hier nicht vielleicht einen Paragraphen der überhaupt einen Hauch einer Chance bei der Antragsstellung bieten würde? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 15:55:36
https://www.dvka.de/media/dokumente/rechtsquellen/svabkommen/Kosovo_SVA.pdf
Artikel 34 Abs. 2 Was sagt denn der Bundesverband der Ortskrankenkassen in Bad Godesberg, jetzt in Berlin verortet, denn als Verbindungsstelle, was deren entsprechende Verbindungsstelle in BH ist? http://www.aok-bv.de Die Bundesanstalt für Sozialversicherung wird es ja in Ex-Jugoslawien wohl nicht mehr geben. Zu deinen anderen Fragen: Die Person war unrechtmäßig in Deutschland aufhältig, manche würden sogar von illegalem Aufenthalt sprechen. Die Versorgungsleistungen erhält die Person nur aufgrund des SVA, muss sich also glücklich schätzen überhaupt was zu bekommen. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 16:08:56 Aras schrieb am 11.08.2016 um 15:55:36:
Also wenn man ich glücklich schätzen muss die Leistung in Anspruch nehmen zu können für die man bezahlt, dann weiß ich auch nicht ;D Es wurde mal bereits bei der AOK in Bonn welche dort wohl auch eine Verbindungsstelle hält, bereits angefragt ob hier nicht ein wechsel in die Krankenversicherung von Bosnien und Herzegowina möglich ist. Ebenso mehrfach vor Ort in Bosnien und Herzegowina. Alles ohne Erfolg. Wenn jemand gemäß dem Abkommen in der deutschen Krankenversicherung ist, dann kommt er da auch nicht raus. Ohne den Aufenhalt in Deutschland, hätte die Person im Rahmen der sozialen Absicherung natürlich die Krankenversicherung aus Bosnien und Herzegowina. Wer aber erwartet das die deutsche Krankenversicherung zu irgendwelchen Vorteilen führt in Bosnien und Herzegowina, der liegt hier falsch. Es ist genau das gegenteil der Fall. Der Auslandskrankenschein ist eigentlich für akute Behandlungen vorgesehen und nicht für längerfristige Heilbehandlungen. Aufgrund der wahrscheinlich deutlich günstigeren Behandlungskosten in Bosnien und Herzegowina, gab es aber bisher auch keine Probleme bei der Anerkennung von Behandlungskosten. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 16:21:26 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 16:08:56:
Soweit ich weiß: Normalerweise wird man im Ausland nicht in KVdR aufgenommen und zahlt somit auch keine Beiträge in die KVdR. KVdR-Beiträge sind auch nur 10% von der Rentenhöhe. Nach deiner Aussage werden wohl derzeit keine Beiträge zur Pflegeversicherung geleistet. SGB XI § 33 Abs. 2 Zitat:
Deine Bekannte hat die letzten 10 Jahre wohl keine Vorversicherungszeit nachzuweisen und somit keinen Anspruch auf die gewünschten Leistungen der Pflegeversicherungen. Hier scheint das Problem eher bei der Verbindungsstelle in BH zu liegen als an dem Mangel ein Aufenthaltsrecht in Deutschland herbeizaubern zu können. Es mag sein, dass Deutschland rechtsstaatlich besser ist, aber deswegen sollte man nicht den Konflikt mit den bosnischen Behörden vermeiden. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 16:59:57
Ich hab bißchen recherchiert:
- Rundschreiben der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland Nr. 80/1999 vom 27. 9. 1999 Thema: "Durchführung des Abkommens in bezug auf die Bundesrepublik Jugoslawien und Bosnien-Herzegowina" - LSG Bayern, Urteil vom 08.02.2007 - L 4 KR 78/04 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.03.2009 - L 16 KR 50/06 - LSG Bayern, Urteil vom 21.04.2015 - L 5 P 26/12 - LSG Bayern, Urteil vom 21.04.2015 - L 5 KR 73/12 - LSG Bayern, Urteil vom 08.02.2007 - L 4 KR 78/04 Vielleicht findest du da was. Zitat:
Wenn du schreibst, dass die Frau von Zeiten der Bosnienkrise bis zur Jahrtausendwende in Deutschland lebte und hier auch arbeitete und dadurch eine Rente erhalten hat, dann kriegt sie doch auch nur eine Rente von geschätzten 480 € (1992 - 2000 => 8 Jahre. 2 Rentenpunkte pro Jahr => 16 Rentenpunkte). Und das auch nur, wenn sie stets spitzenmäßig verdient hat. Zitat:
D.h. deine Freundin hat nie in Jugoslawien gearbeitet? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 19:12:54 Aras schrieb am 11.08.2016 um 16:21:26:
Nicht nur die bosnisch-herzegowinische Seite sondern auch die deutsche Seite bestätigt das es mit der Krankenversicherung so seine Richtigkeit hat und auch keine Wahlmöglichkeit besteht. Aras schrieb am 11.08.2016 um 16:59:57:
Die aktuelle Rentenhöhe liegt nicht mal bei der Hälfte. Aras schrieb am 11.08.2016 um 16:59:57:
Genau so, außer in Deutschland bestand Weltweit kein anderes Arbeitsverhältnis. Die Zeit bevor sie als Flüchtling nach Deutschland kam, war Sie ausschließlich Hausfrau. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von erne am 11.08.2016 um 19:37:11
wie dem auch sei, es gibt kein keinen AT *alleine aufgrund einer bestehenden deutschen Krankenversicherung*, um sich in D behandeln zu lassen und schon gar nicht, um sich auf Gemeinkosten pflegen zu lassen.
Man kann ein Visum beantragen, um sich in D in einem Krankenhaus behandeln zu lassen, wenn vorher die Kostenfrage geklärt ist. Die KV wird wohl die reinen Behandlungskosten abdecken, nicht aber die Lebens-/Aufenthaltskosten. Diese müssten ebenfalls gesichert sein. Das ist wohl mit einer Rente von knapp über 200€ nicht der Fall. ich sehe absolut keine Chance |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 19:38:25 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 19:12:54:
Bist du dir sicher, dass du die richtigen Fragen stellst? Im Grunde ist doch deine einzige Kritik, dass die Frau stets in Vorkasse gehen muss um sich dann den Betrag erstatten lassen zu können. Und du versuchst dies durch den Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung von BH zu lösen, was aber nicht geht. Du müsstest eher fragen ob man kein Versicherungsheft oder Versicherungskarte von der bosnischen Verbindungsstelle bekommen kann um diesen bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen vorlegen zu können. Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 19:12:54:
Hab ich ehrlich gesagt nicht anders erwartet. Hab offen gesagt auch nur maximal 200 € vermutet. Sie bezahlt also maximal 24 € monatlich für die Krankenversicherung. Schlußendlich: Das heißt ihr Einkommen ist auch nicht für das Recht auf Wiederkehr geeignet (wenn es nicht bereits am unrechtmäßigen Aufenthalt scheitern würde). |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von okatomy am 11.08.2016 um 19:40:17
Bringe doch erst mal in Erfahrung ob deine Freundin überhaupt Pflegeversicherungsbeiträge zahlt, eventuell hat sich die Sache dann ja ganz von allein geklärt.
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Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 19:45:55 okatomy schrieb am 11.08.2016 um 19:40:17:
Erklär mal bitte mehr. Ich möchte wissen wie sich das positiv auswirkt? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 19:54:12 erne schrieb am 11.08.2016 um 19:37:11:
Also wenn ich mich in die Lage versetze in Bosnien und Herzegowina zu leben mit einer Krankenversicherung für akute Beschwerden, dann wäre das für mich nicht unerheblich. Die Nutzung meiner Rechte, für welche die Person auch schon seit 25 Jahren einzahlt! - wäre da natürlich selbstredend. erne schrieb am 11.08.2016 um 19:37:11:
Das es ein Visum zur medizinischen Behandlung möglich ist, war mir soweit nicht bekannt. Das wäre dann zumindest ein Option. Während Ihres Aufenhaltes in Deutschland, könnte sie natürlich bei bekannten unterkommen, das wäre eigentlich das kleinste Problem. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 20:05:11 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 19:54:12:
Ich will ja nicht gehässig klingen, aber ich hab wahrscheinlich im letzten Jahr soviel zur GKV beigetragen wie sie in den 25 Jahren. Und ich bin nur ein Durchschnittsverdiener. Also bevor wir hier so tun als wäre das eine Mordsleistung was sie vollbracht hat, sollten wir auf die Fakten schauen. Und ich gehe nicht davon aus, dass sie für eine medizinische Behandlung ein Visum bekommt. § 30 SGB I setzt allein nur voraus, dass die Einreise nicht allein zum Zweck hat die Krankenversicherung durchgeführt wurde. Die GKV wird da eher auf die Durchführung der medizinischen Behandlung in BH verweisen und dass man sich diesbezüglich bei der Verbindungsstelle melden solle. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 20:26:04 Aras schrieb am 11.08.2016 um 20:05:11:
Sie zahlt nach den bestehenden Regel in die Krankenversicherung ein und erhält dahingehend auch die Leistungen. Ich persönlich zahle jeden Monat unter anderem ca. 350,- € in die Krankenversicherung ein, obwohl ich noch nie im Krankenhaus übernachtet noch eine Operation gehabt habe. Aber ich verdiene auch nicht schlecht und möchte mich dahingehend auch nicht beschweren. Vielmehr habe ich mich bewusst dazu entschieden, heute für andere die medizinischen Behandlungen mitzutragen und falls ich erkranken sollte, mich auch auf andere verlassen zu können. Aber jeder der meint das er sich lieber auf sich selbst verlässt, kann als Beamter oder mit einem gewissen Grundeinkommen, in die private Krankenversicherung übergehen. Jemanden mit geringem Einkommen aber Jahrzehntelanger Beitragszahlung das Anrecht abzusprechen, seinen Anspruch zu nutzen, wäre mir fremd. Vor allem wie bereits mehrfach geschrieben, die Person in meinem Fall wünscht gar nicht die deutsche Krankenversicherung da dies mit weitgehenden Nachteilen verbunden ist. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 20:37:08 Aras schrieb am 11.08.2016 um 20:05:11:
Sry, der Satz ist schlecht formuliert. Der § 30 SGB I ist maßgeblich ob die Frau Leistungen der Krankenversicherung in Deutschland nutzen kann oder nicht. Also hängt es von der Bedingung ab ob man einen Wohnsitz oder ein gewöhnlichen Aufenthalt hat. Und eine Wohnsitz oder einen gewöhnlichen Aufenthalt wird sie durch ein Medizinvisum nicht begründen können, da dann die Einreise eindeutig nur zum Zwecke hat in den Genuss der GKV-Leistungen zu kommen. Und diese Einwanderung in die Sozialsysteme wollte der Gesetzgeber eben nicht und hat es mit der entsprechenden Regelung auch unterbunden. Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 20:26:04:
Es besteht kein Anspruch die Leistungen in Deutschland zu beziehen, wenn es keinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland gibt. Ihr Anspruch besteht hier eben ggü. der bosnischen Verbindungsstelle. Gehe ich zu Recht davon aus, dass ihr versucht sie in die kostenlose gesetzliche Versicherung für über 65 Jährige zu versichern? Laut SVA Artikel 12 ist der Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung eben nicht ausgeschlossen. Also müsste sie ggf. eine freiwillige Versicherung für 5 % des Bruttoeinkommens abschließen - also wahrscheinlich ca. 15 € monatlich. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 20:47:26 Aras schrieb am 11.08.2016 um 20:37:08:
Als seit 25 Jahren durchgehender Beitragszahler, kann man nicht als Einwanderer in das Sozialsystem gelten. Vielmehr würde man nur den Anspruch wahrnehmen, welcher auch jeder anderer Beitragszahler erhält. Aras schrieb am 11.08.2016 um 20:37:08:
Die Person erhält jährlich einen Auslandskrankenschein welchen Sie vor Ort bei einem Verbindungsbüro einreicht und dann eine Bescheinigung erhält, das Sie Anspruch auf medizinische Behandlungen hat. Das ist das selbe was auch jeder andere erhalten würde, welcher mit einem Auslandskrankenschein nach Bosnien und Herzegowina reist. Das ganze ist aber eigentlich nur für akute Behandlungen gedacht, man kann nicht ins Ausland reisen um sich dort langfristigen Behandlungen zu unterziehen. Deshalb hat man in den letzten 10 Jahren immer wieder den wechsel von der deutschen in die bosnisch-herzegowinische Krankenversicherung schon mehrfach angestrengt, was aber alles im allem erfolglos blieb. Aber die Diskussion um die Krankenkasse, ist eigentlich am Thema vorbei. Es ging mir eigentlich nur darum zu erfahren, ob die Person wegen der Krankenkasse ein Anrecht darauf hat nach Deutschland zu reisen. Das es ein Visum zur medizinischen Behandlung gibt war mir nicht bekannt. Dass wäre denke ich mal ein guter Ansatzpunkt. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 20:55:49 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 20:47:26:
Ja. Aber nur weil sie ihren Anspruch nicht in Bosnien durchzusetzen vermag..... Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 20:47:26:
Klingt für mich als würde da was schief laufen. Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 20:47:26:
Da hast du Recht. Und darum bin ich auch hiermit raus :). Es ist ja alles gesagt worden. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von okatomy am 11.08.2016 um 21:02:36 Aras schrieb am 11.08.2016 um 19:45:55:
Rechtlich wohl garnicht, aber es könnte helfen die Diskussion zu beenden, die sich beginnt im Kreise zu drehen. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 21:05:34 Zitat:
Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_abkommen/07_arbeiten_deutschland_bosnien.pdf?__blob=publicationFile&v=17 Ende? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von okatomy am 11.08.2016 um 21:08:47
Ja, perfekt.
Dann ist ja auch geklärt dass die Freundin des TE sowieso keine Ansprüche wegen Pflegebedürftigkeit geltend machen kann, andere ärztliche Leistungen gibt es in Bosnien, damit dürfte die Eingangsfrage abschließend geklärt sein. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 11.08.2016 um 21:57:07 okatomy schrieb am 11.08.2016 um 21:08:47:
Ich möchte das nur nicht als letzten Satz stehen lassen. Mit dem Auslandskrankenschein hat man eine eingeschränkte medizinische Verfügbarkeit, in einem Land welches ohnehin nicht den deutschen Standard der medizinischen Versorgung erfüllt. Ich gehe davon aus das bei der aktuellen Konstellation ein Anrecht auf ein Visum zur medizinischen Behandlung besteht. Es ist selbstredend das ein Mitglied in der deutschen Krankenversicherung zur Inanspruchnahme einer Behandlung, ebenso auch den rechtlichen Zugang in Form eines Visum erhält. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 11.08.2016 um 22:16:24 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 21:57:07:
Höchstwahrscheinlich braucht sie einen anderen Schein und beantragt stets den nicht benötigten Auslandskrankenschein. Aber ihre Heimat ist es schon? Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 21:57:07:
Ich sehe hier keinen Rechtsanspruch. Woher auch? Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 21:57:07:
Da Bosnier kein Visa für touristische Zwecke benötigen, kann sie ja bei einer Voraussichtlichen Behandlungsdauer von weniger als 90 Tage direkt einreisen und ihr Glück versuchen. Also versuchs und gib Bescheid wie es ausgegangen ist. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von trixie am 11.08.2016 um 22:25:24 erne schrieb am 11.08.2016 um 19:37:11:
Ein Visum ist für die Bekannte des TS gar nicht notwendig. Sie kann visumsfrei einreisen und sich 90 Tage aufhalten und somit auch behandeln lassen. Dafür braucht sie auch keinen speziellen AT. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von HeFi am 12.08.2016 um 01:19:18 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 21:57:07:
Das ist eine unbewiesene Behauptung! Die medizinische Behandlung in BiH ist durchaus auf hohem Niveau, lediglich in Teilbereichen mögen spezielle oder neuere Behandlungsmethoden (noch) nicht verfügbar sein. BiH ist in medizinischer Hinsicht kein Entwicklungsland, maW: Eine Behandlung in Deutschland ist nicht per se schon deshalb besser, weil sie in Deutschland stattfindet (und einen "deutschen Standard der medizinischen Versorgung" gibt es nicht bzw. ist nirgendwo definiert). Letztlich kommt es auf die Diagnose (die hier nicht genannt wird) und die sich daraus ergebenden medizinischen Behandlungsmöglichkeiten an. Ob und wo diese gegeben sind, kann aber nur ein Arzt und kein Laie beurteilen. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 12.08.2016 um 01:41:33 Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 19:54:12:
Sie kann doch visafrei Einreisen und sich behandeln lassen. Aber eben nur behandeln und eben nicht Pflege. Dazu muss aber der Finanzierung des Aufenthaltes gesichert sein. Sie hat keinen zusätzlichen Anspruch auf Sozialleistungen. Allein daran würde mit Ihrere Minirente jeglicher AT im Rahmen einer Rückkehr scheitern, selbst wenn sie 45 Jahre gearbeitet hätte und einen AT gehabt hätte. Sie kann doch aufgrund 8 Jahre nicht rechtmäßigen Aufenthalt von X-Jahrezehnten Ihres Arbeitsleben nicht ableiten, als Nichtdeutsche, hier ihren staatlich Finanzierten Lebensabend zu verbringen. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 12.08.2016 um 02:08:55 HeFi schrieb am 12.08.2016 um 01:19:18:
Ich weiß nicht woher du deine Kenntnis nimmst, aber lass mich hier nur aus den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amt zitieren: "Medizinische Versorgung Die medizinische Versorgung im Land ist mit EU-Standards noch nicht zu vergleichen und ist oft in vielerlei Hinsicht (technische Ausstattung, hygienische Verhältnisse, fachliche Ausbildung) problematisch. Vor allem außerhalb der großen Städte gibt es wenige Deutsch / Englisch / Französisch sprechende Ärzte oder Therapeuten. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserücktransportversicherung mit Gültigkeit auch für dieses Land werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs den Temperaturen entsprechend geschützt werden." Und nur ein paar Fakten die einen erwarten können während eines Krankenhausaufenthaltes in Bosnien und Herzegowina: - Medikamente, Erwachsenenwindeln, Desinfektionsmittel müssen in der Apotheke gekauft werden und ins Krankenhaus gebracht werden - Essensversorgung ist ein Minimum und erfolgt in der Regel durch Verwandte - MRT gibt es nur in Großstädten. Hin- und Rückfahrt mit dem Krankenwagen müssen privat gezahlt werden - MRSA Infektion aufgrund mangelnder Hygiene |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 12.08.2016 um 02:52:01 Aras schrieb am 11.08.2016 um 22:16:24:
Sie muss, ebenso wie jeder anderer, mit dem Auslandskrankenschein den sie von der AOK in Deutschland erhält, zu einem vor Ort vorhandenen Verbindungsbüro gehen. Dort erhält sie dann einen Schein in lokaler Sprache, der Ihr bestätigt das sie medizinische Versorgung in Anspruch nehmen kann. Diese beschränken sie aber nur auf akute Behandlungen und ist eigentlich nicht gedacht für längerfristige Heilbehandlungen. Aras schrieb am 11.08.2016 um 22:16:24:
Bis zu 90 Tagen kann die Behandlung im Rahmen der Visafreiheit erfolgen. Wenn aber, rein hypothetisch, jemand beispielsweise an etwas schlimmeren erkannt was eine mehrmonatige Behandlung bedarf, seitens des Auswärtigen Amt bestätigt wird das die medizinische Versorgung in Bosnien und Herzegowina nicht der in Deutschland entspricht, als auch die Krankenversicherung in Deutschland besteht, dann liegt es doch auf der Hand das es sich hierbei um einen Grund handelt demjenigen ein Visum zur Inanspruchnahme seiner Rechte zu erteilen. Anderweitig würde man jemanden den Zugang zur medizinischen Versorgung verwehren. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 12.08.2016 um 05:11:45 Joco80 schrieb am 12.08.2016 um 02:52:01:
Theoretisch könnte ein Visum für AT erteilt werden aber die Finanzierung des gesamten Aufenthaltes muss gesichert sein. Nicht nur die Krankenkosten. Also auch die Kosten für Lebensführung. Ohne VE geht da gar nichts bei Ihrer Minirente Und dann die Rückkehrwilligkeit vorhanden sein. Ihr Ansinnen direkt in die Pflegeversicherung und das Sozialsystem einzuwandern spricht da halt dagegen. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 12.08.2016 um 05:48:54 grisu1000 schrieb am 12.08.2016 um 05:11:45:
Also ich wäre auch bereit eine Verpflichtungserklärung für alle anderen anfallenden Kosten außer die Behandlungskosten zu unterschreiben. Sie könnte ohne Probleme bei mir wohnen. Reicht die Verpflichtungserklärung aus um die Voraussetzung des gesicherten Lebensunterhaltes zu erfüllen? Ich hab auch auf der Webseite von der Ausländerbehörde Berlin die Bestätigung gefunden, das es möglich ist eine Aufenhaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung zu erhalten, wenn die Dauer eines Visum nicht ausreicht. Ich frage mich nur gemäß welchem Paragraphen dies erfolgt, eventuell § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG? https://service.berlin.de/dienstleistung/326511/ |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Saxonicus am 12.08.2016 um 08:53:37 Joco80 schrieb am 12.08.2016 um 05:48:54:
In diesen Link heißt es aber auch: Kostenübernahmeerklärung Durch die Botschaft muss bestätigt werden, dass die Bezahlung der Behandlungskosten gesichert ist. Hierunter sind die Kosten für erhaltene und zukünftige Behandlungsleistungen zu verstehen. Deshalb sollte dieser Punkt vorrangig geklärt werden. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Budweiser am 12.08.2016 um 13:51:53 Joco80 schrieb am 12.08.2016 um 05:48:54:
Nun ja ob eine nur teilweise VE überhaupt möglich ist weiss ich nicht - ansonsten ist dass allerdings ein heisses Eisen! Sollte die betr. Person pflegebedürftig (Altersheim) werden haben Sie sich zur Übernahme der Pflegekosten bereit erklärt - und da sind jeden Monat durchaus 2.500-3000 Euro möglich. Das sind keine Behandlungskosten - die haben Sie zu tragen. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 13.08.2016 um 04:24:15 Budweiser schrieb am 12.08.2016 um 13:51:53:
Selbstverständlich ist eine Verpflichtungserklärung mit einem Risiko verbunden, aber das geht auch jeder ein der eine solche Ausstellt. Ich frage mich aber immer noch, gemäß welchen Paragraphen überhaupt die Ausländerbehöhrde Berlin eine Aufenthaltserlaubnis zur medizinischen Behandlungen ausstellt. Auf der Webseite wird ausdrücklich darauf hingewiesen das dies gedacht ist, wenn ein 90-tägiges D-Visum nicht ausreicht. Liege ich hier vielleicht mit meiner Vermutung vom § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG richtig? https://service.berlin.de/dienstleistung/326511/ |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 13.08.2016 um 04:38:05
Du weißt schon, dass Visa von den deutschen Auslandsvertretungen, also Botschaft und Konsulat, erteilt werden?
Wie lange soll sie denn überhaupt behandelt werden? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von erne am 13.08.2016 um 07:11:40 Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 04:24:15:
ja Chancen sind nicht groß Vorausetzungen sind: Reisezweck glaubhaft (beinhaltet eben, dass dies nicht im Heinmatland möglich ist) Rückreise glaubhaft Finanzierung gesichert |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 13.08.2016 um 14:31:36 Aras schrieb am 13.08.2016 um 04:38:05:
Erteilt die Botschaft auch Aufenhaltstitel, weil Visa sind für angehörige der Westbalkanländer nicht mehr notwendig? Eine Behandlung länger wie 90 Tage im Halbjahr, welche mit Ihrem Pass auch ohne Visum möglich ist, wäre bei Ihr aktuell sowieso gar nicht notwendig. Sie ist halt mittlerweile auch schon 82 Jahre alt hat auch diverse gesundheitliche Probleme, aber keine bei welcher die Vorteile der deutschen Behandlung der Reise von 1.500 km überwiegen würden. Meine weitergehende Fragestellung war dann rein interessehalber und hypothetisch, unter welchen Voraussetzungen bei einer etwaigen plötzlichen schwersten Erkrankung wie etwa Krebs, dann eine Aufenthaltserlaubnis überhaupt theoretisch möglich wäre. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 13.08.2016 um 14:52:47
Liest du eigentlich was wir schreiben?
Deine Freundin kanns ja versuchen, aber im Grunde hat sie 0 Chance auf irgendwas, weil sie direkt versucht ins Sozialsystem einzuwandern. Sobald sie hier Behandlungen will, wird die Krankenkasse dicht machen und sie an die Verbindungsstelle in Bosna verweisen. Der § 30 SGB I ist ziemlich weit gefasster Paragraph. Normalerweise fällt fast jeder unter diesen Paragraphen. Nur eine Gruppe kann das nicht nutzen: Medizintouristen. Sie müsste schon einen anderen Grund finden um ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland begründen zu können. Dann wäre sie kein Medizintourist. Sie sollte mMn erst gar nicht versuchen ein Visum aus medizinischen Gründen zu beantragen und den medizintouristischen zweck zu dokumentieren. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von erne am 13.08.2016 um 16:41:09 Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 14:31:36:
ja, ein Visum ist auch ein Aufenthaltstitel. Andere AT erteilt die Botschaft nicht, das macht dann die ABH. Aber auch wenn deine Freundin visafrei einreisen kann, dürfte die ABH ihr in diesem Fall keinen AT (Aufenthaltserlaubnis) geben, denn die Voraussatzung für die AE ist die Einreise mit dem richtigen Visum Will sie eine AE, muss sie mit entsprechendem Visum einreisen. Visafreie Einreise = Ausreise nach 90 Tagen notwendig! |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 13.08.2016 um 17:43:10 Aras schrieb am 13.08.2016 um 14:52:47:
Ich habe es auch schon mehrfach zurückgewiesen, das Sie in die Sozialsystem in Deutschland einwandern möchte. Sie würde wenn dann von Ihrer Krankenversicherung in Deutschland gebrauch machen, bei welcher Sie schon seit 25 Jahren zahlendes Mitglied ist. Wenn ich dich richtig verstehe, möchtest du mit dem von dir genannten Paragraphen darlegen, das ein Rechtsanspruch auf die Krankenkasse nur für in Deutschland wohnhaften besteht. Deshalb erlischt auch in der Regel die Krankenversicherung wenn jemand nicht mindestens ein halbes Jahr, sich also vorwiegend, in Deutschland aufhält. Aber eben dieses bestehende Sozialversicherungsabkommen zwischen Bosnien und Herzegowina und der Bundesrepublik Deutschland, ermöglicht das man die Krankenversicherung beibehält obwohl man nicht mindestens ein halbes Jahr in Deutschland ansässig ist. Sie verwendet seit 17 Jahren die deutsche Krankenversicherung, weshalb du dann davon ausgehst das diese nicht in Deutschland gültig wäre, vielmehr nur in Bosnien und Herzegowina Inanspruch genommen werden darf, erschließt sich mir nicht. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 13.08.2016 um 17:48:54 erne schrieb am 13.08.2016 um 16:41:09:
Kann es sein das es für die Westbalkanländer auch ohne Visum geht? Weil ich hab auf der Homepage des Freistaat Bayern eine anderslautende Aussage gefunden. So wie ich das verstehe, brauchen nur diejenigen die auch ein Visum zur einreise benötigen, ein Visum zum beantragen der Aufenhaltserlaubnis. Diejenigen die kein Visum benötigen, wie die Westbalkanländer, können direkt eine Aufenhaltserlaubnis beantragen. Zitat: Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer nach der Einreise, die abhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts entweder mit oder ohne Visum erfolgt ist, bei der zuständigen Ausländerbehörde – in der Regel die Kreisverwaltungsbehörde, in deren Bezirk sich der Ausländer gewöhnlich aufhält – eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder eine Blaue Karte EU (siehe "Verwandte Themen") beantragen Quelle: https://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/736199102498 |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 13.08.2016 um 17:55:08 Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 14:31:36:
Visafreiheit gilt nur zu Besuchszwecken, bei Aufenthalt bis 90 Tage. Alles andere benötigt ein Visum. Will sie zur Behandlung nach Deutschland und diese soll über 90 Tage dauern wird ein Visum bei Einreise benötigt |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 13.08.2016 um 18:00:08 grisu1000 schrieb am 13.08.2016 um 17:55:08:
Kannst du mir bitte sagen welches Visum das wäre und wie lange die maximal gültig sein können? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 13.08.2016 um 20:18:46 Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 18:00:08:
Ein nationales Visum zum Zwecke der medizinischen Behandlung. Dazu benötigt man folgendes Formular: http://www.sarajewo.diplo.de/contentblob/4407648/Daten/5011574/Antrag_Visum_National_deu_bhs.pdf Unter Punkt 9. Zweck des Aufenthalts muss man dann Sonstiges ankreuzen und erläutern. Wenn sie mit dem Visum einreist, dann kann sie entsprechend eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen. Dabei muss aber ihr kompletter Lebensunterhalt gesichert sein. Ihre 200€ Rente sind da zu mager. Also muss sie einen Sponsor, einen Verpflichtungsgeber haben. Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 17:43:10:
Stell ihr eine Verpflichtungserklärung aus und trag selber die sonstigen Kosten. Dann wird natürlich nicht in das Sozialsystem eingewandert... Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 17:43:10:
Nein. Die 6 Monate erfindest du irgendwo her. Von 6 Monaten steht dort nix. Dort steht, dass der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland sein muss. Abs. 2 verweist auf zwischenstaatliche Abkommen. Also auf das Sozialversicherungsabkommen. Allerdings solltest du BSG, 30.04.1997 - 12 RK 30/96 beachten: Zitat:
Darum pass auf, ob du wirklich dokumentieren willst, dass der Aufenthalt nur aufgrund medizinischer Behandlung erfolgen soll. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 13.08.2016 um 21:35:31 Aras schrieb am 13.08.2016 um 20:18:46:
Nicht nur erläutern. Wahrscheinlich werden ärtzliche Gutachten und ein Behandlungsplan des Mediziners in Deutschland gefordert. Insbesondere auch wie lange die Behandlung dauert und wann sie wieder Reisefähig ist. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 13.08.2016 um 21:42:15
Und ob die Kosten getragen werden und von wem!
|
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von T.P.2013 am 13.08.2016 um 22:05:45 Joco80 schrieb am 13.08.2016 um 17:48:54:
Nein. Zitat:
Nein. Zitat:
Nein. Diese mögliche Ausnahme bezieht sich nur auf diejenigen "Positivstaatler", die eben auch zum Zwecke des (geplanten) Daueraufenthalts visumfrei einreisen dürfen. Diese privilegierten Länder sind in der AufenthV (§41) aufgeführt. Länder aus dem Westbalkan sind dort nicht geführt. Für die gilt, wie es der von Dir zitierten Website durchaus zu entnehmen ist, Zitat:
und entspricht damit der geltenden Rechtslage, die auch der Freistaat Bayern (in diesem Bereich) nicht außer Kraft zu setzen gedenkt. Ansonsten steht es genau so auch auf der Website der AV in Sarajewo, beachte "sowie alle sonstigen Aufenthalte von insgesamt länger als 90 Tagen im Halbjahr" http://www.sarajewo.diplo.de/Vertretung/sarajewo/de/04/Visabestimmungen/visaliberalisierung__seite.html Gruß |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 14.08.2016 um 05:12:02
Vielen Dank erst mal für die ganzen Links und Erläuterungen, die haben mir doch sehr weitergeholfen.
Aras schrieb am 13.08.2016 um 20:18:46:
Mir war der gewöhnliche Aufenthalt aus dem Steuerrecht bekannt, ich dachte fälschlicher weise das gilt auch für das SGB. Hierbei ist der gewöhnliche Aufenthalt ab 183 Tagen gegeben, also 6 Monate + 1 Tag. https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%B6hnlicher_Aufenthalt_(Steuerrecht) Ansonsten hab ich auch bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland) das folgende Merkblatt für Rentner gefunden. Hierbei wird unter Punkt 4 erläutert, wie der Krankenversicherungsschutz bei Wohnortverlegung in einen Abkommenstaat mit Sozialversicherungsabkommen ist. https://www.dvka.de/media/dokumente/merkblaetter/merkblatt_fuer_rentner/Merkblatt_Rentner.pdf Leider steht dann nur das folgende unter Punkt: Zitat:
Vielleicht ist es das beste wenn ich der Krankenkasse schreibe und mich einfach mal erkundige ob eine Inanspruchnahme in Deutschland zulässig ist. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Saxonicus am 14.08.2016 um 08:56:16 Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 05:12:02:
Das hättest Du von vornherein als erstes machen sollen, dann wäre nämlich diese ganze Diskussion nicht nötig gewesen. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von deerhunter am 14.08.2016 um 09:00:07 Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 05:12:02:
Das ist mit Sicherheit das Beste...aber ich denke mal, dass die Chancen sehr klein sind! Dafür ist das Sozialabkommen nicht gemacht. Es gibt ähnliche Abkommen mit Türkei und anderen, aber das hilft nur bei Behandlung in Ausland und gibt keinen Grund für eine Behandlung in Deutschland |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Candy Man am 14.08.2016 um 09:51:07 Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 05:12:02:
Spar Dir das Geld für den Anruf und die Zeit! Die Frage ist doch rein rhetorisch! Natürlich ist eine deutsche Krankenkasse gerade für eine "Inanspruchnahme in Deutschland" da, also "zuässig". Das bedeutet aber noch lange nicht, daß sie jeder Ausländer - auch wenn er bei der Kasse Mitglied ist - die Kassenleistungen in Deutschland in Anspruch nehmen darf. Darüber entscheidet nun nicht die Krankenkasse, sondern die ABH. Du bist doch bereits auf eine realitische Option hingewiesen worden: Eine VPE abgeben, damit die Kosten auch gesichert sind. Daß Du die nicht abzugeben bereit bist, zeigt unübertrefflich die hinter diesem Begehren stehenden Intentionen auf! |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 14.08.2016 um 10:18:11 schrieb am 14.08.2016 um 09:51:07:
Hö? Die ABH kann der Krankenkasse nichts vorschreiben. Wenn die Krankenkasse meint, dass dem Mitglied auch in Deutschland das volle Leistungsspektrum zusteht, dann ist das die Sache der Krankenkasse. Wenn die also sagen: "Klar, komm einfach und du kannst sogar mit einem Kurzaufenthalt deinen Krebs behandeln" dann kann die ABH nix machen?! Oder wie meinst du das? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 14.08.2016 um 15:36:34 Saxonicus schrieb am 14.08.2016 um 08:56:16:
Meine ursprüngliche Fragestellung war ursprünglich rein aufenthaltsrechtlich unter der Annahme das die Krankenversicherung besteht. Leider waren dann 80% der Kommentare auf die Krankenversicherung bezogen und nicht auf das Aufenthaltsrecht. deerhunter schrieb am 14.08.2016 um 09:00:07:
Zitat:
Wie gesagt, der medizinische Standard in den Westbalkanländern entspricht nicht dem in Deutschland. Dies wird explizit vom Auswärtigem Amt bestätigt. Es liegt doch dann auf der Hand, das jemand bei einer schwerwiegenden Erkrankung die bestmögliche Behandlung nutzen möchte. schrieb am 14.08.2016 um 09:51:07:
Joco80 schrieb am 12.08.2016 um 05:48:54:
Ich weiß nicht welche Intention du mir mit deiner Behauptung von dem genauen Gegenteil von dem was ich geschrieben habe, mir Unterstellen möchtest. Wie du an meinem Zitat erkennst, habe ich bereits geschrieben das ich bereit wäre eine Verpflichtungserklärung abzugeben, aber nicht für medizinische Behandlungskosten. Weil hierfür hat sie eine seit über 25 Jahren bestehende Versicherung die sie auch seit über 25 Jahren verwendet. Aber wie gesagt, ich werde hier wie in dem von mir verlinkten Merkblatt der DVKA unter Punkt 4.5 beschrieben, bei der Krankenkasse anfrage wie das ist. Ob die Krankenversicherung bei einem vorübergehenden Aufenhalt in Deutschland fortbesteht auch wenn dieser nur zur medizinischen Behandlung erfolgt. Aber das ist eine Frage der Krankenversicherung und nicht den Aufenthaltsrechts. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von trixie am 14.08.2016 um 17:35:26 Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 15:36:34:
Eine VE ohne Übernahmeverpflichtung etwaiger Krankenkosten ist vom Gesetz her nicht vorgesehen. Deshalb wird ja auch immer eine KV gefordert. Gut deine Bekannte hat eine KV. Trotzdem müßtest du die Kosten übernehmen, die von der KV nicht getragen werden. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 14.08.2016 um 21:38:47 Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 15:36:34:
Die Frage wurde ausreichend Beantwortet. Sie hat kein Aufenthaltsrecht aufgrund der Krankenversicherung. Und andere Möglichkeiten enes AT wurden ebefalls dargestellt. Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 15:36:34:
Ich unterstelle das Joco80 schrieb am 11.08.2016 um 05:50:26:
Die Intention ist eine Einwanderung nach Deutschland zur Pflege auf Staatskosten. Nein, das ist nicht möglich. Möglich wäre eine medizinische Bahandlung mit einer VE. Ob diese die Bahndlungskosten umfasst wirst du mit der KV und ABH aushandeln müssen. IMHO wird die ABH eine umfassende VE haben wollen. und ob die Behndlungskosten erstattet werden ist eine Sache zwischen dir und der KV. Eine VE verbietet ja dies nicht. Es generiert nur die Rükfallposition das Du notfalls einspringen muss und nicht der Steuerzahler. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 14.08.2016 um 21:55:42 grisu1000 schrieb am 14.08.2016 um 21:38:47:
Das ist jetzt wieder ein anderer Punkt den du ansprichst, du hast ursprünglich unterstellt das ich keine Verpflichtungserklärung unterschreiben möchte. Die von dir zitierte Frage war von mir rein hypothetisch, ob sich durch die Pflegeversicherung ein Aufenthaltsrecht ergeben würde. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 14.08.2016 um 22:07:09 Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 21:55:42:
Zu diesem Zeitpunkt war von einer VE gar kein Rede, sondern ob sich aus der KV ein dauerhafter Aufenthalt ableiten lässt. Weder aus einer KV noch einer VE lässt sich ein längerer Aufenthalt ableiten. Wird sie nach der Behandlung wieder reisefähig hat sie das Land zu velassen, ob nun eine VE vorhanden ist oder nicht, ob sie pflegebedürftig ist oder nicht. Will sie nicht, wird sie ausgewiesen und als letzte Maßnahme abgeschoben. Abschiebekosten wären dann aufgrund der VE von dir zu begleichen. Ansonsten bin ich hier raus. Die Fragen wurden IMHO ausreichend beantwortet. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 14.08.2016 um 22:31:23 grisu1000 schrieb am 14.08.2016 um 22:07:09:
Ja auf jeden Fall danke für deine Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 14.08.2016 um 22:40:12
Mal unter uns:
Wenn es so wäre, dass man sich zur Behandlung nach Deutschland begeben könnte, dann wäre das doch wie nen Geheimtipp bei den Bosniern. Das SVA ist fast 50 Jahre alt und deine Freundin ist nicht die erste Bosnierin die bei der KVdR-Versicherung versichert ist. Also wie soll das gehen? Vielleicht hat sie ja Glück und in den nächsten Jahren kommt Bosnien in die EU. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von trixie am 14.08.2016 um 22:49:13 Aras schrieb am 14.08.2016 um 22:40:12:
Da die Visumsfreiheit noch nicht so lange besteht, scheiterte in der Vergangenheit eine Behandlungsmöglichkeit eher am Visum, als an der Krankenkasse. Eine KK wird wohl einem beitragszahlenden Mitglied kaum die gesetzlichen Behandlungen verweigern können, unabhängig davon, welchen AT der Patient hat. Nicht jedes in Bosnien zahlende KK Mitglied muss medizinische Leistungen in Anspruch nehmen, bei denen man davon ausgeht, dass diese in Deutschland besser zu leisten sind, zumal auch noch Reise- und Unterkunftskosten vom Patienten zu zahlen sind. Nicht jeder hat einen Sponsor, der diese Kosten übernimmt, womit sich dieser Geheimtipp wieder auf Einzelfälle reduzieren läßt. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 14.08.2016 um 23:01:52 Aras schrieb am 14.08.2016 um 22:40:12:
Das können wenn dann auch nur die in Bosnien und Herzegowina in Anspruch nehmen, die eine Mitgliedschaft in der deutschen Krankenversicherung besitzen. Ebenso darf keine Rente aus Bosnien und Herzegowina bezogen werden, weil sonst nicht die deutsche Krankenversicherung bestehen würde sondern die bosnisch-herzegowinische Krankenversicherung. Und um überhaupt erst mal eine deutsche Rente zu beziehen muss man erst mal 5 Jahre in Deutschland gearbeitet haben und für die Mitgliedschaft in der Krankenkasse, muss man 90% der 2. Hälfte des Arbeitslebens in der deutschen Krankenkasse Mitglied sein. Das sind eigentlich strenge Regeln. Dadurch das bei meinem Fall, sie außer in Deutschland nirgendwo anders gearbeitet hat, war ihr erstmaliger Arbeitsbeginn auch in Deutschland. Sie war also eigentlich sogar während Ihres ganzen Arbeitslebens Mitglied in der deutschen Krankenkasse. Also einfach mal so als Geheimtipp ist das nicht Möglich. Aber alle diejenigen die Ihr Arbeitsleben in Deutschland verbracht haben und die Voraussetzungen erfüllen, machen sicherlich zu recht davon gebrauch. Wieso soll ein Rentner mit 100,- € Krankenkassenbeitrag der in Deutschland lebt, den Anspruch haben sich in Deutschland behandeln zu lassen, aber einer der in Bosnien und Herzegowina lebt und den selben Beitrag zahlt, eben nicht. Eigentlich werden sogar durch denjenigen der in Bosnien und Herzegowina lebt, die allgemeinen Kosten niedriger gehalten, weil er in der Regel sich zur normalen Behandlungen bei dem günstigeren Arzt in Bosnien und Herzegowina befindet. Ich habe eigentlich auch schon auf der folgenden Seite die Bestätigung gefunden, das ein Anrecht auf Behandlung auch bei vorübergehenden Aufenhalt in Deutschland besteht, werde aber dennoch bei der Krankenkasse nachfragen. http://www.deutsche-im-ausland.org/sozialversicherung-im-ausland/krankenversicherung/rentner-im-ausland.html Zitat:
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Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 14.08.2016 um 23:21:47
Nur mal zum Vergleich, mir sind zwei Fälle bekannt, in dem jemand in Bosnien und Herzegowina so schwer erkrankt ist das eine Behandlung vor Ort nicht möglich war. Hierbei handelte es sich um Personen mit keinerlei Verbindung nach Deutschland.
In dem einen Fall erfolgte die Behandlung in der Türkei, in dem anderen Fall ich glaube in Dänemark. Hierbei wurden von der bosnisch-herzegowinischen Krankenversicherung die Reise-, Unterkunfts- und Behandlungskosten gezahlt. Anbei auch ein Übersetzter Zeitungsartikel aus Bosnien und Herzegowina, der über Behandlungen im Ausland berichtet, damit man nicht denkt ich würde das erfinden. https://goo.gl/TJ4C0d Es könnte dann ja nicht sein, das jemand mit der bosnisch-herzegowinischen Krankenversicherung ausgeflogen wird zu Behandlung, weil die vor Ort nicht möglich ist. Hingegen derjenigen mit der deutschen Krankenversicherung, nicht zurück darf nach Deutschland sondern quasi vor Ort sterben soll. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 15.08.2016 um 00:17:37
Ihr Fall wird ja nicht der einzige sein. Also da solltest du nicht davon ausgehen, dass sie die einzigartig sei.
Darum wäre es ja definitiv ein Geheimtipp ;). Und warum sollte jemand der nur maximal 20 € in die KK zahlt und kein Deutscher ist und nicht in Deutschland lebt, sich mit einem Deutschen der 100 € in die KK zahlt und in Deutschland lebt? Joco80 schrieb am 14.08.2016 um 23:01:52:
Das bezieht sich auf Deutsche und nicht auf Bosnier. Für die Bosnierin gilt folgendes: http://www.deutsche-im-ausland.org/sozialversicherung-im-ausland/laender-mit-sozialversicherung/bosnien-und-herzegowina/land/europa/bosnien-und-herzegowina.html#c162 Zitat:
Hat sie die entsprechenden Anspruchsnachweise? Zitat:
D.h. sie kriegt genau die gleichen Leistungen wie ihre Mitbürger. Und deine zwei anderen Fälle passen nicht, da es die bosnische Krankenversicherung war und nicht die deutsche KVdR. D.h. die bosnische Krankenversicherung zahlt für bosnische Staatsangehörige. Wir gehen mal wieder zu sehr in die Krankenversicherungsschiene.... Also wieder: Sie hat kein Aufenthaltsrecht und kann auch keines aufgrund der Krankenversicherung begründen |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 15.08.2016 um 00:58:40 Aras schrieb am 15.08.2016 um 00:17:37:
Als Versicherungsmitglied eine Versicherung in Anspruch zu nehmen ist für mich kein Geheimtipp. Wenn ich eine Karte der AOK in der Hand halte und mir monatlich der Beitrag abgebucht wird, dann kann ich davon ausgehen das wenn ich in Deutschland bin, diese auch verwenden kann. Aras schrieb am 15.08.2016 um 00:17:37:
Die 100,- € waren eine aus der Luft gegriffene Zahl. Die deutsche Krankenversicherung unterscheidet nicht nach der Nationalität. Ein deutscher der in der zweiten Hälfte seines Berufslebens im Ausland war, hat kein Anspruch auf die gesetzliche deutsche Krankenversicherung. Wenn zwei Personen den gleichen Job haben, die gleiche Rentenhöhe, den gleichen Krankenkassenbeitrag, dann kann am Ende nicht der eine die eine Leistung erhalten und dem anderen diese verwehrt bleiben. Aras schrieb am 15.08.2016 um 00:17:37:
Genau das sind die von mir bereits angesprochenen Auslandskrankenscheine. Diese erhält sie, ebenso wie jeder andere in Deutschland versicherte, von der deutschen Krankenkasse. Mit dieser muss man dann vor Ort zu einem Verbindungsbüro der Krankenkasse und erhält dort eine Bestätigung in Landessprache. Diese Bestätigung in Landessprache ist quasi Ihre Versichertenkarte in Bosnien und Herzegowina. Dieses legt sie dann vor einer Behandlung beim Arzt vor. Dies führte aber schon zu diversen Problemen weshalb sie auch schon mehrfach in der Vergangenheit erfolglos den wechsel angestrengt hatte. Aras schrieb am 15.08.2016 um 00:17:37:
Nein, die bosnische Krankenversicherung zahlt für jeden der bei Ihr Mitglied ist, egal welcher Nationalität. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 15.08.2016 um 01:18:14 Joco80 schrieb am 15.08.2016 um 00:58:40:
Doch schon. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Er hätte dann zwar keinen Anspruch auf KVdR, jedoch Anspruch auf die freiwillige Versicherung in der GKV. Joco80 schrieb am 15.08.2016 um 00:58:40:
Wenn der eine in Bosnien lebt, dann hat er nur Anspruch auf Leistungen nach bosnischem Niveau. Da macht es keinen Unterschied zwischen den Staatsangehörigkeiten. Joco80 schrieb am 15.08.2016 um 00:58:40:
Laut BaMF ist es möglich für 5 % des Einkommens sich gesetzlich zu versichern. Wenn Sie Probleme bei der Durchsetzung ihres Leistungsanspruches hat, dann soll sie sich bei der Verbindungsstelle beschweren. Die müssen nunmal dafür sorgen, dass der Schein auch akzeptiert wird. Joco80 schrieb am 15.08.2016 um 00:58:40:
Entschuldigung. Meinte natürlich, dass die bosnische Krankenversicherung für bosnische Versicherte zahlt. Aber deine Freundin ist keine Versicherte der bosnischen Versicherung, dadurch bringen deine Beispiele nix. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Mojo Jojo am 15.08.2016 um 14:16:31
Entschuldigt bitte, dass ich dazwischen grätsche. Jedoch habe ich das Gefühl, dass der TS nicht empfänglich ist für Kommentare, die dafür sprechen, dass sein Vorhaben so nicht machbar ist.
Hier wird seitens des TS nichts anderes getan, als Argumente aufzuführen, die die Gegenstimmen scheinbar entkräften sollen, ohne dabei zu bedenken, dass seiner Bekannten somit in keinster Weise geholfen ist. Die Machbarkeit Deines Vorhabens hängt nicht von dem 'ok' dieses Forums ab. Willst Du nicht endlich mal den einzig effektiven Lösungsweg beschreiten, und, wie bereits angekündigt, eine schriftliche (rechtsmittelfähige) Rückmeldung der KK zu Deinem Vorhaben erbeten? Das ist der einzige Weg, Deiner Bekannten wirklich zu helfen. Zu versuchen, das Forum hier vom Gegenteil zu überzeugen, hilft euch beiden genau Null komma Nix. Was dabei am Ende seitens der KK rauskommt, ist natürlich von großem Interesse auch für zukünftig ähnlich gelegene Anfragen. Und auch erst dann macht es meiner Ansicht nach wieder Sinn weiter zu diskutieren/ Hilfestellung zu leisten. Aber im Moment dreht man sich einfach nur mega uneffektiv im Kreis :-/ |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 01.09.2016 um 13:20:48
Rein informativ für ähnlich gelagerte Fälle. Nach dem ich schon telefonisch die Bestätigung von der Krankenkasse erhalten habe, ist dies jetzt auch noch mal schriftlich erfolgt.
Bei der AOK gibt es keine halben und vollen Mitglieder. Entweder man erfüllt die Voraussetzungen und ist volles Mitglied oder man erfüllt die Voraussetzungen nicht, dann ist man gar kein Mitglied. Die bekannte von mir kann also ohne vorherige Absprache ganz normal unter Vorlage Ihrer Versichertenkarte einen Arzt in Deutschland aufsuchen. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von lottchen am 01.09.2016 um 14:07:28
Vielleicht kannst Du ja mal später berichten, wie es weitergegangen ist. Wie sie hergekommen ist (mit oder ohne Visum). Welche Leistungen in Anspruch genommen werden konnten und welche nicht. Du sprachst ja nicht nur von Arztbesuchen sondern auch von Pflege. Wäre schon interessant, ob eine Bosnierin um gepflegt zu werden hier bleiben kann und auch wie sich das dann mit dem Aufenthaltsrecht vereinbart.
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Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Aras am 01.09.2016 um 20:52:30
Ja ich bin auch an der Umsetzung interessiert.
Joco80 schrieb am 01.09.2016 um 13:20:48:
Aber sie hat keine Versichertenkarte? |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 01.09.2016 um 22:34:52 Aras schrieb am 01.09.2016 um 20:52:30:
Doch klar, schon immer gehabt. Nur im Bosnien und Herzegowina muss sie einen Auslandskrankenschein verwenden weil die Karte alleine nicht ausreicht. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von T.P.2013 am 01.09.2016 um 22:54:40
Dass sie zur Wahrnehmung einer ärztlichen Behandlung zu Aufenthalten bis zu 90 Tagen herkommen kann, war doch unstrittig.
Deine Frage / These war, ob / dass ihre GKV-Mitgliedschaft allein ihr ein Aufenthaltsrecht zur Wohnsitznahme / Daueraufenthalt ohne Beantragung eines entsprechenden Visums bzw. ihr das Anrecht auf Erteilung eines entsprechenden Visums zwecks wahrzunehmender Krankenbehandlungs- oder Pflegeleistungen verschafft. Die Antwort darauf ist nachwievor genauso unstrittig: Nein. Gruß |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von Joco80 am 01.09.2016 um 23:26:03 T.P.2013 schrieb am 01.09.2016 um 22:54:40:
Das Thema war leider etwas abgeschweift, weil die meisten auf die Krankenversicherung eingegangen sind. Deshalb hab ich bei der Krankenkasse nachgefragt. Wenn die 90 Tage welche Visumsfrei je 6 Monate möglich sind zur Behandlung nicht ausreichen, dann müsste es doch gegeben sein das eine Aufenhaltserlaubnis zur medizinischen Behandlung nach § 25 Abs. 4 Satz 1 AufenthG bewilligt wird? Natürlich unter der Voraussetzung, das von einem dritten eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird. |
Titel: Re: Rückkehr nach Deutschland wegen Krankenversicherung Beitrag von grisu1000 am 02.09.2016 um 00:14:02 Joco80 schrieb am 01.09.2016 um 23:26:03:
Jetzt bewegen wir uns im Kreis. Will sie eine AT, weil absehbar ist, das die Behandlung länger als 90 Tage dauert, muss Sie vom Heimatland ein Visa beantragen. Die visafrei Einreise berechtigt nicht zur Verlängerung des Aufenthaltes im Inland. VE ist sicherlich ein Muss, ärtzlicher Behandlungsplan wird wahrscheinlich gefordert.. Ist die Verlängerung nicht absehbar wird die ABH ggf. den Aufenthalt verlängern: a) Ggf. wird die ABHprüfen (Nachfrage beim Arzt) ob dieser lange Aufenthalt wirklich nicht vorhersehbar war b) Es kann auch sein das sie dann nur eine Duldung bekommt bis zum Abschluss und keinen AT. Die Aussagen der Krankenkasse sind unerheblich, sie binden die ABH in keiner Weise. Einzig eine schriftliche Kostenübernahme der KK für den Bahandlungsplan wäre schon mal ein Schritt. |
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