bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 18:17:11:Laut sämtlichen Chatprotokollen ist es ersichtlich, dass ich jeden einzelnen potenziellen Mitfahrer vorab und stets wirderholt nach gültigen Papieren fragte, auch von denen, die nicht mitgefahren sind. Daraus ist es überhaupt nicht zu schließen, bereit zu sein, Mtfahrer ohne gültigen Ausweisen mitzunehmen
Wie dir bereits ein Forist schrieb, könnte man das auch gegen dich verwenden, denn auch cleverer Schleußer könnte, damit man seine Unschuld glaubt, so etwas vorbauen.
Es soll aber wahrlich nicht heißen, dass du das auch so aufgebaut hast.
Du warst nicht bereit (ist logisch und verständlich) Menschen ohne gültige Ausweispapiere mitzunehmen.
Da kommt dann die Frage oder die Feststellung, das du es aber trotzdem getan hast.
Nochmals:
Auch wenn du es nicht vorsätzlich getan hast, hast du Menschen zu einer Straftat verholfen.
Und wie @deerhunter bereits bemerkte, sind die Richter in Bayern etwas strenger wie in anderen Bundesländern.
Diese Aussage:
Zitat:Ich habe auch wirklich beteuert, bei keinen Ausweisen auf das Gültigkeitsdatum geachtet zu haben.
... macht deine ganzen Argumente von vorne bis hinten wieder zunichte.
Warum frägst du lang und breit nach gültigen Ausweispapieren, wenn du dann nicht nach deren Gültigkeit schaust. Auch schreibst du, dass du die Ausweise angeschaut hast.
Was hast du denn angeschaut, wenn dir das Gültigkeitsdatum entgangen ist?
Als Laie würde einem - nach Beurteilung gültig oder ungültig - wohl nur das Gültigkeitsdatum ins Auge fallen, weniger ob der Ausweis, Reisepass oder
AT echt oder eine Fälschung ist.