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unbeabsichtigte Schleusung begangen (Gelesen: 20.072 mal)
Themen Beschreibung: schuldig?
bürokrat
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.07.2016 um 01:58:50
 
Hallo zussammen,
ich bin hier Neuling und bräuchte von Euch Hilfe, da ich richtig unglücklich in eine Schlamassel gelandet bin.
Zum Sachverhalt:
Ich habe im Hinblick auf die Rückreise aus Italien per blablacar eine Mitfahrgelegenheit für mehrere Personen angeboten. Der Start war bei Modena und das Ziel in Düsseldorf. Es schrieben mich über dem besagten Internetportal mehrere Interessenten an und jeden einzelnen fragte ich per Chat dort und wiederholt nach gültigen Ausweisen. Schließlich habe ich angeblich 5 Personen gefunden, für die ich mich auch entschieden habe. Am 14.07. habe ich die Rückreise angetreten und zunächst die Person A aus Nigeria ins Fahzeug einsteigen lassen. Von dieser Person habe ich mir dessen gültigen Ausweis namens permesso di soggiorno (was zu Reisen innerhalb ganz Europas berechtigt) zeigen lassen. Dort wartete ich noch etwa halbe Stunde lang auf die weitere Person B mit seinen Kleinkindern C und D aus Ghana. Von dieser Person ließ ich mir ebenso die Ausweise und seinen 3 Kindern zeigen, die die gleichen Ausweise vorlegte. Darauf brach ich mit dem Fahrzeug auf und machte mit langer Verspätung einen Zwischenstopp in Verona und holte ich von dort eine andere Person E aus Indien, die mir den amerikanischen Pass vorlegte. Schließlich setzte ich die Fahrt auf den Heimweg fort. Alle Personen wollten auch wirklich zum Zielort. Auf der Strecke, direkt nach dem Grenzübertritt, bat mich die Person B mit dessen Kleinkindern C und D um einen Zwischenstopp bei einem Schnellrestaurant um den Hunger seiner Kinder zu stillen. Ich nahm die Bitte an und dann fuhr ich zu einem McDonalds in Kempten nahe der Autobahn. Alle Fahrgäste und ich gingen nach der Ankunft dort auf dem Parkplatz zum Schnellrestaurant und machten die Einkäufe und dann kehrten wir und aßen und verweilten eine Zeit lang im Auto. Überraschenderweise fuhr später eine Streife der BP und wir alle wurden der Ausweiskontrolle unterzogen. Bei der genauen Überprüfung stellten die Beamten fest, dass die Ausweise der ghanaischen Personen B, C (Kind) und D (Kind) seit April abgelaufen waren. Bei anderen zwei Personen aus Indien und Nigeria war dagegen nichts zu beanstanden. Die ghanaische Person legte der Polizei zudem eine Bescheinigung vor, aus der hervorging, dass er die Verlängerung des italienischen Ausweises bereits beantragt hatte. Er versicherte auch, dass er die Verlängerung in einigen Wochen bekommen wird. Danach wurden wir alle zum Revier gebracht und einzeln vernommen. Aus den Vernehmungen ist es nicht zu schließen, dass ich von der Ungültigkeit der Ausweise der Personen B, C und D wirklich gewusst hatte. Scheinbar haben mich alle Fahrgäste verteidigt. Die Person A als erster Fahrgast bezeugte, dass ich mir zwar die Ausweise von den später eingetroffenen Personen B, C und D vorzeigen ließ, allerdings schaute ich mir die Ausweise nicht genau und flüchtig an, da wir in Eile waren. Dessen begleitende Mutter soll das auch gesehen haben. Genauso habe ich bei der Vernehmung das gleiche behauptet, weil ich auch früh aufgestanden bin und müde war. Der ghanaische Vater der beiden Kindern gestand auch in seiner Vernehmung, dass er mich auf Anfrage hin, ob seine Ausweise gültig waren, anschwindelte und dass er damit rechnete und hoffte, dass ich nicht aufs Gültigkeitsdatum achten würde. Nach seinen Angaben soll er gegenüber der Polizei unser Chatprotokoll vom blablacar demonstriert haben, das wie folgt aussieht:

Person B:
"Hi am interested in ur trip to dusseldorf but am traveling with 2 children one 5 and the other 6 years"

Ich:
"But do you all have valid documents to travel to germany and austria?"

Person B:
"Yes we have"

Ich:
"But really no joke? I would check your documents before departure."

Person B:
"No problem"

Person B:
"Am not joking too"

Person B:
"They are my kids"

Person B:
"Going for holiday"

Ich:
"Because according to my experience a lot of people dont tell me the truth.
But you pay the full price like for adults."

Person B:
"Ok"

Person B:
"But please can you do something a little about the price"

Person B:
"We will be coming from reggio emilia"

Ich:
"Where exactly do you want to depart and where exactly to you want to go to Germany? I start from Venice."

Person B:
"Reggio to Dortmund"

Ich:
"Ok then we meet in verona porta nuova at 9am."

Person B:
"If u will be able to pick us in reggio emilia am ready to pay extra cost"

Person B:
"I only ask if u can"

Ich:
"I will think about it and will tell you later."

Person B:
"Ok thanks very much"

Ich:
"Hello, i wanted to ask you whether you could even ride with me this evening."

Person B:
"Please can't this evening tomorrow will be fine with me"

Person B:
"I have to take some things tomorrow before I leave"

Ich:
"Ok then i go tomorrow."

Person B:
"Thanks"

Ich:
"But could we meet in verona or padova?"

Ich:
"What is your exact address?"

Person B:
"Please my phone is going off so let me charge it small"

Person B:
"My address is via medaglie della resistanza XXX Reggio emilia"

Ich:
"Ok but would you be able to go to padova or verona?"
================================================================================
====

Genauso soll die Polizei das Chatprotokoll zwischen mir und der Person A von seinem Handy aus aufgenommen haben, das wie folgt aussieht:

Person A:
"Hello my name is Michael i Will like to travel with you to Dusseldorf"

Person A:
"Do you still have space or me"

Person A:
"Please let me know something is very important for me thank you"

Ich:
"yes ok, I would have one free place. But do you have valid documents? I tell you that I will check it before departure."

Person A:
"Yes I have it with me"

Ich:
"And your documents are valid for Austria and Germany? I tell you I will check them before departure."

Person A:
"Yes I have it"

Person A:
"Yes I have all with me for the travel 14"

Ich:
"ok, then see you."

Person A:
"Okey"

Ich:
"Again, see you on 14th in verona porta nuova. And I hope that is truth what you said me that you have valid documents to travel to austria and germany."

Ich:
"Ok?"

Person A:
"YeS"
================================================================================
==============

Ich wollte noch darauf hinweisen, dass das Chatprotokoll unsere gesamte Kommunikation nicht vervollständigt, da wir restliche Details per Telefon geklärt haben, so wie das bei der Person E der Fall war.
Ich habe auch wirklich beteuert, bei keinen Ausweisen auf das Gültigkeitsdatum geachtet zu haben. Zudem habe ich gesagt, dass ich nicht so schlicht beim Schnellrestaurant rasten würde und uns auffallen ließ, wenn ich tatsächlich gewusst hätte, dass sich unter den Fahrgästen illegale Migranten befunden haben. Ein Schleuser ist so gutherzig, leichtsinnig und macht einen Halt und rastet bei McDonalds mit seinen verdächtig aussähenden Fahrgästen und vor allem in Grenznähe??
Andererseits war die auffällig dunkelhäutige Person B so leichtsinnig und denkt in erster Linie daran, den nicht lebensbedrohlichen leichten Hunger dessen Kindern zu stillen und begibt sich selber in Gefahr. Meines Wissens hat diese sich selbst ins eigene Knie geschossen und wird mit Konsequenzen bezüglich seines zukünftigen Aufenthalts rechnen müssen. Hätte der Vater genügend Essen für die Reise von sich zu Hause mitgenommen oder hätten er und seine Kinder wenigstens ihre Grundbedürfnisse unterdrückt und sich somit vorgenommen, für ein paar weitere Stunden stattdessen die Zähne zusammen zu beißen, dann wäre das Ganze sicherlich nicht passiert. Was für ein Volltrottel. Ohne Worte.
Ich wollte noch sagen, dass ich bei der Ankunft der Polizei mich ganz cool und gelassen verhalten habe und ich der Polizei zuvorkam und selbstsicher behauptete, die Fahrgästen hätten gültige Papiere, ohne dass die Beamten zuerst nach etwas verlangten. Ich sagte vor Ort, dass ich ganz genau wusste, weshalb die Beamten kamen, nämlich uns einer Ausweiskontrolle zu unterziehen, weil die (verdächtig aussehenden) Personen den Bürgern in der Umgebung als verdächtg aufgefallen sein sollten, die Polizei alarmierten, also uns bespitzelten. Ich sagte dem einen Beamten cool und anmaßend, dass ich nicht da wäre, wenn die Fahrgäste keine gültigen Papiere hätten. Der Beamte behauptete hingegen bei meiner Vernehmung, dass wohl doch kein Bürger als Zeuge bei McDonalds uns verpetzte, sondern dass es auf die Initiative der patrullierenden Streifenfahrt der Beamten zurückzuführen war und denen der indische Fahrgast mit dem Turban, sitzend auf dem Beifahrersitz, als verdächtig vorkam, was den Anstoß für die Ausweiskontrolle gab. Ob das überhaupt stimmt, weiß ich nicht. Die BP behauptete, sie würden ab und zu an jenem Parkplatz ihre Runden drehen.

Unterm Strich ist es leider alles dumm gelaufen. Kann hier jemand einschätzen, ob es hier zu einer Verurteilung und dem Freisprch kommt?

MfG
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Antwort #1 - 17.07.2016 um 02:38:58
 
PS.
Als Fahrtpreis habe ich knapp unter 60€ für die maximale Strecke verlangt, was auch vom integrierten Preisrechner vom blablacar vorgeschlagen wird. Dieser unerhebliche Betrag entspricht also nicht der finanziellen Gegenleistung, die gemäß §96 AufenthG gemeint ist. Bei meiner Durchsuchung wurden ca. 70€ und bei dem Ghanaer 200€ Bargeld vorgefunden. In Vorleistung ist damals noch niemand eingetreten.
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Candy Man
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Antwort #2 - 17.07.2016 um 06:02:45
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 01:58:50:
...Die Person A als erster Fahrgast bezeugte, dass ich mir zwar die Ausweise von den später eingetroffenen Personen B, C und D vorzeigen ließ, allerdings schaute ich mir die Ausweise nicht genau und flüchtig an, da wir in Eile waren. Dessen begleitende Mutter soll das auch gesehen haben. Genauso habe ich bei der Vernehmung das gleiche behauptet, weil ich auch früh aufgestanden bin und müde war.


Man muß nun einmal genau hinsehen, dazu ist man verpflichtet.

"Müde" darf man kein Auto fahren. Wenn es beim Paß schon nicht mit dem genauen Hinsehen reicht, wie dann bei der Fahrt? Schätze mal, die werden das als Lüge abtun.

Ob, und wenn ja, was bei einer Verurteilung heraus kommt, kann ja wohl nur ein Fachmann entscheiden, und die nehmen erst einmal Akteneinsicht.
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trixie
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Antwort #3 - 17.07.2016 um 12:43:08
 
Du wirst sicherlich nicht als Schleuser angesehen und nach diesen Strafkriterien bestraft.

Du hast dich dadurch strafbar gemacht, dass du jemanden bei einer illegalen geholfen hast. Durch eine sorgsamere Passkontrolle hätte dir das auffallen müssen oder du hättest dich bei einer italienischen Polizei informieren müssen, ob der Pass noch gültig ist. Dein Vorgehen war somit fahrlässig. Ob es grob fahrlässig war, vermag ich nicht zu beurteilen. Anhand deiner Aussage, würde ich aber Vorsatz ausschließen, der dir ein höheres Strafmaß bringen würde.

Ich könnte mir einen Strafbefehl vorstellen, sofern deine Weste bisher weiß war.

Der ganze andere Teil, den du mit "hätte ich die Person bewußt schleußen wollen, hätte ich das so nicht gemacht oder wäre nicht dort stehen geblieben", ist m. M. nach nebensächlich, denn auch Straftäter können bewußt oder unbewußt  Fehler machen, weil sie glauben, dass dies keinem auffällt oder einfach nur ablenken wollen.
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Daddy
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Antwort #4 - 17.07.2016 um 14:03:33
 
Es ist aus der Entfernung schlichtweg nicht einzuschätzen wie dein Verfahren ausgehen wird.

Andererseits müsstest du wissen welcher Tat du beschuldigt wirst. Du bist, wie du schreibst, vernommen worden. Ergo musst du das Verehmungsprotokoll gegengezeichnet haben, welches den Tatvorwurf nebst strafrechtlicher Belehrung enthält.

Dem Wortlaut nach könnte dir theoretisch eine Tat nach § 96 Abs. 1 Ziff. 1 lit. b) AufenthG vorgeworfen werden, es bedarf bei einer Schleusung zugunsten mehrer Personen keines Vermögensvorteils. Ich persönlich halte es allerdings für unwahrscheinlich bei dem von dir geschilderten Sachverhalt. Andererseits sind schon österreichische Taxifahrer wegen solcher Fahrten angezeigt worden (http://www.sueddeutsche.de/bayern/schleierfahdnung-kleiner-grenzverkehr-1.245808...).

Ebenfalls ist eine Beihilfetat zu § 95 AufenthG denkbar, aber -wie gesagt- das müsstest du wissen.

Was am Schluss die Staatsanwaltschaft aus dem ganzen macht wird abzuwarten sein, ich persönlich möchte da keine Einschätzung abgeben, da ich nicht in deren Köpfe hineinsehen kann.

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tiggger
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Antwort #5 - 17.07.2016 um 14:26:38
 
Ich vermute auch, dass das am Ende glimpflich ausgeht und das ganze als fahrlässig gewertet wird. Jedoch solltest Du mit Deiner Wortwahl gegenüber den Behörden aufpassen und vielleicht nicht so wie hier formulieren:
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 01:58:50:
dann wäre das Ganze sicherlich nicht passiert. Was für ein Volltrottel. Ohne Worte.

bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 01:58:50:
uns verpetzte

Dies könnte man schon als Hinweis auf Eventualvorsatz betrachten. Das hört sich so an, als ob Du froh gewesen wärst wenn es keine Kontrolle und somit eine illegale Einreise gegeben hätte. Auch 'uns verpetzen' hört sich für mich an, als ob Du mit den Tätern sympathisierst. 
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Antwort #6 - 17.07.2016 um 15:35:34
 
Daddy schrieb am 17.07.2016 um 14:03:33:
Es ist aus der Entfernung schlichtweg nicht einzuschätzen wie dein Verfahren ausgehen wird.

Andererseits müsstest du wissen welcher Tat du beschuldigt wirst. Du bist, wie du schreibst, vernommen worden. Ergo musst du das Verehmungsprotokoll gegengezeichnet haben, welches den Tatvorwurf nebst strafrechtlicher Belehrung enthält.

Dem Wortlaut nach könnte dir theoretisch eine Tat nach § 96 Abs. 1 Ziff. 1 lit. b) AufenthG vorgeworfen werden, es bedarf bei einer Schleusung zugunsten mehrer Personen keines Vermögensvorteils. Ich persönlich halte es allerdings für unwahrscheinlich bei dem von dir geschilderten Sachverhalt. Andererseits sind schon österreichische Taxifahrer wegen solcher Fahrten angezeigt worden (http://www.sueddeutsche.de/bayern/schleierfahdnung-kleiner-grenzverkehr-1.245808...).

Ebenfalls ist eine Beihilfetat zu § 95 AufenthG denkbar, aber -wie gesagt- das müsstest du wissen.

Was am Schluss die Staatsanwaltschaft aus dem ganzen macht wird abzuwarten sein, ich persönlich möchte da keine Einschätzung abgeben, da ich nicht in deren Köpfe hineinsehen kann.

Daddy


Also wird es dabei ohnehin mit absoluter Sicherheit vor Gericht kommen oder könnte es auch sein das das Ganze von vornerein eingestellt wird und es doch nicht vor Gericht kommt?
Also wenn bei dem StA auch wirklich der Eindruck besteht und dieser auch glaubt, dass ich tatsächlich nicht gewusst hatte, die entsprechenden Personen hätten keine gültigen Ausweise.
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Antwort #7 - 17.07.2016 um 15:40:30
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 15:35:34:
Also wird es dabei ohnehin mit absoluter Sicherheit vor Gericht kommen oder könnte es auch sein das das Ganze von vornerein eingestellt wird und es doch nicht vor Gericht kommt?
Also wenn bei dem StA auch wirklich der Eindruck besteht und es auch glaubt, dass ich tatsächlich nicht gewusst hatte, die entsprechenden Personen hätten keine gültigen Ausweise.


Genau das kann man eben aus der Entfernung nicht sagen.

Möglich sind:
- Einstellung
- Einstellung gegen Auflage
- Strafbefehl
- Hauptverhandlung

Die zweite und dritte Möglichkeit ist meiner Meinung nach wahrscheinlicher als die vierte.
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Antwort #8 - 17.07.2016 um 15:50:25
 
reinhard schrieb am 17.07.2016 um 15:40:30:
Genau das kann man eben aus der Entfernung nicht sagen.

Möglich sind:
- Einstellung
- Einstellung gegen Auflage
- Strafbefehl
- Hauptverhandlung

Die zweite und dritte Möglichkeit ist meiner Meinung nach wahrscheinlicher als die vierte.


Aber das bedeutet, dass ich hier als schuldig befunden werde. Wenn der Strafbefehl angefochten wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung.
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Antwort #9 - 17.07.2016 um 15:54:24
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 15:50:25:
Wenn der Strafbefehl angefochten wird, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung. 

Genau so ist es.
Entweder wirst du dann freigesprochen oder verurteilt.
Ob du das alleine durchfechten willst, oder einen Rechtsanwalt dazu beauftragt, mußt du dann selber entscheiden.

bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 15:35:34:
Also wenn bei dem StA auch wirklich der Eindruck besteht und dieser auch glaubt, dass ich tatsächlich nicht gewusst hatte, die entsprechenden Personen hätten keine gültigen Ausweise.

Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sollte dennoch bekannt sein.
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Antwort #10 - 17.07.2016 um 15:58:18
 
Fakt ist noch, dass die Person B mich nachweislich angelogen und somit meine Gutgläubigkeit und Unaufmerksamkeit ausgenutzt hat.
Wäre das nicht passiert, dann hätte ich logischerweise die Peson und dessen Kndern nicht mitgenommen. Aus meinen Chatprotokollen geht hervor, dass ich jeden potenziellen Mitfahrer stets und wiederholt nach gültigen Ausweisen fragte.
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Antwort #11 - 17.07.2016 um 15:59:38
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 01:58:50:
Die ghanaische Person legte der Polizei zudem eine Bescheinigung vor, aus der hervorging, dass er die Verlängerung des italienischen Ausweises bereits beantragt hatte. Er versicherte auch, dass er die Verlängerung in einigen Wochen bekommen wird.


Ich denke, dass ist der Ansatzpunkt für deinen Freispruch bzw. der Einstellung.
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Antwort #12 - 17.07.2016 um 16:00:25
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 15:54:24:
Der Spruch "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", sollte dennoch bekannt sein.


Aber gemeint ist damit, wenn dem Täter nicht bewusst ist, dass die Schleusung strafbar sei.
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Antwort #13 - 17.07.2016 um 16:07:18
 
reinhard schrieb am 17.07.2016 um 15:40:30:
Genau das kann man eben aus der Entfernung nicht sagen.

Möglich sind:
- Einstellung gegen Auflage


Und außerdem kommt das lediglich bei Straftaten im geringwertigen Bereich in Betracht. Aber hier ist das Strafmaß von 3 Monaten bis 5 Jahren.
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Antwort #14 - 17.07.2016 um 16:08:17
 
Damit ist auch gemeint, dass dir nicht bewusst war, dass drei Personen ungültige Pässe dabei hatten.

Zitat:
Die ghanaische Person legte der Polizei zudem eine Bescheinigung vor, aus der hervorging, dass er die Verlängerung des italienischen Ausweises

Wie kann eine ghanaische Person einen italienischen Ausweis verlängern?
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