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unbeabsichtigte Schleusung begangen (Gelesen: 20.074 mal)
Themen Beschreibung: schuldig?
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Antwort #15 - 17.07.2016 um 16:15:40
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 16:08:17:
Wie kann eine ghanaische Person einen italienischen Ausweis verlängern?


Das ist aber kein richtiger italienischer Reisepass. Etwas nur für Ausländer.
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Antwort #16 - 17.07.2016 um 16:16:41
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 16:08:17:
Wie kann eine ghanaische Person einen italienischen Ausweis verlängern?

Wahrscheinlich meint er damit den italienischen eAT.
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Antwort #17 - 17.07.2016 um 16:24:58
 
Saxonicus schrieb am 17.07.2016 um 16:16:41:
Wahrscheinlich meint er damit den italienischen eAT.

Wie bereits schon gesagt: Permesso di soggiorno

http://www.italien.diplo.de/contentblob/4124380/Daten/6231587/VisaDaueraufenthal...
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Antwort #18 - 17.07.2016 um 16:38:06
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 16:24:58:
Permesso di soggiorno 

Hier, so sieht der aus:
http://permessodisoggiorno.org/wp-content/uploads/2012/08/Permesso-di-soggiorno....
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Antwort #19 - 17.07.2016 um 16:43:43
 
@TS

Auch das passt nicht ganz zusammen.

Der von dir eingestellte Link stellt einen unbefristeten italienischen AT dar. Dieser wäre somit auch nicht zu verlängern.

Wenn die Frau eine Bescheinigung dabei gehabt hat, wäre das wohl nach unserem Verständnis eine FB. Damit wäre wohl die Einreise nach Deutschland legal gewesen. Das hätte auch der Polizist relativ schnell feststellen können und es wäre nicht zu einer Vernehmung gekommen.

Irgendwelche wichtigen Details fehlen.

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Antwort #20 - 17.07.2016 um 17:37:29
 
trixie schrieb am 17.07.2016 um 12:43:08:
Der ganze andere Teil, den du mit "hätte ich die Person bewußt schleußen wollen, hätte ich das so nicht gemacht oder wäre nicht dort stehen geblieben", ist m. M. nach nebensächlich, denn auch Straftäter können bewußt oder unbewußt  Fehler machen, weil sie glauben, dass dies keinem auffällt oder einfach nur ablenken wollen.


Spielt die Vorbringung solcher Argumente vor Gericht wirklich keine Rolle? Es ist auch mal die allgemeine Lebenserfahrung anzuwenden. Es gibt hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass ich mich mit allen verdächtig aussehenden Mitfahrern in absoluter Öffentlichkeit auffallen ließ und somit keine Anstalten gemacht habe, etwas zu verbergen. Ein Schleuser muss richtig krank zu sowas sein, wenn er auch dem Geschleusten ein großzügiges Gefallen tut, zur Imbissbude zu gehen und sich dabei einem erhöhten Risiko aussetzt, erwischt zu werden. Es ist hier nicht mein Wunsch oder Initiative gewesen, dort anzuhalten. Und das ist etwas, was überhaupt nicht nötig war. Dass du behauptest, mit dieser Aktion vielleicht doch nicht aufzufallen, ist völliger Quatsch. Zumindest hätte ich das Risiko verringern können, wenn ich selber zum Schnellrestaurant gegangen wäre und für den Mitfahrer Essen gekauft hätte und er stattdessen im Auto geblieben wäre. Zudem kommt der Fakt hinzu, dass der Inder mit dem Turban, der auf dem Beifahrersitz saß, der Polizei auffiel. Ich war aber mit einem 7-Personen Familienwagen unterwegs. Und bei allen dieser PKWs sind ab Werk sämtlich hintere Scheiben schwarz getönt. Der Inder hätte also hinten noch gepasst. Die Frage ist dann, wieso ich den Inder nicht nach hinten gesetzt habe, damit er und mein PKW zusammen nicht nach außen auffällt. Das mit dem Halt bei dem Schnellrestaurant war für den Fahrer nicht nötig gewesen. Nötig gewesen wäre für den Schleuser lediglich und höchstens dann, auf der Tankstelle zu tanken. Das ist eben nicht vermeidbar, und da könnte er schon auffallen, obwohl die Fahrgäste im Auto sitzen. Wie schon gesagt:
Dass der weiße und deutsch aussehende Schleuser dunkelhäutige und mit Turban gespickte Personen in aller Öffentlichkeit aus seinem Fahrzeug aussteigen lässt und sich dabei denkt, die Bürger in dem Umfeld seien alle dumm und würden (oder könnten) mit absoluter Gewissheit denken, die Fahrgäste seien reine Touristen, ist ein purer Vollidiot.
Kann ich solche Argumentationen vor Gericht vorbringen und kann das Gericht diese zur freien Beweiswürdigung verwerten? Oder spielt das überhaupt keine Rolle?
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Antwort #21 - 17.07.2016 um 17:45:05
 
Hier fehlt es nicht nur an Details, sondern auch grundsätzlich an dem Wissen darum, welcher Sachverhalt tatsächlich vorliegt bzw. plausibel unterstellt werden kann.

Den wird irgendwann der Staatsanwalt auf dem Tisch liegen haben.

Und da man weder den ermittelten Sachverhalt kennt, noch die künftige Bewertung des Staatsanwalts voraussehen kann, kann man schlicht und ergreifend nichts prognostizieren.

Jede Spekulation darüber, ob Einstellung, Strafbefehl, Hauptverhandlung etc. gleicht m.E. dem Versuch, die Lottozahlen des nächsten WE vorauszusagen...

bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 17:37:29:
Kann ich solche Argumentationen vor Gericht vorbringen und kann das Gericht diese zur freien Beweiswürdigung verwerten?


Klar kannst Du, und klar kann das Gericht, falls es soweit kommt...
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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tiggger
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Antwort #22 - 17.07.2016 um 17:47:29
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 17:37:29:
Kann ich solche Argumentationen vor Gericht vorbringen und kann das Gericht diese zur freien Beweiswürdigung verwerten? 

Das solltest Du mit Deinem Anwalt beraten, falls das ganze vor Gericht geht. M.M.n. ist eine solche Verteidigung a la 'wenn ich was illegales hätte machen wollen, hätte ich das doch nicht so gemacht.' eher schwierig. Solltest Du damit durchkommen, würden ja alle Schleuser z.B. bei dem McD Rast machen (oder sich irgendwie anders 'doof' anstellen), und hätten dann ja nix mehr zu befürchten. Zudem zeigt es ja auch, dass Du darüber nachdenkt wie man diese Straftat am besten begehen könnte, was auch nicht bei jedem Richter vermutlich gut ankommen würde. Aber wie gesagt: berate Dich sobald es akut wird mit Deinem Verteidiger.
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Antwort #23 - 17.07.2016 um 17:54:01
 
Hat nix zu bedeuten. Schleuser sind ganz abgebrüht. Die ganzen Überlegungen könnte man auch gegen dich nutzen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #24 - 17.07.2016 um 17:59:41
 
Würde es die gesamte Situation nicht positiv verändern, wenn die Person B es demnächst nachweist, dass sein Ausweis tatsächlich verlängert wurde?
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Antwort #25 - 17.07.2016 um 18:01:55
 
Ja, wenn alle drei ihre Aufenthaltstitel verlängert haben, dann bringt das was...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #26 - 17.07.2016 um 18:04:23
 
Es bleibt die Frage trotzdem offen, warum die Einreise nach Deutschland illegal war, wenn der ital. AT verlängert wurde. Bei einer Verlängerung dürfte der AT fortbestehen, so wie es auf deutscher Seite der Fall wäre, wenn jemand mit einer FB ins Ausland reist.

Wenn das ital. AufenthG so etwas nicht vorsieht, dass bei einer AT Verlängerung dieser erst einmal weiter gilt, dann bleibt die Einreise illegal.

Aras schrieb am 17.07.2016 um 18:01:55:
Ja, wenn alle drei ihre Aufenthaltstitel verlängert haben, dann bringt das was...

So pauschal kannst du das nicht sagen.
Du kennst das ital. AufenthG sicherlich nicht. Auch weiß keiner, ab die Beantragung der Verlängerung vor oder nach dem Ablauf stattgefunden hat. Die Folgen können somit sehr erheblich sein.

Auch könnte es trotz Verlängerungsantrag zu einer Ablehnung kommen.

Lieber TS!
Deine Situation und den damit verbundenen aufreibenden Momenten ist sicherlich allen bewußt.
Du kannst aber im Moment wirklich nichts machen, ausser abwarten, auch wenn es schwer fällt und auch unterträglich ist.
Du siehst aber selber, dass so viele Unwägbarkeiten im Sachverhalt liegen, dass alles nur reine Spekulation ist.
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Antwort #27 - 17.07.2016 um 18:12:26
 
Letzendlich ist es Beihilfe zur illegalen Einreise und das ist strafbar...je nach Sta und Richter wird das eher eine Strafe, denn eine Einstellung geben....In Bayern tippe ich mal auf Strafe.

http://www.rosenheim24.de/rosenheim/polizeimeldungen/mehrere-gehilfen-festgenomm...

Auch wurde von dir schon die Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt zugegeben und damit wirst du ohne Strafe nicht wegkommen.

http://www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlinge-in-deutschland-wer-als-schleuser...
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Antwort #28 - 17.07.2016 um 18:17:11
 
Zitat:
"Müde" darf man kein Auto fahren. Wenn es beim Paß schon nicht mit dem genauen Hinsehen reicht, wie dann bei der Fahrt? Schätze mal, die werden das als Lüge abtun.


Du meinst damit, daß ich beim Hingucken bewusst blindgeshaut haben könnte?
Laut sämtlichen Chatprotokollen ist es ersichtlich, dass ich jeden einzelnen potenziellen Mitfahrer vorab und stets wirderholt nach gültigen Papieren fragte, auch von denen, die nicht mitgefahren sind. Daraus ist es überhaupt nicht zu schließen, bereit zu sein, Mtfahrer ohne gültigen Ausweisen mitzunehmen. Das Gericht sollte auf jeden Fall meinen gesamten Verlauf durchschauen. Ich wollte schon bei der Vernehmung meine Zugangsdaten vom blablacar preisgeben, damit die Polizei sich alle Verläufe anschaut. Aber diese behauptet, es sei noch nicht nötig und dass es auf Anordnung des Gerichts ankomme.
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Antwort #29 - 17.07.2016 um 18:26:21
 
bürokrat schrieb am 17.07.2016 um 18:17:11:
Laut sämtlichen Chatprotokollen ist es ersichtlich, dass ich jeden einzelnen potenziellen Mitfahrer vorab und stets wirderholt nach gültigen Papieren fragte, auch von denen, die nicht mitgefahren sind. Daraus ist es überhaupt nicht zu schließen, bereit zu sein, Mtfahrer ohne gültigen Ausweisen mitzunehmen

Wie dir bereits ein Forist schrieb, könnte man das auch gegen dich verwenden, denn auch cleverer Schleußer könnte, damit man seine Unschuld glaubt, so etwas vorbauen.
Es soll aber wahrlich nicht heißen, dass du das auch so aufgebaut hast.
Du warst nicht bereit (ist logisch und verständlich) Menschen ohne gültige Ausweispapiere mitzunehmen.
Da kommt dann die Frage oder die Feststellung, das du es aber trotzdem getan hast.

Nochmals:
Auch wenn du es nicht vorsätzlich getan hast, hast du Menschen zu einer Straftat verholfen.
Und wie @deerhunter bereits bemerkte, sind die Richter in Bayern etwas strenger wie in anderen Bundesländern.

Diese Aussage:
Zitat:
Ich habe auch wirklich beteuert, bei keinen Ausweisen auf das Gültigkeitsdatum geachtet zu haben.

... macht deine ganzen Argumente von vorne bis hinten wieder zunichte.
Warum frägst du lang und breit nach gültigen Ausweispapieren, wenn du dann nicht nach deren Gültigkeit schaust. Auch schreibst du, dass du die Ausweise angeschaut hast.
Was hast du denn angeschaut, wenn dir das Gültigkeitsdatum entgangen ist?
Als Laie würde einem - nach Beurteilung gültig oder ungültig - wohl nur das Gültigkeitsdatum ins Auge fallen, weniger ob der Ausweis, Reisepass oder AT echt oder eine Fälschung ist.
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