Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken
unbeabsichtigte Schleusung begangen (Gelesen: 20.070 mal)
Themen Beschreibung: schuldig?
bürokrat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #45 - 18.07.2016 um 18:46:49
 
Aras schrieb am 18.07.2016 um 18:34:00:
Ich seh das genauso wie du. McDonalds ist ein absolutes Entlastungsmoment. Es ist ja hinlänglich allgemein bekannt, dass Schleuser nie und nimmer bei McDonalds essen. Diese essen - wie allgemein bekannt ist - bei Burger King.

Außerdem entspricht es der allgemeinen Lebenserfahrung, dass Schleuser niemals Lügen und Betrügen. Darum würden diese niemals irgendwelche Chats faken.

Ich würde an deiner Stelle genauso argumentieren.

Aber Moment mal, würde der Schleuser gerade deshalb bei mecces in voller Öffentlichkeit rasten, um lediglich für den Geschleusten (und nicht für sich selbst) einen Gefallen zu tun uns sich selber einem Risiko aussetzen, erwischt zu werden?
Ja klar, die Lebenserfahrung zeigt, die Schleuser seien weder egoistisch noch skruppellos, sondern großzügig und barm- und gutherzig.
Der Geschleuste! und seine Kinder wollte bei mecces rasten, nicht ich. So behaupten er selbst auch die andern Zeugen.
Und die Kinder wären sicherlich bis zum Zielort verreckt, würde ich dort nicht anhalten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #46 - 18.07.2016 um 18:57:26
 
bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 18:46:49:
Aber Moment mal, würde der Schleuser gerade deshalb bei mecces in voller Öffentlichkeit rasten, um lediglich für den Geschleusten (und nicht für sich selbst) einen Gefallen zu tun uns sich selber einem Risiko, erwischt zu werden, auszusetzen?


Niemals würde ein schlauer Schleuser das machen. Ein nicht so schlauer Schleuser schon. Zumal wie schon erwähnt Schleuser nicht bei McDonalds sondern bei Burger King essen.

bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 18:46:49:
Ja klar, die Lebenserfahrung zeigt, die Schleuser seien weder egoistisch noch skruppellos, sondern großzügig und barm- und gutherzig.


Genau. Darum machen die das auch nicht für Geld sondern für einen Doppel-Whopper.

bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 18:46:49:
Der Geschleuste wollte bei mecces rasten, nicht ich. So behaupten auch die andern Zeugen.

Sag das bloß nicht. Könnte so ausgelegt werden, als wurdest du gezwungen bei McDonalds zu essen. Da könnte ein Richter als Tatbestand der Nötigung bei den Geschleusten feststellen, falls du als Schleuser verurteilt wirst.

Ich empfehle dir dem Innenministerium zu schreiben, dass der § 95 bzw. § 96 Aufenthaltsgesetz so umgeändert wird, dass bei McDonalds Rastende nicht als Schleuser gelten können. Ist schon echt eine Gesetzeslücke die geschlossen werden sollte.

Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
bürokrat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #47 - 18.07.2016 um 19:15:52
 
Aras schrieb am 18.07.2016 um 18:57:26:
Genau. Darum machen die das auch nicht für Geld sondern für einen Doppel-Whopper.

Ich habe dafür weder einen Vorteil erhalten, weder wurde mir dieser für den Zwischenstopp versprochen.
Jeder hat mit seinem eigenen Geld was gekauft.

Zitat:
Sag das bloß nicht. Könnte so ausgelegt werden, als wurdest du gezwungen bei McDonalds zu essen. Da könnte ein Richter als Tatbestand der Nötigung bei den Geschleusten feststellen, falls du als Schleuser verurteilt wirst.


Das war schlicht eine Bitte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #48 - 18.07.2016 um 19:24:17
 
Ganz ehrlich: Du brauchst uns hier nicht zu überzeugen. Auch scheinen nicht alle relevanten Fakten vorzuliegen (z.B. wegen welchem Paragraphen Du überhaupt vernommen wurdest. Vermutlich als Beschuldigter, aber ist das sicher?); d.h. besprich die Sache in Ruhe mit Deinem Anwalt sobald die Zeit dazu gekommen ist. Der wird Dir vermutlich auch sagen, dass sich mit der Tat auseinandersetzen nicht bedeutet sich zu überlegen wie man das als Profi besser machen würde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bürokrat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #49 - 18.07.2016 um 19:26:45
 
Aras schrieb am 18.07.2016 um 18:57:26:
Niemals würde ein schlauer Schleuser das machen. Ein nicht so schlauer Schleuser schon. Zumal wie schon erwähnt Schleuser nicht bei McDonalds sondern bei Burger King essen.


Wenn ein schlauer Schleuser das machen würde, wieso würde er die Chats und gezielte Absprachen von vornerein derartig ausgeklügelt manipulieren, um den Eindruck entstehen zu lassen, er habe von ungültigen Papieren tatsächlich nichts gewusst?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #50 - 18.07.2016 um 19:33:44
 
bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 19:15:52:
Ich habe dafür weder einen Vorteil erhalten, weder wurde mir dieser für den Zwischenstopp versprochen.


Zitat:
(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung
1.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen und
a)
dafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder
b)
wiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder
2.
nach § 95 Abs. 1 Nr. 1 oder Nr. 2, Abs. 1a oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 zu begehen und dafür einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt.


Wie du siehst, hast du die Tat nicht nach § 96 Abs. 1 Nr. 1 a AufenthaltG begangen. Du hast auch nicht die Tat gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 1 b Alternative 1 AufenthG begangen. Bei § 96 Abs. 1 b Alternative 2 AufenthG bin ich nicht so sicher. Sind 3 illegale Einwanderer = "mehrere Ausländer"?

bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 19:15:52:
Das war schlicht eine Bitte.

Dann ist gut.

bürokrat schrieb am 18.07.2016 um 19:26:45:
Wenn ein schlauer Schleuser das machen würde, wieso würde er die Chats und gezielte Absprachen von vornerein derartig ausgeklügelt manipulieren, um den Eindruck entstehen zu lassen, er habe von ungültigen Papieren tatsächlich nichts gewusst?

Er ist halt schlau.

...
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 18.07.2016 um 19:44:23 von Aras »  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
bürokrat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #51 - 18.07.2016 um 20:02:49
 
tiggger schrieb am 17.07.2016 um 17:47:29:
Das solltest Du mit Deinem Anwalt beraten, falls das ganze vor Gericht geht. M.M.n. ist eine solche Verteidigung a la 'wenn ich was illegales hätte machen wollen, hätte ich das doch nicht so gemacht.' eher schwierig. Solltest Du damit durchkommen, würden ja alle Schleuser z.B. bei dem McD Rast machen (oder sich irgendwie anders 'doof' anstellen), und hätten dann ja nix mehr zu befürchten. Zudem zeigt es ja auch, dass Du darüber nachdenkt wie man diese Straftat am besten begehen könnte, was auch nicht bei jedem Richter vermutlich gut ankommen würde. Aber wie gesagt: berate Dich sobald es akut wird mit Deinem Verteidiger.


Ich frage mich, weshalb es wohl doch keine gute Idee ist, vor Gericht zu behaupten, dass ich eine Straftat derartig raffiniert schaukeln würde, wenn ich tatsächlich die Absicht hätte solche zu begehen. Ich persönlich halte das nicht verkehrt, denn man muss damit demonstrieren und nach außen signalisieren, dass man selber nicht dumm sei. Und so wie das Ganze bereits passiert ist, spicht deutlich dafür (also wenn ich tatsächlich davon wusste), dass ich ein Vollidiot sei.
Ist es dagegen nicht lieber im Falle einer Anklage vor Gericht Behauptungen wie folgt vorzubringen:
- Für wie blöd halten Sie mich?
Wenn ich davon gewusst hätte...
-dann ließe ich mich bei mecces nicht auffallen
-dann würde ich den Mann mit dem Turban nicht nach vorne setzen, sondern nach hinten (im Schutze der getönten Fensterscheiben)
-dann hätte ich zumindest selber die Einkäufe bei mecces getätigt, und die Personen im Fahrzeug sitzen lassen.
-dann hätte ich bei der Ankunft der Polizei einen Fluchtversuch unternommen.
-dann würde ich die illegallen Migranten selber mit Nahrung versorgen.
-dann würde ich stattdesen alle Personen ohne gültigen Ausweise mitnehmen (damit sie sich gegenseitig nicht in die Quere kommen)
-dann hätte ich das Ganze für unerheblichen Geldvorteil gemacht
-dann hätte ich die Personen dazu überredet, bei der Polizei auszusagen, als hätte ich sie nicht aus dem Ausland, sondern z.B. am Kemptener hbf mitgenommen

etc..

Zitat:
Solltest Du damit durchkommen, würden ja alle Schleuser z.B. bei dem McD Rast machen (oder sich irgendwie anders 'doof' anstellen), und hätten dann ja nix mehr zu befürchten.


Aber in der Regel nehmen Schleuser für eine finanzielle Gegenleistung Flüchtlinge aus dem Ausland mit, die überhaupt keinen und noch nicht mal den sogenannten italienischen "permesso di soggiorno", sondern höchstens eine Art Aufenthaltsgestattung verfügen. Sollte sich jener Schleuser damit erlauben, erwischt zu werden und und dem Gericht das vorbereitende parate Argument vorbringen, er habe in bloßem Augenschen gedacht, es handele sich um gültige Reisepässe?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 18.07.2016 um 20:21:48 von bürokrat »  
 
IP gespeichert
 
Aras
Gold Member
****
Offline


Berufsrevolutionär


Beiträge: 3.722

Düsseldorf, Nordrhein-Westfalen, Germany
Düsseldorf
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #52 - 18.07.2016 um 20:12:03
 
Du solltest auch weitere wichtige Aspekte anbringen, z.B.

- Uhrzeit und Ort passen nicht für Schleuser Aktivitäten. Schleuser arbeiten ja nur nachts und fahren nicht mit Autos ihre Illegalen sondern gehen durch die Grenzwälder.
- Du hast die Ausländer nicht per LKW im Container transportiert


Und das wichtigste Argument: Wärst du nicht erwischt worden dann hätte auch niemand gedacht dass du Schleuser wärst


Zum Seitenanfang
  

"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
bürokrat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #53 - 18.07.2016 um 20:33:41
 
Aber ich habe bereits bei der Polizei die Aussage gemacht und zum Schlussatz hinzugefügt, dass ich mich nicht bei mecces aufhalten würde, wenn ich gewusst hätte, dass die Personen keine gültigen Reisepapiere besitzen. Ist das schlecht?


Es gibt noch ein anderes Beispiel:
Wenn ein Autofahrer auf der Tankstelle tankt und nicht bezahlt, dann liegt ein Tankbetrug vor. In der Regel werden die Täter falsche Kennzeichen zur eigenen Sicherheit montieren. Und falls einer doch nicht macht und nach dem Tanken nicht bezahlt, kann er dennoch nicht glaubhaft rüberbringen, er habe es schlicht vergessen und somit trotzdem gemäß Justizwillkür verurteilt werden? Denn hätte er die Absicht dazu, dann hätte er falsche Kennzeichen an seinem Fahrzeug angebracht.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 18.07.2016 um 20:51:57 von bürokrat »  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #54 - 18.07.2016 um 20:49:59
 
Eine einfache Frage am Rande zur Selbstreflektion.

Du hast Personen ohne gültige Aufenthaltserlaubnis verholfen nach Deutschland zu kommen. Was ist das denn in deinen Augen?

Eine Wohltat oder ein Straftat?

Dass du von dem ungültigen AT nichts gewusst hast, würde wohl den Vorsatz auf die Seite schieben, aber nicht deine grob vorlässige Handlung.

Dazwischen wird es wohl nichts mehr geben!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
bürokrat
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 22

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #55 - 18.07.2016 um 21:01:47
 
trixie schrieb am 18.07.2016 um 20:49:59:
Dass du von dem ungültigen AT nichts gewusst hast, würde wohl den Vorsatz auf die Seite schieben, aber nicht deine grob vorlässige Handlung.
Dazwischen wird es wohl nichts mehr geben!


Und bei grober oder leichter Fahrlässigkeich ist die Schleusung trotzdem strafbar?

http://www.juraforum.de/lexikon/vorsatz-im-strafrecht

Aber ich würde sagen, dass es eine leichte Fahrlässigkeit sei, weil mir wiederholt nachweislich vorgegaukelt wurde, der Ausweis sei gültig, und ich (u.a. aufgrund der Gutgläubigkeit) diesen deshalb nicht ganz genau unter die Lupe nahm. Grobe Fahrlässigkeit müsste nur dann gegeben sein, wenn ich nicht mal vorab nach dem Ausweis gefragt hätte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #56 - 18.07.2016 um 21:53:13
 
Gut, also deine Einschätzung wäre Fahrlässigkeit.
Was wäre nun deiner Meinung nach ein Strafmaß bei Fahrlässigkeit?

Anhand des von dir zitierten Links müßte dir schon klar werden, dass es juristischen Fachstand bedarf, entsprechend bei Gericht zu argumentieren. Und du willst dir als Laie das alleine zutrauen? Dann wünsche ich dir viel Spaß, weil dein größter Gegner ein bissiger Staatsanwalt sein wird, der dich als einen gewieften Schleuser hinstellt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #57 - 18.07.2016 um 21:56:24
 
Zur Einordnung: In D ist die Verurteilungsquote 80% und 3% Freisprüche. D.h. wenn man erst einmal vor Gericht steht sollte man sich gut überlegen wie die eigenen Worte ankommen, mit Sätzen (und der Einstellung) wie 'für wie blöd halten Sie mich' wird man bei einer so klaren Sachlage eher wenig Sympathien bekommen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #58 - 18.07.2016 um 22:24:40
 
tiggger schrieb am 18.07.2016 um 21:56:24:
: In D ist die Verurteilungsquote 80% und 3% Freisprüche.

Und genau das scheint der TS auf die leichte Schulter zu nehmen.
Er kennt nur seine Worte und keinerlei Details aufgrund fehlender Akteneinsicht. Ein Anwalt wird sich die Akte genau anschauen, Fehler erkennen und dies dem Gericht präsentieren.

Umso mehr der TS glaubt, bei Gericht sagen zu müssen, desto mehr Angriffspunkte schafft er dadurch. Schweigen kann oftmals sinnvoller sein als Reden. Und wenn Reden gefragt ist, dann sollten es die richtigen Worte sein und nicht so ein vulgäres Umgangsdeutsch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Daddy
Global Moderator
Experte
****
Offline




Beiträge: 1.957
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: unbeabsichtigte Schleusung begangen
Antwort #59 - 18.07.2016 um 22:33:25
 
Ich glaube es ist rechtlich alles gesagt, was gesagt werden sollte und konnte... Der Rest tendiert zur Lebensberatung, dafür haben wir einen anderen Platz!

geschlossen

Daddy
Zum Seitenanfang
  

Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema