@NotLupus: Vielen Dank für den Link!
Saxonicus schrieb am 09.05.2016 um 18:37:36:Würde denn eine Eheschließung etwas an der Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes ändern?
Leider nein, egal welcher Familienstand und welche sonstigen Vorkommnisse, bis zum ca. 40. Lebensjahr muss der männliche türkische Staatsbürger seinen Wehrdienst abgeleistet haben.
Lila F. schrieb am 09.05.2016 um 18:54:12:Hat dein Freund schon überprüft, ob er sich nicht bereits jetzt von der Wehrpflicht frei kaufen kann? Wenn er das schaffen würde, bevor er eventuell ausreisen muss, dann könntet ihr das Ganze ja ganz entspannt angehen.
Das Freikaufen ist nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich und nicht für jeden. Zum Einen müsste er mindestens 3 Jahre im Ausland Vollzeit gearbeitet haben, und dann hätte er auch nur "eventuell" die Möglichkeit, sich freizukaufen, der Spaß kostet um die 10.000 Euro, die kürzliche Gesetzesänderung runter auf 6.000 Euro hat keine große Wirkung und würde auch nur ganz wenigen erlaubt.
Manchmal erwischt es jemanden, der im Ausland lebt und arbeitet, mit Glück und er kann sich mit nur 1.000 Euro freikaufen. Darauf wird mein Freund die nächsten Jahre hoffen, weil sonst kann er bis zu seinem 40. Lebensjahr nicht mehr in die Türkei einreisen, ohne, dass er aufgrund des Militärdienstes zum Bleiben gezwungen wird. Bzw., sollte er irgendwann die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, hat sich das dann natürlich auch erledigt.
Mal kurz weg vom Thema Heirat, und zurück zu anderen noch offenen Möglichkeiten:
Wir haben gestern herausgefunden, dass sein türkischer Bachelor (International Trade and Finance) in Deutschland anerkannt ist und nicht nochmal ein extra Akkreditierungsverfahren durchlaufen müsste. Der Bachelor ist gelistet auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen.
Sollte er es wagen, damit einen Antrag auf Visum zur Arbeitsplatzssuche zu stellen? Kann er das in seiner Situation überhaupt?
Und es gibt noch die Blaue Karte, die ist zwar für Fachkräfte in Bereichen, denen er nicht angehört, aber für "alle anderen Bereiche" außer IT, Naturwissenschaften, etc., muss man einen Job in Deutschland vorweisen können, der monatlich ca. 2.500 Euro netto erbringt. Dies ist natürlich so gut wie unmöglich, es sei denn, er schafft es, durch einen Kontakt, den er hat, an so einen Job zu kommen. Dann wäre die Blaue Karte im Spiel, oder? Die Chancen sind zwar gleich null, aber warum nicht probieren.
Heute Nachmittag hat seine Sachbearbeiterin in der Uni telefonische Sprechstunde, da werde ich anrufen und in Erfahrung bringen, ob er eigentlich mit sofortiger Wirkung oder erst bis zum Ende des laufenden Semesteres exmatrikuliert wird. Habe eben schon mit dem Studierendenservice telefoniert und die sagten "eigentlich bis zum Ende des Semesters", waren sich aber für spezifische Fälle nicht sicher. Drückt uns die Daumen, dass es bis Ende September sein wird, weil damit könnten wir auf jeden Fall aufatmen und in Ruhe die Heirat organisieren, sollte sich das mit dem Visum zur Arbeitsplatzsuche als nicht möglich herausstellen.